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Falschbezichtigungen in Umgangsverfahren

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Wenn Väter nach einer Trennung mehr Umgang mit den Kindern begehren, als die Mutter zugestehen möchte, sehen sie sich oftmals mit einer Fülle von erlogenen Anschuldigungen und unwahren Aussagen konfrontiert, mit denen Mütter für sich Vorteile erlangen wollen.

Beispiele

Im Folgenden eine Aufzählung beliebter bzw. möglicher Falschbezichtigungen:

  • sexueller Missbrauch der eigenen Kinder durch den Vater
  • Vergewaltigung der Partnerin
  • sexuell abartige Neigungen des Vaters
  • physische oder verbale Gewalt gegenüber der Partnerin, Drohanrufe nach erfolgter Trennung, dominantes Verhalten, Unterdrückung
  • Nichteinhaltung von Absprachen bezüglich des Umgangs bzw. anlässlich von Übergaben der Kinder
  • der Vater ist während seiner Umgangszeiten mit der Versorgung der Kinder überfordert, verpflegt sie unzureichend, achtet nicht genügend auf ausreichenden Schlaf oder Hygiene, verhält sich den Kindern gegenüber aggressiv
  • er neigt zu nicht kindgerechten Unternehmungen mit den Kindern (z. B. stundenlange Autofahrten), lässt sie zu viel Fernsehen, ernährt sie nicht gesund, erlaubt ihnen den Genuss von Alkohol
  • Alkoholismus oder/und Drogenkonsum des Vaters
  • Kontakte des Vaters zu Rechtsradikalen
  • eigenbrötlerisches Verhalten des Vaters
  • Vernachlässigung der Kinder durch den Vater während des Zusammenlebens, z. B. wegen übermäßigen sportlichen Aktivitäten oder häufigen Saunabesuchen
  • während des Zusammenlebens musste die Mutter alle Arztbesuche sowie sämtliche Elternsprechtage in Schule oder Kindergarten allein wahrnehmen
  • frei erfundene depressive Schübe des Vaters, während derer er die Versorgung der Kinder nicht habe wahrnehmen können
  • frei erfundene Selbstmordversuche des Vaters
  • Polizeieinsätze aufgrund angeblicher Suizidversuche oder gewalttätigen Ausbrüchen des Vaters.

Missbrauchsvorwürfe werden laut dem früheren Präsidenten des Deutschen Familiengerichtstages, Siegfried Willutzki, in ca. 40 % aller streitigen Sorgerechts- bzw. Umgangsverfahren erhoben. Später würden sich dann allerdings 90 % dieser Bezichtigungen als falsch erweisen.

Hier stellt sich folgende Frage: Wenn eine so große Zahl von Frauen hemmungslos eine derart ungeheuerliche Falschbeschuldigung äußert und dabei billigend in Kauf nimmt, dass ihre Kinder durch die nötigen Ermittlungen seelisch schwer geschädigt werden, wie viel leichter gehen Müttern dann vergleichsweise harmlose Lügen über die Lippen?

Gründe für Falschbezichtigungen

Zwar wurde das "Schuldprinzip" bei Ehescheidungen zwischenzeitlich abgeschafft. Auch sollte die Frage, wer für eine Trennung verantwortlich ist, in Umgangssachen prinzipiell keine Rolle spielen. Dennoch werfen vor allem Frauen in Umgangs- bzw. Sorgerechtsverfahren hemmungslos mit Dreck, weil sie bzw. ihre AnwältInnen wissen, dass es genügend Richter gibt, bei denen sie auf diese Weise Pluspunkte sammeln.

Zum einen geht es darum, den Vater als Täter hinzustellen. Zum anderen soll seine Erziehungsfähigkeit in Zweifel gezogen werden. Als dritter Grund kommt hinzu, dass Anschuldigungen, und seien sie noch so haltlos, aufgrund der fatalen Unrecht­sprechung konservativer Gerichte als Beleg für eine gestörte Kommunikation und Unfähigkeit zur Kooperation gewertet werden, wobei es die Müttern zugeneigte Richter­schaft nicht interessiert, von wem oder aus welchem Grund der Konflikt mittels Falschbezichtigungen vom Zaun gebrochen wurde.

Einen vierten Grund nennt Matthias Matussek in seinem Buch "Die vaterlose Gesellschaft". Er meint sinngemäß, Mütter seien sich vielfach sehr wohl darüber im klaren, wie sehr sie ihre Kinder durch die Trennung beschädigen würden und deshalb müsste dieser Schritt mit maßlosen Übertreibungen und Lügengeschichten gerechtfertigt werden. Je größer das schlechte Gewissen sei, desto mehr würde gelogen.

Gleichgültige Richter

In einem Artikel der "Zeit" befand der frühere Bundesminister Norbert Blüm, wenn es um Scheidung oder Sorgerecht gehe, werde gelogen, dass sich die Balken biegen. Den Richter interessiere das wenig. "Wir sind hier nicht im Strafgericht", wäre eine oft gebrauchte richterliche Ausrede vor Familien­gerichten. Selbst wenn Eid gegen Eid stünde und nach den Gesetzen der Logik mindestens ein Meineid im Spiel sein müsse, bliebe das meist unaufgeklärt, weil offenbar die Wahrheit nicht interessieren würde. Das Pendel sei von der totalen Moralisierung der Scheidung ins andere Extrem umgeschlagen, in die moralfreie Zone.[1]

Es liegt auf der Hand, dass eine derart indifferente Haltung von Richtern und der Verzicht auf Tatsachen­feststellung die geschilderten Schlammschlachten fördert, zumal viele Anwälte, die Frauen vertreten, wohl nicht ganz zu Unrecht dem Glauben anhängen, dass Stimmungsmache durch Verleumden des Prozessgegners bei RichterInnen, deren Sympathien ohnehin der Mutter zuneigen, verfängt und ihren Mandantinnen nützt. Wenn voreingenommene Richter bei den Aussagen beider Elternteile konsequent jegliche Beweis­erhebung unterlassen, geschieht das häufig aus zwei Gründen: Weder sollen die Lügen von Müttern aufgedeckt noch mögliche Missachtungen des Kindeswohls durch sie nachgewiesen werden.

Zweierlei Maß

Chancengleichheit ist - wie so oft im deutschen Familienrecht - nicht gegeben. Männern werden nämlich sogar Äußerungen zu beweisbarem Fehlverhalten von Müttern regelmäßig massiv angekreidet, weshalb ihnen ihre Rechtsanwälte selbst von den leisesten Vorwürfen energisch abraten.

Auch hier ist es also mal wieder egal, wie Väter sich verhalten. Schweigen sie, stehen die Verleumdungen der Mutter im Raum, während teilweise massive Kindeswohl­schädigungen durch Mütter unausgesprochen bleiben. Machen Väter den Mund auf, heisst es sofort, sie zeigten "Belastungs­tendenzen".

Schäden für die Elternbeziehung und Gefährdung des Kindeswohls

Allein mit Blick auf das vielbeschworene Kindeswohl wären die Gerichte aus psychologischen Gründen gefordert, solchen Falsch­bezichtigungen sofort und energisch entgegen­zutreten, müssten sie doch verhindern, dass die Atmosphäre zwischen den Eltern zum Schaden der Kinder völlig vergiftet wird. Leider fehlt vielen Richtern jedoch die Einsicht für diese Notwendigkeit. Zumindest Strukturkonservative Familiengerichte lassen dem Kesseltreiben sogar ganz bewusst seinen Lauf bzw. fördern es dadurch, dass sie Anträgen des Vaters zur Ladung von Zeugen oder anderweitigen Beweiserhebung nicht nachkommen.

An sich sollten unvoreingenommenen Juristen aber bereits klar erkennbare Widersprüche zu denken geben. So passt es beispielsweise schlecht zusammen, wenn eine Frau dem Ex-Partner eine Abkehr von der äußeren Welt andichtet und sich gleichzeitig darüber beklagt, er habe die Kinder vernachlässigt, weil er zu oft Vereinssport getrieben hätte oder ständig in Kneipen oder eine (öffentliche) Sauna gegangen wäre. In sich unstimmig ist auch, wenn eine Mutter im schriftlichen Gutachten mit der Aussage zitiert wird, der Ex-Partner habe dem Gedanken an Heirat ablehnend gegenüber gestanden bzw. Heiraten als „spießig“ bezeichnet, dann aber plötzlich 1 Jahr später behauptet, sie habe den Vater der Kinder nur geheiratet, weil jener mit Selbstmord gedroht habe. Vielfach würden mutmaßlich schon kleine Hinweise des Gerichts genügen, um zu verhindern, dass eine Spirale der Eskalation in Gang kommt.

Rückschlüsse auf die Erziehungsfähigkeit

Spätestens dann, wenn Mütter über Polizeieinsätze fabulieren, von denen die Polizei nichts weiß und über die natürlich auch keine Protokolle existieren, müssten sich Richter eigentlich die Frage stellen, wie zurechnungsfähig ist ein Mensch, der solch leicht zu widerlegende Lügen auftischt. Eigentlich sollten zumindest extreme Falschbezichtigungen je nach ihrer Art auch Zweifel hinsichtlich der Erziehungsfähigkeit wecken. Gleiches gilt erst recht, wenn die Mär von der durch Selbstmorddrohungen des Vaters erzwungenen Heirat sowie Schilderungen angeblicher Selbstmordversuche auch noch bedenkenlos den Kindern aufgetischt werden.

Rechtliche Relevanz

Zumindest dann, wenn sich Mütter mit wahrheitswidrigem Vorbringen (auch) finanzielle Vorteile verschaffen wollen, handelt es sich bei solchen Aussagen eigentlich um versuchten Betrug nach § 263 StGB, also um eine Straftat. Theoretisch müssten Richter hier nach dem Offizial­prinzip von sich aus tätig werden. In der Praxis bleiben derartige Falschaussagen jedoch regelmäßig folgenlos und das ist mit Blick auf eine schnellstmögliche Befriedung der Eltern auch sinnvoll. Zarte Erklärungen des Gerichts zum juristischen Terminus der Falschaussage könnten aber im Einzelfall Wunder bewirken und die Aus­einander­setzung in der Umgangsfrage versachlichen.

Lässt eine Mutter trotz klarer Indizien für die Wahrheitswidrigkeit ihrer Behauptungen dennoch nicht davon ab, weiter grobe Falschaussagen zu tätigen, ist irgendwann doch der Zeitpunkt erreicht, zu dem ein Gericht dem ein oder anderen Beweisantrag des Vaters folgen oder selbst Beweise erheben müsste, um die Glaubwürdigkeit der Mutter zu überprüfen. Dies insbesondere dann, wenn sich ein familien­psychologisches Gutachten in ganz wesentlichen Fragen ausschließlich auf ihre Aussagen stützt und das besagte Gutachten praktisch die einzige Grundlage für die Entscheidung des Gerichts ist. Verweigert das Gericht trotz nachdrücklicher Aufforderung die Erhebung von Beweisen, ist ein solches Unterlassen als Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör anzusehen.

Letzteres hat jedoch dem Vernehmen nach leider bei nicht wenigen Familien­gerichten Methode. Wie oben gesagt, werden etwaige, vom Vater zur Entkräftung der Falschaussagen benannte Zeugen einfach nicht vorgeladen, sonstige Beweisanträge schlicht und ergreifend ignoriert. Wenn man den Aussagen von Vätern in einschlägigen Internet­foren folgt, sind die Lügen­architekturen von Müttern allzu oft sakrosankt, da sie offenbar bestens zu der vom Gericht angestrebten Urteils­findung passen.

Die Rolle der Anwaltschaft

Da die allermeisten Mütter in Umgangsverfahren anwaltlich vertreten werden - bei Vätern ist das weniger selbstverständlich, da finanziell schlecht gestellten Vätern bei Anträgen auf Einrichtung eines Wechselmodells von ablehnend eingestellten Gerichten häufig Prozesskostenhilfe verwehrt wird - haben es diese Anwälte in der Hand, in wie weit sich ihre Mandantinnen zu Falschbezichtigungen versteigen. Obwohl insbesondere FachanwältInnen für Familienrecht klar sein müsste, dass vor allem Kinder unter den widerwärtigen Schlammschlachten leiden, halten gewissenlose Juristen Müttern selbst bei übelsten Verleumdungen die Stange und manchmal scheint es, als verfügten sie über regelrechte Checklisten und würden damit Mütter in Bezug auf die Auswahl der im jeweiligen Fall "geeigneten" Falschbezichtigungen beraten.

Die Bedeutung der Beratungsstellen

Im Zusammenhang mit Falschbezichtigungen kommt den Beratungsstellen eine besondere Bedeutung zu. Wenn man üble Scheidungs- bzw. Trennungskriege vermeiden will, müssen bereits die in den betreffenden Einrichtungen tätigen PsychologInnen an beide Elternteile appellieren, den Ball flach zu halten und ihnen vermitteln, dass Angriffe auf den Ex-Partner unbedingt zu vermeiden sind.

Hauptartikel: Trennungsberatung

Plump und mies, aber dennoch erfolgreich

Eine spezielle Variante liegt darin, wenn Frauen bzw. ihre Anwälte unmittelbar vor einer mündlichen Verhandlung bei Gericht anrufen und eine frei erfundene Geschichte über eine angebliche Bedrohung der Mutter durch den Vater zum Besten zu geben. In einem konkreten Fall lief der Prozess bereits 16 Monate, ohne das zuvor ähnliche Anschuldigungen zur Sprache gebracht worden wären. Dennoch wurde das Vorbringen der Gegenseite - obwohl der Richter hierzu verpflichtet gewesen wäre - dem Vater nicht offenbart. Dafür wunderte er sich, warum er auf richterliche Anordnung hin einer Leibesvisitation unterzogen wurde und weshalb während der Verhandlung ein Wachtmeister anwesend war. Von der schäbigen Lügenmär erfuhr der Vater übrigens erst Monate später anlässlich einer Akteneinsicht beim OLG Koblenz; am Amtsgericht Cochem hatte man ihm die Einsichtnahme, wohl aus gutem Grund, verweigert.

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [2]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Norbert Blüm: Justiz: Berufsbedingt überheblich, Zeit Online am 27. Juni 2013 (Eine Klasse von Staats­bediensteten verwahrt sich mit Erfolg gegen alle Kritik: Die Richter. Damit schaden sie der Justiz.)
  2. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)