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Heribert Prantl

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Hauptseite » Personen-Portal » Heribert Prantl

Heribert Prantl
Qualitätsjournalist, treuer Vasall des Staatsfeminismus und Männerhass-Prediger
Geboren 30. Juli 1953
Beruf Publizist, Jurist

Heribert Prantl (* 1953) ist ein deutscher Jurist und Publizist. Er von Januar 2011 bis Februar 2019 Mitglied der Chefredaktion bei der Süddeutschen Zeitung.[1] Er gilt als linksliberal und versucht mit juristischen Erklärungen seine Rechtstreue gegenüber dem Staat deutlich zu machen. So schrieb er in seinem Kommentar zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 2012:

Zitat: «Deswegen hat das Gericht dem biologischen Vater weder die Möglichkeit zugebilligt, sich als zweiten rechtlichen Vater neben den ersten zu stellen, noch gar die Befugnis, den rechtlichen Vater aus einer funktionierenden Familie hinaus­zu­kicken und sich an seine Stelle zu setzen. Karlsruhe hat dem Erzeuger aber, je nach Einzelfall, das Recht gegeben, Umgang mit seinem Kind zu pflegen - eine Mini-Vaterschaft[2]

Der letzte Satz seines Kommentars lautet: "Das Recht muss ja ordnen, wenn es die Leute nicht selber hinkriegen." Welche Schluss­folgerungen der Leser daraus ziehen soll, ist nicht klar.

Im Februar 2019 trat er von dem Amt des Chefredakteurs zurück.[3] Er bleibt in Erinnerung als onkelhafter Märchenerzähler, der Grusel­geschichten über Väter erzählte.[4][5]

Aus unserer Serie "Elogen über Martin Schulz":

Zitat: «Er kann die sozialdemokratische Orgel behände schlagen; und er beherrscht das Registerwerk so, dass es braust. Am Sonntag war das noch kein großes Orgeln, es war gute Routine. [...] Einen Wahlkampf wird Schulz mit seinen Gaben wunderbar bestreiten können. Und dann wird man sehen. Das heißt: Das Ja steht vor dem Aber.» - Januar 2017[6]

Aus unserer Serie "Elogen über Andrea Nahles":

Zitat: «Angela Merkel bewahrte die CDU damals vor dem Absturz. Sie ergriff den Vorsitz und nahm die Partei unter ihre Kontrolle. Das ist die Aufgabe, die jetzt Andrea Nahles mit der SPD bevorsteht. [...] Nahles ist jetzt so alt, wie Merkel es war, als sie CDU-Chefin wurde. Nahles ist schon jetzt die mächtigste Person in der SPD. [...] Nahles ist viel partei­erfahrener und öffentlich bekannter, als Merkel es damals war. [...]

Bei den Koalitions­verhandlungen haben die Frauen in der SPD - Nahles, Dreyer, Schwesig - die Verhandlungs­schwäche des Noch-Vorsitzenden Schulz exzellent ausgeglichen.» - Februar 2018[7]

Demokratieverständnis

Zitat: «Der Journalist der "Süddeutschen Zeitung" sprach den Ostdeutschen sogar die Demokratie­fähigkeit ab. Die westdeutsche Erfahrung, mit dem Wohlstand wachse auch die Demokratie, hätte in Ostdeutschland "nicht funktioniert". Als Beweis diente das Wahlergebnis der AfD in den neuen Bundesländern.»[8]
Zitat: «Heribert Prantl doziert vom Katheder des Unfehlbaren herab, die JF sei ein "Blatt, das der Demokratie [...] skeptisch gegen­über­steht". Und der dürfe man nicht auch noch den "Weg zu einer neuen Leserschaft" ebnen. Faktisch ein Boykott­aufruf an die "ordentlichen Menschen", garniert mit einem schein­heiligen Bekenntnis zum "Spektrum der Presse­freiheit".

Da blitzt die Arroganz des Moral­papstes durch, der sich anmaßt, zu bestimmen, wer sich am Markt der politischen Meinungs­bildung beteiligen darf. Wer Demokrat ist und wer nicht, hat allerdings weder ein Heribert Prantl zu entscheiden noch eine aus Zwangs­gebühren bezahlte Fernseh­moderatorin. Beiden geht es offenkundig weniger um Demokratie als um ihre bröckelnde Meinungs­hoheit.

In einer intakten Demokratie gibt es Linke und Rechte, Liberale und Konservative. Demokratie funktioniert dann, wenn das gesamte Spektrum an der öffentlichen Meinungs­bildung teilnimmt. Das ist der Sinn von Art. 5 des Grundgesetzes, auf den Heribert Prantl sich beruft, um als Journalist seine "politische" Mission zu rechtfertigen. Wenn der Staat oder einzelne Akteure ihre Macht mißbrauchen, um andere vom Wettbewerb aus­zu­schließen oder zu behindern, gerät der demokratische Diskurs in Schieflage.» - Michael Paulwitz[9]

Staatsräson

Zitat: «Einen "Sieg der Staatsräson" nannte der Jurist und Journalist Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung die Einigung der Regierungs­parteien, den amtierenden Außen­minister Frank-Walter Steinmeier[wp] zum künftigen Staats­oberhaupt dieses Landes wählen zu lassen. Was er damit meinte, führte er nicht weiter aus, es lässt sich nur erahnen. Offensichtlich versteht Prantl darunter etwas Gutes. Doch wer sich wie zur Staatsräson verhält, das ist immer eine Frage des Standpunkts. Zu leidlich besseren Zeiten hätte man ganz ohne Scham und Scheu gesagt: das ist eine Frage des Klassen­stand­punkts.

So verstand das jedenfalls auch der Dichter Erich Mühsam[wp], der den beiden in den USA auf der Grundlage fragwürdiger Indizien 1927 hin­gerichteten Anarchisten Nicola Sacco und Bartolomeo Vanzetti[wp] in seinem Stück "Staatsräson"[10] ein Denkmal gesetzt hat. In der Todeszelle lässt er Vanzetti seinen Genossen erklären, was es damit auf sich habe: "Weißt du, was Staatsräson ist? Staatsräson ist Rechthaberei um der Einbildung einer Idee willen." Sacco: "Wieso Einbildung?" Vanzetti: "Weil der Staat gar nicht auf einer Idee beruht. Er muss sie nur vortäuschen. Der Staat ist die nüchterne blutleere Maschinerie, die das Funktionieren der kapitalistischen Ausbeutung garantiert, sonst nichts."» - Junge Welt[11]

Mord ist nicht gleich Mord

Kurz vor Weihnachten [2013] hat uns Heribert Prantl in der Süddeutschen mit einem Beitrag beschenkt, der so richtig tief in die Trickkiste der Manipulation greift, um dem Leser darzulegen, "Warum Mord nicht gleich Mord ist".[12] Wer nun denkt, Prantl will eventuellen Lesern, die nach dem Lesen seines Textes entsprechende Gedanken im Hinblick auf seine Person haben, bereits im Vorfeld eine Absolution erteilen, schließlich wurde der Text kurz vor Weihnachten den Lesern der Süddeutschen zugemutet, der sieht sich allerdings getäuscht. Prantl wirbt für eine Reform des § 211 des Strafgesetzbuches, der da lautet:
Zitat: «(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheits­strafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweg­gründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemein­gefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.»[13]

Warum will Prantl den Mord reformieren bzw. den § 211 abschaffen und mit dem Tatbestand der Tötung ersetzen? Machen wir einen kurzen Ausflug in die Welt der versuchten Manipulation:

Die Rahmengeschichte, der Herz-Schmerz-Teil, der Prantl als treuen Vasallen des Staatsfeminismus ausweist, sieht eine Frau, die den Haus­tyrannen "nachts", also in dessen Schlaf und somit heimtückisch im Alltags­verständnis dieses Wortes umbringt. Die Frau, die sich bei Tag nicht wehren kann, steigt also des Nächtens zu wahrer Wehr­haftigkeit auf und meuchelt ihren Haus­tyrannen. Und dafür soll sie nun als Mörderin verurteilt werden? Nein, so findet Heribert Prantl, der offensichtlich mit seinem Beispiel sehr zufrieden ist.

Denn das phantasierte Beispiel genügt seinen Zweck: Es soll die Phantasie der Leser anregen und vor allem an ihr Mitgefühl mit Phantasie­gestalten appelliert. Die Rollen sind eindeutig: wir haben eine Frau, die unter dem Ehe-Martyrium leidet und wir haben "den Haus­tyrannen". Was ein Ehe-Martyrium ist, und was "den Haus­tyrannen" auszeichnet, die Antworten auf diese Fragen reicht Prantl, wie jeder Laien-Manipulator an seine Leser weiter. Diese, so rechnet er, werden schon etwas Furchtbares in das Ehe-Martyrium einfüllen und auch den Begriff "Haustyrann" mit entsprechender Schrecklichkeit füllen, so dass er am Ende mit Mitleid rechnen kann, Mitleid für die fiktive Figur der einen Frau, die sich des Nächstens über ihren Ehemann hermacht und ihn ermordet.

Und dafür, dass sie sich in der Vorstellungswelt von Prantl wohl befreit hat, droht (sic!) ihr nun eine lebenslange Inhaftierung. So steht es im Gesetzestext des § 211. Aber dieser Gesetzestext ist schlecht, denn - Manipulations­trick 2 - er stammt von den Nazis, wie Prantl weiß, und alles, was von den Nazis stammt, ist bekanntlich schlecht, also z. B. der Tag der Arbeit[wp] am 1. Mai!?; der Muttertag[wp]!?; das Aktiengesetz[wp]!?; das Gesetz über die Zulassung von Steuer­beratern!?, und so weiter und so fort, sie alle sind schlecht, ebenso wie die Autobahnen, aber da stimmt es (mit Blick auf den Fahrbahn­belag).

Prantl leitet seine Leser, sofern sie das zulassen, also zu der Erkenntnis, dass eine Frau, die ihren Mann nachts umbringt, nach geltendem Nazi-Recht nur als heimtückisch und zu lebens­langer Haft verurteilt werden kann. Und besonders schlimm, so Prantl, sei, dass das deutsche Recht so schwammig und wenig konkret sei, nein, nicht das deutsche Recht, nur der § 211, der den Mord regelt. So müsse herum­definiert werden, was als heimtückisch und als niedrige Beweggründe gelte, kritisiert Prantl wohlwissend, dass der BGH nichts anderes tut, als die unscharfen Begrifflichkeiten des deutschen Rechts, die sich mitnichten nur im § 211 des Straf­gesetz­buches finden, wie Prantl hier nahelegen will, zu definieren, z. B. im Hinblick auf die "niedrigen Beweggründe", die dann vorliegen:

Zitat: «Gefühlsregungen wie Wut, Zorn, Ärger, Hass und Rachsucht kommen nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweg­gründen beruhen, also nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind.» (über die Sinnhaftigkeit dieser Definitionen ist damit nichts ausgesagt!)

Zudem verschweigt Prantl seinen Lesern, dass Heimtücke vom Bundesgerichtshof als dann vorliegend beschrieben wurde, wenn Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Opfers, z. B. des Ehemannes, der nichts­ahnenden vor sich hinschlummert, zusammen­kommen (BGHSt 19, 321 (322)). Damit gibt es in der Tat keinen Spielraum für den heimtückischen Mord am schlafenden Ehemann, er ist und bleibt heimtückisch.

Aber natürlich hat Prantl Recht, wenn er sagt, dass die Bestimmung niedriger Beweggründe problematisch ist und der Phantasie von Juristen freien Lauf lässt. Aber welcher deutsche Rechtssatz lässt der Phantasie deutscher Juristen keinen freien Lauf? Wo ist eine Klärung dessen, was Parlamentarier als Gesetzestext verabschieden, durch die damit konfrontierten Richter nicht notwendig?

So heißt es im § 170 Abs. 2 StGB:

Zitat: «(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwanger­schafts­abbruch bewirkt, wird mit Freiheits­strafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.»

Nun wäre es eine Aufgabe für Herrn Prantl zu klären, ob auch diese Passage des Straf­gesetz­buches im Dritten Reich formuliert wurde und bei der Gelegenheit kann er dann die Schwammigkeit des Begriffs "in verwerflicher Weise" lamentieren, die juristischer Phantasie ungefähr den gleichen Raum zum freien Flottieren lässt, wie die von Prantl benutzten Begriffe des "Ehe-Martyriums" und des "Haus­tyrannen", die mit der verwerflichen Weise gemeinsam haben, dass sie affektiv, nämlich negativ bestimmt sind.

Wer also das Strafgesetzbuch so umschreiben will, dass keine schwammigen Begriffe darin vorkommen, der hat einiges zu tun, und er wird sich unweigerlich den Ärger der Zunft der Juristen zuziehen, denn deren Job und vor allem ihre Entlohung basiert darauf, schwammige Stellen mit Fundstellen richtiger Definition zu konkretisieren, die zumeist eine Deutung enthalten, auf die ein Normal­sterblicher nicht kommen würde, schon um den Juristen auch unabhängig vom Rechts­beratungs­monopol, das sie in Deutschland besitzen, eine besondere Leistung zu attestieren und vor allem zu honorieren.

Aber es geht Prantl nicht darum, alle schwammigen Begriffe aus dem Straf­gesetz­buch oder all den anderen Gesetzen zu streichen, in die sie der so genannte Gesetzgeber in großer Zahl und auch in der Nachfolge der Nazis geschrieben hat. Nein, es geht Prantl um eine Frau, die heimtückisch ihren Ehe-Tyrannen umbringt und deshalb wegen Heimtücke verurteilt werden soll:

O-Ton Prantl: «Das geltende Recht hat allerdings große Schwierigkeiten, Tötungs­handlungen im sozialen Nahbereich gerecht zu behandeln: Soll eine Frau, die nach einem Ehe-Martyrium den Haus­tyrannen nachts umgebracht hat, wirklich mit lebenslanger Haft wegen "Heimtücke" bestraft werden? Die geltenden Beschreibungen dessen, was als "Mord" gilt und daher "lebenslang" nach sich zieht, lassen kaum eine Wahl; das ist nicht schuld­angemessen. Das Zentrum des Strafrechts braucht zentrale Reformen.»

Maipulationstrick 3 besteht aus der An­ein­ander­reihungen von unbelegten Behauptungen, denn die Schwammigkeit von Formulierungen und die Notwendigkeit, die entsprechenden Begriffe zu bestimmen, haben nichts mit "großen Schwierigkeiten" zu tun, Die Notwendigkeit, zu definieren, ist dem Recht vielmehr inhärent, denn Recht ist eine soziale Konvention, d. h. was Recht sein soll, fällt nicht vom Himmel, es muss immer wieder aufs Neue bestimmt werden. Folglich sind die Schwierigkeiten, die darin bestehen, dass ein Einzelfall (Frau ermordet Mann) daraufhin geprüft werden muss, unter welchen Paragraphen des Straf­gesetz­buches er denn fällt, der Kern des Rechts, das, was das Recht ausmacht. Insofern ist die von Prantl insinuierte Behauptung, man könne Recht konkret und auf jeden Einzelfall und ohne zusätzlichen Definitions­aufwand passend machen, blanker Unsinn.

Aber ich vermute, das weiß er. Ihm geht es auch nicht um die Schwammigkeit von Paragraphen, wie oben schon gezeigt. Nein, ihm geht es um die von ihm erfundene Frau, die unter einem Ehe-Martyrium leidet, die der Prantlsche-Prototyp für Tötungs­handlungen im Nahbereich ist. Sie soll nicht lebenslang ins Gefängnis.

Und damit sind wir bei Manipulationstrick 4, denn aus der Drohung mit lebenslanger Haft ist unter der Hand bei Prantl die lebenslange Strafe geworden. Das ist unredlich, denn Prantl weiß vermutlich, zumindest könnte er es bei entsprechend kurzer Recherche wissen, dass die Drohung des § 211 StGB, also die lebenslange Haft, nur dann umgesetzt wird, wenn nicht z. B. § 57a StGB nach 15 Jahren verbüßter Haft (also genau nach der Höchststrafe für Totschlag) zur Anwendung kommt:

Zitat: «(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheits­strafe zur Bewährung aus, wenn 1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,»

Das ist richtig konkret, und man stellt sich unwillkürlich die Frage, was der Feldzug gegen den § 211 den Prantl hier (mit)führt, eigentlich soll. Die durch­schnittliche Vollzugsdauer für "lebens­langen Frieheits­entzug" beträgt derzeit rund 20 Jahre. Entsprechend sind nicht einmal heimtückisch mordende Ehefrauen de facto mit lebens­langer Haft bedroht.

Offensichtlich geht es hier um etwas anderes, nämlich darum, eine General­amnestie für Ehefrauen, die ihre Ehemänner, die es für Prantl offensichtlich nennenswert häufig als Haus­tyrannen gibt, umbringen, aufzustellen. Die Opferrolle, jenes zentrale Element des Staatsfeminismus, die Frauen als Opfer von Natur aus, dem Patriarchat, den Männern oder wem auch immer unterworfen definiert, soll einmal mehr zementiert werden, und Prantl gibt sich dafür her, vermutlich wissend, dass er einen Scheinkrieg gegen eine Schimäre führt.

Aber natürlich kennt der § 57a des StGB einen Einschränkung:

Zitat: «(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebens­langen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn 1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,

2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Voll­streckung gebietet...»

Einmal ehrlich: Glaubt irgendjemand, dass es derzeit in Deutschland einen Richter gibt, der selbst das heim­tückische Ermorden eines Ehemanns, durch seine zum Opfer definierte Ehefrau als "besonders schwere Schuld" ansieht, die einer vorzeitigen Entlassung im Wege steht?

Prantl's Bescherung ist eben nur ein weiteres Steinchen auf dem Weg in die staats­feministische Gesellschaft, die aus weiblichem werten Leben und und männlichem unwerten Leben[ext] besteht, was die Frage aufwirft, ob Prantl weiß, dass er männlich ist (und zeigt, dass alle Wege weg vom 3. Reich schnurgerade ins Dritte Reich zurück­führen, jedenfalls dann, wenn der Weg von Faschisten begangen wird). Es ist ein weiterer Schritt in die a-moralische Gesellschaft.

– ScienceFiles[14]
Kommentar: «Es dürfte bekannt sein, dass Heribert Prantl in seinem ersten Leben Staatsanwalt war. Er kennt sich also im Strafrecht gut aus. Daher weiß er natürlich, dass Straf­täterinnen im allgemeinen milder bestraft werden als ihre männlichen Pendants (so etwa das späte Bekenntnis des Strafrichters Vultejus nach seiner Pensionierung). Die Prantlsche These von der vom Strafrecht gebeutelten Frau geht also ins Leere. - Auch hier zeigt sich wieder, mit welch demagogischen Mitteln Prantl Stimmung macht: pro Opfer/Frau, contra Nazi/Mann - beides ist nicht nur in diesem Fall Schwachsinn hoch drei.

Fazit: Bei der Süddeutschen - einer ehemals achtbaren und renommierten Zeitung - hat sich mittlerweile alles nach Art des "68er Spätlese" geordnet: "Arme geschundene Frau/armes geschundenes Klima/armer geschundener Immigrant/arme geschundene Südländer - Böser Mann/böser Klima­skeptiker/böser Deutscher/nochmal: böser Deutscher! etc."», Dr. jur. Fritz Baur am 3. Januar 2014 um 18:56 Uhr auf sciencefiles

"Entschieden fordert er die Beachtung der Grundrechte", heißt es in der Verleihungs­urkunde des Geschwister-Scholl-Preises 1994 an Prantl. Seine "klare Stimme" sei "in der deutschen Publizistik ohnegleichen".[15]

Pegida-Galgen versus Anti-TTIP-Guillotine

Zitat: «Die mediale Empörung über den Galgen ist groß. Das kann man verstehen. Und doch war es sehr peinlich. Denn dieselben Medien hatten nichts dabei gefunden, dass bereits bei der Anti-TTIP-Demonstration am vergangenen Samstag eine Guillotine mitgeführt wurde, auf der der Name von Gabriel stand. Dass die meisten Sender und Zeitungen in Bezug auf den TTIP-Galgen Spätzünder waren, kann eigentlich nicht überraschen. Irgendwie herrscht in den meisten Redaktions­stuben Konsens darüber, dass Extremismus - ganz gleich ob von links oder rechts - abzulehnen sei, Links­radikalismus ob seiner angeblichen hehren Ziele aber Nachsicht verdiene. Das hat sich im unter­schiedlichen Empörungsgrad über Galgen und Guillotine wieder einmal gezeigt. Quod erat demonstrandum, wie der Lateiner sagt.

Die "intellektuellste" Begründung, warum ein "Pegida"-Galgen schlimmer ist als eine Anti-TTIP-Guillotine, lieferte Heribert Prantl am Mittwoch in der "Süddeutschen", dem bürgerlichen Zentralorgan der Gutmenschen. Sein Urteil über "Pegida" fällt erwartungsgemäß brutalst­möglich aus: "Das ist die Sprache der Gosse, das ist die Primitivierung des Abendlandes."[16] Und die Guillotine der TTIP-Gegner? Das ist nur ein "intolerabler Vorfall", der "auch strafrechtlich verfolgt werden muss."

Was aber macht den Unterschied zwischen rechtsextremem und linksextremem "Pack" aus, um es im Gabriel-Jargon auszudrücken? Die "Süddeutsche" unterscheidet feinsinnig: Bei "Pegida" geschehe "nun seit einem Jahr die Veralltäglichung des Kriminellen." Wir lernen also: Die "Primitivierung des Abendlandes" darf schon mal vorkommen - nur halt nicht jeden Montag.» - Hugo Müller-Vogg[17]

Angela Merkel und ihre Flüchtlinge

Heribert Prantl ist jetzt auch einer der "Guten" und war "schon immer dagegen":

Zitat: «Jeder, der es wissen wollte, wusste es: Das Bamf packt das nicht. Das war schon 2014 so, vor dem Flüchtlings­ansturm; und von da an dann erst recht. Aber es wollte niemand wissen. Vor allem die wollten es nicht wissen, die an den Malaisen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge etwas Grundlegendes hätten ändern können - und die heute große Fertigkeiten bei der Heuchelei entwickeln. Derzeit versucht jeder, den Pontius Pilatus zu spielen, jeder wäscht die Hände in Unschuld ..."»[18]
Zitat: «Es ist ein Reflex, nach der Tat eines Asylsuchenden wie im Fall Susanna F. die Abschaffung der Flüchtlings­rechte zu fordern. Doch die Folge einer barbarischen Tat darf nicht die Barbarisierung des Rechts sein.»[19]
Kommentar: «Es dürfte bekannt sein, dass Heribert Prantl in seinem ersten Leben Staatsanwalt war. Man darf von ihm erwarten, dass er den Wert der Rechtsstaatlichkeit und die Bedeutung der Einhaltung von Recht und Gesetz kennt. Die Forderung danach, dass Recht und Gesetz zur Anwendung kommen und durch­gesetzt werden sollen, ist das genaue Gegenteil von "Abschaffung der Flüchtlings­rechte" und "Barbarisierung des Rechts". Hier von "Rachereflexen" zu schwadronieren ist infam. Wem kein Schutz nach der Genfer Flüchtlings­konvention zusteht, ist kein "Flüchtling". Wer keine Asylgründe vorweisen kann, ist kein Asylberechtigter. Offenbar kann Heribert Prantl nicht akzeptieren, dass hier gerade Recht und Gesetz die entsprechenden Konsequenzen fordern. In schwer erträglicher Rabulistik wirft er jenen, die auf die Anwendung von Recht pochen, die Barbarisierung des Rechts vor. Und diese Meinungsmache soll Qualitätsjournalismus sein? Wer braucht sowas?»

WikiMANNia

Zitat: «Der Rechtsanwalt Heribert Prantl leitet seit Januar 2018 das Meinungs­ressort bei der Süddeutschen Zeitung in München. In dieser Funktion [...] beschäftigt er sich zum Beispiel mit den Aktivitäten von WikiMANNia, das [... er] in der Süddeutschen Zeitung bereits als "Hetzportal" bezeichnet [hat.[20] ...] Heribert Prantl [...] ging am 24. Januar juristisch gegen [WikiMANNia] vor.», Meldung auf WikiNews[21]

Abschiebepolitik

Zitat: «Markus Söder[wp] war wie Heribert Prantl bei Anne Will[wp] eingeladen, um das Thema "Jamaika-Koalition" zu diskutieren. Söder äußerte sich im Verlauf der Sendung etliche Male über die Flüchtlings­politik und stellte heraus, dass es absurd wäre, wenn es dem Rechtsstaat nicht gelänge, Menschen, die rechtskräftig verurteilt sind, auch abzuschieben. Der CSU-Politiker führte als Beispiel die kürzliche Sammel­abschiebung von acht Straftätern nach Afghanistan an und fragte den Vertreter der Grünen aus Schleswig-Holstein, ob er die Menschen, die Straftaten begangen hätten, denn hier lassen wolle.

Als Prantl die Ausführungen von Söder vernahm, hielt es ihn kaum noch auf dem Sitz. Mehrfach versuchte er, Söder zu unter­brechen, unter anderem mit der Bemerkung "rechts­staatlicher Unsinn", um dann, als Söder innehielt, dem Politiker vorzuführen, was der sich nach Prantls Ansicht hinter die Ohren schreiben sollte. Denn Prantl setzte nun an, Markus Söder in einem schnell heftiger werdenden, brüllenden Ton im crescendo zurecht­zu­weisen: "Lieber Herr Söder, es gibt einfach Abschiebe­hindernisse und die setzt der Rechtsstaat fest und nicht Sie und nicht die CSU und auch nicht der Seehofer, zum Teufel noch mal." Dann fuhr Prantl, der offenbar beim Wort Teufel bei seiner Höchst­laut­stärke angekommen war, weiterhin brüllend fort: "Abschiebe­hindernisse, Abschiebe­hindernisse werden von Gesetzen festgelegt, nicht von Ihnen. Und die Art und Weise, wie Sie nach Afghanistan abschieben lassen aus Bayern, ist eine Sauerei."

Als Markus Söder sichtlich verwundert den Ton, in dem Heribert Prantl ihn anbrüllte, mit der Frage, was das für ein Ton sei, beanstandete, erhielt Söder eine weitere Zurecht­weisung. Prantl: "Das ist ein rechts­staatlicher Ton." Spätestens jetzt war Söder und den Zuschauern klar, was bei der Süddeutschen Zeitung unter Journalismus und Rechtsstaatlichkeit à la Prantl verstanden wird.»[22][23]

Artikel

Einzelnachweise

  1. Mehr Meinung, Süddeutsche Zeitung am 27. Februar 2019 (Heribert Prantl, Ressortleiter Meinung und Mitglied der Chefredaktion, gibt seine Ämter ab und bleibt der SZ als ständiger Autor und Kolumnist in verschiedenen Formaten erhalten.)
  2. Heribert Prantl: Vaterschaftsprozess: Welchen Papa braucht das Kind?, Süddeutsche Zeitung am 22. März 2012
  3. Journalist: Heribert Prantl, BR am 27. Februar 2019 (Er gilt als einer der besten Leitartikel­schreiber und Autoren Deutschlands. 31 Jahre lang war Heribert Prantl bei der "Süddeutschen Zeitung", die letzten acht Jahre Mitglied der Chefredaktion. In dieser Woche trat der 65-Jährige von seinen Ämtern zurück, bleibt der Zeitung aber als Kolumnist und Autor erhalten.)
  4. Bernhard Lassahn: Aloa, Aloa: Prantl geht als Relotius, AchGut-Blog am 3. März 2019 (Ich kann noch einen nennen, der sich Personen ausgedacht hat, die es nicht gibt. Die hat er dann in besonders schäbige Lumpen aus der Mottenkiste seiner Vorurteile gekleidet. Heribert Prantl ist - oder war - der wahre Relotius der "Süddeutschen", was sich besonders deutlich in seinem letzten Video zeigt, das er zu seinem Abgang veröffentlicht hat und den Titel trägt "Wie der Staat säumige Väter entwischen lässt"[ext]. Da sieht man es. Da hört man es: Er verachtet die Wahrheit und verachtet die Menschen.)
  5. Heribert Prantl: Unterhaltsforderungen: Wie der Staat säumige Väter entwischen lässt, Süddeutsche Zeitung am 20. Februar 2019 (Videokolumne von Heribert Prantl) (Jeder zweite getrennt lebende Vater zahlt keinen Unterhalt. Stattdessen springt der Staat ein.)
  6. Heribert Prantl: SPD: Schulz hat, was Merkel fehlt, Süddeutsche Zeitung am 30. Januar 2017 (Überschwang, Feuer, Begeisterung - das sind die Gaben des Martin Schulz. Der Kanzler­kandidat der SPD ist ein Mann mitten aus dem Leben, ein Populist im besten Sinne.)
  7. Heribert Prantl: Sozialdemokraten: Andrea Nahles, die Trümmerfrau der SPD, Süddeutsche Zeitung am 12. Februar 2018 (Wenn alles in Scherben liegt, müssen Frauen ran: vor zwanzig Jahren Merkel bei der CDU, heute Nahles bei der SPD. Wie sie die Herkules­arbeit der SPD-Vorsitzenden stemmen könnte.)
  8. Frank Lübberding: Sind die Ostdeutschen allesamt gescheitert?, Frankfurter Allgemeine Zeitung am 2. Oktober 2017
  9. Michael Paulwitz: Meinung: Die Arroganz der Antidemokraten, Junge Freiheit am 6. April 2017
  10. Erich Mühsam[wp]: Staatsräson. Ein Denkmal für Sacco und Vanzetti., Gilde freiheitlicher Bücherfreunde, 1929; Trotzdem Verlag, 1992, ISBN 3-922209-39-4
  11. Daniel Bratanovic: Rotlicht: Staatsräson, Junge Welt am 16. November 2016, Seite 14
  12. Heribert Prantl: Reform des Strafrechts: Warum Mord nicht gleich Mord ist, Süddeutsche Zeitung am 22. Dezember 2013
  13. Für Details zu den Mordmerkmale siehe Wikipedia: Mord (Deutschland) - Abschnitt ""Mordmerkmale".
  14. Michael Klein: Mord bleibt Mord - auch wenn der Mörder weiblich ist, Kritische Wissenschaft - critical science am 31. Dezember 2013
  15. Geschwister-Scholl-Preis: Preisträger 1994 Heribert Prantle, geschwister-scholl-preis.de am 21. November 1994
  16. Heribert Prantl: Galgen für Merkel und Gabriel: Primitivierung des Abendlandes, Süddeutsche Zeitung am 13. Oktober 2015 (Die Hetze auf der Dresdner Pegida-Demo ist der Begleitchor zu den Gewalttaten gegen Flüchtlings­unterkünfte. Wenn Demonstrationen Gewalt befördern, müssen sie unterbunden werden.)
  17. Hugo Müller-Vogg: Nur linke Extremisten sind gute Extremisten, Tichys Einblick am 16. Oktober 2015
  18. Heribert Prantl: Bamf-Skandal: Sie schaffen das nicht, Süddeutsche Zeitung am 4. Juni 2018 (Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge war schon vor dem Ansturm 2015 personell und politisch überfordert - und die Verantwortlichen wussten es. Der Skandal geht weit über die Fehl­entscheidungen in Bremen hinaus.)
  19. Heribert Prantl: Mord an Susanna F.: Radikaler Rachereflex, Süddeutsche Zeitung am 7. Juni 2018
  20. Kathleen Hildebrand: Aktivisten-Wiki: Die grüne Liste, Süddeutsche Zeitung am 27. Juli 2017 (Das von der Heinrich-Böll-Stiftung zusammen­gestellte Online-Verzeichnis "Agent*in" führt Gegner feministischer Positionen auf. Kritiker beklagen den "Pranger".)
  21. Frank Michael Rauch: Heribert Prantl geht gegen WikiMANNia vor, WikiNews am 29. Januar 2018 (Frank Michael Rauch über seine Sockenpuppe[wp] Benutzer:BunteWelt[ext].)
  22. Heribert Prantl rastet bei Anne Will gegen Markus Söder aus, Medrum am 2. Oktober 2017 (Heribert Prantl ist Leiter des Ressorts Innenpolitik und Mitglied der Chef­redaktion der Süddeutschen Zeitung. Prantl, der von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld zum Honorar­professor ernannt wurde, könnte nun gefragt werden, ob er seinen gestrigen Auftritt als eine Art Lehr­vorführung für Journalisten verstanden wissen will, denn der deutschlandweit bekannte Journalist ist auch als Dozent an Journalisten­schulen tätig.)
  23. Youtube-link-icon.svg Heribert Prantl vs Markus Söder - Sie brüllen hier rum (1. Oktober 2017) (Länge: 4:00 Min.)

Netzverweise