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Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

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Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) wurde im November 2016 gegründet.[1]

Ulf Buermeyer und Nora Markard referierten auf der re:publica'17 in ihrem Vortrag "Hacking Karlsruhe: Klagen für die Freiheit" über die Aktivitäten von freiheitsrechte.org, die unter dem Slogan "Dem Recht zu seinem Recht verhelfen" auftreten. Dazu heißt es auf der Webseite:
Zitat: «Mission

Die GFF arbeitet daran, die Lage der Grundrechte in Deutschland und Europa zu verbessern. Wir erstreiten Grundsatz­urteile, die das deutsche und europäische Recht menschlicher und gerechter machen. Schritt für Schritt, Fall für Fall, nachhaltig und dauerhaft.

Kurz und knapp: Wir verhelfen dem Recht zu seinem Recht.

Wir verteidigen die Freiheitsrechte gegen Eingriffe und Verletzungen seitens des Staates.»[2]

Schon in der Anmoderation werden sie vorgestellt als die, die sich für Grundrechte von Minderheiten stark machten. Nur dass es Grundrechte von Minderheiten nicht gibt, unsere Grundrechte sind Individual- und keine Kollektiv­grund­rechte, und Minderheiten haben keine Sonder­grund­rechte. Man setzt sich für Grundrechte ein oder man lässt es bleiben, aber man kann sich nicht für Grundrechte bestimmter Gruppen einsetzen, weil es solcherlei eingegrenzte Grundrechte nicht gibt.

Über 600 Fördermitgliedschaften haben sie, weil sie von Förder­mitgliedern und Spenden leben, also kräftigen Geldbedarf haben. Dazu institutionelle Förderungen, darunter eine Anschub­finanzierung vom Chaos Computer Club (selbst die sind inzwischen politisch geld­spritzend tätig).

Es gehe da um Klagen für Freiheitsrechte. Und Gegner, die über sehr viel Geld und Macht verfügten, wie Bundes­behörden. Und weil das eben sehr teuer ist, suchen sie sich Fälle aus, die ihnen in ihre Ziele passen, und nennen das dann strategische Prozess­führung. Sie nennen es "die richtigen Kläger" und "gute Fälle, die zu guten Ergebnissen führen".

Sie identifizieren, so sagen sie, "rechtliche Probleme", und suchen sich dann gezielt Leute, die dieses Problem besonders über­zeugend etwa vor dem Bundesverfassungsgericht geltend machen können. Sie warten nicht darauf, dass die Fälle irgendwie auf sie zukommen. Als publikums­wirksames Beispiel bringen sie BND-Gesetz und Massen­über­wachung.

Oder auch gegen Hürden für die Informations­freiheit. Und dann, etwas verschämt umschrieben, Klagen gegen Entgelt-Diskriminierung. Also Gleichstellung für Frauen auf Teufel komm raus. Und für Pressefreiheit setzen sie sich ein.

Und sie arbeiten dabei auch mit der Humboldt-Law-Clinic zusammen, damit Studierende sich da schon mal einarbeiten können. Und das halte ich schon für einen kritischen Punkt. Nach dem bis 2008 geltenden Rechtsberatungsgesetz wäre sowas verboten gewesen, weil Leute, die Rechts­beratung betreiben, Sachkunde haben mussten. Seit 2008 gilt aber das Rechts­dienst­leistungs­gesetz, in dessen § 6 geregelt wird, dass man bei unentgeltlichen Rechts­dienst­leistungen nicht mehr eigene Sachkunde haben muss, sondern es genügen soll, wenn sie unter Anleitung einer sachkundigen Person arbeiten. So wurden diese Law-Clinic-Dinger zulässig, in denen Jura-Studenten Rechtsberatung betreiben.

Schrecklich. Man stelle sich mal vor, man würde Obdachlosen und Migranten kostenlose medizinische Versorgung anbieten, bei der Studenten "unter Anleitung" mal an ihnen herum­operieren können, damit die das schon mal üben können. Stellt Euch mal vor, was dann in Deutschland politisch los wäre. Und man würde Leute ohne Pilotenschein Passagier­flugzeuge fliegen lassen nach dem Motto "ich habe mir das heute morgen von einem echten Piloten erklären lassen". Würde mich mal interessieren, wer da eigentlich haftet.

Und noch schlimmer ist: Habt Ihr mal gemerkt, wie ideologisiert und politisch beeinflusst Studenten bei den Geisteswissenschaften sind? Da kann man dann blind drauf wetten, dass das dann stramm in Richtung Gender/Männerfeindlichkeit läuft.

Und dann erklären sie, dass die Klage gegen Entgelt-Diskriminierung in Wirklichkeit eine Klage auf Entgelt-Gleichheit sei. Merkt Ihr den Unterschied? Bei Diskriminierung muss man nachweisen, dass irgendeine Eigenschaft ausschlag­gebend war. Bei Gleichheit muss man gar nichts nachweisen, sondern kann einfach verlagen, dass gleich viel Geld rausgekippt wird. Zitat:

Frauen verdienen, auch wenn man alles rausrechnet, was das vielleicht erklären könnte, im Durchschnitt 7 % weniger als Männer. Wenn man das auf die Lebenszeit hochrechnet, kann man davon locker ein Haus kaufen.

Darauf läuft's dann hinaus. Die Aussage an sich ist Unsinn, mal wieder die Kategorie "ein Einkommens­unterschied von 6 % ist unerklärlich, also liefern wir die sichere Erklärung dafür". Was ist das für eine blödsinnige Aussage? "Alles rausrechnet, was das vielleicht erklären könnte"? Kennt man das denn vollständig? War's nicht etwa so, dass man früher 22 % behauptet hat und dann bei der Untersuchung nach guten Gründen bei 6 % die Notbremse gezogen hat, bevor gar nichts mehr übrig bleibt? Ein geschlechter­bezogener Nachteil für Frauen wurde nie nachgewiesen, wohl aber wurde gezeigt, dass sie mancherorts bevorzugt werden, höhere Einkommen erzielen und dafür weniger können und leisten müssen.

Benachteiligung von Männer werden die nicht sehen und noch weniger den Rechtsweg finanziell unterstützen.

Und dann sagt sie, in Artikel 3 sei die Gleichstellung der Geschlechter verankert.

Was ganz klar und eindeutig falsch ist. Von Gleichstellung steht da nichts, und in der Begründung zur Grund­gesetz­änderung stand sogar ausdrücklich drin, dass genau das damit nicht gemeint ist. Da werden systematisch Falsch­informationen (sollte man Fake-Laws sagen?) über Grundgesetz und Lohn­ungleichheit gestreut, und gleichzeitig versucht, diese ideologischen Ziele vor dem Bundesverfassungsgericht festnageln zu lassen.

Und dann geht es um Transparenzklagen, beispielsweise Informations­freiheits­gesetz.

Sie nennen sich die "Rechts­schutz­versicherung für das Grundgesetz". Und sie wollen eine "Kriegskasse" aufbauen.

So weit, so schlecht.

Wer sind diese Leute?

Schauen wir doch mal auf die Personal-Webseite dieser Gesellschaft für Freiheits­rechte, was es mit den beiden Vortragenden auf sich hat:

Zitat: «Dr. Ulf Buermeyer, LL.M. (Twitter)(Facebook) ist Vorsitzender der GFF. Er arbeitet als Richter am Landgericht Berlin und ist Fellow des Center for Internet and Human Rights (CIHR) an der Europa-Universität Viadrina[wp] (Frankfurt/Oder). Während einer Abordnung an das Bundesverfassungsgericht war er wissenschaftlicher Mitarbeiter beim damaligen Vizepräsidenten des BVerfG, Prof. Dr. Winfried Hassemer, sowie beim heutigen Präsidenten des BVerfG, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle. Die Schwerpunkte seiner wissenschaftlichen Arbeit liegen im Verfassungsrecht (insbesondere Tele­kommunikations­freiheiten, informationelle Selbstbestimmung und Informations­freiheit) sowie im Strafrecht (inkl. Strafprozess & Strafvollzug).»[3]

Der hat direkte Verbindungen zum Bundes­verfassungs­gericht und war dort für Telekommunikation-s und Informations­freiheit und Datenschutz zuständig, hat also zweifellos noch Kontakte dahin und ist selbst Richter in Berlin. Der verfolgt also - man blicke auf die Fälle, die er da vorgestellt hat - genau das, was er vorher als Mitarbeiter beim Bundes­verfassungs­gericht gemacht hat.

Und dann sagte er im Vortragsvideo auf eine Zuschauerfrage, dass sie auch zwei ehemalige Verfassungs­richter haben, die da mitarbeiten, und er selbst dort "fast hundert Verfassungs­beschwerden bearbeitet".

Das ist ein Hammer.

Zwar ist mir bekannt, dass die Verfassungs­richter die Verfassungs­beschwerden nicht selbst bearbeiten, sondern bearbeiten "lassen" und dann hinterher nur noch ihr Einverständnis dazu geben oder vielleicht mal an den Formulierungen rumbiegen (hat mir sogar mal ein Verfassungs­richter so erklärt, als ich noch in Karlsruhe wohnte und bei einem Tag der offenen Tür das Bundes­verfassungs­gericht mal besichtigt und gefragt habe), aber im Fall Baer wurde genau das bestritten. Denn das Problem ist ja, dass niemand dem gesetztlichen Richter entzogen werden darf. Und die Mitarbeiter sind nicht Richter. Die dürfen gar keine Verfassungs­beschwerden bearbeiten, die dürfen offiziell nur den Richtern in Bezug auf konkret von denen gestellte Frage­stellen zuarbeiten, also reine Hilfs­tätig­keiten ausüben. Man erfährt ja vom Bundes­verfassungs­gericht auch nie, wer die aktuellen Mitarbeiter sind oder eine Verfassungs­beschwerde bearbeitet hat, kann da also nicht mal Befangenheit oder sowas vortragen. Und seltsam ist ja auch, dass jeder Richter seine eigenen Mitarbeiter aussuchen darf, was im Wege einer Zuarbeit wenig, aber dann klar verständlich ist, wenn die in seinem Namen urteilen.

Ich weiß zwar schon lange, dass das so ist, aber hier habe ich zum ersten Mal eine greifbare und zitierbare Aussage aus dem Bundes­verfassungs­gericht, dass die Verfassungs­beschwerden inhaltlich nicht von den Richtern, sondern von ihren Mitarbeitern bearbeitet und entschieden werden, und die Richter dann nur noch politisch drübergehen.

Man könnte auch daran zweifeln, ob der das so überhaupt darf, denn wenn er über die reine Rechts­meinung hinaus konkrete Fälle fördert und (auch wenn es nicht seines ist) mit Geld fördert, macht er sich in dem Bereich natürlich befangen, weil er natürlich selbst nicht so urteilen würde, dass er sich da mit seinen Aktivitäten ins Gehege kommt. Richter dürfen sich aber nicht durch Neben- oder Privat­tätigkeit über Einzel­fälle hinaus befangen machen.

Zitat: «Prof. Dr. Nora Markard, M.A. ist Mitglied des Vorstands der GFF und Junior­professorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Global Constitutionalism an der Universität Hamburg. Sie studierte Jura und Internationale Beziehungen in Berlin, Paris und London und forschte in New York und Michigan. Ihre Forschungs­schwer­punkte liegen im Bereich des Internationalen Rechts, des Verfassungs­rechts einschließlich der Rechts­vergleichung, des Migrations­rechts sowie der Legal Gender Studies. Ihre Promotion zum Thema "Kriegs­flüchtlinge" wurde u.a. 2012 mit dem Humboldt-Preis ausgezeichnet. Der Praxisbezug ist ein wichtiger Bestandteil ihrer wissenschaftlichen Arbeit: So gründete sie 2010 mit Prof. Dr. Susanne Baer, LLM und der australischen Menschen­rechts­anwältin Jacqui Zalcberg, LLM die Humboldt Law Clinic - Grund- und Menschenrechte. Seit Dezember 2014 leitet sie die Refugee Law Clinic Hamburg, die Studierende für die ehrenamtliche Flüchtlingsberatung ausbildet. Ehrenamtlich berät sie das ECCHR zu einzelnen Fällen.»[3]

Ach, gucke da. Hat in Michigan studiert und mit der Verfassungsrichterin Susanne Baer die Humboldt Law Clinic Grundrechte gegründet. Und die ist dann natürlich auf Feminismus und Gleichstellung gebürstet (ob’s dann wirklich so im Grundgesetz steht, scheint sie nicht so zu interessieren) und macht auch in Homosexuellen-Rechte[ext]. Ob aus eigenem Interesse und eigener Betroffenheit? Wer weiß. Jedenfalls scheint sie das Thema zu beschäftigen, wie Google zu finden weiß.

Sie steht also in Verbindung mit Susanne Baer. Und will hier nun mit Geldspritzen genau die Verfassungs­beschwerden liefern, die Baer in den Kram passen.

Dazu fällt mir ein, dass Baer in irgendeiner Rede zu Beginn ihrer Richterschaft (ich glaube, es war die Rede bei den Grünen, bin mir jetzt aber nicht ganz sicher) gesagt hat, dass man ihr "intelligente" Beschwerden liefern solle. Sie also nicht neutral ist, sondern gewisse Dinge (die sie vorher der Bundes­verwaltung eingehämmert hat) entscheiden will (es also aus Befangenheits­gründen gar nicht dürfte) und sie auf die richtigen, guten Verfassungs­beschwerden wartet. Anscheinend kamen die dann nicht.

Neulich war ich ja mal bei einer Veranstaltung der TAZ, in der eine Mitarbeiterin Baers davon schwärmte (und dann einen Mords-Schreck bekam, als mich jemand mit Namen ansprach), dass man da als Verfassungsrichterin feministische Ziele einfach durch­entscheiden könnte, und die das dann alle machen und umsetzen und sich zwingend daran halten müssten.

Victim harvesting

Offenbar geht es nun darum, nicht Freiheitsrechte zu verteidigen, sondern das Bundes­verfassungs­gericht und zumindest teilweise insbesondere Baer mit den Verfassungs­beschwerden zu versorgen, die die brauchen, um ihre politischen Entscheidungen machen zu können. Dazu wird nun regelrecht nach Personen gesucht, die passen, um die passende Klage­legende zu liefern, und faktisch werden deren Positionen übernommen - sie zahlen, sie stellen Juristen, die die Beschwerden schreiben und so weiter. Der - vorgeblich - Verletzte tritt nur noch als Strohmann und Betroffenheits­lieferant auf.

Faktisch wird die Verfassungs­beschwerde damit von Leuten erhoben, die nicht betroffen sind, aber enge Verbindungen zum Bundes­verfassungs­gericht haben.

Unglaubwürdigkeit

Sie tragen hier zwar eine schöne Schale vor, die aber völlig unglaubwürdig ist. Sie behaupten von sich, dass sie für Informations­freiheit eintreten, während die Humboldt-Universität und Susanne Baer (die bei ihnen im Hintergrund stehen) bzw. die Bundesregierung zu Susanne Baer jede Auskunft verweigert und blockieren.

Oder wenn sie so tun, als wären sie gegen den Bundes­nachrichten­dienst[ext], bei Baer und dem Bundes­verfassungs­gericht aber überhaupt nichts passiert, wenn der BND sich in Hochschul­prüfungen einmischt.

Staatsputsch

Macht Euch mal klar, was das im Ergebnis heißt:

Normalerweise gilt der Grundsatz "wo kein Kläger, da kein Richter", der Richter also niemals aus eigenem Antrieb entscheiden kann.

Hier aber werden nicht echte Verfassungs­beschwerden erhoben, sondern solche von Lobbyisten synthetisiert, die nicht nur in deren, sondern auch der Bundes­verfassungs­richter Interessenlage passen. Sie sagten ja selbst, dass die Ziele vorgegeben sind und sie dann dazu passende Personen suchen, die als Kläger taugen, und dann in deren Namen den Prozess führen. Und die Humboldt Law Clinic anscheinend auch nur dem Zweck dient, passende Aktiv­legitimations­spender zu finden, als ginge es um Blut- oder Knochen­marks­spenden.

Und diese Lobbyisten stehen in enger Beziehung zum Bundesverfassungsgericht.

Dazu stinkt die Sache, weil sie von vornherein viel Geld reinpumpen, es also - Beispiel Einkommens­gleich­stellung - auch darum geht, offenkundiges Unrecht durchzusetzen. Man kann mit jeder noch so absurden Klage natürlich den Rechtsweg erschöpfen, wenn man nur genug Geld hat.

Das heißt, das Bundesverfassungsgericht kann hier über jeden möglichen bestellten Unsinn entscheiden, weil es egal ist, wie die Instanzen entschieden haben bzw. deren negative Entscheidungen sogar Vor­aus­setzungen sind. Solange man genug Geld hat, sind die Entscheidungen der normalen Instanzen eigentlich völlig egal. Man klagt einfach, bis Erfolg oder Rechts­wegs­erschöpfung eintreten. Kostet halt, aber wenn man das Geld zugeschossen bekommt. Wenn einer rosa Elefanten will, klagt man auf rosa Elefanten, bis es nicht mehr weiter geht, und wenn noch so viele Richter entschieden haben, dass es rosa Elefanten nicht gibt, völlig egal. Nach dem Rechtsweg zum Bundes­verfassungs­gericht, gleich bei Susanne Baer (oder den anderen) auf den Tisch und los geht’s.

Das ist eine Verfassungssabotage.

Weil damit nämlich die Gewaltenteilung und das Demokratie­gebot ausgehebelt werden und das Bundes­verfassungs­gericht als Über­gesetz­geber auftritt. Die entscheiden nicht mehr, wenn sie angerufen werden, sondern bestellen sich bei ihren Dienstleistern einfach die passende Verfassungs­beschwerde, damit sie entscheiden können.

Ein so vernetztes Bundesverfassungsgericht wird zur einer willkürlichen und demokratisch nicht legitimierten Entscheidungs­maschine. Gewählte Bundes­regierungen und Staatsgewalten werden so außer Kraft gesetzt.

Das läuft auf einen regelrechten Staatsputsch hinaus, auf die Übernahme der Regierungs- und Gesetzgebungs­gewalt durch das Bundes­verfassungs­gericht.

Hadmut Danisch[4]

Einzelnachweise

  1. Verfassungsklagen: Wir betreten Neuland, Zeit Online am 17. November 2016 (Ein neuer Verein will Verfassungs­klagen organisieren, um das Grundgesetz zu retten. Ein Gespräch mit den beiden Initiatoren. - Interview: Heinrich Wefing)
  2. Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.: Startseite, abgerufen am 11. Mai 2017
  3. 3,0 3,1 Personal-Webseite dieser Gesellschaft für Freiheitsrechte
  4. Hadmut Danisch: Putscht das Bundesverfassungericht gerade gegen Regierung und Gesetzgeber?, Ansichten eines Informatikers am 11. Mai 2017

Querverweise

Netzverweise