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Finanzamt

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Zitat: «Bei 50 % Abgaben müssten die Angestellten und Gewerkschaften eigentlich vor dem Finanzamt streiken und nicht vor den Firmen.» - Werner Bahlsen[wp]
Ein großer Profiteur von Trennung und Scheidung ist der Staat. Genauer: Die Schergen, die Geld für die Verwaltung eintreiben.

Dieser Teil der Verwaltung unterliegt der Finanzgerichtsbarkeit[wp], ein Gerücht besagt, es sei logischer als das Familienrecht, wäre nüchtern und trocken.

Dann hauchen wir dem Ganzen etwas Leben ein und beseelen sie ein wenig mit dem Begriff "Familie". Die steht unter besondern Schutz und Streit schüren gilt nicht.

Einer der ersten Fallstricke für den Unterhaltszahler im Trennungsjahr ist der Lohn­steuer­wechsel von 3 zu 1 oder von 3 zu 2 (wenn ein Kind da bleibt).

Bleibt man im Jahr der Trennung in der Lohnsteuer­klasse 3[wp] berechnet sich der Unterhalt auf das Netto, und man zahlt. Doch man sollte sicher sein, das der Unterhalts­empfänger keine Abgaben bezahlt. Und auch kein Cent Vermögen hat. Denn sonst läuft man Gefahr, der andere reicht eine eigene Steuererklärung[wp] ein, möchte also alleine veranlagt werden.

Dann wird aus einer Steuerrückzahlung[ext] von 5.500 Euro schlagartig eine Steuernachzahlung[ext] der Differenz von Lohnsteuer Klasse 3 zu 1, und schwupp zahlt man 7.500 Euro nach. Und die Kirchensteuer noch dazu.

Den Streit weist aber das Finanzgericht von sich. Es sei eine zivil­rechtliche Aus­einander­setzung. Trotzdem habe ich Einspruch eingelegt. Denn es ist schlicht unsittlich, ein Recht willkürlich auszuüben, sprich, an eine geringere Erstattung zu kommen, nur damit der andere nichts bekommt.

Der Richter am Amtsgericht zu München hat im Scheidungsurteil im Namen des Volkes geschrieben, es wäre mir kein Schaden entstanden. Diese richterliche Logik verstehe ich nicht: Meine Ex kassiert Unterhalt auf's Netto der Lohn­steuer­klasse 3, arbeitet nichts in Deutschland und ich bezahle 7.500 Euro Steuern nach anstelle einer Rück­erstattung von 5.500 Euro. Wer hat jetzt das Geld? Das Weib nicht. Ich nicht. Er hat's, der Staat!

Ich könne ja meine Ex auf die Unterschrift verklagen, sagt der Dr. Schmid. Also schürt der den Streit.

Also der Rat: Schlagartig von Lohnsteuer 3 auf 1 wechseln. Das spart zumindest den Unterhalt. Und wenn es danach zur Einigung kommt mit dem anderen, gemeinsame Veranlagung einreichen und dann teilen.

Der zweite Rat: Wenn es geht mit dem Gehaltskonto immer mit einem Monatsgehalt im Minus sein und sich das Notwendige unter dem Kopfkissen aufbewahren. Denn das Finanzamt wird pfänden, auch dann wenn es etwas anderes mündlich zusagt.

Im Erfolg sieht das so aus: Die Gehaltszahlung gleicht das gepfändete Konto aus, der Unterhalts­empfänger bekommt nix, lässt diesen am Besten von dem Bank­mitarbeiter informieren. Die Miete zahlt man vom Geld unterm Kopfkissen. Dann bittet man das Personalbüro fortan das Gehalt direkt an den Advokaten des Unterhalts­empfänger zu überweisen. Und dann geht man Freunden und sonstigen Leuten derart helfen, dass keine Besteuerung möglich ist... Hey Staat! DAS ist es, was Du willst!

Das Finanzamt holt sich das Geld schon. Spätestens mit der nächsten Rück­erstattung wird die Schuld verrechnet.

Jetzt hat man ja angeblich auch die Möglichkeit, den Trennungs­unterhalt beim Finanzamt steuer­mindernd geltend zu machen. Sagt der Familienrichter. Man braucht hierfür die Bestätigung des Unterhalts­empfängers und damit den Nachweis, er habe den Unterhalt versteuert. Sagen die vom Amt.

Ich bin (natürlich) anderer Meinung. Wenn der Amtsrichter sagt, der empfangende Teil der Familie sei bedürftig, dann hat es das Finanzamt zu schlucken. Denn beide schaffen für die gleiche Verwaltung. Und die sollen das unter sich ausmachen.

Deshalb wurde der Unterhalt für die Ex als besondere Belastung ausgewiesen, denn die ist ja bedürftig, kann sich nicht selbst nicht dahingehend behelfen ihren Bedarf zu decken. Also ist sie bedürftig. Lesen Sie zum Thema Bedürftigkeit[ext].

– lets-goerg.de[1]

Einzelnachweise

  1. Finanzamt, lets-goerg.de

Querverweise