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Familienoberhaupt

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Männliche Familienoberhäupter: Kriminalisiert und steckbrieflich gesucht
Hauptseite » Familie » Familienoberhaupt

Das Familienoberhaupt (auch: Haushaltsvorstand) ist der verantwortliche Repräsentant einer Familie.

Familie und Haushalt

Bedeutung

Im Altertum und Mittelalter waren Familie und Staat getrennt. Der Staat ist menschheitsgeschichtlich eine junge Einrichtung, die sich aber mehr und mehr des Menschen in jeder Lebenslage bemächtigt hat. Das Haus war der Ort der Familie, die Hausgemeinschaft bestand aus dem Hausvorstand, dem Weib, die Kinder dazu Angestellte, Knechte und Mägde, im Altertum in begüterten Familien auch Sklaven.

Der pater familias hatte die Hausgewalt, die potestas. Es herrschte im Haus allerdings keine Rechtlosigkeit oder Willkür. Das Haus war ein Ort der Sittlichkeit, aber eben nicht der Gesetzlichkeit. Im Hause gab es keine Rechtsverhältnisse, sondern Familienverhältnisse. Diese waren auf drei Ebenen strukturiert: Mann - Weib, Eltern - Kinder, Herr/Herrin - Knechte/Mägde. Häusliche Angelegenheiten, also die Familienverhältnisse, konnten nicht vor einem Gericht verhandelt werden. Die Hausgemeinschaft - und damit die Familie - war somit autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens, der Öffentlichen Ordnung. Nur der Hausvorstand (pater familias) war Mitglied bzw. Repräsentant der Hausgemeinschaft gegenüber der Öffentlichen Ordnung (res publica).

Die Einheit von Haus[wp] und Familie und die Trennung derselben vom Staat (Subsidiarität) hat sich lange gehalten. Hegel sieht in der Rechtsphilosophie (§§ 169 ff.) die Familie als (selbständige) Person, durch "den Mann als ihr Haupt vertreten" (§ 171), die der Staat größtmöglich gegen die Willkür der Auflösung schützen müsse (§ 163). Noch unter dem Grundgesetz gab es die väterliche Gewalt in der Familie, die an dem Gleichberechtigungsprinzip des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 2) gescheitert ist, in letzter Konsequenz erst 1961.

"Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."

Damit hat der Gesetzgeber die Familie enthauptet und de facto handlungsunfähig gemacht. Das war der erste, zugleich aber auch entscheidende Schlag gegen die Familie. In diesem Sinne ist das "Gleichberechtigungsgesetz" verfassungswidrig, weil Art. 6 Abs. 1 GG den "besonderen Schutz der Familie durch die staatliche Gemeinschaft" verlangt.

Das Haus als Rechtsbegriff

Das Wort Haus, ursprünglich "Schutz" (wie Gehäuse), dann "Wohnstatt" (in hausen) ist schon in den Frühzeiten des Schrifttums auch als Rechtsbegriff[wp] üblich.

Das Hausrecht[wp][1] ist ein weltweit übliches Konzept, dass die rechtliche Hoheitsgewalt[wp] (die Hausgewalt) über sein Eigentum und Besitz dem Hausherren zusteht, in Unterscheidung zum Kommunalrecht[wp]. Das Hausrecht umfasst die Haus­gerichts­barkeit und die Schirmgewalt (das Recht zur Verteidigung). Es ist schon im römischen Recht[wp] verankert und findet in der deutsch­sprachigen Rechts­auffassung auch im germanischen Recht[wp] Stütze.

  • Aus dem Hochmittelalter, als der Hausbegriff auf den Adel übergeht, erhält er sich als Hausgesetz, das sind Rechtsakte, die den Hausstand (die Familie, das Haus) und das nicht entlehnte territoriale Eigentum (die Hausmacht) betreffen.
  • Beim Übergang auf öffentliche Gebäude geht das Konzept auf die Hausordnung (Regelwerk, das Haus betreffend) über.
  • Der Hausfrieden (Unverletzlichkeit), ähnlich dem historischen Garten­frieden als besonders schützenswertes Gut, heute ein Grundrecht. Der Hausfrieden wird heute massiv durch die staatliche Einmischung über Jugendamt und Familiengericht gestört und zerstört.
  • Die Hausruhe (Störungsfreiheit)
  • Das Recht auf Hausverbot (das Recht, "die Tür zu weisen")[2]

Abschaffung in Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat in Deutschland am 29. Juli 1959 per Urteil das Familienoberhaupt abgeschafft.[3] Die Abschaffung wurde damit begründet, es widerspräche dem Gedanken der Gleichberechtigung. Gleichzeitig wurde am Mutterschutz im Artikel 6 Absatz 4 GG festgehalten.

Familienmanagerin

Die Familienmanagerin - Peter Mersch (2006)

Um der Gleichberechtigung Genüge zu tun, hätte das Amt des Familienoberhaupts auch dem weiblichen Geschlecht geöffnet werden können. Dann hätte dem weiblichen Geschlecht allerdings Emanzipation und Verantwortung aufgetragen werden müssen.[4]

Tatsächlich wird für alleinerziehende Mütter hin und wieder der Begriff Familienmanagerin verwendet, was dieselbe Bedeutung wie Familienoberhaupt hat.

Männliche Familienoberhäupter entsprechen nicht mehr der politischen Korrektheit. Weibliche Familienoberhäupter sind aber als Beleg der "starken Frau" akzeptiert und willkommen:

  • Andrea Ypsilanti: Ich bin das Familienoberhaupt in der Wohngemeinschaft[5]
  • Frieda Friedrich feierte den 95. Geburtstag und ist noch immer das Familienoberhaupt[6]
  • Familienmanagerin: Mütter zwölf Stunden im Einsatz[7]

Rolle der Familienernährerin

Männer heiraten traditionell auch "nach unten" und ernähren das Eheweib. Frauen heiraten für gewöhnlich nur nach oben und nicht "nach unten" (Hypergamie), weil sie Probleme mit der Rolle als Familienernährerin haben.

Zitat: «"Ich wollte einfach immer Männer, die nett sind", erklärt Lisa, "ein Top-Manager mit einem Jahreseinkommen von 500.000 Euro war für mich nie interessant." Trotzdem beschwert sie sich. "Mein Partner kann mir kein Pferd kaufen und mich auch nicht ins Fünf-Sterne-Hotel einladen", sagt sie. "Das würde mir aber auch mal gefallen." Andreas und sie teilen sich zwar die Hypothek fürs Haus und alle Kosten für die Lebensmittel. "Aber jeden Urlaub, jede Opernkarte, jedes Möbelstück und alles, was wir uns leisten, zahle ich." (…) Bei ihr hat sich der Eindruck festgesetzt, dass sie in dieser Partnerschaft draufzahlt - vor allem mit ihrer Lebensenergie. Lisa möchte ein Buch schreiben, doch die finanzielle Decke für eine Auszeit im Job ist zu dünn. Mehr Zeit und weniger Stress - das kann sie sich nicht leisten. "Es ist einfach sehr, sehr anstrengend, als Selbstständige die volle Verantwortung für das Finanzielle zu tragen", sagt sie.»[8]

Die Widersprüchlichkeit feministischen Denkens schlägt voll durch. Einerseits sollen Frauen alles "genauso gut" wie Männer können, doch dann hapert es am Willen und an der praktischen Umsetzung. Und vor allem können Feministinnen den weiblichen Opferstatus nicht aufgeben:

  • Wenn ein Mann 60 Stunden pro Woche arbeitet, um sein Hausweib zu unterhalten, welche kocht und sauber macht, dann ist er ein faules Arschloch, welches seine Frau ausbeutet.
  • Wenn eine Frau 60 Stunden pro Woche arbeitet, um ihren Hausmann zu unterhalten, welcher kocht und sauber macht, dann ist er ein faules Arschloch, welches seine Frau ausbeutet.

Beate Kricheldorf bringt es auf den Punkt: Der wesentliche Unterschied zwischen Frauen und Männern liegt hier darin, dass Berufsarbeit für Frauen immer ein Spaß bleiben muss: eine Übergangs­beschäftigung bis zum Heiraten, eine Möglichkeit der Selbstverwirklichung oder ein Zusatzverdienst; jedenfalls eine Tätigkeit, die sie jederzeit wieder abbrechen können, wenn sie möchten. Zwar soll sich der Mann zur Hälfte an Hausarbeit und Kindererziehung beteiligen, aber die halbe Beteiligung an Existenzsicherung und öffentlicher/politischer Arbeit soll für Frauen eben freiwillig bleiben, zu einer regelmäßigen Verpflichtung oder lebenslanger Verantwortung darf das für eine Frau nicht ausarten.[9] Die Hans-Böckler-Stiftung[wp] hat nicht sehr überraschend herausgefunden, dass Frauen überwiegend unfreiwillig Familienernährerinnen werden.[10]

  1. Viele Frauen werden unfreiwillig zu Familienernährerinnen
  2. Nicht nur hochqualifizierte Frauen werden zu Familienernährerinnen.
  3. Viele Familienernährerinnen verdienen keinen Familienlohn.
  4. In der Regel übernimmt der Partner nicht in Gänze die Hausarbeit.
  5. Für Familienernährerinnen gilt, was für viele Frauen hierzulande gilt: Unsichere und prekäre Jobs.[11]

Im dem Moment, wo aus Spaß Ernst und aus Selbstverwirklichung Pflicht zu werden droht, scheinen sich die ersten Frauen ein fürsorgliches Patriarchat zurückzuwünschen, anstatt selbst mit Berufstätigkeit den Familienunterhalt heranzuschaffen.[12]

Zitat: «Ich kenne Männer, die haben weniger verdient als die Frau und blieben Zuhause als das Kind kam und gingen in einem gewissen Alter des Kindes einem Halbtagsjob nach. Alle sind inzwischen geschieden!
Die Ehefrauen haben die Scheidung eingereicht, weil sie ihre Männer als arbeitsscheu betrachteten! Dies gestärkt von weiblichen Bekannten, die so gut wie alle auch nur Mütter waren und das gleiche machten wie diese Männer!»[13]

Die Erwerbsquote der "Dax-Ehefrauen" liegt bei 36 Prozent und damit weit unter dem durchschnittlichen Anteil erwerbstätiger Frauen in Deutschland von knapp 60 Prozent. Dabei haben die Frauen der Manager im Schnitt eine bessere Ausbildung erhalten als der Bevölkerungsdurchschnitt. Unter ihnen finden sich viele Universitätsabsolventinnen.[14]

Entdeckung der "Frau mit Einkommen"

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung legt eine als "Diskussionspapier" bezeichnete Studie vor, die vom Bundesministerium für alle außer Männern bezahlt wurde, worin es um die "empirische Annäherung an das Phänomen der Familienernährerin" geht. Darin wird eine Spezies ausgemacht, die sich durch die folgenden Merkmale auszeichnet:

  • Die Mitglieder der Spezies gehen arbeiten.
  • Die Mitglieder der Spezies leben zumeist mit Mitgliedern einer anderen Spezies zusammen.
  • Die Mitglieder der Spezies stehen in einem Austauschverhältnis mit den Mitgliedern der anderen Spezies, das finanziell asymmetrisch ist.
  • Die Mitglieder der Spezies sind weiblich.

Diese bahnbrechende Entdeckung wurde auf einer Pressekonferenz vorgestellt, wo der bis dahin unbekannten Spezies der Name "Familienernäherin" gegeben wurde. Darunter soll "eine Frau verstanden werden, die für sich und andere Familienmitglieder die finanzielle Lebensgrundlage überwiegend erwirbt. Die von ihrem Einkommen mitversorgten Personen können Partner und/oder Kinder sein". (S. 8)

Die Nachricht von der Existenz der Familienernährerin ist unglaublich, doch drängt sich die Frage auf: Warum trägt eine Familienernährerin nur überwiegend und nicht vollumfänglich zum Familieneinkommen bei? Entsprechend der bisher gültigen Klassifikation ist ein Familienernährer ja auch alleine für das Familieneinkommen verantwortlich.

Tatsächlich besagt die Studie: "Als Familienernährerin werden in dieser Analyse Erwerbspersonen definiert, die mindestens 60 % des persönlichen zurechenbaren Haushaltseinkommens erwerben". (S. 20) Mit anderen Worten, die Spezies der Familienernährerin besteht aus relativen Familienernährerinnen, die gerade einmal mehr verdienen als die restlichen Erwerbs- und Nichterwerbstätigen im Haushalt (60 statt nur 50 %) - kaum eine Basis, um eine dauerhafte Klassifikation, wie sie eine Spezies nun einmal darstellt, darauf zu bauen. Nun gut, ist man gewillt bescheiden zu bleiben, vermerkt man positiv, dass auch Frauen mal mehr zum Familieneinkommen beitragen als der Mann.

Indes stammt dieses überwiegende Einkommen der Familienernährerin (unter anderem) aus folgenden Quellen:

  • "Witwenrente
  • Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld
  • BaFög, Stipendien, et.
  • Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt
  • gesetzliche Unterhaltszahlungen ehemaliger Ehepartner" (S. 21)

Das Einkommen stammt somit in einer ganzen Reihe von Fällen nicht aus der Quelle, an die man bei den Begriffen "Einkommen" und "Familienernährerin" unmittelbar denkt: Erwerbsarbeit. Es umfasst auch "Einkommen" aus Fertilität, "Einkommen", die aus staatlichen Umverteilungstöpfen, die vornehmlich von Familienernährern bestückt werden, stammen und so weiter. Und so entpuppt sich die neue Spezies als artifizielle Spezies, eine vom Staat geschaffene und finanzierte, alimentierte Spezies, die darüber hinaus von Familienernährern finanziert wird, die zwischenzeitlich die Familie gewechselt haben, sprich Exehegatten als Zahlesel.

Es gibt noch eine erstaunliche Erkenntnis:

"Frauen tragen (mehr als) 60 % zum Haushaltseinkommen bei (wobei das Einkommen von Frauen die oben benannten Geldquellen umfasst), wenn ihre Männer arbeitslos oder in Rente sind." (S. 10)

Dazu bedarf es einer großangelegten Studie des WSI finanziert aus Steuermitteln vom BMFSFJ, um festzustellen, dass es vorkommen kann, dass Frauen mehr zum Haushaltseinkommen beitragen als Männer.[15][16] Es ist erstaunlich, dass der Feminismus der Mittelschicht inzwischen auch festgestellt hat, dass Frauen auch berufstätig sein können (können, nicht wollen). In der Arbeiterschicht ist es hingegen schon etwas länger bekannt, dass Frauen ebenso wie Männer in der Lage sind und waren, den eigenen Lebensunterhalt zu erwirtschaften beziehungsweise zum Haushaltseinkommen beizutragen.[17]

"Da Transferleistungen mehrheitlich von Männern erwirtschaftet werden und Unterhaltszahlungen im Wesentlichen von Männern aufgebracht werden, ist diese Zurechnung der entsprechenden Zahlungen zum Einkommen von Frauen eine innovative Umwidmung, die man in anderen Zusammenhängen als Fälschung bezeichnen würde." - Michael Klein[17]

Verbreitung eines Mythos durch Mittelschichtsfrauen

Eine der erstaunlichsten Entdeckungen, die der Feminismus der Mittelschicht in den letzten Jahren gemacht hat, lautet: Frauen können auch berufstätig sein (hier steht können: nicht wollen). Diese erstaunliche Entdeckung geht einher mit der Überzeugung, dass die traditionelle Ernährerehe, von der scheinbar angenommen wird, dass sie seit der Vertreibung aus dem Paradies Bestand hatte, und in der sich Männer um das Erwerbseinkommen und Frauen um Haushalt und Nachwuchs gekümmert haben, im Niedergang sei. Diese "historische" Sicht auf Paarbeziehungen liest man immer wieder und wundert sich, insbesondere, wenn man aus der Arbeiterschicht stammt, in der die beschriebene Form der Ernährerehe nur höchst selten zu finden ist. Vielmehr ist es in der Arbeiterschicht schon etwas länger bekannt, dass Frauen ebenso wie Männer in der Lage sind und waren, den eigenen Lebensunterhalt zu erwirtschaften bzw. zum Haushaltseinkommen beizutragen.

Die Verbreitung der Mittelschichts-Ernährerehe ist eine Erfindung der Mittelschicht, und sie ist eine Folge des Wohlfahrtsstaats, der Frauen mit einem bunten Strauß steuerfinanzierter Transferleistungen für alltägliche Verrichtungen wie Kindererziehung oder Kinderbesitz subventioniert. Der Staat ist somit an die Stelle des (relativ) reichen Ehemanns getreten, der es sich für historisch kurze Perioden erlauben konnte, seine Frau von der Erwerbsarbeit freizustellen. Wäre man ironisch, müsste man jetzt anmerken: Die Emanzipation der Frauen hat es weit gebracht, aus der vermeintlichen Abhängigkeit vom Ehemann wurde zwischenzeitlich eine Abhängigkeit vom Staat und seinen Transferleistungen.

Nebenbei bemerkt gibt es eine Reihe von sehr interessanten historischen Studien, die vornehmlich von weiblichen Wissenschaftlern durchgeführt wurden, denen man entnehmen kann, dass (1) die "Reduzierung" der Frauen auf den Haushalt und ihre Freistellung (oder ihr Fernhalten, wie es in ideologischer Version heißt) von Erwerbsarbeit, eine feministische Mythe ist. Studien wie die von Bailey (2002), Barker (2006), Langland (1992), Steinbach (2004) und Wiskin (2007) belegen das Gegenteil recht eindrücklich und lassen nur den Schluss zu, dass eine "Reduzierung" von Frauen auf den Haushalt, da wo es sie tatsächlich gab, eine freiwillige und gemeisam zwischen Ehepartnern getroffene Wahl war. Dies führt (2) zu der Erkenntnis, dass da wo Frauen sich auf den Haushalt "reduzieren" ließen, diese Reduktion mit einer Reihe von sozialen Verpflichtungen einhergegangen ist, denn diese Form der Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen, die vor allem in der oberen Mittelschicht und der Oberschicht üblich war, sah die Männer für das Einkommen verantwortlich, während sich die Frauen um den sozialen Status des eigenen Haushalts kümmerten. Die wilden Phantasien, die sich in feministischen Gehirnen zuweilen einfinden, führen somit ein höchst begrenztes und von der Realität losgelöstes Kopf-Dasein.[17]

Zitate

Zitat: «Die Frauen wollen angeblich ihr eigenes Geld verdienen und das ist vom Ansatz her schon falsch. Frauen sollen nicht ihr eigenes Geld verdienen, sondern wie der Mann das Familien­einkommen erwirtschaften.» - Leutnant Dino[18]
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [19]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. H. Beck, H. Steuer: Haus und Hof in ur- und frühgeschichtlicher Zeit. Göttingen, 1997.
  2. Wikipedia: Haus
  3. Gleichberechtigungsgesetz (GleichberG) 18.06.1957 (BGBl. I, 609); Familienrechtsänderungsgesetz vom 11.08.1961 (BGBl. I, 1221); BVerfGE 3, 225 (239 ff.); 10, 59 (72 ff.); BOEHMER, G.: Einführung in das Bürgerliche Recht, S. 131, 150 ff.; CAMPENHAUSEN, A. Frh. v.: VVDStRL 45 (1987), S. 13
  4. Emanzipation meint in seiner ursprünglichen Bedeutung "einen erwachsenen Sohn aus dem Haus des Vaters in die Eigenständigkeit zu entlassen"., nach: Wikipedia: Emanzipation
  5. Ypsilanti: Ich bin das Familienoberhaupt in der Wohngemeinschaft, Märkische Oderzeitung
  6. "Noch immer das Familienoberhaupt", Morgenweb
  7. Familienmanagerin: Mütter zwölf Stunden im Einsatz, Focus am 4. September 2006
  8. Frauen als Besserverdiener: "Ach könnte er mir doch ein Pferd kaufen", Der Spiegel am 12. Juli 2011
  9. Beate Kricheldorf: Verantwortung - Nein danke! Weibliche Opferhaltung als Strategie und Taktik., R.G.Fischer 1998, ISBN 3-89501-617-9, S. 20, 27
  10. Gender: Frauen sorgen fürs Geld - und die Familie, Böckler Impuls 11/2010
  11. DGB-Frauen: Arbeits- und Lebensbedingungen von Familienernährerinnen
  12. Familienernährerinnen, Antife am 17. März 2011
  13. WGvdL-Forum (Archiv 2): Torsten am 7. Juni 2011
  14. Klassische Rollenverteilung: Ehefrauen deutscher Topmanager bleiben meist zu Hause, Morgenpost am 22. Mai 2011
  15. Pdf-icon-extern.svg Wenn Frauen das Geld verdienen. Eine empirische Annäherung an das Phänomen der "Familienernährerin"[ext] - Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung[wp], Juli 2010 (58 Seiten)
  16. Michael Klein: BMFSFJ entdeckt eine neue Spezies unter den Deutschen - oder doch nicht?, Kritische Wissenschaft - critical science am 16. August 2012
  17. 17,0 17,1 17,2 Michael Klein: Nepotismus mit Steuergeldern - Von Frauen als "Familienernährerinnen", Kritische Wissenschaft - critical science am 4. Juni 2012
  18. Leutnant Dino: Der Mann - das Familienoberhaupt, ein Vater und Führer, 1. Juni 2011 (broken)
  19. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Querverweise

Netzverweise

Partnerwahlverhalten und Lebenspläne von Frauen