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Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Feministische Rechtswissenschaft

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Der Begriff Feministische Rechtswissenschaft bezeichnet eine auf dem Feminismus basierende Pseudowissenschaft, deren Zielsetzung in der Einarbeitung der gewöhnlichen Diskriminierung von Männern und Jungen in Gesetzes­texte zum allgemeinen Gebrauch durch Frauen besteht.

In der Schweiz ist die Feministische Rechts­wissenschaft bekannt als legal gender studies, in den USA als critical legal feminism oder feminist legal studies.

Abgrenzung zur Wissenschaft

Allerdings haben trotz der Bezeichnung weder Rechts­wissenschaft noch Feministische Rechts­wissenschaft etwas mit Wissenschaft zu tun. Beide Disziplinen haben ihre Bezeichnung nur bekommen, um sich an den Universitäten etablieren zu dürfen. Wissen­schaftliche Standards wie in den Naturwissenschaften werden nicht eingehalten. Wesentliche Arbeits­methode ist das Behaupten und das gegenseitige Abschreiben, auch Zitieren genannt.

Kritische Rechtswissenschaft

Die Kritische Rechtswissenschaft definiert Feministische Rechtswissenschaft so:

"Recht" wird von vielen als neutral, objektiv und gerecht wahr­genommen. In der juristischen Ausbildung wird in erster Linie "reine" Dogmatik eingeübt, die sich an Gerichts­entscheidungen, Kommentaren und - nicht selten - an einer herrschenden Meinung[wp] ("h.M.") orientiert. Verzichtet wird zu oft auf eine Aus­ein­ander­setzung mit sozialen und kulturellen Vor­ver­ständnissen, die Rechtsdiskurse bestimmen und von diesen (mit-)konstruiert werden.
Sprachwissenschaftliche und rechts­theoretische Arbeiten zeigen jedoch, dass der "Glaube" an eine eindeutige und objektiv ermittelbare Bedeutung von gesetzlichen Begriffen nur eine Fiktion bleibt, die - bewusst oder unbewusst - das Politische, Soziale oder Kulturelle im Recht verschleiert. Kritische Ansätze innerhalb der Rechts­wissen­schaften versuchen, die gesellschaftlichen und politischen Vorprägungen, aber auch die Ausgrenzungen und Verknappungen in rechtlichen Diskursen sichtbar zu machen.
So hat etwa die feministische Rechts­wissen­schaft aufgezeigt, dass Normen häufig von einem männlichen und hetero­sexuellen Normal­subjekt ausgehen und damit die Interessen bestimmter Menschen privilegieren, gleichzeitig unser Denken in einer binär-geschlechtlichen Ordnung vorprägen. Vergleichbare Kritiken sind im Rahmen der critical race theory und queer legal theory entstanden.
Eine Dekonstruktion solcher sozialen und kulturellen Wirkungen ist möglich, wenn die immanente (intra-disziplinäre) Perspektive der dogmatischen Rechtswissenschaft um einen trans­diziplinären Ansatz erweitert wird. So lässt sich das "Recht" als soziales Phänomen, kultureller Diskurs oder auch als theoretische Konstruktion erkennen und hinterfragen.
Kritik ist danach nicht - rein destruktiv - in einem Sinn zu verstehen, der Gesetze und Recht als Macht- und Ordnungs­mittel generell ablehnt. Vielmehr ist die Aus­ein­andersetzung mit den kulturellen und sozialen Vor­aus­setzungen scheinbar "neutraler" Rechts­vorschriften gefordert. Damit entsteht ein besseres Verständnis und einer Weiter­entwicklung, ggf. sogar eine Neu­orientierung.[1]

Kritisch muss hier die Gegenfrage gestellt werden, ob die aktuell geltenden Normen nicht häufig von einem weiblichen und homo­sexuellen Normal­subjekt ausgehen und damit die Interessen von Frauen und Nicht-Hetero­sexuellen privilegieren. Die von der "kritischen Rechts­wissen­schaft" vorgebrachte Kritik kann somit auch gegen sich selbst gerichtet werden.

Aufgabengebiet

Das Studienbuch von Lena Foljanty und Ulrike Lembke beschreibt als Aufgabenfeld der Feministischen Rechtswissenschaft zu untersuchen, wie Geschlecht und Geschlechts­rollen durch das Recht geprägt und hergestellt werden. Es soll kritisch beleuchtet werden, wie mit rechtlichen Mitteln Ressourcen verteilt oder Ausgrenzungen geschaffen werden.

Anders formuliert könnte man vielleicht auch sagen, es ginge darum, wie mit rechtlichen Mitteln den Familien Ressourcen entzogen und Männer beziehungsweise Väter ausgegrenzt werden können.

Kritik

Die Feministische Rechtswissenschaft muss im Zusammenhang mit dem feministischen Diskurs zur Rechtsstaatlichkeit gesehen werden.

Nadine Lantzsch formulierte in Zusammenhang mit dem Kachelmann-Prozess, dass Vergewaltigungsfälle medial begleitet würden von Geschlechter­stereotypen und Verharmlosungen sexistischer Verhältnisse. Was schlussendlich dazu führe, dass trotz relativ eindeutiger Beweislage [beschuldigte Männer] am Ende freigesprochen werden. Wörtlich: "Begründet wird das dann gern mit dem Rechts­staatlich­keits­prinzip, der Aufklärung und all dem Rotz, der von weißen europäischen Männern in mächtigen Positionen erfunden wurde, um ihren Besitzstand zu wahren und universale Menschenrechte für ihren eigenen Vorteil zu instrumentalisieren." [2] Sekundiert wurde sie von Antje Schrupp, die behauptet, das "Prinzip der Rechtsstaatlichkeit" sei vor allem dazu erfunden wurde, um "Konflikte unter Männern" zu regeln. Deshalb gäbe es eine "Unvereinbarkeit zwischen Frauen und dem Prinzip des Rechtsstaats". Wörtlich: "Würde es nur Frauen geben, bräuchten wir keine Justiz." Weiter behauptet sie, es bestünde "eine sehr enge Verbindung zwischen der Verteidigung des Rechtsstaats und offener Frauenfeindlichkeit".[3]

Roberto De Lapuente beschreibt das Verhältnis von Feministinnen zum Rechtsstaat so:

"Im postulierten Geschlechterkampf gibt es keine Hemmungen (mehr), denn es ist Krieg und das andere Geschlecht ist der Feind, ein diabolischer Kontrahent, gegen den man sich auflehnen muss. In so einem Krieg darf auch mal die rechts­staatliche Praxis als unmenschlicher Akt tituliert werden - und demgegenüber, die Ent­rechts­staat­lichung als Fortschritt gefeiert werden. Rechtsstaat ist, was den Damen recht ist." [4]

Schwarzbart kommentiert:

"Die Feministinnen stehen gegen den Rechtsstaat auf, weil er nicht einfach Menschen wegsperrt, wenn Frau sagt: Vergewaltiger! [...] Denn Frau will frei und unabhängig sein und ein Gerichtsurteil haben gegen einen blöden Kerl, der ihr das alles bezahlt." [5]

Die Feministin Prof. Dr. Susanne Baer war Vizepräsidentin Humboldt-Universität zu Berlin und vertritt nun die Prinzipien der Feministischen Rechtswissenschaft als Richterin am Bundesverfassungsgericht. Es kann davon ausgegangen werden, dass auf diesem Weg der Rechtsstaat an seiner Wurzel ausgehebelt werden soll.

Literatur

  • Lena Foljanty, Ulrike Lembke: Feministische Rechtswissenschaft: Ein Studienbuch. Nomos Verlagsgesellschaft 2006, ISBN 3-8329-2235-0[6]

Einzelnachweise

Querverweise

Netzverweise

Feministischer Diskurs zur Rechtsstaatlichkeit