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Birgitt Breinbauer

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Birgitt Breinbauer
Birgitt Breinbauer.jpg
Geboren 16. September 1958
Beruf Jurist
URL ruemmele-breinbauer.at

Dr. Birgitt Breinbauer (* 1958) ist eine prominente österreichische Rechts­anwältin und Präsidentin der Rechts­anwalts­kammer Vorarlberg[wp].

Ausbildung

Zitat: «Ausbildung: Gymnasium in Salzburg, Studium der Rechtswissenschaften, Gerichtsjahr in Innsbruck und Vorarlberg

Laufbahn: sechs Jahre als Konzipientin bei Dr. Lins in Bludenz, seit 1987 in Kanzlei­gemein­schaft mit Dr. Karl Rümmele in Dornbirn[wp]

Familie: verheiratet»[1]

Privates

Zitat: «
RAe Birgitt Breinbauer und Karl Rümmele lachen über die Scheidungsopfer
Birgitt Breinbauer lebt für ihren Beruf. Bis heute hat sie diese Wahl nicht bereut und geht Tag für Tag gerne zur Arbeit in die Kanzlei oder vor Gericht. Doch die Anwältin, die neben der eigenen Kanzlei auch einen halben bis einen ganzen Tag in der Woche ehren­amtlich für die Anwalts­kammer tätig ist, kann auch richtig abschalten.

Wenn Breinbauer die Türe der Kanzlei hinter sich schließt, genießt sie ihr "wunderbares Privatleben" mit Ehemann Karl Rümmele und einem großen Freundes­kreis. Sie ist nicht nur in der Berufs­vertretung engagiert, sondern auch im Rotary-Club[wp][1]

Berufspraxis

Zitat: «Herr B. ist verheiratet, doch seit seine Kinder geboren sind, kann er seiner Frau nichts mehr recht machen. Sie beginnt zunehmend, mit der Scheidung zu drohen. Dabei lässt sie klar erkennen, dass sie über das Unterhalts­recht bestens Bescheid weiß, und sie erklärt deutlich, dass sie den Kontakt der Kinder zum Vater verweigern würde, sollte er keine finanziellen Zu­geständnisse abgeben. Mitte 2016 ist die Scheidung nicht mehr zu vermeiden. Nun streben beide eine einvernehmliche Scheidung an.

Doch Frau B. hat sich bei einer landesbekannten Anwältin[2] über eine heim­tückische Strategie informiert. Sie versucht, Herrn B. zu einer frei­willigen Vereinbarung über Ehegatten­unterhalt zu überlisten, indem sie ihm anbietet, dafür in der Vereinbarung einen niedereren Kindes­unterhalt fest­zu­schreiben. Die Tücke dabei:

  • Den Ehegattenunterhalt kann er später nie mehr reduzieren, egal, wie viel Frau B. eines Tages selbst verdienen wird.
  • Doch der Kindesunterhalt kann sofort, nachdem er in der Scheidungs­vereinbarung reduziert wurde, wieder erhöht werden, ganz nach Belieben der Mutter.

Diesen schmutzigen Trick hat die Anwältin, das größte Sorgenkind des Männer­service in Vorarlberg, schon bei sehr vielen Scheidungen angewendet. Nach Ansicht des Männer­service ist das an der Grenze zum Betrug!

Herr B. hatte wenigstens in diesem Punkt Glück: Durch den Männer­service war er gewarnt. Schockiert über diesen eiskalten Betrugs­versuch seiner Frau lehnt er ab und erspart sich damit eine ungerechte Dauer­belastung für die Zukunft.

Betroffene
Vater: Herr B.
Kinder: Zwillinge, 2 Jahre alt
Verwandte: Großeltern
In der Verantwortung
Mutter des Kindes
Anwältin, Vorarlberg
Ort und Zeitraum
Bezirk Dornbirn, seit September 2015, andauernd bis jetzt»[3]
Mit einem selbst geschalteten Inserat dürfte sich der Feldkircher erneut Probleme eingehandelt haben.
Gegen den "rufmordenden Rundumschlag" wehrt sich Birgitt Breinbauer, die Präsidentin der Vorarlberger Rechts­anwalts­kammer, mit einer am Landesgericht Feldkirch ein­gebrachten Unter­lassungs­klage mit dem Streitwert von 33.000 Euro.

Demnach soll der beklagte Feldkircher die öffentliche Behauptung unterlassen, sie habe als unentgeltliche Verfahrens­helferin seiner geschiedenen Gattin und der gemeinsamen Kinder für die gegen ihn gerichtete Geltend­machung von Unterhalts­ansprüchen Geld verlangt oder erhalten. Der Feldkircher habe, so Breinbauer, bei der Rechts­anwalts­kammer eine Disziplinar­anzeige und bei der Staats­anwalt­schaft eine Strafanzeige gegen sie eingebracht und darüber die Medien, alle Vorarlberger Rechtsanwälte, Gerichte, Bezirks­haupt­mann­schaften und andere Behörden und Institutionen informiert, heißt es in der Unterlassungs­klage. Aber weder die Kammer noch die Staats­anwalt­schaft hätten "irgendein Verfahren eingeleitet". Denn die Behauptungen des Beklagten seien falsch und würden eine "böswillige üble Nachrede" darstellen.

"Irrationale Aversionen"

Der 49-Jährige habe, so die Klage, "offenbar gegenüber der Klägerin irrationale Aversionen entwickelt". Der Ingenieur "entzieht sich durch alle möglichen unlauteren Kunstgriffe laufend der Exekution". Er “flüchtet sich in den Zustand der Mittel­losigkeit und verlegt scheinbar seinen Wohnsitz”, nach London, "obwohl alle diese Umstände tatsächlich nicht zutreffen". Er "versucht, so seinen gerichtlich längst festgestellten Zahlungs­pflichten zu entkommen".

Inserat: "Bös und hantig"

Inzwischen bietet der Feldkircher der Anwältin seiner Ex-Gattin erneut einen Anlass, gegen ihn gerichtlich vorzugehen. Am Grün­donnerstag hat er im "Feldkircher Anzeiger" ein Inserat mit ihrem Bild und ihrer Adresse geschaltet, das den Eindruck erwecken könnte, Breinbauer selbst habe es aufgegeben. Unter der Überschrift "Scheidung geplant?!" wird die Dornbirner Rechtsanwältin als "eine der besten Scheidungs­anwältinnen von Vorarlberg" angepriesen. Sie habe sich "den guten Ruf erarbeitet, 'bös und hantig' zu sein".

Interessierte werden zur Erstberatung bei ihr aufgefordert oder zur Teilnahme an der Erfahrungs­gruppe Scheidung des Feldkirchers. Die listige Absicht hinter der bezahlten Anzeige wird darin im letzten Satz deutlich: Wegen Befangenheit dürfe ein Anwalt nach einer Erstberatung die Gegenseite nicht vertreten.

– Vorarlberg Online 2013[4]

Immer wieder stellt sich im Zusammenhang mit Scheidungen die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen nach der Scheidung ein Anspruch auf Witwen­pension besteht. Diese Frage ist mit einem bedingten "ja" zu beantworten. Geschiedene Ehegatten haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf Witwen­pension. Um Missbrauch zu vermeiden, hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Witwen­pension nach Scheidung allerdings an strenge Vor­aus­setzungen geknüpft. Nur ein gerichtliches Urteil oder ein gerichtlicher Vergleich oder eine vor Auflösung der Ehe eingegangene vertragliche Verpflichtung stellen einen Titel dar, aus dem eine Witwen­pension abgeleitet werden kann. Der Titel muss den nach­ehelichen Unterhalt regeln und im Zeitpunkt des Todes des Versicherten bereits vorhanden sein. Darüber hinaus muss sich die Höhe des Unterhaltes entweder aus dem Titel ziffern­mäßig ergeben oder zumindest ohne großen Verfahrens­aufwand bestimmbar sein.

Hiervon gibt es folgende Ausnahme:
Ein Anspruch auf Witwen­pension nach einer Scheidung besteht ohne qualifizierten Unterhalts­titel auch dann, wenn der Verstorbene ab einem Zeitpunkt nach Rechtskraft der Scheidung bis zu seinem Tod, mindestens während der Dauer eines Jahres, regelmäßig Unterhalt geleistet hat und die Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat. Auf diese "faktische Unterhalts­leistung" sollte man sich aber nie als Ersatz für einen Unterhalts­titel verlassen; wenn nämlich der Unterhalts­verpflichtete vor Ablauf eines Jahres ab Rechtskraft der Scheidung stirbt oder die Unterhalts­zahlungen vor dem Tod nicht regelmäßig ein ganzes Jahr lang erfolgen, besteht kein Anspruch auf Witwen­pension.

Da die wenigsten Unterhalts­berechtigten die Zukunft vorhersagen können, empfiehlt es sich daher, aus witwen­pensions­rechtlichen Gründen jedenfalls einen Unterhalts­titel zu schaffen und sich nicht auf die faktische Unterhalts­leistung zu verlassen. Es besteht kein Anspruch auf Witwenpension, wenn der Unterhalts­anspruch im Todes­zeitpunkt (z. B. wegen einer aufrechten Lebens­gemeinschaft oder entsprechendem Eigen­einkommen des Hinter­bliebenen) geruht hat. Auch eine Abfindung von Unterhalts­leistungen gewährt keinen Anspruch auf Witwen­pension. Die Witwen­pension nach Scheidung ist grundsätzlich mit der Höhe des Unterhaltes beschränkt, der geschuldet wurde.

Diese Begrenzung gilt nur dann nicht, wenn ein auf Scheidung lautendes Urteil gemäß § 55 EheG vorliegt, in dem das alleinige oder überwiegende Verschulden des unterhalts­verpflichteten Klägers festgestellt wurde, die Ehe mindestens 15 Jahre gedauert hat und entweder der Hinterbliebene im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft des Scheidungs­urteils das 40. Lebensjahr bereits vollendet hat oder seit Eintritt der Rechtskraft des Scheidungs­urteils erwerbs­unfähig ist oder eine Waisenpension für ein Kind aus dieser Ehe bezahlt wird. Wenn diese Vor­aus­setzungen vorliegen, besteht unabhängig von der Höhe des titulierten Unterhalts­anspruches ein Witwen­pensions­anspruch in derselben Höhe wie bei aufrechter Ehe. Existiert kein Unterhalts­anspruch, gewährt auch ein Urteil nach § 55 EheG aus dem Verschulden des Klägers keine Witwen­pensions­ansprüche. Lebens­gefährten erwerben grundsätzlich weder bei aufrechter Lebensgemeinschaft noch nach ihrer Trennung Witwen­pensions­ansprüche. Da die Folgen einer Scheidung so weit in die Zukunft reichen, dass sie nur schwer absehbar sind, empfiehlt es sich, Informationen bei fach­kundigen Beratern einzuholen. Ihre Rechtsanwälte beraten Sie hiezu gerne.

– Vorarlberg Online 2016[5]
Scheidungsanwältin Birgitt Breinbauer klagt Männer­service-Leiter Hannes Hausbichler, weil dieser in einem Newsletter von "schmutzigen Tricks der Scheidungsanwältin Dr. B." berichtet hat. Am Dienstag erfolgte der Prozessauftakt.

Am ersten Verhandlungstag sagte Hannes Hausbichler, es gehe ihm nicht darum, der Rechts­anwalts­kammer-Präsidentin Birgitt Breinbauer eines auszuwischen. Es sei ihm wichtig, dass keine Methoden angewandt werden, bei denen Wissens­vorsprünge gegeben sind. Er sprach damit Unterhalts­vergleiche an, die letztendlich zu Lasten von geschiedenen Männern gegangen waren.

Richterin sieht Wiederholungsgefahr

Der Anwalt von Breibauer, Ekkehard Bechtold, argumentierte, ein Betrugs­versuch der Gattin eines geschiedenen Mannes werde nun als Betrugsversuch von Breinbauer selbst gewertet. Es gehe um Ruf­schädigung und Ehr­beleidigung. Daher soll Hausbichler solche Aussagen unterlassen.

Richterin Julia Summer merkte nach einigen Worten an, sie höre bei Hausbichler eine grundsätzliche Wiederholungs­gefahr heraus. Wie üblich versuchte sie dann Vergleichs­gespräche anzuregen, scheiterte damit jedoch. Hausbichler sagte, er würde sonst mundtot gemacht. Woraufhin Breinbauer anmerkte: "So viel zum Thema Wieder­holungs­gefahr."

Streitwert mit 43.200 Euro festgesetzt

Festgesetzt wurde dann der Streitwert - und zwar mit 43.200 Euro. Das ist grundsätzlich jener Betrag, den Hausbichler zu zahlen hat, falls er den Prozess verlieren sollte. Diese Summe war dem Männer­service-Leiter zu hoch. Er protestierte, dass sich Breinbauer für die Berechnung dieses Werts am Unlauteren Wett­bewerbs­gesetz orientiert hat, das höhere Summen als das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch vorsieht.

Breinbauers Anwalt Bechtold argumentierte, dass der Männer­service ja auch Rechts­beratung mache und daher im Wettbewerb stünde. Zudem argumentierte Bechtold die Summe mit der erheblichen Öffentlichkeits­wirkung des Falls. Nun muss Hausbichler beweisen, dass seine Vorwürfe wahr sind. Der Prozess wird vor­aus­sichtlich im Jänner fortgesetzt.

Vorwürfe in Newsletter

Der Newsletter, um den es bei der Verhandlung geht, erging per E-Mail an über 1.000 Adressaten. Darin wird anonymisiert ein ganz aktueller Fall beschrieben, in dem Dr. B. versucht habe, einen Mann in einem Scheidungs­verfahren finanziell über den Tisch zu ziehen. Scheidungs­anwältin Birgitt Breinbauer, die Präsidentin der Rechts­anwalts­kammer, fühlt sich angesprochen und klagt den Verfasser auf Unterlassung.

Sie wende keine schmutzigen Tricks an, sagte Breinbauer gegenüber ORF Vorarlberg. "Ich halte gut aus, wenn Gegner von mir mit mir nicht zufrieden sind, wenn sie meine Arbeit nicht loben, wenn sie schimpfen über mich, wenn sie mir alles Mögliche und Erdenkliche wünschen. Aber ich kann mir Heimtücke nicht vorwerfen lassen und ich kann mir nicht strafrechtlich Relevantes vorwerfen lassen. Ich habe nicht vor, das zu dulden", so Breinbauer.

Hausbichler bekräftigt Anschuldigungen

Hannes Hausbichler, Leiter des Männer­service und Vorsitzender der Männerpartei, bestätigte, dass mit Dr. B. tatsächlich Birgitt Breinbauer gemeint war. Und er bleibt bei seinen Anschuldigungen. Er wisse von konkreten Fällen aus den vergangenen 20 Jahren, die er bezeugen und belegen könne. "Aus meiner Sicht deutet das darauf hin, dass flächen­deckend Taktiken angewendet werden, die nur für Krieg, Streit und Zwist in Familien und gebrochene Familien sorgen", so Hausbichler im ORF-Interview.

Das Gericht wird nun entscheiden, ob Dr. B. - alias Birgitt Breinbauer - tatsächlich schmutzige Tricks angewendet hat oder ob Hannes Hausbichler künftig solche Anschuldigungen unterlassen muss. Der erste Verhandlungstag ist für Dienstag angesetzt.

– ORF 2016[2]
Dr. Birgitt Breinbauer ist Präsidentin der Vorarlberger Anwalts­kammer und als Anwältin auf Scheidungen und Familienrecht spezialisiert. Hannes Hausbichler kommentiert als Vorsitzender der Männerpartei ihre Aktivitäten in der Anwalts­kammer immer wieder kritisch. Als Obmann des Rat- und-Hilfe-Vereins "Männer­service" bezeichnet er sie in ihrer anwaltlichen Tätigkeit als eines der "Sorgenkinder" in Österreichs Familienrecht.

Die Männerservice-Reports sorgen für Aufsehen: Hausbichler veröffentlicht wöchentlich einen brisanten Fall, um die Menschen von Un­gerechtig­keiten zu informieren und zu warnen.

Schon der Männerservice-Report #2 führte zu einem aufsehen­erregenden Prozess: Hausbichlers Vorwurf an Birgitt Breinbauer, in manchen Fällen schmutzige Tricks und Heimtücke an der Grenze zum Betrug zu betreiben, bestritt diese heftig durch eine Unter­lassungs­klage, offensichtlich mit bewusst hohem Streitwert, um ihren Gegner durch drohende, immense Kosten­belastung einzuschüchtern und vermutlich demonstrieren zu wollen: Wer eine Scheidungs­anwältin wie sie kritisiert, soll dies teuer büßen.

Dieser Prozess war daher beispielgebend für Österreich: Können Scheidungs­anwälte aufgrund ihres Handelns kritisiert werden, ohne dass dabei der Kritiker seine wirtschaftliche Existenz riskiert? Im Laufe des Prozesses erlebte Österreichs "Scheidungs­branche" jedoch zwei spektakuläre Kehrtwenden:

Erste Wende: Zahlreiche brisante Fälle belasten Birgitt Breinbauer

Hausbichler bot weitaus mehr Zeugen und Fälle als erwartet auf, verbunden mit wunder­schönen Sachbeweisen, welche seine Kritik beeindruckend unter­mauerten. Diese Fälle hätten die Scheidungs­branche erschüttert!

Zweite Wende: Birgitt Breinbauer veränderte die Klage, um diese Fälle auszuschließen

Kurzerhand "präzisierte" Birgitt Breinbauer ihre eigene Klage. Wollte sie zuerst Hausbichler die Vorwürfe generell verbieten lassen, so schränkte sie angesichts der vielen belastendenden Fälle das Unter­lassungs­begehren nur mehr auf einen ganz speziellen Unterhalts­trick ein. Damit waren die meisten, für sie so schwer belastenden Fälle, aus dem Verfahren kurzerhand wieder ausgeschlossen.

"So hat Birgitt Breinbauer ein Sprichwort umgekehrt erfüllt", kommentiert Hausbichler verblüfft: "Sie hat aus einem Elefanten eine Mücke gemacht und sich mit einem gigantischen Rückzieher verraten, aus der Sicht vieler geradezu selbst bloß gestellt. Auf einmal wäre mir erlaubt, im Allgemeinen die Vorwürfe "Schmutzige Tricks", "Heimtücke" und "an der Grenze zum Betrug" weiter gegen sie zu erheben, nur eben nicht im Zusammenhang mit diesem ganz speziellen Unterhaltstrick."

Hannes Hausbichler sieht sich durch den Rückzieher der Anwältin ebenso bestätigt wie durch die vielen Zeugen, welche zu den Praktiken Birgitt Breinbauers aussagen wollten. "Auch, wenn die Klage­änderung noch ein Phyrrussieg für sie werden könnte: Das Wichtigste ist für mich schon erreicht."

Österreichweit ist nun klar: Die Zeiten, in denen hinter verschlossenen Türen im Familienrecht so mit Menschen umgegangen werden kann wie bisher, neigen sich dem Ende zu. Die Männer­service-Reports bringen ans Licht, was bisher im Verborgenen so viel Leid und Ungerechtigkeit verursacht hat, und konnten nicht zum Schweigen gebracht werden.

Was bleibt nun von diesem Prozess? Männerpartei und Männer­service sehen sich in ihrer Arbeit bestärkt. Auf der anderen Seite bleibt ein bitterer Nachgeschmack: Was geht bei Scheidungen vor sich und wie arbeiten Scheidungs­anwälte wie Birgitt Breinbauer schon seit vielen Jahren? Zusätzlich stellt es für Hausbichler einen Skandal dar, dass von einem Bundesland getragene Sozial­organisationen, wie zum Beispiel das IfS in Vorarlberg, Frauen an Scheidungs­anwälte weiter­leiten, welche einen Stil wie Birgitt Breinbauer pflegen - möglicherweise sogar nur Frauen, während Männer sich von denselben Organisationen schlecht beraten und abserviert fühlen!

Durch die Klage von Birgitt Breinbauer ist ans Licht gekommen, was für die Zukunft nicht mehr tragbar ist. Hannes Hausbichler fordert im Namen der Männerpartei und sämtlicher gerechtigkeits­liebender Menschen in Österreich:

  • Rücktritt von Birgitt Breinbauer als Präsidentin der Anwaltskammer oder ihr Ersatz durch die Kammer selbst, durch einen Anwalt, der sich nicht selbst so beschädigt hat, denn für die Anwaltschaft darf eine Kollegin mit solchen Belastungen nicht repräsentativ sein.
  • Sofortige Einstellung jeder Vermittlung von Beratungs­klientinnen von IfS, Femail oder anderen Sozial­organisationen an Birgitt Breinbauer oder an Anwälte, die in ihrer Tradition stehen.
  • Bekenntnis der Anwälte und der gesamten Justiz zu objektiver und fairer Prozess­führung und zur Beweis­würdigung, welche frei von Vor­ein­genommenheit und Vorurteilen ist, auch dann, wenn niemand hinsieht: In von der Öffentlichkeit aus­geschlossenen Familien­rechts­verfahren.

"Wir befinden uns am Ende einer wichtigen Etappe, für den Männer­service bei der Bewusst­seins­schaffung und für die Männerpartei beim Aufbrechen von Blockaden, Denk- und Rede­verboten. Mögen noch so zahlreiche Etappen vor uns liegen, der Weg stimmt und das zunehmende Vertrauen aus der Bevölkerung bestätigt uns auf unseren Weg!", schließt Hausbichler zuversichtlich ab.

– MÄNNERPARTEI[6]

Interview

Dr. Birgitt Breinbauer hat sich vor allem als Scheidungs­anwältin einen Namen gemacht: "Das Ein­bringen der Scheidungsklage ist oft nicht das Ende, sondern der Anfang von strukturierten Gesprächen."
Man muss bereit sein, Feindbild zu werden

Birgitt Breinbauer ist Anwältin aus Leidenschaft und das, obwohl sie aufgrund der Spezialisierung auf Familienrecht immer wieder mit schwierigen Situationen zurecht­kommen muss. Im Interview spricht sie über Licht und Schatten des Berufes und wieso das Image, das Anwälten anhaftet, oft nicht mit der Realität übereinstimmt.

Sie haben sich in den letzten Jahren vor allem einen Ruf als die Scheidungs­anwältin erworben. Wie kommt man zu diesem Status?
Es war nicht der Plan, es hat sich vielmehr so entwickelt. Ich habe vor über 25 Jahren als Rechtsanwältin in Dornbirn angefangen und damals hat es noch fast keine Anwältinnen gegeben. Beim Familienrecht gab es einen klaren Mangel an weiblichen Vertretern. Wenn man es oft tut, ergibt sich Kompetenz und Engagement. Mund­propaganda wirkt dann auch. Inzwischen bin ich wirklich auf den Familienbereich fokussiert. Ich habe das Gefühl, dass ich da was leisten kann.
Was fasziniert Sie am Familien­recht?
Im Familienrecht klärt man nicht nur juristische Dinge. Man muss auch ein gewisses Maß an Empathie haben. Man darf die Gefühlsebene der Menschen nicht vergessen. Man muss aktiv zuhören können. Das tue ich gerne. Die Kehrseite des Familienrechts ist die, dass es kaum emotionalere Verfahren gibt und dass man als Anwältin ganz häufig richtiger Feind für den Gegner ist. Ich bin nicht persönlich involviert, werde aber ganz oft persönlich involviert. Das macht mir schon zu schaffen. Mit zunehmendem Alter versuche ich aber gelassener zu werden.
Im letzten Jahr mussten Sie den Ex-Mann einer Klientin auf Unterlassung verklagen. Ist das die Schattenseite?
Tatsächlich. Die Menschen sind in einer ganz besonderen Situation, nicht nur der Klient, sondern auch der Gegner. Dass man da mal über das Ziel hinausschießt, ist verständlich. Ich bin auch nicht zimperlich, aber es gibt Grenzen, die manchmal überschritten werden.
Sie sind auch ausgebildete Mediatorin. Inwieweit hilft Ihnen das in Ihrer Tätigkeit?
Das nützt ohne Zweifel, weil man gewisse Tools in der Verhandlung einsetzen kann. Von Mediatoren wird allerdings verlangt, dass sie unparteilich sind und ich muss gestehen, dass ich wahnsinnig gerne auf einer Seite stehe. Denn ich bin Anwältin aus Leidenschaft. Das ist bei der Mediation wahnsinnig schwer, weil ich von dem, was ich normal tue, zurücktreten muss. Das ist ein ganz anderer Beruf.
Neben der Arbeit als Anwältin sind Sie auch Präsidentin der Vorarlberger Rechts­anwalts­kammer. Für welche Branchen­anliegen setzen Sie sich ein?
Mir ist Standespolitik sehr wichtig und ich finde, man muss das aktiv betreiben. Es soll ein freier Beruf bleiben und alle Versuche, diesen Beruf zu gängeln, indem man zum Beispiel an der Verschwiegenheits­pflicht knabbert, muss man unterbinden. Man darf und soll sich für den Klienten auch mit den Mächtigen anlegen dürfen.
Anwälte haben nicht das beste Image in der Bevölkerung, sie stehen im Ruf, viel Geld zu verdienen, und oft das Recht zurecht­zubiegen. Können Sie uns etwas darüber erzählen, wie es den Anwälten wirtschaftlich geht und wie ihr Alltag aussieht?
Der Eindruck, dass Anwälte viel Geld verdienen, ohne viel dafür zu tun, täuscht sicher. Die Menschen haben schon erkannt, dass uns das Geld nicht durch Nichtstun hereinregnet. Es gibt sicher Anwälte, die fallen in der Öffentlichkeit auf. Das gibt es aber in allen Berufsgruppen und meist findet jeder den Anwalt, der gut zu einem passt. Wirtschaftlich gibt es keine Umfragen. Aber in Vorarlberg geht es den meisten gut, allerdings nicht in einem Umfang, wo man sagt, sie sind wahnsinnig reich. In anderen Teilen Österreichs ist das anders. Es gibt in Vorarlberg aktuell 229 Anwälte, die Zahl ist rückläufig. Der Boom in die Anwaltei besteht nicht mehr so, weil sich durch­gesprochen hat, dass es kein ganz einfacher Beruf ist. Man muss bereit sein, Feindbild zu werden, wir sind extrem fremdbestimmt, was die Termine betrifft und die Klienten sind zunehmend kritischer, und es gibt sehr viel Konkurrenz für Rechts­beratungen seitens von Institutionen.
Die österreichische Justiz hat schwere Zeiten hinter sich. Kann das verloren gegangene Vertrauen wieder hergestellt werden?
Das war ein ganz gewaltiger Einschnitt, weil es niemand für möglich gehalten hätte, dass es so etwas gibt. Ich finde, die Justiz hat sehr ordentlich daran gearbeitet, ihr Image zu verbessern. Das ist jetzt auch sehr viel besser.
Ist der Beruf als Rechtsanwältin trotzdem noch Ihr Traumberuf?
Ja auf jeden Fall. Es gibt zwar schon Phasen, wo es schwierig ist, die viel Kraft kosten und ich denke, wieso bin ich nicht Blumenhändlerin geworden. Aber ich habe es nie bereut.
– Vorarlberger Nachrichten 2014[1]

Das Team

Zum Team der Unterhaltsmaximierer gehören:

Ehemalige Teammitglieder

Kommentare

Die Vorarlberger Anwaltskammer achtet nach eigener Angabe auf "korrektes Verhalten" ihrer Mitglieder. "Aus unserer Sicht bedeutet dieser Anspruch, sich gegenüber allen Konflikt­beteiligten höchst verantwortungsvoll zu verhalten," so Hannes Hausbichler, Landes­vorsitzender der Vorarlberger Männerpartei.

Doch in einem aktuellen Bericht, der wohl mehr als Werbe­einschaltung zu verstehen ist, lässt die Präsidentin der Anwaltskammer dieses Verantwortungs­gefühl schwer vermissen. Unter dem Titel "Verwitwet: Pension trotz Scheidung möglich?" wirbt sie praktisch dagegen, den Boden für eine konfliktfreie Trennung zu bereiten.

Hannes Hausbichler erkennt in Birgitt Breinbauers Artikel, den sie im Namen der Rechts­anwalts­kammer verfasst hat, eine Werbung für Scheidungskriege, für welche sie selbst sich gleichzeitig besonders anzubieten scheint:

  • Zuerst wird ein Köder ausgeworfen: Der Anspruch auf Witwenpension, der einer Frau verloren gehen könnte, wenn sie auf Unterhalt verzichtet.
  • In weiter Folge lässt sie Leserinnen um ihre Finanzen fürchten, falls ein freiwillig zahlender Ex-Mann sinngemäß "zu früh stirbt", und so, nach Interpretation der Männerpartei, führt sie Vorarlbergs Männern eindrücklich vor, wie viel sie ihren Frauen wert sein sollen: Nämlich nur jeden Euro, den er zahlt, und kein bisschen mehr.
  • Schließlich bringt sie Vorarlbergs Frauen rhetorisch tückisch und geschickt, doch menschlich äußerst fragwürdig nahe, dass sie in einer Scheidung den höchstmöglichen Unterhalt vom Mann erstreiten sollen. Doch wenn dies jemand tut, bleibt zumeist nur Eines: Tief in der Schmutzkiste zu wühlen! Und so geht los, was schließlich bis auf die Anwältin jedem schadet: Das gegenseitige Vorwerfen von Untreue, Beleidigungen, falsche Unterstellungen bis hin zu Gewalt und sogar von Straftaten ist in strittigen Scheidungen die traurige Normalität.

"Für Männer bedeutet lebenslanger Unterhalt eine zumeist ungerechtfertigte und unverhältnis­mäßige Belastung. Eine mit 40 Jahren geschiedene Frau braucht, laut OGH, nie wieder zu arbeiten und darf sich vom Mann das Leben finanzieren lassen. Ich vermute sehr, gerade Birgitt Breinbauer kennt so manche Anwältin im Land, welche Männern weisgemacht und unter­schreiben lassen hat, sie könnten doch statt Kindesunterhalt freiwillig Ehegatten­unterhalt bezahlen, die Summe bliebe sich gleich - praktisch eine Prellerei mit fatalen Folgen, denn der Ehegatten­unterhalt endet nie, und der Kindes­unterhalt kann sofort nach der Unterschrift erhöht werden. Kann sich eine Anwaltskammer, die korrektes Verhalten fordert, so ein Verhalten von wichtigen Mitgliedern leisten?" stellt Hausbichler verwegen eine Frage, welche diesmal wohl den schwarzen Schafen einer anderen Profession als der Politik wenig Freude bereiten wird.

Die Männerpartei fordert angesichts der bedenklichen Werbung der Anwaltskammer

  • Abschaffung des unbegrenzten Ehegatten­unterhalts! Unterhalt nur in Bezug auf die Zeit der Wirtschafts­gemein­schaft und bei nachweislich erbrachter, einvernehmlich bestimmter Gegen­leistung (Kindererziehung und Haushalt).
  • Eigenerwerb statt Unterhalt: Schon in Ehe und Partnerschaft sollen Anreize für Mann und Frau zu gleichteiliger Erwerbsarbeit geschaffen werden, selbst­verständlich bei gleich­teiligem Einsatz für Hausarbeit und Kinder­erziehung, welcher dann fair ist, wenn Männer von der Allein­versorger­rolle auch im Trennungsfall endlich entlastet werden.
  • Überprüfung von Einschaltungen der Anwaltskammer auf persönliche Eigenwerbung.
  • Bekenntnis der Vorarlberger Rechts­anwalts­kammer zu ihrer gesell­schaftlichen Verantwortung, besonders im Familienrecht, durch die Auswahl geeigneter Repräsentanten, welche diese Verantwortung glaubwürdig vertreten, einer Anlaufstelle für Beschwerden gegen "schwarze Schafe" und einer Ethik­kommission, welche die Beschwerden prüft.

"Vorarlbergs aufrechte Menschen können sich darauf verlassen: Die Männerpartei spricht mutig, offen und direkt aus, was gesagt gehört, denn nur, wenn über Fehl­entwicklungen gesprochen wird, können Verbesserungen beginnen. In diesem Sinne harren wir der Reaktion der Anwalts­kammer oder von Birgitt Breinbauer, der längst überfälligen Diskussion werden sie zuträglich sein", schließt Hausbichler zuversichtlich ab.

– MÄNNERPARTEI 2016[9]
Information icon.svg Für Birgitt Breinbauer gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Auch Mafia-Anwälte[wp] stehen auf dem Boden des Gesetzes, wenden keine "schmutzigen Tricks" an und lassen sich nicht "strafrechtlich Relevantes" vorwerfen. Gleiches muss natürlich auch RA Birgitt Breinbauer und der feministischen Familienzerstörungs­mafia zugestanden werden. - Die WikiMANNia-Redaktion

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Man muss bereit sein, Feindbild zu werden - Im Gespräch mit Dr. Birgitt Breinbauer, Rechtsanwältin und Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Vorarlberg, Vorarlberger Nachrichten am 13. September 2014
  2. 2,0 2,1 Gernot Hämmerle: Rechtsanwältin klagt Leiter des Männerservice, ORF am 18. Oktober 2016
  3. Schmutzige Tricks bei der Scheidung - Report Nr. 2, Männerservice am 5. Juli 2016
  4. Seff Dünser: Rufmord: Präsidentin der Anwaltskammer klagt, Vorarlberg Online am 30. März 2013
  5. Verwitwet: Pension trotz Scheidung möglich?, Vorarlberg Online am 16. Juni 2016 (Ansprüche nur unter strengen Voraussetzungen.)
  6. MÄNNERPARTEI: Durchbruch: Scheidungsanwältin lässt Großteil der Klage fallen!
  7. 7,0 7,1 7,2 7,3 ruemmele-breinbauer.at
  8. Offenbar hat die Rechts­anwalts­gehilfin Natalie Grabher in der Kanzlei Rümmele und Breinbauer aufgehört. Aber anstatt diesen Sachverhalt sachlich-neutral der WikiMANNia-Redaktion mitzuteilen, führt sie sich via E-Mail kindlich-zickig "mit dem Fuß aufstampfend" auf und faselt feministisch-fordernd irgendwas von "rechtswidrig", was angeblich die WikiMANNia-Redaktion sein soll. Die traurige Tatsache ist allerdings, dass sie nicht normal kommunizieren kann, was möglicherweise an einer Überdosis Feminismus liegt. Und nun wendet sich die unfähige Rechts­anwalts­gehilfin hilfesuchend an ihren neuen Arbeitgeber, den Geschäftsführer der Kanzlei Tusch-Flatz-Dejaco Anwaltspartnerschaft, der nun pflichtschuldig die Rolle des weißen Ritters übernimmt und wilde Drohungen gegen die WikiMANNia-Redaktion ausstößt. Er wolle die WikiMANNia "vom Netz nehmen" lassen. Ein Geschäftsführer[ext], der sich nicht um seine wichtigen Mandaten kümmert, sondern um einfache Alltagsprobleme seiner Assistentin, die unfähig ist, einfache Sachverhalte zu kommunizieren und selbst zu lösen.
  9. Schürt Anwaltskammer-Präsidentin Scheidungskriege?, MÄNNERPARTEI am 21. Juni 2016

Netzverweise