Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Der Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gehört zum Grundrechtekatalog[wp] des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Artikel 1-19 GG).
Wortlaut
Artikel 1 (Schutz der Menschenwürde) | ||
Entwurf vom August 1948[1] | Urfassung vom Mai 1949[2] | Fassung vom 22. März 1956[3] |
(1) Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen.[4] | (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. | (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. |
(2) Die Würde der menschlichen Persönlichkeit ist unantastbar. Die öffentliche Gewalt ist in allen ihren Erscheinungsformen verpflichtet, die Menschenwürde zu achten und zu schützen. | (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. | (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. |
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. | (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.[5] |
Kommentar
Im Gegensatz zum Wortlaut dieses Artikels gilt die Würde des Menschen für Männer anscheinend nicht. RA Schulte-Frohlinde hat in seinem Blog einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg OVG 10 N 86.1 eingestellt[6], welches eine Klage gegen eine Plakataktion über häusliche Gewalt[7] abgewiesen hat. Das Gericht begründet die Zurückweisung u. a. damit, dass Gewalt gegen Frauen nicht nur von Männern ausgehe, sondern auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungen ausgeübt werde.[8]
Einzelnachweise
- ↑ "Chiemseer Entwurf" - Grundgesetz für einen Bund deutscher Länder (I. Grundrechte)
- ↑ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Urfassung vom 23. Mai 1949
- ↑ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Juli 2017 (BGBl. I S. 2347) geändert worden ist.
- ↑ Dieser klarstellende Satz hat es leider nicht in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949 geschafft.
- ↑ Bundestag: Grundgesetz: Die Grundrechte, abgerufen am 13. März 2012
- ↑ RA Schulte-Frohlinde: Entscheidung des OVG Berlin, 14. Januar 2012
- ↑ Hinter deutschen Wänden: Kampagne gegen häusliche Gewalt
- ↑ Die Würde des Mannes ist antastbar, FemokratieBlog am 6. April 2012