Information icon.svg 12. Welttag der genitalen Selbstbestimmung am 7. Mai 2024 Logo-Worldwide Day of Genital Autonomy.png
Information icon.svg Marsch für das Leben in Berlin (und Köln), Termin: 21. September 2024, Ort: Brandenburger Tor, Uhrzeit: 13:00 Uhr - Info[ext] 1000plus.jpg
Information icon.svg MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956.
Aktueller Spendeneingang: !!! Spenden Sie für Hosting-Kosten im Jahr 2024 !!! Donate Button.gif
18,2 %
218,00 € Spendenziel: 1.200 €
Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Spenden Sie für eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde.
Logo - MSI.png
Besser klug vorsorgen, als teuer draufzahlen. - MSI
Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 16. April 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
WikiMANNia schützt die Jugend vor familien­zerstörender Familienpolitik und staatlicher Indoktrination. All die Dinge, wovor Jugendliche geschützt werden müssen - Hass, Hetze, Aufruf zur Gewalt und Pornographie - gibt es hier nicht. WikiMANNia dokumentiert lediglich die Wirklichkeit, ohne sich mit dem Abgebildeten, Zitierten gemein zu machen, ohne sich das Dargestellte zu eigen zu machen. In WikiMANNia erfahren Sie all das, was Sie aus Gründen der Staatsräson nicht erfahren sollen.
Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Doris Liebscher

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Personen-Portal » Doris Liebscher

Doris Liebscher
Doris Liebscher.png
Beruf Jurist, Lobbyist

Doris Liebscher ist eine deutsche Juristin und Genderistin an der Humboldt-Universität zu Berlin.


Zitat: «Doris Liebscher ist Mitarbeiterin von Susanne Baer. [...] Sie hat nämlich einen ziemlichen juristischen Mist erzählt, geradezu erschreckend. Entspricht aber exakt dem Bild, das ich von Susanne Baer habe.

Sie fing da nämlich an mit Justitia[wp] sei eine Frau und habe ein Schwert, und erzählte eben, dass Recht vor allem mit Macht zu tun habe. Und meinte, wie das wirke, wenn man sich als "Juristin" vorstelle. Bildet sich unglaublich viel darauf ein, hat aber erschreckend wenig Ahnung von Recht. [...]

Sie sagte nämlich, dass es Strategie sei, Recht einzusetzen und damit "irreversible Eingriffe in patriarchalische Machtstrukturen" durchzusetzen. Weil man mit Recht einfach etwas dauerhaft "festschreiben" kann und der Staat mit seinem Machtmonopol es dann durchsetzt. Recht sei ein "machtvolles Instrument". Man müsse Gender Studies im Recht verankern. So im Tonfall von: Mit Recht kann man sich einfach aussuchen, wie man es haben will, es für alle Zeit irreversibel verankern, und der dumme Staat drückt's dann auch noch gewaltmonopolistisch[wp] durch.

Und dann der Hammer: Sie sagte, seit Susanne Baer Verfassungsrichterin sei, sei "alles ganz anders". Als habe das so eine Art feministischen Dammbruch im Recht bewirkt.

Sie sagte dazu ziemlich deutlich, dass es das Ziel sei, möglichst viele Positionen im Recht feministisch zu besetzen, und dass man ja schon viele Frauen in Richter­positionen habe, leider davon aber viele nicht feministisch seien, sondern sich da auch konservative breit machten und anders urteilten. Also die explizite Aussage, dass feministische Rechtsprechung zu anderen Ergebnissen kommt als normales Recht.

Außerdem gäbe es noch viele weitere Möglichkeiten. Man könnte Unterlassungsklage erheben, damit jemand etwas nicht mehr sagen darf. Man könne Schadensersatz einklagen. Oder einfach festlegen, dass Frauen­beratungs­stellen nur Frauen einstellen dürften. Oder Hate Speech einfach verbieten.

Nur eines kam bei ihr überhaupt nicht vor: Rechtsprechung, Rechtsfindung. Sie haben überhaupt keinen Bezug zu Recht (genauso wenig wie zu Wissenschaft), sondern betrachten Recht einfach als Machtwerkzeug, das sie beliebig für ihre Zwecke missbrauchen können.

Einfach wunderbar. Eine Mitarbeiterin der Verfassungsrichterin Baer erzählt da offen und treuherzig, wie wunderbar sich Recht für Feminismus missbrauchen lässt, erzählt im Prinzip nichts anderes, als dass sie da grenzenlos Rechtsbeugung betreiben, das hemmungslos missbrauchen, und dass das so richtig los ging, als Susanne Baer Verfassungsrichterin wurde. [...]


Recht, so verkündet sie, sei ja schließlich ein "Ort und Hort der Sachlichkeit". Huaahaa­haha­haaaaa. Da habe ich sie einfach ausgelacht. Sie macht da groß einen auf Juristin, hat aber anscheinend noch nie einen Gerichtssaal von innen gesehen. Sie ist so ahnungslos und jungfräulich, wie ich mir Baer bei ihrer Ernennung zur Verfassungs­richterin vorstellte. Kein bisschen Ahnung von Recht. Und dann hob sie auf Anti­diskriminierungs­recht und auf Recht der Meinungsfreiheit ab, das rechtsdogmatisch die Rechte der anderen Person wahren müsse, und wo es auf die Position des Sprechenden und die Art und Weise ankäme. Heißt effektiv: Es gibt deshalb keine Kritik am Feminismus (mehr), weil man sie jetzt einfach verbiete (irgendwann wurde an dem Abend auch erwähnt, dass das gesetzlich durchgedrückt werden würde). Die machen sich einfach durch Verbote, wie sie die Welt haben wollen.

Auch das war grotesk. Denn [sie] hat auch davon keine Ahnung. Bevor man sich auf ein Podium setzt, die Juristin markiert und über die Rechtsdogmatik der Meinungsfreiheit doziert, sollte man sich nämlich erst einmal die Rechtsprechung des Bundes­verfassungs­gerichts durchlesen. Dort nämlich steht, dass es in erster Linie auf den Inhalt ankommt und dass eben die Meinungsfreiheit in weiten Grenzen Vorrang vor Persönlichkeits­rechten hat, nämlich solange der Inhalt und nicht die Form im Vordergrund steht, es keine Schmähkritik[wp] ist. Aber wie könnte man von einer feministischen Juristin auch verlangen, dass sie Ahnung hätte, wovon sie redet?

Der Brüller daran ist, dass das BVerfG das erst neulich wieder bestätigt hat. Gemacht hat die Entscheidung der Spezialist für Meinungsfreiheit, Masing. Unterschrieben hat aber auch: Susanne Baer. [...] Was ist deren Institut für ein Saftladen, wenn die eigenen Mitarbeiter noch nicht mal die von der Chefin zumindest mit unterschriebenen Urteile kennen?

Noch so ein Klopfer: Das Recht der Meinungsfreiheit ist hier so nicht anwendbar. Denn sie nehmen ja selbst für sich in Anspruch, dass es um Wissenschaft geht. Wissenschaftskritik darf der Staat aber nicht einschränken, das verbietet die Wissenschaftsfreiheit. (Deshalb auch § 193 StGB.)

Liebscher reißt das Maul auf und macht da groß auf Juristin, in Wirklichkeit hat sie davon aber soviel Ahnung wie ... wie ... wie Baer.» - Hadmut Danisch[1]

Einzelnachweise

  1. Hadmut Danisch: Veranstaltungsbericht: Was tun gegen Antifeminismus?, Ansichten eines Informatikers am 4. Dezember 2014

Netzverweise