Information icon.svg 12. Welttag der genitalen Selbstbestimmung am 7. Mai 2024 Logo-Worldwide Day of Genital Autonomy.png
Information icon.svg Marsch für das Leben in Berlin (und Köln), Termin: 21. September 2024, Ort: Brandenburger Tor, Uhrzeit: 13:00 Uhr - Info[ext] 1000plus.jpg
Information icon.svg MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956.
Aktueller Spendeneingang: !!! Spenden Sie für Hosting-Kosten im Jahr 2024 !!! Donate Button.gif
18,2 %
218,00 € Spendenziel: 1.200 €
Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Spenden Sie für eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde.
Logo - MSI.png
Besser klug vorsorgen, als teuer draufzahlen. - MSI
Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 20. April 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
WikiMANNia schützt die Jugend vor familien­zerstörender Familienpolitik und staatlicher Indoktrination. All die Dinge, wovor Jugendliche geschützt werden müssen - Hass, Hetze, Aufruf zur Gewalt und Pornographie - gibt es hier nicht. WikiMANNia dokumentiert lediglich die Wirklichkeit, ohne sich mit dem Abgebildeten, Zitierten gemein zu machen, ohne sich das Dargestellte zu eigen zu machen. In WikiMANNia erfahren Sie all das, was Sie aus Gründen der Staatsräson nicht erfahren sollen.
Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Jurist

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Staat » Justiz » Jurist

Der Begriff Jurist bezeichnet eine juristisch ausgebildete Erwerbsperson. Die Juristen bilden einen Berufsstand, der das professionelle Lügen geschäftsmäßig praktiziert.

Juristen im Allgemeinen

Juristen sind eines der größten Prosperitäts­hemmnisse des Landes.

Unser altes Problem: Wir sind ein Juristenstaat. Sie steuern/sind alle drei Staatsgewalten.

Und sie sind Geistes-/Sozialwissenschaftler. Und erben damit deren pathologischen Befund. Sie sind destruktiv und schaffen nichts. Sie bauen, erfinden, konstruieren, produzieren nichts. Juristen machen in der Regel nicht viel mehr, und meisten heute gar nichts anderes mehr, als irgendwen irgendwie an irgendwas zu hindern (außer Kriminelle, die werden immer weniger gehindert).

Ansonsten sind Juristen immer stärker und immer ausschließlicher damit beschäftigt, etwas zu verbieten, zu untersagen, die Unterlassung zu erwirken, Vertrags­strafen festzusetzen und sowas alles. Inzwischen eine rein destruktive Mecker- und Maul­branche, die schon lange nichts mehr auf die Reihe und gebacken bekommt. Die DSGVO hat uns beispielsweise auch keine bislang erkennbaren Vorteile gebracht, aber jetzt müssen wir uns auf jeder Webseite durch drei Lagen durchklicken, um zu sehen, was wir eigentlich sehen wollen, falls wir überhaupt noch drauf kommen. Es wuchert und wuchert, und der Berg von Absurditäten wächst immer mehr, und niemand blickt mehr durch. Viele Bereiche des Lebens sind längst juristische Minenfelder, auf denen man sein Risiko nicht mehr abschätzen kann. Der Anwaltsberuf hat Seriosität und Ansehen längst eingebüßt, wenn er so etwas überhaupt je hatte. Die Gerichte werden zu Willkür- und Polit­gerichten. Schon ist die Rede von der "Haltungs­recht­sprechung". Eine Rechtsfindung gibt es kaum noch, in der Regel wird willkürlich entschieden und dann Begründungs­findung betrieben. Das Juristische ist längst zur reinen Rhetorik und Rabulistik verkommen.

Ich kann mich noch erinnern, als mir vor zehn Jahren mal eine Professorin eine Aussage meines Blogs verbieten wollte (ich habe gewonnen), und ich da im Landgericht mit einem Korb voller Fachbücher ankam, um meinen Standpunkt zu begründen, wissenschaftlich argumentierte, sagte, man kann und muss das begründen und herleiten, und wollte die abholen, und sagte, dass das ja auch in den Rechts­wissen­schaften ... als mir alle drei, die Richterin, der Gegenanwalt und der eigene Anwalt ins Wort fielen und mir über­ein­stimmend sagten, das sähe ich falsch, die Jurisprudenz habe mit Wissenschaft gar nichts zu tun. Da wäre gar nichts wissenschaftlich. Später habe ich mal ein paar Jahre in einer Rechts­abteilung gearbeitet, und die Juristen dort sagten mir das Gleiche.

Unter den Seiten, die mich an Juristen am meisten stören, ist einmal diese permanente Anspruchs­haltung. Wir sind hier in Deutschland zu faul, zu doof und auch aufgrund der Rechtslage nicht mehr in der Lage, große Taten im Internet zu vollbringen und sowas wie Facebook zu bauen. Das würde alles kaputt­gerechtet. Also sind wir darauf angewiesen, dass wir Google, Facebook, Twitter, Whatsapp, Instagram und sowas alles von den Amerikanern gestellt bekommen, und das bitteschön kostenlos. Wir reden hier von Klimaschutz und grüner Energie, aber haben es ganz gerne, wenn die Energie für unsere Kommunikations­ansprüche drüben in den USA verheizt wird, damit es auf deren Umweltkonto geht. Und dann fällt uns nichts besseres ein, als ständig zu maulen, zu motzen, zu erwarten, dass sich die Amerikaner doch gefälligst nach unseren Partikular­gesetzen zu richten hätten.

So digital gesehen sind wir ein Kotzbrocken, gemacht von Juristen.

Eine andere Seite, die mir an Juristen so auf die Nerven geht, ist, wie sie ihr Verbieten und Unter­lassens­fordern durchsetzen. Sie sehen nicht ein, dass etwas nicht geht oder dass sie einen nicht kriegen, oder dass sie überhaupt etwas nicht verstanden haben. Oder sie gegen Recht verstoßen. Es muss immer der dran glauben, den sie am einfachsten dranbekommen. Und wenn sie das nicht weiter hinbekommen, nennen sie es Störerhaftung[wp] oder sowas. Es läuft immer darauf hinaus, dass es irgendeinen erwischt und der vor Gericht landet. Fast wie bei den Juristen in den USA. Da geht es bei Straf­verfahren auch nicht wirklich darum, ob der Beschuldigte der Täter war. Da geht's darum, dass man aus politischen Gründen den hinrichtet, der den geringsten Widerstand leistet und sich die schlechtesten Anwälte leisten kann. Das Volk erwartet Rache, nicht Gerechtigkeit. An wem, ist nachrangig. Hauptsache irgendeiner muss dran glauben.

Eine dritte Seite, die mich an Juristen stört, ist ihre grenzenlose Selbst­über­schätzung. Nur wenige verfügen über die Charakter­stärke, in dem, worin sie sich nicht auskennen, mal einen zu konsultieren. Weil Juristen über die Rechtsprechung das letzte Wort haben, glauben sie auch, die Schlauesten zu sein und alles am besten zu wissen.

Hadmut Danisch[1]
Hütet Euch vor Juristen, das sind Sprachakrobaten. Die treiben keine Rechtsfindung, die treiben nur Begründungsfindung.
– Hadmut Danisch[2]

Vom Wesen und Denken eines Juristen

Der Jurist, der mir Blamage diagnostiziert[3], hat mir nochmal geschrieben.

Nichts, was irgendwie erhellt oder einen Fehler aufzeigen würde, aber ich will da mal zwei Sätze herausgreifen:

Zitat: «Es geht dabei überhaupt nicht darum, ob die Rechtsmeinung aus dem von Ihnen erwähnten Artikel vertretbar, richtig oder falsch ist. Die richtige Antwort kann aber nur juristisch und damit nicht von Nichtjuristen gefunden werden. Blabla, das vom Ergebnis her gedacht ist, ist jedenfalls keine Rechtsanwendung.»

Nochmal: "Die richtige Antwort kann aber nur juristisch und damit nicht von Nichtjuristen gefunden werden."

Die richtige Antwort kann nicht von Nichtjuristen gefunden werden.

Als wären sie Zauberer und wir nur Muggles[wp].

Er regt sich darüber auf, dass ich die Folgenabschätzung, was passierte, wenn alle sich an die Auslegung hielten, genannt habe, was er für laienhaft und hobbymäßig hält. Das habe ich mir aber nicht selbst ausgedacht. Das kommt zwar in der Liste der Rechts­aus­legungs­methoden nicht vor, die man den Studenten im Studium eintrichtert, das habe ich aber vor ungefähr 20 Jahren, als ich mich damals durch die gesamte Rechtsprechung zum Prüfungsrecht gewühlt habe, in den Bibliotheken in einem Fachbuch für Richter gelesen, in dem erklärt wurde, wie sie zu einem Urteil kommen (sollen). Aber weil es im Curriculum nicht drankommt, ist es für diesen Rechtsanwalt eine laienhafte, untaugliche "Hobby­auslegung".

Willkür als Methode

Aber letztlich ist es mir egal, ob es nun 5, 6 oder 7 (oder 8) verschiedene Methoden der Rechtsauslegung gibt. Wenn es einen Katalog von Methoden gibt, die alle zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können und man sich dann als Richter oder Gutachter einfach die Methode aussucht, die zum gewünschten Ergebnis führt, ist das sowieso ziemlicher Bullshit, weil dann die Willkür in der Wahl der Methode liegt.

Rechtswissenschaft hat nichts mit Wissenschaft zu tun

Ich hatte vor vielen Jahren mal ein Erlebnis, bei dem man mich auf Unterlassung einer Äußerung im Blog vor Gericht zerrte (was ich dann im wesentlichen gewonnen hatte) und zur Verhandlung vor einem Landgericht einen Wäschekorb voller Fachliteratur aus Informatik und Wissenschafts­methodik mitgebraucht um darzulegen, dass ich mir das nicht aus den Fingern sauge, sondern belegen kann Und als ich - eigentlich, um die Leute einzufangen - darauf abhob, dass doch auch in den Rechts­wissenschaften Methoden und Begründung und so weiter, wurde ich von der Richterin unterbrochen. Mein Anwalt, der Gegenanwalt und die Vorsitzende Richterin erklärten mir einstimmig, dass die Juristerei mit einer Wissenschaft nichts zu tun habe. Gar nichts. Das sei nur ein verbreiteter Trugschluss.

Und spätestens dann, wenn man solche Aussagen hört, dass es nicht auf den Inhalt einer Aussage ankommt, nicht einmal auf deren Richtigkeit, sondern nur darauf, wer die Aussage trifft und welchen gesellschaftlichen Stand er hat, ob er dazu überhaupt befugt ist, weiß man, dass die "Rechtswissenschaft" eben keine Wissenschaft, sondern deren diametrales Gegenteil ist, nämlich eine Geisteswissenschaft. Das ist in den Geistes­wissen­schaften ziemlich weitverbreitet, dass es völlig egal ist, was man sagt und ob es stimmt oder nicht, sondern nur darauf, wer etwas sagt.

Rudelmechanismen wie im vorstaatlichen Zustand

Im Prinzip sind wir da wieder beim Gehirn und seinen Rudelmechanismen. Die Rangordnung bestimmt, und die unteren haben zu gehorchen. Und wer nicht zum Rudel gehört, hat sowieso zu verschwinden.

Die Frage wäre dann aber eben, wie der Staat, wie Gerichte und Anwälte dann überhaupt von einem verlangen können, die Gesetze einzuhalten, wenn sie doch gleichzeitig sagen, dass man gar nicht in der Lage wäre, die richtige Antwort zu finden. [...]

Wie kann man Leuten vorwerfen, Hate Speech zu äußern, Volksverhetzung zu begehen und verlangen, ihnen wegen Rechtsbruchs die Äußerung zu löschen oder den Account zu sperren, sowas alles, wenn man ihnen doch gleichzeitig die Fähigkeit abspricht, zu erkennen, was falsch und was richtig ist?

– Hadmut Danisch[4]

Der Jurist und die "Presse":

Neulich hatte ich mich mit Verwaltungs­richterin noch gestritten, ob man auf Papier drucken muss, um Presse zu sein, und vorgetragen, dass - besonders auch wegen der Papier- und Energie­preise, die unter Corona steil gestiegen waren - das Zeitungs­drucken tot sei, in wenigen Jahren nur noch elektronisch publiziert werde.

Ob es denn dann keine Presse mehr gebe. Oder ob man seine Rechts­auffassung einfach so anpasse, dass sie immer zu den politischen Günstlingen, nämlich der Systempresse passe.

Ich sehe das nämlich schon kommen: Solange man die Kleinen damit aussperren kann und die Großen noch von der Regierung finanziell gepampert werden, hält man daran fest, dass Presse auf "Substrat" (Papier, CD-ROM, ...) erscheinen muss, auch wenn das nicht nur letztes Jahrhundert ist, sondern auch in anderer Hinsicht längst veraltet, etwa in Bezug auf die Arbeitsweise, Energie, Substanz­verbrauch, Logistik. Das Zeug muss man ja rumfahren. Und das wollen wir ja nicht mehr. Außerdem sind wir es ja inzwischen gewohnt, unsere Nachrichten sofort zu bekommen, innerhalb von Minuten oder höchstens ein, zwei Stunden. Wenn nachmittags einer gemurkst wird, wollen wir abends informiert sein. Wir können nicht mehr bis zum nächsten oder übernächsten Tag warten, bis uns der Austräger die Zeitung in den Briefkasten wirft.

Das interessiert die Juristen nicht.

Die halten an einer Meinung, die keinen Ursprung hat, sondern entstanden ist, weil einer vom anderen abschreibt, ohne zu verstehen, was der meint, und da hat sich diese Meinung verfestigt, obwohl die ursprünglich gar nicht gemeint war. Ursprünglich nämlich ging es nur um die Abgrenzung von Kleinstauflagen, die mit Kopiergeräten oder Spiritus-Umdruck­maschinen hergestellt und verteilt wurden, weil man sagte, dass Presse nur dann ist, wenn es einem großen, im Prinzip unbegrenzten weitflächig zugänglich ist, also etwa in Zeitschriften­läden verkauft wird. Und damals war "Drucken" eben das Synonym für weite, unbegrenzte Verbreitung. Es hatte aber nie bedeutet, dass es auf Papier verteilt werden muss, sondern dass es einem großen Empfängerkreis zugänglich sein muss - und damit auch in hinreichender Auflage erscheint, was damals nur mit Drucktechnik zu erreichen war. Deshalb ging man immer auch von großen Redaktionen und Verlagshäusern aus, weil das anders nicht zu bewerkstelligen war. Gedanklich gemeint war damit aber immer "viele Leser" und nicht nicht "auf Papier". Und dann schreibt halt einer vom anderen ab, sieht dann da "Druckwerk" und meint dann mit der Digitalisierung, da müsse wohl das Papier­substrat gemeint sein, und so verfestigen sich dann aus dem blanken Nichts Rechtsmeinungen, die schlicht und einfach falsch sind.

Einfach weil die Arbeitstechnik der Juristen Murks ist.

Letztlich nämlich würde jeder kleine Webserver die Anforderungen sogar übererfüllen, weil weltweit lesbar und ebenfalls unbegrenzt. Es gibt keine Auflage, die ausverkauft sein kann, und es ist auch nicht so wie bei der Zeitung von gestern, die es am Kiosk schon nicht mehr gibt.

Sachlich erfüllen Webseiten diese Anforderungen ganz locker, aber es braucht schon Erdbeben, um eine festgefahrene juristische Meinung zu ändern.

Das Beben könnte nun bevor stehen: Axel Springer[wp] kündigt Stellenabbau bei "Bild“ und "Welt" an.

Zitat: «85 Prozent des Umsatzes und mehr als 95 Prozent des Gewinns kommen demnach bereits aus dem Digitalgeschäft. Der Konzern will sich perspektivisch vom gedruckten Zeitungs­geschäft verabschieden und ein reines Digital­unternehmen werden.»

Das, was ich dem Verwaltungsgericht schon seit Jahren vorgetragen habe.

Und bei Springer wird es nicht bleiben, das geht den anderen ja genauso.

Jetzt bin ich mal gespannt, wie die Juristen reagieren, wie die Gerichte künftig entscheiden.

Man wird von heute auf morgen so ganz leise und unauffällig die herrschende Meinung geräuschlos ändern, wenn die alte Meinung nicht mehr zu den großen Verlagen passt. Was dann eben auch dazu passt, dass die bei Gerichten herrschende Meinung eben nicht auf Argumenten und der Sachlage beruht, sondern nur auf dem Opportunismus, dass das politisch gewünschte Ergebnis dabei herauskommt.

Und das wäre ja auch verfassungsrechtlich schwer zu halten, wenn man dann sagen würde, dass wenn keiner mehr auf Papier druckt, es dann eben auch keine Presse mehr gebe - während man die Nation "klimaneutral" machen will und jeder Politschwätzer wie selbstverständlich den Rundfunk „Presse“ nennt, obwohl der auch nicht auf Papier sendet.

Das ganze Ding hatte bisher zum Zweck, die blanke Willkür bei der Grundrechts­gewährung zu vernebeln. Man will die große Presse und den großen Rundfunk mit den Grundrechten haben, aber die Kleinen zwischendrin ausschließen. Deshalb hat man ja auch versucht, den Medien­staats­vertrag so zu formulieren, dass die Kleinen - Blogger, YouTuber und sowas - nur die Pflichten, die Kosten, die Verantwortung haben und der Rechtsaufsicht unterliegen, aber keine Rechte haben.

Es ist so richtig dreckig, was da in Deutschland juristisch und politisch abläuft.

– Hadmut Danisch[5]

Juristen im Gesetzgebungsprozess

Der Blogger Hadmut Danisch schreibt über die Rolle, welche Juristen in der Gesetzgebung spielen anhand des Beispiels der Datenschutzgrundverordnung:

Die Juristen sind unser Untergang. Nicht überraschend, sie gehören zu den Geisteswissenschaftlern. [...]

[Es folgen ausführliche technische Hintergründe zu den Datenschutz­aspekten bei Setzen von Cookies[wp].]

Es ist technischer Quatsch, was die da fordern, und es beruht mal wieder darauf, dass sich Juristen als Geistes­wissen­schaftler in ihrer fiktiven Rechtswelt bewegen, und dann meinen, dass die Realität ihnen zu folgen habe. Egal, ob es geht oder nicht. Die bauen sich da ihr Phantasieland und bestrafen jeden und alles dafür, sich nicht danach zu richten.

Wie es richtig wäre

Der Denkfehler ist etwa derselbe wie im Feminismus: Frau geht mit einem ins Bett, freiwillig, überlegt es sich hinterher anders, und weil Frauen nie für sich selbst verantwortlich sind, geht die Verantwortung an den "Fliegenden Vormund", also auf den nächst greifbaren Mann, naheliegend den über oder unter ihr, über. Der ist dafür verantwortlich, dass ihre eigenen Entscheidungen zu ihrem Wohl­ergehen ausfallen, er hat die Verantwortung für ihre Entscheidungen zu übernehmen.

Genau das Gleiche passiert, wenn man auf eine Webseite geht und ein Cookie gesetzt wird.

Juristen glauben, der Webserver würde etwas auf dem Rechner des Nutzers speichern.

Das ist aber falsch. Das stimmt nicht. [...]

Technisch ist die reine Speicherung als keine juristische Frage der Zustimmung, sondern allein eine Frage, ob man der Aufforderung des Webservers nachkommt. [...]

Das Problem der Juristenregierung

Alle drei Staatsgewalten, Legislative, Exekutive, Judikative werden von derselben Personen­gruppe kontrolliert, den Juristen. Geistes­wissen­schaftlern, in deren Ausbildung Realität oder das, worüber sie Recht sprechen, nicht vorkommt, die per Konstruktion Universal-Laien sind, aber glauben, alles müsste ihren Vorstellungen folgen, egal wie absurd die sind.

Juristen sind meist das fleisch­gewordene Dunning-Kruger-Syndrom. Weil sie sich eine eigene, für Außen­stehende schwer verständliche Fachsprache angeeignet haben, und dabei auch Begriffe umdefinieren, für das zum "Ein Geister­fahrer? Hunderte, Hunderte!"-Syndrom. Weil sie und die Realität aneinander vorbeireden, fühlen sie sich nur immer überlegener und alle anderen für nicht selbst­vertretungs­befähigt.

Ich habe mal vor vielen, vielen Jahren drei Jahre in einer Rechts­abteilung gearbeitet, zwei Informatiker und ein großes Rudel Juristen. War ganz schrecklich. Völlig realitätsfern und darin noch die eigene Überheblichkeit schöpfend. Beispiel: Ich habe denen wöchentlich gepredigt, sie sollen Backups machen. Festplatten können kaputt gehen, Notebooks können geklaut werden, Software kann Macken haben, Menschen können Fehler machen. Und so weiter. Da haben sie gelacht. Der verrückte Informatiker, der hat ja keine Ahnung, wir haben doch einen Wartungs­vertrag mit einem Dienst­leister für alle IT-Fragen. Mmmh, ja. Backup für die Server-Maschinen, nicht für die Arbeits­platz­rechner. Die Daten vom Arbeits­platz­rechner auf die Server zu schaufeln ist jedermanns ureigenste Aufgabe.

Eines (bis dahin) schönen Tages kam ich morgens rein und merke, dass was nicht stimmt. Panik, Hektik, Entsetzen, Juristen­auflauf vor einem Büro, alle gucken konsterniert und aufgelöst, fix und fertig. Im ersten Augenblick dachte ich, da sei einer der Kollegen plötzlich verstorben, Herzinfarkt oder sowas, und liege nun tot in seinem Büro.

Auf den zweiten Blick sah ich den Büroinhaber, einen großen, breiten, starken Juristen, Baum von einem Mann, sonst hoch­aggressiv, überheblich, herablassend, so ein Kopfabbeißer von einem Rechtsanwalt, heulend und wie ein Häufchen Elend in seinem Büro sitzen. In Rotz-und-Wasser-Verfassung. Zweiter Gedanke: Ach, das ist der Tote, und dem macht sein Tod ja mächtig zu schaffen. Der Arme.

Ich: Was'n los?
Rechtsanwältin: Die Festplatte von seinem Notebook ist kaputt.
Ich: Und, wieviele Daten sind futsch?
Rechtsanwältin: Zwei Jahre. Ganz wichtige Verträge, Emails und sowas. Alles weg.

Ist aber nicht so, dass sie etwas draus gelernt hätten. Oder die anderen.

Völliges Vertragschaos, weil sie darauf bestanden, alles als Word-Dokument wild hin- und her­zumailen und irgendwo zu speichern und dran rumzufummeln. Keiner wussste, was die aktuelle oder letzte Version war, jeder fummelte einfach an irgendwas, und im Zweifel fragte man halt mal rum, ob irgendwer eine neuere Version hat. Ich sagte den Leuten, dass die Firma ein Heidengeld für Microsofts Sharepoint ausgegeben hat, und ihre geliebten Universal­tools Word und Excel direkt darauf arbeiten können. Alles schön auf dem Server, mit Versions­kontrolle, History, Locking, Benachrichtigung und so. Löst alle ihre Probleme, obwohl von Microsoft. (Bringt dann zwar andere, aber das habe ich ihnen nicht gesagt.) Nee, das wär nichts für sie, das könnten sie nicht, sie wollten das lieber so mit Dateien hin- und her­mailen und in irgendwelche Verzeichnisse legen, rumkruschteln, weil sie in ihren Kanzleien auch so arbeiten. Ja, hatte ich dem gesagt, hätt'ste mal in Sharepoint. Er hat es auch danach nicht eingesehen. Er hat ja jetzt ein neues Notebook mit einer neuen Festplatte, und die alte hätte ja auch vier Jahre gehalten.

Kurz drauf hatte eine Vorstands­sekretärin sich Ransomware auf ihren Rechner eingefangen, und die IT-Abteilung war vorbeigekommen, um den Rechner zum Putzen einzukassieren, und hatte ihr einen neuen hingestellt. Strengstes Einschalte­verbot. Heulendes Elend, Vorstands­panik. Warum? Es mussten an diesem Tag Pflicht­mitteilungen nach irgend­welchem Aktienrecht verschickt werden, noch zwei Stunden Zeit, und die Adressen dafür waren alle auf dem Rechner der Frau. Ja, wie? Backup? Adressliste auf dem Server? Hatten doch für Mördergeld ein Sharepoint angeschafft? Äh, nein, natürlich nicht, die Juristen hatten gesagt, die seien vertraulich, dürften deshalb nirgends gespeichert werden.

Einer der Juristen bat mich um Rat. Seine Frau, Lehrerin, habe über mehr als zehn Jahre hinweg ganz wichtige Aufgaben-, Prüfungs- und Lehr­blätter geschrieben, ein enormer Haufen Arbeit, nicht wieder herzustellen, brauche sie ganz wichtig. Und hat sie versehentlich alle gelöscht. Backup? Natürlich nicht, wozu auch. (Äh... genau dazu?) Alles nur auf diesem einen Uralt-Notebook. Glücklicherweise war die Platte noch in Ordnung, eine Daten­rettungs­firma konnte ihr alle Daten wieder­her­stellen und hat ihr zur Sicherheit obendrauf gleich alles noch auf eine CD gebrannt.

Derselbe beschloss, Datenschützer zu werden. Ging für teuer Geld auf eine Drei-Wochen-Schulung und kam in der vollen Überzeugung zurück, in IT-Sachen jetzt alles besser zu wissen als ich, Informatiker mit damals 20 Jahren Berufs­erfahrung.

Ergebnis: Er hatte da gelernt, dass das Löschen von Daten in einer relationalen Datenbank nicht notwendigerweise dazu führt, dass die Daten auch in den Sektoren der Festplatte gelöscht wird. (Im Prinzip dasselbe Problem wie das der gelöschten Datei, die man wieder­her­stellen kann, was er ja vom Fall seiner Frau auch gelernt hatte.) Also gab er als neuer Daten­schützer die Anweisung heraus, dass jedesmal, wenn irgendwer, etwa ein Werbe­empfänger, die Löschung seiner Daten verlangt, ein einfaches Delete-Statement in SQL nicht ausreiche, sondern die gesamte Datenbank rauszudumpen, alle Platten auszunullen und dann der Dump wieder einzuspielen wäre. Schön.

Dass das aber ein Riesen-Dataware­house aus einem größeren Oracle-Cluster war, und so eine Aktion so ungefähr zwischen 24 und 48 Stunden dauern würde, und während dieser Zeit der gesamte Betrieb stehen bleibt, konnte der sich nicht vorstellen. Der dachte, die Kunden- und Werbe­empfänger­daten­bank wäre so etwas wie ein Excel-Sheet, das jemand auf einem Notebook gespeichert hat. Datenbanken sind sowas wie Excel, nur ein bisschen größer und unpraktischer. Die IT-Abteilung schickte einen Gruß, da könnte er auch direkt Insolvenz beantragen, das wäre weniger Mühe, wenn man es gleich macht. Er meinte, die hätten wohl nicht verstanden, was eine Insolvenz ist. Die meinten, er habe wohl nicht verstanden, was eine Datenbank ist.

Und so weiter.

Und diese Sorte Mensch schreibt nun der ganzen EU vor, wie sie mit Cookies umzugehen hat.

Und dann kommen Politiker und meinen, jetzt müssten wir aber mal voran machen mit der Digitalisierung und dem Fortschritt, wir wollten doch an die Weltspitze.

– Hadmut Danisch[6]

Juristen und die Digitalisierung

Spiegel Online berichtet vom Verkehrsgerichtstag, auf dem sie über die Rechtslage bei selbstfahrenden Autos diskutiert haben.

Ein überaus wichtiges Thema. Und wie so oft ging's schief, wenn Technik bei Juristen landet.

Zitat: «Für Unfälle mit selbstfahrenden Autos sollen nicht die Insassen verantwortlich gemacht werden - darauf pochen Experten auf dem Verkehrs­gerichts­tag. Große Probleme könnten dagegen die Programmierer bekommen.

Fahrer dürfen nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn es beim autonomen Fahren kracht - darin sind sich die meisten Experten auf dem Deutschen Verkehrs­gerichts­tag einig. Straf­rechtliche Verantwortung müssten sie nur tragen, wenn sie das Fahrsystem kontrollieren können, teilte der Deutsche Verkehrs­sicherheits­rat in Goslar mit. [...]

Für Autohersteller, Konstrukteure und Software-Programmierer könnte es in Zukunft jedoch riskant werden. Möglicherweise werden sie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, wenn selbst­fahrende Autos einen Unfall mit Verletzten verursachen. [...]

Bedenken meldete der Deutsche Anwaltverein (DAV) an. Ein schärfere Haftung für die Hersteller könne bedeuten, "dass man mit der Berufswahl des Programmierers den ersten Fuß im Gefängnis hat", erläuterte Daniela Mielchen von der DAV-Arbeits­gemein­schaft Verkehrsrecht.»[7]

Der DAV hat da Recht, ansonsten ist es wieder so eine typisch naive Laiensicht. Irgendeiner muss halt dran glauben, also nimmt man den, dem man es vermeintlich am leichtesten anhängen kann.

Das erste, was mir dazu einfällt, ist, dass sich die Juristen als Geistes­wissen­schaftler mal wieder frontal selbst widersprechen und unter­schiedliche Maßstäbe anwenden. Warum?

Drohnen[wp].

So diese kleine Foto-Drohnen, die es inzwischen allgemein zu kaufen gibt. Sehen zwar anders aus, aber rein technisch gesehen haben sie strukturelle Ähnlichkeit mit selbst­fahrenden Autos. Denn längst nicht mehr fliegen die wie früher fern­gesteuerte Hubschrauber, die man richtig fliegen musste. Ich habe mir ja neulich so ein Ding gekauft. Das ist ein fliegendes Rechen­zentrum, und ich kann über die Fern­bedienung letztlich nur noch mitteilen, was ich von dem Ding will, bring die Kamera dahin, bring sie dorthin, und das Ding macht das frappierend präzise, oder bleibt eben in der Luft stehen wie angenagelt. Ich habe Video-Aufnahmen aus 100 Meter Höhe gemacht, die stabil aussehen wie vom Stativ gemacht. Obwohl ich sowas nicht kann. Das Ding wird nur noch vom Computer geflogen. Ich teile nur noch meine Zielwünsche mit, und wenn man die im kleinen Maßstab angibt, dann fühlt es sich so an, als würde man steuern. Das Ding fliegt aber auch komplexe Manöver, im Kreis um mich herum, folgt mir (mehr oder weniger), fliegt Kreise, Ovale, Ellipsen, rauf und runter, ganz von alleine. Wie ein Auto, dem ich sage, bring mich mal dahin. Und so eine Drohne ist auch nicht ungefährlich. Die Rotoren können jemanden verletzen, und wenn das Ding aus 100 Metern runterfällt, kann es einen auch verletzen. Es gab ja neulich mal ein Drohnen­modell mit Konstruktions­fehler, das völlig spontan in der Luft auf tot geschaltet und dann wie ein Stein abgestürzt ist. Also eine Situation, wie man sie da wohl bei Autos diskutiert hat.

Aber nein, bei Drohnen ist nach deutschem Recht nicht der Hersteller, sondern der Halter in der Haftung. Das müsse so sein.

Geht es aber um ein Auto, dann soll es genauso selbst­verständlich sein, dass die Hersteller/Programmierer haften.

Zweimal die gleiche Konstellation, zwei diametral unter­schiedliche Ergebnisse, beidesmal heißt es, das sei zwingend und einzig möglich, und keinen stört's.

Aber denken wir das mal durch.

  • Wie will man denn bei Programmierern einfache und grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz auseinanderhalten? Die braucht man ja im Strafrecht.
    Meinen die, da schreibt einer in die Kommentare, dass er jetzt mal eine kleine Killer­prozedur einbaut, um immer am Freitag den 13. welche zu überfahren?
    Also dass das einer macht, halte ich für möglich, das Prinzip Rache von frustrierten oder übergangenen oder gelangweilten Angestellten ist ja ein gängiges Motiv und stets Thema in der IT-Sicherheit. Und auch Sabotage durch Konkurrenz gibt es. Aber dass der dann noch so doof ist, das in den Kommentar dran­zu­schreiben, ist sehr unwahrscheinlich. Unfähigkeit ist nicht strafbar, und die müsste man erst mal abgrenzen.
  • Was ist, wenn der, der den Code geschrieben hat, irgendeine Arithmetik oder Korrelation oder Muster­erkennung oder den Compiler oder die Laufzeit­umgebung oder den Prozessor oder sowas, gar nicht wusste, dass seine Programm­bibliothek in Fahrzeugen eingesetzt werden würde? Dann kann es ja schon kein Vorsatz sein.
  • Wann soll denn da die Verjährung einsetzen?
    Läuft die an, wenn der Code geschrieben ist? Bis das letztlich im Massen­betrieb angekommen ist, können Jahre vergehen. Und Autos halten ja normalerweise auch mal um die zehn Jahre.
  • Woher will man denn wissen, wer dran schuld ist?
    Das ist nicht so wie beim Bankraub, dass da drei Leute reinkommen und die waren es dann. Das ist komplex, daran können hunderte oder tausende von Leuten aus ganz unter­schiedlichen Firmen beteiligt sein.
    Wie will man da noch feststellen, wer was geschrieben hat?
    Und kommt mir jetzt nicht mit Repositories. Ja, ja, ich kenne git blame und solche Befehle. Die zeigen einem zu jeder Code-Zeile an, von wem sie kommt. Welche strafrechtlich relevanten Fehler lassen sich auf einzelne Zeilen eindampfen?
    Aber gut, normalerweise zeigen die dann den Benutzernamen an. Vielleicht auch den vollen Namen. Dann steht da tschmidt oder "Thomas Schmidt".
    Wer war das? Weiß man nicht mehr, weil nach Daten­schutz­vorschriften die personen­bezogenen Daten nach dessen Ausscheiden irgendwann gelöscht werden müssen.
    Apropos löschen: Der Hersteller ist nicht verpflichtet, zu protokollieren, wer etwas eincheckt. Dafür ist er verpflichtet, solche personen­bezogenen Daten zu löschen. Es gibt da keine Speicher­pflicht wie bei der Tele­kommunikations­vorrats­daten­speicherung.
    Zumal wir das Land ja gerade mit Fachkräften anreichern, deren Identität völlig ungeklärt ist. Er sagte, er heißt Mohammed, kommt aus Syrien und ist IT-Fachkraft. Joho.
  • Selbst wenn man einen Namen ausfindig macht: Was ist, wenn der das dann abstreitet?
    Viele Repositories prüfen die Identität nicht oder nicht so, dass sie strafrechtlich verwertbar ist. Kaum jemand nutzt Signaturen. In vielen Repositories muss man sich zwar mit einem Account anmelden, kann aber beliebige Autoren­namen angeben. (git push) Man kann problemlos Code unter dem Namen eines Kollegen einchecken, und man kann behaupten, das wäre so passiert.
  • Woher will man eigentlich wissen, welche Software das war?
    Wir haben keine wirklich sicheren Rechner. Es kann jeder behaupten, das Fahrzeug habe einen Virus gehabt, der sich nach dem Unfall selbst gelöscht habe. Sowas gibt's bei PCs seit 20 Jahren. Schon bei Dieselgate kriegen sie ja nicht raus, welche Software auf welchem Fahrzeug läuft.
  • Was ist mit Rücktritt?
    Oder wenn der Programmierer sagt, er habe gemerkt, dass da ein Fehler im Code ist, und habe in den Besprechungen darauf hingewiesen? Oder nach seinem Ausscheiden von außen? Er sei davon ausgegangen, dass der fehlerhafte Code gar nicht eingesetzt wird?
  • Wie stellen die sich das eigentlich vor?
    300 Zeilen Code? Mal schnell irgendeinen Gutachter beauftragen?
    Und was ist, wenn so ein Fahrzeug 3.000.000 Zeilen Code enthält? Zuzüglich Betriebssystem, versteht sich?
  • Und was ist mit Hardware?
    Oder wenn da im Speicher einfach mal nur ein Bit gekippt ist, weil ein Alpha-Teilchen vorbeikam oder eine Speicherzelle matschig wurde?

Und so weiter und so fort. Die wissen gar nicht, was sie da behaupten und fordern.

Was ist eigentlich, wenn die Software im Ausland geschrieben wurde? Wollen wir dann Leute in Japan nach deutschem Recht anklagen? Oder gehen nur die bei Mercedes und BMW in den Knast?

Die Herangehensweise dieser Juristen ist extrem naiv. Die wissen gar nicht worauf sie sich einlassen, was sie da sagen.

Die Wirkung wird aber die sein, dass man da keine Programmierer mehr finden wird, jedenfalls nicht die Guten, die auch anderswo Jobs bekommen. Das kann sogar darauf hinauslaufen, dass man die Sicherheit dadurch verschlechtert, weil man nur noch Luschen bekommt. Kein vernünftiger Spitzen­informatiker wird sich auf so ein Risiko einlassen. Jedenfalls nicht in Deutschland. Da geht man in eine andere Branche oder ins Ausland.

Womit die Juristen dann schon wieder mal sicher­gestellt hätten, dass Digitalisierung und Fortschritt überall stattfinden, nur nicht bei uns.

Sowas lässt man dann in Indien schreiben. Ist ja auch billiger. Und erspart einem lästige Strafverfahren.

Oder um es mal ganz anderes zu sagen:

Das Juristische an sich entstammt dem 19. und 18. und früheren Jahrhunderten, und ist mit der Komplexität heutiger Entwicklungen schlicht überfordert. Die scheitern gerade mal wieder an sich selbst, schaden tun sie aber den anderen.

Man wird sich, wie auch bei vielen anderen komplexen Strukturen, die Frage stellen müssen, ob wir als Gesellschaft Systeme einsetzen wollen, bei denen Strafrecht nach unseren Vorstellungen versagt und schlicht nicht mehr anwendbar ist. Bei denen unsere Vorstellung, jedes Lebensrisiko auf andere abzuwälzen, nicht mehr funktioniert.

Systeme, bei denen wir die Vorteile als so groß ansehen, dass wir einen großen Haufen un­durch­schaubaren Mists einsetzen und dessen Risiken einfach so in Kauf nehmen, solange uns die empirische Betrachtung zeigt, dass es uns Vorteile bringt. Und wenn es das nicht tut, damit wieder aufzuhören.

Damit laden wir uns aber noch mehr auf den Teller.

Ich (und nicht nur ich) habe das nach den LKW-Anschlägen von Frankreich oder dem Breitscheidplatz schon angesprochen:

Was ist eigentlich, wenn sich das Terroristen zunutze machen? Wenn der nächste LKW in die Menge fährt, aber einfach keiner auf dem Fahrersitz sitzt, den man erschießen oder festnehmen könnte?

Was macht man, wenn gestohlene Autos oder Drogen­transporter ganz alleine über die Grenze fahren?

Was macht die Polizei, wenn da nicht ein gestohlenes Auto kommt, sondern ein Pulk von 5.000 Autos vorbei­gefahren kommt und alles niederwalzt, was sich in den Weg stellt?

Was heißt überhaupt "gestohlen"? Was ist, wenn das Auto per Malware einfach selbst mal auf die Idee kommt, zusammen mit anderen Autos eine Spritztour nach Polen zu machen? Und gleich dort zu bleiben, weil's dort so schön ist?

Was, wenn in den nächsten Weihnachts­markt dann eben nicht mehr nur ein LKW fährt, sondern zwanzig? In jeden Weihnachts­markt, je zwanzig?

Wenn Wettrennen und Profilierungs­fahrten durch die Innenstadt nicht mehr gefahren, sondern per Software ausgetragen werden? Chip austauschen und dann mal schauen, wer am schnellsten den Kuhdamm entlang fährt? Oder die meisten Toten produziert? Das wäre doch mal ein geiles Spiel für Programmierer. Wer schafft mit einem Auto die meisten Toten?

Oder wer schafft es, ein Auto so zu programmieren, dass es an den kuriosesten Platz fährt? In die Theater­vorstellung? Kindergarten? Demonstrationen? In den USA ist doch mal einer in eine politisch-gegnerische Demo gefahren. Geht auch ohne Fahrer.

Was ist, wenn einfach alle Autos in Deutschland, egal wo sie gerade sind, auf die Sekunde gleichzeitig alle Vollgas geben?

Oder ihre Kamerasysteme verwenden, um den nächst­besten Menschen zu jagen?

Was ist, wenn alle Autos in Deutschland per Gesichts­erkennung auf ein bestimmtes Gesicht programmiert werden, und jedes parkende Auto, das das Gesicht entdeckt, versucht, den Menschen zu überfahren? Spion, Dissident oder sowas?

Oder vielleicht nur Ransomware? Eines Morgens funktioniert kein Auto mehr. Bitte überweisen Sie zehn Bitcoins nach ...

Ich glaube, die Juristen haben keine entfernte Vorstellung davon, wovon sie da reden.

Aber sie sorgen dafür, dass die Entwicklung hier nicht mehr stattfindet.

Erinnert mich an die Kernkraft. Die hat man hier abgebaut und den Strom dann von maroden Kern­kraft­werken auf den anderen Seiten der Grenze eingekauft, die man nicht unter Kontrolle hat.

Irgendwie habe ich den Eindruck, die Juristen werden gerade an allen Fronten von der Realität überrollt, wollen aber wichtig und bestimmend sein, und drangsalieren und schikanieren deshalb im Kleinen herum, wen sie noch an die Kandare kriegen.

– Hadmut Danisch[1]

Organ der Rechtspflege

"Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege", heißt es im ersten Paragraphen der Bundesrechtsanwaltsordnung[wp]. Dieser kurze Satz beschreibt prägnant die besondere Stellung der Rechts­anwaltschaft im deutschen Rechtsstaat.[8] So ist es zumindest in der Theorie. Wer allerdings schon einmal mit dem Familienrecht zu tun hatte, der weiß durchaus, dass es dort in der Praxis eine heimliche Kooperation zwischen Richter, Rechts­anwälten und Jugendamts­mitarbeitern gibt. Man gewinnt den Eindruck, dass alle gegen einen selbst agieren. Der Durchschnitts­mann ahnt nicht, dass dies der Normalfall ist. Er ist eher geneigt, es persönlichen Defiziten, wie etwa der eigenen Naivität, Unbeholfenheit und Unwissenheit und/oder der zufälligen Konstellation von für die eigene Position nachteiligen Umständen, zuzuschreiben, wie etwa dem Umstand, dass in seinem Fall der eigene Anwalt, der Richter und das Jugendamts­personal inkompetent sind. Wenn er jedoch zeitnah die einschlägigen Erfahrungen anderer betroffener Männer unvoreingenommen zur Kenntnis nimmt, kann er recht schnell zur Erkenntnis gelangen, dass er in seiner Eigenschaft als Individuum eben kein Einzelfall ist. Es sind eben nicht unglückliche Umstände und eben nicht persönliche Defizite, sondern die Tatsache, dass das gesamte Familienrecht derart funktioniert!

Wer aber nun glaubt, dass es diese struktur­immanenten Missstände nur im Familienrecht gäbe, dem sei der nachstehende Bericht des Bloggers Hadmut Danisch empfohlen, der ausführlich von seinen Erfahrungen als Informatiker im Umgang mit Juristen in seinem zwanzig­jährigen Berufsleben berichtet. Einleitend zitiert Danisch aus der E-Mail eines Juristen, in der er nach Juristenart beleidigt wird:

Einer, der sich nicht explizit als Jurist ausgibt, aus dessen Tonfall ich das aber folgere (und es gibt einen Rechtsanwalt gleichen Namens), schreibt mir:
"Hallo Herr Danisch,
politisch-gesellschaftlich teile ich durchaus die Mehrheit Ihrer Auffassungen, nur bitte verarbeiten Sie anderswo Ihr Lebenstrauma, kein Jurist geworden zu sein. Ihre selbst angelesenen Laien­kommentare, mit denen Sie andere Rechtslaien beeindrucken mögen, zeigen doch nur ein ums andere Mal, dass Zusammenhänge und Hintergründe nicht aus einem Kurzlehrbuch zu dem einen oder anderen Teil­bereich des Rechts im Selbststudium erfasst werden können. Die langatmige Aus­einander­setzung mit der an Ihnen insoweit jüngst geübten Kritik könnte entlarvender nicht sein. Es wird peinlich.
Wir Leser Ihres Blogs wissen ausführlich um Ihr Trauma mit der Justiz, und der Hass wird augenscheinlich immer größer, ebenso die Hobby­juristerei, mit der Sie sich selbst bestätigen. Es gibt indes gar keinen Anlass zu gefühlter Minder­wertigkeit: Sie sind ein kluger politischer Kopf, und auch Informatiker leisten Wichtiges, wenn sie auf ihrem Fachgebiet tätig sind."

Wieder dieselbe Aussage, kurz gesagt: "Halt's Maul und bleib bei Deinem Leisten, als Informatiker bist Du unterhaltsam!"

– Hadmut Danisch[9]

Die Antwort, die Danisch darauf gibt, ist auch für Väter ein Hinweis, warum Verfahren im Familienrecht so laufen, wie sie laufen. Denn offenbar agieren Juristen in allen Bereichen gleich.

Ich sehe das ganz anders.

Aber wirklich ganz anders.

Ich habe ganz sicher kein Lebenstrauma, kein Jurist geworden zu sein. Ich dachte, ich hätte deutlich gemacht, was ich von Geisteswissenschaftlern und deren Arbeitsweise halte. Ich habe mich in den letzten 30 Jahren in verschiedenen Bereichen sehr mit Justiz und Juristischem beschäftigt, aber ich habe da nichts gesehen und nichts gefunden, was ich als Beruf würde haben wollen. Im Gegenteil, ich finde deren Umfeld überaus abstoßend. Ich habe in Gerichten und Staatsanwaltschaften und bei nicht wenigen Anwälten Arbeitsweisen gesehen, die man sich als Ingenieur und Naturwissenschaftler nicht mal vorstellen kann, die ich für zutiefst abstoßend und verwerflich halte. Wie schon erwähnt, habe ich dreieinhalb Jahre in einer Rechtsabteilung voller Juristen gearbeitet, und das war das mit Abstand Schlimmste, was ich in meiner Berufszeit (von der Uni abgesehen) jemals erlebt habe. Anfangs dachte ich, die hätten was gegen Informatiker, weil sie mich wie Dreck behandeln und beschimpfen. Bis ich heraus­gefunden habe, dass die mir einen seltsamen besonderen Respekt entgegen­brachten und mich noch besonders gut behandelten, denn untereinander führten sie sich noch viel schlimmer auf. Ein Anwalt sagte mir mal, er könne gar nicht so viel saufen, wie er kotzen möchte.

Wenn ich allein daran denke, was ich selbst an Fälschungen und Manipulationen persönlich in Gerichts­sälen miterlebt habe. Ich war mal als Zeuge geladen und habe mich dort mit den Richtern gefetzt, weil ihnen meine Aussage nicht in die gewünschte Entscheidung passte und sie einfach eine gegenteilige Aussage protokollierten als ich gemacht hatte.

Oder eben mein eigener Fall. Ich habe mir die Finger wund­geschrieben, um das alles fachlich mit Quellen­angaben und juristisch zu begründen, und hinterher stellt sich raus, dass es nie jemand gelesen hat, weil die Anwälte es den Prüfern und die Richter es den Gutachtern nie weiter­geleitet hatten. Ich habe den Vorsitzenden Richter erwischt, wie er einem Gutachter für's blanke Nichtstun und die Abgabe des Gefälligkeits­gutachtens auf meine Kosten als Gutachter­kosten schmieren wollte, und konnte das noch abwehren, weil die Frist offenkundig abgelaufen war. Ich habe den Vorsitzenden Richter - der gerade vorher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht gewesen war - dabei erwischt, dass er die Band­aufnahmen der Sach­verständigen­vernehmung nach der Verhandlung heimlich neu aufgesprochen, verändert, ausgetauscht hatte. Er behauptete, einen Befangen­heits­antrag hätte ich nie gestellt, obwohl auf einem der ausgetauschten und noch auffindbaren Bänder klar und deutlich zu hören war, wie ich ihn gestellt hatte. Und so weiter und so fort.

Und vor dem Hintergrund dieses stinkenden, erbärmlichen, verlogenen Misthaufens hält mir ein Anwalt vor, ich litte unter dem Lebens­trauma, kein Jurist geworden zu sein?

Wo ich doch sehe, wieviele Anwälte Hunger­leider sind und sich ihre Kanzlei kaum erwirtschaften können? Wieviele noch die unseriösesten Wider­lichkeiten treiben müssen, um ihren Lebens­unter­halt zu verdienen?

Danke, nein.

Und im Übrigen: Ich lese auch keine "Kurzlehrbücher".

Im Gegenteil, ich habe schon unzählige Male Juristen grobe Fehler nachgewiesen, weil sie notorisch nur irgendeinen Halbsatz aus irgendeinem Kurz­kommentar abschreiben, während ich grundsätzlich die Urteile im Volltext lese und zu wesentlichen Themen in den Bibliotheken die Groß­kommentare durchgelesen habe. Der allermeiste Juristenmist beruht darauf, dass die immer nur aus Kurz­kommentaren irgendeinen Satz und ein Aktenzeichen raussuchen, das (scheinbar) ihre Meinung stützt.

Und da ich ja nun auch schon mit einer ganzen Reihe eigener Fälle Eingang in die Rechtsliteratur gefunden habe, ist mir da auch immer wieder aufgefallen, wie schlampig, nachlässig und irreführend die das da zusammen­gemurkst haben. Ich habe auch schon eine Juristin live miterlebt, die als Sachverständige im Bundestag die Abgeordneten über meinen Fall systematisch belogen und mich verleumdet hat - weil sie nicht wusste, dass ich dabei hinter ihr saß.

Ich hatte auch schon einen Fall beim BGH - und ihn deshalb verloren, weil die BGH-Richter zu dämlich waren, die Gesetzeslage zum entscheidenden Zeitpunkt festzustellen. Man hielt an der (damals richtigen) Recht­sprechung des Reichs­gerichts fest, weil irgendein Vater oder Großvater eines BGH-Richters da schon drin­gesessen hat, war aber nicht in der Lage festzustellen, dass das BGB an genau der Stelle ein paar Jahre vor dem Streitfall geändert worden war. Die Entscheidung war entsprechend widersinnig und falsch, und die Redaktion in der führenden juristischen Zeitschrift hat dann einfach die Leitsätze umgebogen, damit es nicht so offenkundig falsch aussieht.

Muss man sich klarmachen: Richter beim BGH, zu doof, den Stand des BGB zum fraglichen Zeitpunkt zu eruieren. Oder zu korrupt, zu rechtsbeugend.

Ich habe Richter erlebt, die teure Anlagegüter als wertlos einstuften, weil sie steuerlich abgeschrieben waren, und sie den Unterschied zwischen Buch- und Zeit­wert nicht begriffen.

Ich habe Richter erlebt, die sagten, dass sie das Verbraucher­kredit­gesetz nicht anwenden würden, weil das in ihrem Studium nicht dran war.

Ich habe Richter erlebt, die behaupten, als Nichtjurist könnte man das Abstraktions­prinzip mit der Trennung zwischen Schuld- und Sachen­recht nicht verstehen, hatten aber selbst nicht verstanden, was ein Treuhand­vertrag ist und dass ein rechts­grundloses dingliches Geschäft der Kondiktion unterläge - gefährliches Halbwissen.

Ich habe einen Richter erlebt, der zugunsten der Anwälte in seinem Bereich wissentlich und vorsätzlich gegen Gebührenrecht verstieß und ihnen Ansprüche zusprach, die sie nicht hatten, und daraufhin sagte, dass er als Prüfer in irgendeiner Kommission das dann eben als Aufgabe im Staats­examen stellen werde, damit die Juristen das dann eben künftig für richtig halten.

Und noch vieles mehr.


Ich habe über die Jahre eine enorme Verachtung nicht für das Juristische an sich, aber für Juristen entwickelt. Ungefähr analog zu dem Umstand, dass ich von Wissenschaft sehr viel, aber von Professoren sehr wenig halte und nur wenig Zusammenhang zwischen beidem sehe.

Ich habe so oft erlebt, dass das Urteil in der mündlichen Verhandlung längst feststand und die nur noch einsammeln, was sie für das Urteil noch brauchten. Das hat schon lange nichts mehr mit Rechts­findung zu tun, nur noch mit Begründungs­findung. Das ist - Geisteswissenschaft - längst nur noch Kampfrhetorik, Rabulistik, Korruption.

Ein anderer Anwalt schreibt mir gerade:

"es reicht nicht, einfach nur Normen zu lesen, und den Text zu verstehen.
Was da steht, ist nur ein Teil des Bildes.
Der Wortlaut selbst ist in Jura nur eines von vier(!) Kriterien → Wortlaut, Historie, Systematik und Sinn.
Juristen drehen Ihnen eine Norm locker komplett gegen den Wortlaut ins Gegenteil um.
 
Deshalb ist es gefährlich, als Laie irgendwelche Aussagen zu juristischen Themen zu machen.
Sie begeben sich damit auf's Glatteis und machen sich angreifbar."

Das habe ich schon so oft selbst erlebt und in unzähligen Urteilen gelesen, dass Richter wider geltendes Recht entscheiden. Fast immer mit der Rhetorik­masche, dass sie erst mal mit "es ist so, aber hier ganz anders" oder "der Gesetzgeber wollte eigentlich was ganz anderes, als er geschrieben hat" daherkommen.

Und das ist auch so gewollt. Im links­feministischen Gender- und Juristen­spektrum ist es nachzulesen, dass da plädiert wird, sich nicht an geschriebene Gesetze zu halten, weil die von und für Männer gemacht seien, sondern einfach nach seinem persönlichen Gerechtigkeits­gefühl (= willkürlich) und man das Recht durch "subversiv veränderte Wieder­holungen" verbiegen soll. Also jedesmal ein bisschen verfälschen, dann merkt's keiner, dass es nachher eine ganz andere Richtung hat.

Und dann will der mir vorhalten, ich hätte ein "Lebenstrauma, kein Jurist geworden zu sein".

Ich glaub', ich steh' im Wald.


Mich fragte mal ein Richter, warum ich nicht Jurist geworden wäre, wenn ich mich doch so vertieft damit befasse. Ich hätte ihm lange erzählen können, wieviel Spaß mir die Informatik macht. Ich habe ihm aber gesagt: "Um eine Wildsau zu schießen, muss man in den Wald, das ist richtig, aber man muss nicht selbst eine werden."

Und es ist mir auch völlig egal, für wie peinlich dieser Jurist mein Blog hält - solange es mir nicht peinlich ist. Wie schon früher mal beschrieben: Einer schrieb mir, mein Blog sei zum Fremdschämen. Ich schrieb ihm: OK, so machen wir's. Ich schreibe und er schämt sich dafür.

Nein, ich werde das Maul nicht halten.

Es ist mir völlig egal, für wie peinlich mancher Jurist das finden mag. ich subsumiere das unter "Deren Meinung zählt bei mir eh nicht mehr viel."

Das kann ich mir sehr gut vorstellen, dass da eine Menge Juristen meinen, dass der Geschädigte das Maul zu halten und sich abzufinden hat, damit man die Schäden juristischen Versagens nicht so sieht. Mir fehlt schon deshalb das Verständnis dafür, weil die Juristen selbst für Schuld­verhältnisse und Urteile eine Wirksamkeitsfrist von 30Jahren unterstellen. Und ich bin erst bei 20.

Und bisher hat mir noch keiner den Schaden ersetzt - der ja noch ständig ansteigt. Es ist ja nicht so, dass nur damals ein Schaden entstanden ist.


Manche fragen mich, warum ich das hier eigentlich tue.

Das habe ich mich schon oft selbst gefragt.

Es ist Selbstachtung.

Es ist die Selbstachtung, sich von solchen Leuten, wie ich sie da in den Universitäten, den Verwaltungs­gerichten, dem Bundes­verfassungs­gericht, in der Politik und den Redaktionen erlebt habe, nicht vernichten zu lassen und dazu noch das Maul zu halten und zu tun, als wäre das alles richtig, normal und nichts Schlechtes passiert.

Die Uni hatte damals von mir verlangt, dass ich absichtlich Fehler in die Dissertation einbaue und mich durchfallen lasse, und für einen zweiten Promotions­versuch von vornherein unterschreibe, die schlechteste Note zu akzeptieren und auf Rechtsmittel zu verzichten, damit der Professor das Gesicht nicht verliert. Ich habe den Eindruck, die Beschimpfung durch manche Juristen folgt demselben Schema: Ich solle das Maul halten, damit Verwaltungs- und Verfassungs­richter nicht im Zweifel stehen.

Darüber könnte man sich ja noch unterhalten, wenn der Schaden vollständig ersetzt, und eine Wieder­holung der Vorgänge ausgeschlossen wäre. Aber hier geht es ja nur darum, dass ich das Maul halten solle.


Wenn ich so peinlich wäre, wie manche behaupten, warum machen sie sich dann überhaupt die Mühe, mir zu schreiben? Dann wäre ich doch irrelevant. Es gibt so viele peinliche Webseiten im Netz, und denen schreibt ja auch keiner.

Und wenn man der Meinung ist, dass ich das als Nichtjurist alles nicht beurteilen könnte und nur ein Jurist das einordnen könnte - warum machen sie es dann nicht?

Ich höre das auch von Journalisten. Oh, das kann nur ein erfahrener Journalist so machen, dass es des Lesens würdig wäre. Es macht aber keiner.

Ich finde das immer so absurd, wenn mir reihenweise Leute schreiben, was ich in meinem Blog alles falsch machte und wie ich es richtig zu machen hätte.[10] Immer dann, wenn das erkennbar auf "Halt's Maul" hinausläuft und mir Aufgaben auferlegen will, nach denen ich erst mal 10 Jahre beschäftigt wäre, bevor ich ein Wort schreiben könnte und dürfte, gebe ich eigentlich immer dieselbe Antwort: Wenn Du besser weißt als ich, wie man diesen Blogartikel zu schreiben hätte, warum schreibst Du ihn dann nicht gleich selbst, anstatt mich belehren zu wollen? Warum soll eigentlich immer ich alles können und lernen und lesen? Sollen doch andere mal was dazu schreiben, wenn sie es besser wissen.[11]


Um das mal jedem Juristen klar zu sagen:

Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, es steht jedem zu und ist nicht daran gebunden, vorher irgendeine Qualifikation zu erwerben und nachzuweisen.

Im Gegenteil ist es gerade wesentlicher Bestandteil der Meinungs­freiheit, sich auch sofort und zeitnah zu aktuellen Vorgängen zu äußern und an der öffentlichen Diskussion teilzunehmen, insbesondere auch an der öffentlichen Meinungs­bildung teilzunehmen und etwa auf demokratische Wahlen einzuwirken. Es wäre damit unvereinbar, wenn ich etwa schreiben müsste "Luisa hat Verfassungsklage erhoben, bitte merkt Euch das alle mal, ich gehe mal schnell Jura studieren und Staatsexamen machen, und ich schreibe Euch dann in 10 Jahren, wenn ich dann darf, meine Meinung dazu."

Auch dem Dummen, dem Ungebildeten, dem Unwissenden steht derselbe Anspruch auf Meinungsfreiheit zu. Sogar dem Analphabeten. Auch wenn man es als Empfänger noch so dämlich findet, es hat überhaupt keinen Einfluss darauf.

Und deshalb hier mal spontan und aus dem Gedächtnis meine verfassungs­rechtliche Belehrung an alle Juristen, die an meinem Blog Anstoß nehmen (Aktenzeichen BVerfG usw. habe ich gerade nicht auswendig im Kopf, aber ich schreibe an einem längeren Text, im Laufe des Jahres kommt etwas Ausführliches dazu):

Meinungsfreiheit ist keine Art Treuhand­verhältnis, in dem der Äußernde die Interessen einer Öffentlichkeit zu wahren hat, etwa darauf, was die Öffentlichkeit wissen will oder darf, worauf die Öffentlichkeit einen Anspruch hat oder was sie für richtig hält.
Meinungsfreiheit beruht allein auf der subjektiven Willenslage des Sprechenden, er darf äußern, was er äußern will, ohne dass es irgendwie darauf ankäme, ob eine Öffentlichkeit das irgendwie für richtig, wichtig, interessant, peinlich oder sonstwas hält. Ein Öffentliches Interesse kann nur noch zusätzlich obendrauf und dazukommen, aber kann niemals Anforderung oder Voraussetzung für eine Meinungs­freiheit sein.


Alle Juristen, die meinen, ich könne, solle, dürfe hier nicht bloggen, weil es mir an Qualifikation fehle, ich traumatisiert sei, ich das nicht beurteilen könne oder schlicht peinlich sei, sollten den Beruf aufgeben und sich ihr Lehrgeld wiedergeben lassen. Denn sie haben fundamentale Dinge nicht begriffen.

Auch der Unqualifizierte, Dumme, Traumatisierte, Peinliche hat das Grundrecht auf Meinungs­freiheit, und ich gehöre nunmal zu denen, die ihre Meinungs­freiheit täglich und selbst benutzen. Und wenn mein Blog peinlich ist, dann ist das eben so. Das Grundrecht gilt auch für peinliche Blogs. Dann mache ich hier eben ein peinliches Blog. Jeden Tag aufs Neue. Macht mir Spaß so. Und da ich es die letzten 20 Jahre ausgehalten habe, die Peinlichkeit meiner Webseite am Leben zu erhalten, denke ich, dass ich es die nächsten 20 Jahre (oder präziser gesagt, bis ich irgendwann mal tot von der Tastatur falle) aushalte. Und es wird mindestens so peinlich bleiben, wie es jetzt ist.

Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich's gänzlich ungeniert.

Und wenn es Euch Pappnasen lieber gewesen wäre, wenn ich als Informatiker große Dinge getan hätte, dann hättet Ihr mir eben die Karriere nicht kaputt machen dürfen. Und von Juristen, denen die deutschen Richter und Verfassungsrichter nicht peinlich sind, brauche ich schon gar keine Belehrungen über Peinlichkeit.

– Hadmut Danisch[9]

Man mache sich klar, aus welchem Charakterholz Juristen gemacht sind und überlege sich dann redlich, ob man einem Juristen Entscheidung­befugnisse bezüglich seiner Kinder und Familien­angelegenheiten zugestehen will. Danisch berichtet weiter:

Ein Jurist hat mir geschrieben. [...]

Er stört sich an meinen Ausführungen zur Problematik der Verfassungsbeschwerde[wp] von Luisa, Greenpeace[wp] und den Insel­bewohnern (die "Klimaklage") und drückt mir seine Missbilligung aus, ich hätte von Jura keine Ahnung und solle mich auf Informatik beschränken, da würde ich besser schreiben. Er sagt aber nicht, was daran jetzt eigentlich falsch ist, sondern nur, dass es ihn enorm stört, dass ein anderer als ein ausgebildeter Jurist darüber schreibt (und wie ich raushöre, eine andere Meinung vertritt als er in seinen Vorlesungen geäußert hat). Es scheint ihn einfach zu stören, dass ein Informatiker da etwas anderes publiziert als er lehrt.

Zitat: «Zu diesem Thema gibt es endlos juristische Literatur und stapelweise Entscheidungen des BVerfG, weit mehr als Sie auch nur ahnen. Und es gibt eine klare Systematik von vier Konstellationen, in denen mit einer Verfassungs­beschwerde gesetzliche Regelungen, also ein bestimmtes Handeln des Gesetzgebers, durchgesetzt werden können. Eine Verfassungss­beschwerde auf bestimmte Klimaschutzs­gesetze ist sehr wohl möglich und hängt davon ab, wie eng die nachgewiesenen Handlungsoptionen sind und wie die Güters­abwägung ausfällt. Beides führt hier ins Nirwana.

Was mir auffällt: Sie glauben, ohne fundierte juristische Ausbildung mit ein wenig Laiens­wissen solche Fragen besser beantworten zu können als die Profis. Damit wirken Sie genauso verloren wie Annalena mit ihren Kobolden und dem Netz als Speicher. Der Volksmund sagte einmal: Schuster, bleib bei deinen Leisten. Ihre Ausführungen zur Alltagss­beobachtung sind hilfreich, wie die zu technischen Fragen, zu Fotografie oder Computern, die Sie als Informatiker beherrschen. Sie verderben aber irgendwann Ihre Glaubwürdigkeit auch in diesen Bereichen, wenn Sie allzu oft meinen, daß Juristen keine Ahnung von Technik hätten, während Techniker Jura mit links beherrschen. Damit kann man nicht ernst genommen werden.»

Es stört ihn also eigentlich nicht, was ich schreibe, (da schreibt sowieso jeder was anderes, es heißt ja "zwei Juristen, drei Meinungen"), sondern dass ich als Nichtjurist die Frechheit besitze, dazu überhaupt etwas zu schreiben.

Das ist eine Verhaltensweise, die ich in den letzten 30 Jahren (ziemlich genau seit etwa 1990, seit damals hatte ich in diversen Rechtss­gebieten viel mit Juristen zu tun) sehr häufig bemerkt habe: Viele Juristen sind fest davon überzeugt, dass sich jemand, der kein juristisches Staatsexamen hat, zu einfach gar nichts äußern und ohne anwaltlichen Beistand nicht mal seinen Namen sagen kann. Begründungen bekommt man eigentlich nie, es ist immer diese Überheblichkeit.

Dazu muss man einräumen, dass Juristen tatsächlich sehr häufig mit derben Laien­fehl­meinungen und -missverständnissen konfrontiert sind, das versteht man halt aus Laiensicht sehr, sehr häufig komplett falsch. Daraus aber die eigene Arroganz abzuleiten ist auch nicht besser. Und ich habe in den letzten 30 Jahren bei Richtern, Rechts­anwälten, Staats­anwälten so viel Inkompetenz erlebt und von Juristen so viel Internes erfahren (ich habe immerhin über drei Jahre in einer großen Rechts­abteilung gearbeitet und die mal beobachtet, wie die miteinander umgehen), dass deren Ausbildung und Staatsexamen in meiner Wertung ganz weit unten stehen. Ich weiß zwar, dass deren Staatsexamen sehr anstrengend sind und habe mich ja mit den damaligen Kollegen ausgiebig darüber unterhalten (etwa zu dem Punkt, dass bei Informatikern 50 bis 90 % in den ersten zwei Semestern in Analysis und Algebra raus­geprüft werden, und wenn man die überstanden hat, man eigentlich auch für den Rest befähigt ist, während es bei den Juristen umgekehrt laufe, dass es dort immer schwerer werde und die die Leute erst zum Ende des Studiums rausprüfen, die also viel mehr Lebenszeit verschwendet haben), aber eben auch von vielen Juristen erfahren, dass die Staatsexamen wenig mit Denken und viel mit Reproduzieren nach Schema F zu tun hätten und eigentlich Fleiß- und Auswendig­lern­arbeiten seien. Ich weiß es nicht, ich habe nur wenige juristische Staats­examens­aufgaben gelesen, aber viele Juristen selbst äußerten mir gegenüber, dass die Staatsexamen nur sicherten, dass man macht, was man soll, und nicht, womit man ein guter Jurist wird.

Mein Punkt ist daher nicht, dass ich meine eigenen Eigenschaften so sonderlich hoch einschätze. Ich habe keine juristische Ausbildung, aber mich 30 Jahre lang durchaus mit vielen Bereichen beschäftigt, und immerhin in den Nuller-Jahren alle (veröffentlichten) Urteile und Bücher zum Prüfungsrecht gelesen. Alle. Und die auch gekannt. Wenn ich irgendwo einen Kommentar gelesen habe, dann wusste ich, welche Entscheidung der meint, die meisten sogar am Aktenzeichen erkannt. Ich habe dafür über einen Zeitraum von zehn Jahren viel Zeit in der Badischen Staats­bibliothek in Karlsruhe, der Bibliothek des Bundesgerichtshofs, der Sächsischen Landes­bibliothek, der Fakultäts­bibliothek der Uni in Dresden und der Bayerischen Staats­bibliothek in München verbracht.

Wenn mir also einer damit kommt, es gäbe zu einem verfassungs­rechtlichen Thema mehr Literatur und Recht­sprechung des BVerfG, als ich auch nur "ahnen" würde, dann halte ich das für saudummes Geschwätz. Ich glaube durchaus, dass ich da zumindest so eine quantitative Vorstellung habe.

Zitat: «Vor allem zeigt es das Fehlen von jedem Respekt vor der Geschichte der Zivilisation. Die baut nämlich seit Jahrtausenden nicht auf Technik, sondern auf Philosophie, Sozial- und Staats­wissen­schaften auf. Beides greift in der geschichtlichen Entwicklung dann ineinander. Aber Shakespeare, Goethe, Bach und Beethoven funktionieren auch bei Kerzenlicht ohne Computer. Wer als Techniker den Wert des Studium generale und einer umfassenden humanistischen Bildung leugnet, kann vielleicht Radios reparieren, aber mehr nicht. Wie weit (oder eben auch nicht) man mit einer Physikerin statt dem Juristen Schröder, dem Historiker Kohl, dem Volkswirt Schmidt, dem Journalisten Brandt[wp] oder dem Juristen Adenauer[wp] in Deutschland kommt, sollten auch Sie inzwischen gemerkt haben.»

Muss man sich mal klarmachen.

Der sagt nicht, was an meinen Blogartikeln falsch sein soll. Er verlangt, dass ich aus Respekt vor der Geschichte der Zivilisation das Maul und mich raushalte.

Also ob die Verfassungsbeschwerde von Luisa und den Inselheinis unantastbar wäre, weil man Shakespeare auch bei Kerzenlicht lesen könnte. Als ob Informatiker Radios reparierten. (Ja, habe ich auch schon gemacht, aber das ist nicht Gegenstand von Studium und Beruf.) Und eine DDR-Physikerin auf alle Informatiker zu verallgemeinern, ist auch eine Aussage.

Zitat: «Ein ganz klein wenig Logik sollte man auch als Techniker beherrschen. Politik dient dazu, Arbeit für Menschen zu machen. Daß da Sozialwissenschaften, Geschichte, Staats- und Rechts­wissen­schaften nützlicher sind als Quanten­physik und Relativitäts­theorie, leuchtet eigentlich jedem ein.»

Ein Jurist, der einen Informatiker über Logik belehren will. Und ihm dann vorwirft, sich in fremde Bereiche vorzuwagen.


Und als ich ihn zurückfragte, ob er eigentlich weiß, wer und was ich bin:

Zitat: «Was Sie im stillen Kämmerlein können, weiß ich nicht. Ich weiß nur, was Sie schreiben. Und dafür hätten Sie als Jura-Student einer meiner Vorlesungen für die Ausführungen zur Verfassungs­beschwerde gegen Unterlassen des Gesetzgebers kein "ausreichend“ bekommen.»

Schreibt der einem, der sich in Prüfungsrecht gut auskennt.

Das ist die Sorte Dozent, derentwegen mich schon Jura-Studenten um juristische Hilfe gebeten haben. Der kennt den Unterschied zwischen Vorlesung und Benotung nicht, den gegenüber einer Meinungs­äußerung schon gar nicht, aber will mich da bewerten ohne überhaupt zu sagen, was ich falsch gemacht haben soll. Einfach damit, dass ich kein Jurist sein und deshalb zu juristischen Themen da Maul zu halten hätte.

Zitat: «Sie machen selbst, was Sie permanent anderen anlasten: Darüber reden, ohne Ahnung zu haben. Ich empfehle Ihnen das berühmte Zitat von einem Ihrer Zunft: Marcus Cyron[wp]

Abgesehen davon, dass ich weder Person noch Zitat kenne oder je davon gehört hätte und im Gegensatz zu Juristen auch nicht der Meinung bin, dass andere meiner Zunft per se maßgeblich wären, ist das ja genau das, weshalb ich Geisteswissenschaftler für so knalledämlich halte: Beweis­führung durch Zitieren einer Person, die man per Glaubens- und Gesinnungs­bekenntnis als Autorität anerkennt.

Auf seine ersten Anwürfe hatte ich ihm nur einen einzigen Satz geantwortet:

Zitat: «Sie wissen nicht viel über mich, oder?»

Daraus macht der:

Zitat: «Es sind nicht die Maßstäbe, sondern die doppelten Maßstäbe, die Probleme bereiten. Für jemanden, der - oft berechtigt - so viel Kritik austeilt, reagieren Sie sehr empfindlich, wenn man Sie auf mögliche andere Argumente hinweist. Es zeigt einfach, daß Sie Detail­wissen haben, aber am Ende unwissenschaftlich agieren (insoweit auch nicht promotions­fähig sind) und im weiteren Sinn auch ungebildet

Das soll also "sehr empfindlich" sein. Und will mich auch gleich persönlich verletzen, so unter der Gürtellinie. Oberhalb der Gürtellinie kam nichts von ihm.


Und weil er gegen das, was ich ihm dann geantwortet habe, nämlich zu dem, woher ich meinen Wissensstand beziehe, und ich ihn für seine Vorlesungs-Wertungs-Aussage prüfungs­rechtlich das Fell über die Ohren gezogen hätte, mich seine Wertung aber auch nicht interessiert, weil ich keiner seiner Studenten bin und seiner Wertung damit auch nicht unterstehe, und der Unterschied zwischen ihm und mir sei, dass ich Nichtjurist und Laie, er aber Jurist und als solcher einer Pfeife und für mich unbeachtlich sei:

Zitat: «Natürlich kann man in Blogs jeden möglichen Unfug schreiben. Es ist Ihre Seite, und Sie blamieren sich mit Ihrem Namen. Kluge Leute denken über qualifizierte Hinweise nach. Wer selbst immer alles besser weiß, na gut, der weiß es eben besser. Der Welt da draußen ist es egal. Ich hatte ja auch gesagt, wenn (wenn!) es eine Prüfungsarbeit in Jura gewesen wäre (wäre - das ist Konjunktiv, deutsche Sprache, schwere Sprache), dann wäre es von mir so benotet worden, wenn das meine Aufgabe als Dozent gewesen wäre.»

Wenn es eine Prüfungs­arbeit in Jura gewesen wäre, dann hätte es eine Aufgaben­stellung und einen Bewertungs­maßstäb geben müssen.

Das gibt es bei einer Meinungs­äußerung aber nicht. Man kann sie nicht als Prüfungs­leistung bewerten, weil es keine ist, und man kann auch keine Bewertung äußern, ohne eine Aufgaben­stellung als Bezugsrahmen. Und ohne Begründung einfach eine Note zu behaupten, wäre auch nicht zulässig. Von Leuten, die in Rechtsfragen so tiefen­unfähig sind, muss ich mir auch als Laie und Nichtjurist keine Belehrungen anhören - zumal er keine Belehrung zustande bekommt, er kann nicht mal sagen, was eigentlich an meiner Darstellung falsch sein soll. Kluge Leute denken nicht nur über qualifizierte Hinweise nach, sie merken auch, wenn es welche sind oder eben nicht. Und das waren ganz sicher keine qualifizierten Hinweise.

Zitat: «Wer nicht selbstkritikfähig ist und auch nicht differenzieren kann, agiert unwissenschaftlich und unprofessionell. Da ziehe ich jemanden, der nicht so eingebildet genial ist, aber nicht den gleichen Fehler zehnmal macht und auch nicht seine Meinung zur Staatsreligion erhebt, ganz bestimmt vor. Manchmal habe ich auch so meine Probleme mit dem Verfassungsgericht. Ihre Reaktion stimmt mich da wieder versöhnlich. Lieber eine Frau Baer mit allen möglichen nicht so genialen Eingebungen, als so viel Überheblichkeit, wie sie aus Ihren Zeilen spricht.

Manchmal überschätze ich Leute. Ein paar gute Sprüche beweisen eben leider noch keine Intelligenz, und schon gar keine Bildung. Mein Fehler - aber ich lerne wieder dazu.

Viel Freude beim weiteren Selbstlob als "führender Experte“ für und gegen alles - und manches in Ihrem Blog ist nach wie vor lesenswert.»

Er regt sich fürchterlich auf, dass ich mich für den "führenden Experten" halten würde - nur hatte ich das nicht geschrieben. Das hatte der rein­interpretiert. Liest etwas und wirft mir vor, was ich nicht geschrieben habe.


Was ich nicht verstehe, und was bei den wenigen Kritikern, die ich habe, häufig vorkommt: Er ziehe mir andere Leute vor. Schön. Darf er ja. Aber warum macht er es dann nicht? Warum passiert es, dass Leute mir schreiben, dass ich dumm, unfähig usw. sei, und es bessere Blogs gebe, sie sich dann aber meinem und nicht den besseren Blogs zuwenden?

Was würdet Ihr von einem halten, der einem Koch vorwirft, er wäre der schlechteste Koch der Stadt, könne nicht kochen, habe es nie gelernt, und dann doch jeden Tag zu ihm essen geht?

Und man ist auch nicht "selbst­kritik­fähig", sondern es gibt selbstkritisch und kritikfähig, aber das sind verschiedene Dinge.

Aber auch wenn man beides ist, heißt das ja nicht, dass man sich jedem x-beliebigen Anwurf unterwirft, vor allem dann, wenn er völlig substanzlos ist.


Bei Licht betrachtet ist die einzige Aussage, die den Anwürfen zu entnehmen ist: "Du bist kein Jurist, also halte gefälligst Dein Maul und bleib bei Informatik!"

Das ist mir schon häufiger begegnet.

Die werden höllenstinksauer, wenn sich einer, der sich ihren Sitten und Druckmitteln nicht unterwirft, auf ihr Terrain wagt.


Und da gibt es eine ganze Reihe von Leuten, die noch weit mehr als höllen­stink­sauer sind, weil ich es als Nichtjurist wage, was kein Jurist sich offen trauen würde: Zu sagen, dass das Bundes­verfassungs­gericht ein verlogener, korrupter, politischer Sauhaufen ist, und es da Verfassungsrichter gibt, die schlicht unfähig sind und als Richter in eigener Sache entscheiden oder sich durch fingierte Klagen und Beschwerden selbst die Streitfälle auf den Tisch legen, damit sie Politik machen können. Und dass es generell in Deutschland zu viele unfähige Richter gibt.

Und dieser ganze große stinkende Haufen Mist beruht elementar auf der Überzeugung, dass sich nur Juristen überhaupt dazu äußern dürften.


Als ich damals vor der Auskunftsklage gegen die Humboldt-Universität in Sachen Baers Gender-Studies erst einmal Auskunfts­ersuchen gestellt habe, wies die Humboldt-Universität - Juristen - mein Auskunfts­ersuchen erst einmal damit zurück, dass ich gar nicht befugt wäre, überhaupt zu fragen, in den Diskurs einzusteigen. Ich wohnte damals in Bayern und hätte mich als solcher aus Berliner Angelegenheiten heraus­zu­halten und keinen Auskunfts­anspruch. Und ich hätte auch nicht das richtige studiert, um mit ihnen überhaupt in Diskurs zu treten. Heißt soviel wie: Wer nicht Mitglied des Berliner Geistes­wissen­schaftler-Sumpfes ist, hat er erst gar kein Recht, überhaupt eine Frage zu stellen oder Presserecht oder gar Informations­freiheits­rechte in Anspruch zu nehmen.

Und dann ist er nicht mal promoviert. (Schon unter den Informatikern sagten mir sowohl befreundete, als auch verfeindete Professoren, dass der Mensch beim Doktor anfängt, darunter hat man kein Recht auf Meinung, Äußerung, Zitiertwerden, Urheberangabe.)

Und jetzt kommt so einer und kritisiert sie auch noch.


Tja, liebe Juristen, findet Euch damit ab. Ich werde die Klappe nicht halten. Und ich bin zumindest insoweit in der Lage, eine Meinung zu haben und sie in meinem - und nicht Eurem - Stil zu artikulieren.

Ich bin kein Jurist und in Euren Augen Laie, aber ich weiß genug über Meinungs­freiheits-, Wissenschafts­freiheits- und Presserecht, um mir von Euch den Mund nicht verbieten zu lassen, und schon gar nicht so. Wer glaubt, dass er mir damit kommen kann, in dem er mich auf diese Weise beschimpft, der schätzt mich nun wirklich ganz falsch ein.

Und wer glaubt, mich, ausgerechnet mich, damit einschüchtern zu können, dass er eine Vorlesung hält und mir eine schlechte Note geben würde, der muss schon ziemlich weit weg von der Welt sein. Und dann auch noch prüfungs­rechtlich solchen Mist dabei daherzureden...


Ich habe sehr viel Arbeits- und Lebens­zeit damit verbracht, das alles zu untersuchen und mich durch das alles durchzulesen, und ich weiß vielleicht nicht alles, oder sicherlich bei weitem nicht alles, was bei Euch stinkt und faul und korrupt und verlogen und inkompetent und kriminell ist. Aber es reicht, um ein Blog zu füllen, und das werde ich auch weiter tun. Das ist eine Frage der Selbstachtung.

Und da wird noch mehr kommen, ich habe noch Sachen in Vorbereitung und noch einiges auf Lager.


Und wenn Euch das nicht passt, dann hättet Ihr vor 20 Jahren in den Verwaltungs­gerichten und vor 10 Jahren im Bundesverfassungsgericht Eure Arbeit gemacht statt zu fälschen, zu lügen, zu betrügen, zu manipulieren. Denn ohne das hätte ich nie die Arbeits- und Lebens­zeit dafür aufgewandt, mich da überhaupt rein­zu­arbeiten und mich damit zu befassen.

Hätten die Juristen damals ihren Job gemacht und meine Grundrechte gewahrt, statt Akten und Entscheidungen zu fälschen und Recht zu brechen, wo es nur geht, hätte ich damals eine wunderbare Informatiker­karriere gemacht, irgendwo in der Welt eine Firma aufgemacht oder Professur bezogen oder irgendsowas, und mich um nichts anderes gekümmert.

Ich bin das Problem, das Ihr Euch selbst gemacht habt.

– Hadmut Danisch[12]
[...] Ich find die Arroganz beachtlich, die da spricht. Jeder solle sich an das Recht halten, aber nur studierte Juristen seien in der Lage, es überhaupt zu verstehen. Wie kann man dann im allgemeinen Rechtsverkehr erwarten, dass sich Leute an Gesetze halten, wenn man doch gleichzeitig unterstellt, dass sie sie nicht verstehen könnten?

Merkt der Mann nicht, dass er sich selbst widerspricht? Einerseits sagt er, dass der Schlüssel zum Verständnis das Studium ist, andererseits sagt er, dass man Markenrecht nur verstehen könne, wenn man die vielen Leit­entscheidungen gelesen habe. (Logik­fehler: Wie kann ein Richter dann eine Leit­entscheidung schreiben, wenn er das zugehörige Recht erst verstehen könnte, nachdem er sie gelesen hätte?) Also kann einem das Studium unmöglich das Verständnis vermitteln, denn das Studium kann die Entscheidungen ja gar nicht alle berücksichtigen, und selbst wenn, es liegt bis zur Anwalts­zulassung auch wieder Jahre zurück.

Mir sagten auch schon diverse Juristen, darunter Rechtsanwälte (die Kollegen während meiner Zeit in einer Rechts­abteilung), dass sie nicht das Gefühl hatten, dass sie ihr Studium zu irgendetwas befähigt hätte, stupides Auswendig­lernen und Vorbeten nach Schema F. Es dauere, bis man im Beruf dann lernt, wie das alles geht. Einer der schärfsten Brüller war ein Fall, von dem ich Kenntnis bekam und auch mal in die Akten sehen konnte, in dem ein Mann gegen eine Bank verlor, obwohl er nach Verbraucher­kredit­gesetz eindeutig hätte gewinnen müssen, weil die Bank dagegen verstoßen hatte. Der Richter aber sagte in der Verhandlung, dass er das Verbraucher­kredit­gesetz nicht anwende, weil das in seinem Studium nicht dran war. Er kenne es nicht, also wende er es auch nicht an.

Noch besser: In einer anderen Mail bepöbelt er mich, dass ich mich geringschätzig über Anwalts­abmahnungen äußere. Das käme ja nur von ganz wenigen Anwälten. Dazu sagt er:

Zitat: «Abmahnzahlen haben nichts mit Anwaltszahlen zu tun. Weit über 90 % der Anwälte wissen gar nicht, wie man abmahnt.»

Da mag er bezüglich des Wissensstandes von Anwälten sogar Recht haben, aber das hielte Anwälte dann ja auch nicht davon ab, es zu tun. Das Gebühren­recht hängt nicht vom Wissens­stand des Anwaltes ab. Ich habe unlängst mal einen Rechtsanwalt von höchster Überheblichkeit und Herablassung gegenüber Nicht­juristen live erlebt, der nicht mal wusste, was eine Holschuld und ein Holschuldner ist. Das sind so die Basics. Hat er dann von mir erfahren. Der wusste auch nicht, wie Abmahnung geht (und auch sonst nicht viel, insbesondere nicht viel über die Pflichten eines Anwaltes), und hat es trotzdem getan.

Die dringendere Frage aber ist: Wie kann das sein, dass ein und derselbe Mann (wohl Jurist, aber so klar ist es nicht) mir einerseits vorhält, dass es das Jura-Studium sei, was den Wissenden vom Dummen unterscheide, gleichzeitig aber behauptet, dass 90 % der Anwälte - trotz durchlaufenen Jura-Studiums - nicht wüssten, wie man abmahnt?

Macht das Jura-Studium nun weise, oder macht es das nicht? Was denn nun?

Herzallerliebst finde ich auch den (nicht ersten) Versuch, mich da mit der Promotions­sache und dem Verfassungs­gericht persönlich zu treffen, obwohl er auch da nicht weiß, worum es geht. Wieder so diese Haltung, der Nichtjurist habe das Maul zu halten und untertänig zu akzeptieren, was die studierten Leute ihm mitteilten.

Das ist ja nicht neu, er hat ja früher (siehe den voran­gegangenen Blogartikel dazu) schon gefordert, ich solle allein aus Respekt vor der Geschichte der Zivilisation gefälligst das Maul halten. (Er lehre Staatsrecht, behauptet er, wozu übrigens auch die Meinungsfreiheit gehört.)

Abgesehen davon, dass ich sowas für unsachlich halte und registriere, dass er wieder mal gar nichts begründen kann (aber sich anmaßt, Vorlesungen zu halten), fällt mir wieder diese permanente Selbst­wider­sprüchlich­keit auf. Denn unter den an meinem Promotions­streit Beteiligten (samt der Professore/Prüfer) war ich in Karlsruhe damals der Einzige, der Informatik studiert hatte. Alle anderen waren Fachfremde, die sich nur als Informatiker ausgaben, oder eben Juristen. Ich war der einzige studierte Informatiker in dem Spiel. Folgte man also der Logik dieses Pöbel­juristen, hätte ich ja auch der Einzige sein müssen, der überhaupt beurteilen kann, was richtig und was falsch ist, wenn das allein vom Studium abhängt.

Meine Meinung von Juristen sinkt nur immer weiter. Vor allem von Hochschul­juristen. Ich habe da schon einige live erlebt, auch schon mit einigen E-Mail-Kontakt gehabt, auch weil sie in der Literatur (auch über mich und meinen Fall) einfach Falsch­informationen verbreiten, und als ich noch die Webseiten zum Prüfungsrecht gepflegt habe, hatten mich nicht selten Jura-Studenten um Hilfe gegen ihre durch­geknallten Dozenten gebeten (nicht selten Staats­rechts­lehrer, die von Grundrechten - ihr Thema - anscheinend am wenigsten Ahnung haben oder zumindest drauf pfeifen).

– Hadmut Danisch[13]

Das sind diese Juristen, die auch Väter bei den Familiengerichten über den Tisch ziehen.

Juristen sind das Problem und nicht die Lösung

Ich war heute bei einer Veranstaltung. Einer juristischen. Die "Juristische Gesellschaft zu Berlin" hatte einen Vortrag über "Wettbewerb(srecht) und Internet" von Prof. Dr. Thomas Höppner LL.M. angekündigt:
Zitat: «Amazon, Apple, Facebook und Google bestimmen faktisch einseitig die Regeln im Internet. Ihnen kommt eine ständig wachsende Bedeutung für das Gemeinwohl und die Wirtschaft zu. Doch wer reguliert diese Regulierer? Mangels spezieller Gesetze obliegt derzeit die Hauptlast auf dem allgemeinen Wettbewerbsrecht. Doch selbst dieses, eigentlich so flexible Rechtsgebiet, stößt an seine Grenzen, wenn es um die technisch und wirtschaftlich höchst komplexen Fragen an der Schnittstelle von Verbraucher­schutz, Privatsphäre und Wirtschafts­politik geht. Der Vortrag gibt einen Überblick über die der Ökonomie von Internetmärkten inhärenten Konzentrations­tendenzen im Internet, die daraus resultierenden rechtlichen und gesellschaftspolitischen Fragestellungen und möglichen Lösungsansätze.»

Also bin ich hin. [...]

Das Problem sei, dass einem die nötigen Spezialgesetze dazu fehlten.

Man hätte zwar die Datenschutzgrundverordnung, aber die wirklich sich hier gerade umgekehrt aus und begünstige die Großen: Wenn Google oder Apple oder Facebook ihre AGB ändern oder ein Einverständnis wollen, dann bekommen sie sie, weil man sie sonst ja nicht mehr nutzen kann und ein Problem hat. Bei kleinen Anbietern schaut man eher hin und sagt dann "Nein". Deshalb führt Datenschutzrecht dazu, dass die Großen noch stabiler werden und die Kleinen ausgebremst werden.

[Anmerkung: Was ja schon meinem Standpunkt entspricht, dass der Markt durch schlechte Gesetze und schlechte Rechts­anwendung kaputt gemacht wurde und man uns (auf diese Weise erst) Monstren wie Google usw. (beschert) hat.]

[...]

Dann kam die Fragerunde, zunächst wollte keiner fragen. [...] Dann fragte ich, ob man auch Kritik äußern kann statt zu fragen. Es wurde gestattet.

Ich habe dann erklärt, dass ich kein Jurist, sondern Informatiker bin, die Sache gänzlich anders sehe als er, und mir die Entstehung von Google, Amazon, Facebook und so weiter seit 30 Jahren mit ansehen muss [die sind noch nicht so alt, aber denkt auch an Apple und Microsoft], und das Problem nicht darin sehen, dass die existieren, sondern dass wir selbst gar nichts haben. Ich habe das ja selbst miterlebt, wie damals alles kaputt­geschlagen wurde, was hier irgendwas aufgebaut hätte.

Meines Erachtens gibt es zwei Ursachen dafür, dass die Situation ist, wie sie ist: Deutsches Recht (und deutsche Juristen) und deutsche Steuern. Die haben hier alles kaputt gemacht und nun beschweren wir uns darüber, dass andere das Geschäft machen. Mir komme die Herangehensweise der Juristen vor wie jemand, der seine eigenen Läufer vergiftet und getötet hat, dann beim Wettrennen sieht, dass nur noch ein einziger, gegnerischer Läufer antritt und deshalb immer gewinnt, und dann meint, er könne den Wettbewerb wieder herstellen, indem er dem auch einen Löffel Gift gibt, damit der langsamer rennt.

In meinen Augen würden Juristen nun versuchen, den Schaden zu bekämpfen, den sie selbst angerichtet hätten.

Die Gesichter hättet Ihr sehen sollen. Zwei guckten mich an, als wäre ich ein Alien. (Was ich aus der Juristen­sphäre ja auch bin.) Körper­sprachliche Missbilligung.

Der Redner beantwortete das damit, dass es in Europa eben 25 verschiedene Staaten gebe, die das enorm erschwerten, während in den USA ein einheitlicher Raum bestand, in dem man sich entfalten konnte. Wir bräuchten EU-Einheitlichkeit. Rettete sich also darauf hinaus, dass es die Standort­unterschiede seien, die Schuld an allem sind. Stinkt nach "Europa ist die Antwort".

[Was ich weitgehend für Unfug halte.

Denn mir leuchtet nicht ein, warum es etwa Amazon in Frankreich, Italien, Spanien dann leichter haben sollte als ein deutsches Unternehmen. Und mir leuchtet auch nur zu einem gewissen Teil ein, warum es Amazon in den USA leicht haben sollte als ein dort gegründetes und ansässiges deutsches Unternehmen. Amazon hat dort viele Jahre nur Bücher verkauft und davon gelebt, dass es in den USA bis dahin keinen funktionierenden flächen­deckenden Buchhandel gab. Hier dagegen gab es einen Buchhandel, und man hat derartige Firmen zum Schutz des Buchhandels bekämpft und abgelehnt. Die sozialistische Methode. Nun sind die Buchläden (in Deutschland) trotzdem tot, aber das Geschäft hat (weltweit) Amazon.]

Meine Bewertung

Man erkennt daran indirekt die Hilflosigkeit der Juristen und Politik im Allgemeinen und der Bundes­wirtschafts­ministeriums im Besonderen.

Die haben nichts. Die wissen nichts. Die können nichts. (Und haben keine Vorstellung davon,) was sie gegen Google und Amazon noch tun könnten.

Jahrelang hat man durch dümmstmögliche (Internet ist für uns alle Neuland...) Selbst­vernichtungs- und Selbst­kastrations­politik alles kaputt gemacht, was hier hätte sprießen können. Ich hab's ja anhand von Krypto und einigen Internet-Themen ausführlich dargelegt.

Warner (in dem Fall ausnahmsweise sogar mal "Warnende") gab es manche, ich zähle mich dazu, aber man hat auf keinen gehört.

Stattdessen hat man den Dummenkult betrieben und die Bundesregierung mit Laien besetzt. Allein die Frauenquote zählt. Eine Theologin mit abgeschriebener Doktorarbeit als Wissenschafts­ministerin, nun eine, die gar nicht an der Uni war. Eine Designerin als "Internet-Botschafterin".

In weiten Teilen ist die Misere die Quittung für die feministisch-korrupte Depp(inn)enpolitik, dass man digital irgendas aufholen könnte, indem man alle Stellen mit quereinsteigenden qualfikationslosen Genderwracks besetzt und die "alten weißen Männer" rausdrängt. Hauptsache, alles mit Merkel-Freundinnen besetzt.

Und jetzt hat man komplett verloren, sieht keinen Weg aus der Situation mehr, und versucht sich mit "Wettbewerbsrecht".

Wettbewerbsrecht.

Wettbewerbsrecht.

Was denn für ein Wettbewerb?

Gegen wen denn? Ist ja sonst keiner (mehr) da.

– Hadmut Danisch[14]

Säuberung der Justiz

Jetzt wird die Justiz anscheinend völlig durchgesäubert.

Eine Leserin macht mich auf einen Artikel bei Politically Incorrect aufmerksam: Keine juristische Ausbildung mehr für Regierungs­kritiker?[15]

Eigentlich geht es darin um eine Meldung aus der Legal Tribune Online: Justiz­minister­konferenz Frühjahr 2023 in Berlin: Die wich­tigsten Beschlüsse im Über­blick.[16] Darin wird die wichtige Information erwähnt, aber nur im Kleingedruckten und so unauffällig und beiläufig, dass sie praktisch niemandem auffällt - außer eben PI.

Die Legal Tribune schreibt über die Justizminister und ihre Konferenz:

Zitat: «Beim Zugang zur juristischen Ausbildung fordern sie außerdem mehr Strenge: Bewerberinnen und Bewerbern, die die freiheitlich demokratische Grundordnung aktiv bekämpfen, sollen nicht mehr in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden, hat die JuMiKo beschlossen.»'[16]

Und wie PI anmerkt, ist der "juristische Vorbereitungs­dienst" das zweite Staatsexamen, oder eben die Vorbereitung darauf und Voraussetzung dafür.

Hat man als Jurist das zweite Staatsexamen nicht, ist man zwar nicht ganz, aber weitgehend erledigt. Dann kann man nicht Richter, nicht Staatsanwalt, nicht Rechtswanwalt werden. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber dann kann man irgendwie noch als "Diplom-Jurist" in Firmen und für die Schreibarbeiten in Kanzleien unterkommen, Syndikus-Anwalt werden. Journalist. Oder man macht in den Parteien als Realitätswrack Karriere. Ich habe Juristen kennengelernt, die alles unterhalb des zweiten Staatsexamens nicht als Juristen ansehen. Man ist nicht völlig tot, denn sogar ich als Informatiker ohne jegliche Rechtsausbildung habe es ja mal geschafft, in einer Rechts­abteilung zu arbeiten (und wurde gerade deshalb dort erstaunlicherweise mehr respektiert als die Anwälte untereinander und gefürchtet), aber innerhalb der Juristen­hierarchie ist man ohne die Befähigung zum Richteramt, was im Knast der Kinderschänder ist: Ganz unten.

Früher war das so, dass man da schon etwas auf dem Kerbholz haben musste, um da nicht reinzukommen, etwa erhebliche Haftstrafen, oder charakterliche Uneignung oder sowas. Wen man beispielsweise Drogen dealt, wird man (zumindest früher) nicht mehr Richter.

Und das nun wird aufgeweicht in "die die freiheitlich demokratische Grundordnung aktiv bekämpfen", was nach politischer Auffassung bekanntlich inzwischen jeder ist, der noch ein Wort sagt. Das ist zwar eigentlich Unfug, weil die größte Bedrohung der freiheitlich demokratischen Grundordnung[wp] derzeit unsere Regierung selbst ist, nämlich weil sie einfach eine Begriffs­verschiebung vornimmt und "Demokratie" nur noch für Sozialismus stehen soll, und als Gegner deshalb jeder aufgefasst wird, der kein überzeugter Sozialist ist. Das ist im Prinzip deckungsgleich mit dem Staatsfeind in der DDR, die sich ja auch "Demokratisch" nannte, obwohl sie den Russen gehörte.

PI:

Zitat: «Bislang galt, dass nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen wird, wer einigermaßen erhebliche Straftaten begangen hat. Der Diebstahl eines Buches aus der Unibibliothek reicht dafür nicht aus, ein Banküberfall aber schon. Alles dazwischen ist Auslegungssache. So wurde sichergestellt, das Kriminelle weder Richter noch Rechtsanwalt werden können.

Der Ausschluss vom juristischen Vorbereitungs­dienst, auch Referendariat genannt, hat für einen Juristen beruflich existenzvernichtende Konsequenzen. Er mag dann zwar fünf, sechs oder mehr Jahre das Grundstudium an der Universität absolviert und sein 1. Juristisches Staatsexamen bestanden haben. Aber damit kann er am Arbeitsmarkt nichts anfangen. Er erhält auch keine Anwalts­zulassung. Denn für den Abschluss seines Studiums ist das Referendariat und das daran anschließende 2. Juristische Staats­examen notwendig. Er scheidet ohne Berufsausbildung aus dem Studium aus.

Die Chiffre vom "Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung" ist leicht in normales Deutsch zu übersetzen: Den betreibt nach offiziöser Lesart beispielsweise jeder, der für die "Junge Alternative" öffentlich auftritt, die als "gesichert rechtsextreme Bestrebung" gilt. Kurz gesagt: Ein kluges Wort, schon ist man "Rechtsextremist".»[15]

Nun hat mir vor einiger Zeit ein Berliner Politiker mit Verbindungen zum Richterwahl­ausschuss schon gesagt, dass die fachliche Befähigung dort niemanden mehr interessiert und es nur noch um Gesinnung und Parteibuch geht. Es gab ja sogar eine Aussage der Grünen, dass sie überall ihre Leute untergebracht haben, und man merkt das bei der Berliner Justiz ja an allen Ecken und Kanten, dass die politische Gesinnung nicht nur weit wichtiger als die Rechtskunde ist, sondern eine allzu treue Rechtskunde als störend empfunden wird. Man will in seiner politischen Handlungs­freiheit nicht durch geltendes Recht und Besserwisser eingeengt werden. Recht gilt nur noch für andere. Oder besser gesagt: gegen. Ich halte die deutsche Justiz inzwischen für unterwandert, durchseucht, korrupt, (zu) weitgehend inkompetent, willkürlich agierend und bösartig. Und ich habe ja schon einige Fälle beschrieben. Das ist fast nur noch Kampfrhetorik gegen politische Gegner und politische Verfolgung.

Und nun wollen die da so eine Gummi­formulierung einführen, wonach man willkürlich jeden, der nicht stramm auf rot-grüner Linie oder scheintot und duldungsstarr ist, ausschließen kann, um die Richterschaft auf eine politische Linie zu bügeln.

Schauen wir mal, wer da eigentlich die Demokratiefeinde sind:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 12 Absatz 1
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. [...]
Art 33 Absatz 1 und 2
(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte. [...]

Das hört sich jetzt sehr formbar an, ist es aber nicht.

Der erste Punkt ist, dass die Justizminister nicht darüber zu befinden haben, wer Jurist werden darf, schon gar nicht zu beschließen, sondern der Gesetzgeber. Nur verfügen auch nicht alle Justizminister über die Rechtskunde, das eine vom anderen zu unterscheiden.

Der zweite Punkt ist, dass man auch nicht einfach ein Gesetz machen kann. Ich habe es gerade nicht parat, aber das Bundesverfassungsgericht hat in einem seiner inzwischen seltenen lichten Augenblicke mal entschieden, dass immer dann, wenn das GG erlaubt, gesetzliche Ausnahmen oder nähere Regelungen zu treffen, das nicht etwa dem Gesetzgeber gestattet, nach Lust und Laue die Grundrechte einzuschränken, sondern auch umgekehrt Anforderungen an das Gesetz stellt, das so gestaltet sein muss, dass es das Grundrecht in seinem Wesen nicht antastet und es erhält. Ein solches Gesetz steht immer noch unterhalb des Grundgesetzes und muss ich zuerst einmal an das Grundgesetz halten und kann es nicht einschränken.

Das ist natürlich gerade solchen Parteien, die sich aus Studien­abbrechern und Zivil­versagern rekrutieren, nicht klarzumachen. Muss man auch nicht, seit das Bundes­verfassungs­gericht von den Parteien selbst besetzt wird und nach deren Pfeife tanzt.

Der dritte Punkt ist, dass man die Kriterientrias des Art. 33 Abs. 2 auch nicht einfach auslegen kann, wie man will, und einfach behaupten, dass die Leute "nicht geeignet" seien, sondern der Maßstab muss die Stellen­beschreibung und Ausschreibung sein. Man müsste also offiziell Festlegen, dass Richter die politische Meinung der Parteien durchzusetzen haben, um jemanden, der anderer Meinung ist, als ungeeignet anzusehen.

Man könnte als vierten Punkt noch anführen, dass so etwas auf einen Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausläuft. Das sieht dann nämlich so aus:

Artikel 18 Grundgesetz

Wer die Freiheit der Meinungs­äußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungs­freiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmelde­geheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundes­verfassungs­gericht ausgesprochen.

Da gibt es Grundrechts­literatur, obwohl das bisher selten, oder - weiß ich jetzt nicht genau - sogar noch nie vorkam.

Sowas kann dann also nicht die Justiz­minister­konferenz, sondern muss das Bundes­verfassungs­gericht feststellen.

Interessant ist nun, ob nicht eher die Regierung und rot-grün selbst hier gegen die freiheitlich-demokratische Grund­ordnung agitieren, beispielsweise durch Missbrauch des Asylrechts. Und genau das ist hier längst der Fall, weil ja viele ganz offen versuchen und es sogar sagen, dass sie immer mehr Migranten als "Asylsuchende" ins Land bringen, um die "weiße Gesellschaft", die "Deutschen" auszuhebeln und zu zerstören.

Insofern dürften eine ganze Reihe von Politikern gar nicht mehr in den Parlamenten sitzen, weil sie längst das passive Wahlrecht verwirkt haben. Übrigens haben damit auch viele "Asylsuchende", vor allem Islamisten und solche, die Polizei und Feuerwehr angreifen, ihre Grundrechte und damit das Asylrecht selbst verwirkt. Das müsste aber das Bundes­verfassungs­gericht aussprechen, und eher schließt die Hölle wegen Klimaerwärmung.

Auch gegen die Klimakleber müsste man eigentlich eine Verwirkung der Versammlungs­freiheit aussprechen, weil sie die Blockaden ja missbrauchen, um einen "Klimarat" durch Erpressung durchzusetzen, der anstelle der Wähler und Parlamente die Entscheidungen trifft.

Stattdessen aber macht man da jetzt so eine Gummi­formulierung, mit der man alle angreift, die anderer Meinung sind, um die Justiz durchgehen auf links zu bügeln.

Dieser Staat ist bereits im Absterben.

Das verlogene Bundesverfassungsgericht

Und um mal zu belegen, dass das Bundes­verfassungs­gericht da auch nicht mehr der ist, der da noch die Verfassung gegen die Justizminister schützen sondern sich im Gegentei an diesem Unfug beteiligen würde, noch ein Zuckerl, nämlich unsere Ex-Verfassungs­richterin Susanne Baer:

Zitat: «Prosecutors have announced the arrest of 3 suspected far-right extremists linked to an alleged plot by the Reichsbürger, or Reich Citizens, movement to topple the German government. Former top judge Susanne Baer warns the extreme right aims to undermine Germany's constitution.
Mp4-icon-intern.svg Susanne Baer ruft: "Halted den Dieb!" (0:58 Min.)

» - DW Politics[17]

Das muss man sich mal ganz genau anhören, was die da sagt.

Zwölf Jahre lang hat die als Richterin übel Schindluder getrieben, auf die Verfassung gepfiffen und die Partikular­interessen ihrer Klientel und ihrer Parteien durchgesetzt, hat da Recht gebrochen und ihre Pflichten verletzt, ich habe bis heute keinen einzigen ernstlich juristischen Text von ihr gesehen, immer nur leeres Sozio- und Gender­geschwätz, und dann tut die so, als wäre dieses zur Parteienbeute gemachte und korrupt besetzte Bundes­verfassungs­gericht der Hüter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Da wird aber schon am Tonfall und der Aussage sehr deutlich, dass man jeden, der noch irgendwie Kritik übt, als Staatsfeind im DDR-Sinne ansieht. Und es würde mich gar nicht überraschen (im Gegenteil), wenn dieser Beschluss der Justizminister und dieses Interview in Zusammenhang miteinander stehen.

Die Unsinnigkeit des Vorwurfs

Was mir außerdem zunehmend auffällt: Man bereitet da ein Feindbild vor, dem man die Schuld für das Staatsversagen anhängt. So eine Art Dolchstoßlegende[wp].

Es gibt in diesem Land diese "freiheitlich demokratische Grundordnung"[wp] schon längst nicht mehr. Schaut mal, wer in den Parlamenten sitzt. Schaut mal, wie die Grünen den Staat unterwandern. Überlegt Euch mal, ob, wie und wann Ihr in Wahlkämpfen und Wahlkabinen die Wahl hattet, ob Ihr für oder gegen Feminismus, Gender, Migration seid. Ihr habt als Wähler doch fast nichts mehr zu sagen. Und wenn doch, werdet Ihr zum Staatsfeind gestempelt. Und bekommt gesagt, dass wenn es Euch nicht passt, Ihr gehen könnt.

Fast jede Talkshow, viele Nachrichten­sendungen sind nichts anderes als eine Verhöhnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Art und Weise, wie Baer Professorin und dann Richterin wurde, ist eine Verhöhnung derselben. Weil man es geschafft hat, im "öffentlichen Diskurs" Begriffe wie "Demokratie", "Grundgesetz" und "Grundordnung" mit Sozialismus, Feminismus, Marxismus, und dem ganzen Schwachsinn gleichzusetzen. Es ist doch nur noch Blödsinn, was da läuft. Allein das ganze Trans-Gehampel, das ja von ihr wesentlich befördert wurde.

Man muss diese "freiheitlich demokratische Grundordnung" auch gar nicht mehr angreifen. Sie ist längst dement und todgeweiht. Zerstört von links. Es ist nicht erforderlich, sie anzugreifen, weil sie längst nicht mehr überlebensfähig ist.

Man kann eigentlich nur noch auf Distanz gehen und sich - je nach Geschmack - mit Chips, Popcorn, einem Glas Wein oder einem kühlen Bier hinsetzen und dem Einsturz mit Gelassenheit und besagter Distanz zusehen. Und sich bitte daran erinnern, dass es nicht um Angriffe, sondern um die Zersetzung von innen heraus, aus der Regierung, den Gerichten und dem Bundes­verfassungs­gericht selbst erfolgte.

Und jetzt sind eben die Juristen dran.

– Hadmut Danisch[18]
WikiMANNia-Kommentar
Den Ausführungen des Bloggers Danisch ist noch einiges hinzuzufügen. An seiner Schlussfolgerung, dass die freiheitlich demokratische Grundordnung längst dement und todgeweiht ist, ändert das allerdings nichts.

Gewaltenteilung

Die vielgepriesene Gewaltenteilung gibt es aus vielen Gründen in der Praxis nicht. Zum einen sind Exekutive, Legislative und Justiz, sowie auch weite Teile der Meinungswirtschaft (besonders in den Öffentlich-rechtlichen) von Parteibuch-Besitzern besetzt. Das ist vielleicht der wirksamste Mechanismus, mit dem die Gewaltenteilung außer Kraft gesetzt wird. Es änderte sich nichts, als grüne Parteibücher dazu kamen und es steht auch nicht zu erwarten, dass sich etwas ändern würde, wenn AfD-Parteibücher dazu kämen.

Ein weiterer Mechanismus ist der Feminismus: Alle staatlichen Institutionen sind mittlerweise von Feministinnen durchsetzt, angefangen hatte es mit der feministischen Übernahme des Familienministeriums. Feministinnen bewirken darüber hinaus auch eine weitgehende Gleichschaltung der Parteien, weil inzwischen jede Partei feministisch geprägte Frauen­organisationen haben. So wurde auch der FDP ein feministisches Parteiprogramm aufgenötigt, was die Partei unwählbar macht.

Besonders fatal ist, dass Juristen sich in allen die Staatgewalten befinden. In den Parlamenten beschließen Juristen Gesetze, in den Regierungen handeln Juristen und in der Justiz ist der Bürger wiederum mit Juristen konfrontiert. Die von Danisch beschriebene "Säuberung der Justiz" ist also nicht das eigentliche Problem. Sie ist vielmehr der Schlussstein eines fast fertigen Gebäudes, das "Totalitarismus" zu nennen ist.

Susanne Baer

Susanne Baer ist eine interessante Person, anhand der sich vieles aufzeigen lässt. Die Politik hatte seinerzeit in der Humboldt-Universität zu Berlin einen Studiengang "Gender Studies" mit Susanne Baer als "Professorin" installiert. Ihre Aufgabe bestand darin, die Regierungs­institutionen auf "Gender" zu bügeln. Der Professoren­titel diente der Tarnung, um ihre ideologische Umstrukturierung als "wissenschaftlich" verkaufen zu können.

Nach erfolgreich abgeschlossener Arbeit wurde Susanne Baer dann ins Bundesverfassungsgericht, um dort als Verfassungsrichterin die Umgestaltung der Republik in Richtung "Gender" weiter voranzutreiben und in diesem Prozess das Bundes­verfassungs­gericht als unabhängigte Kontrollinstanz zu neutralisieren.

Baer sagte gegenüber der Deutschen Welle:

Zitat: «In Deutschland, aber auch in vielen anderen Ländern, geschieht derzeit etwas, das man als populistischen Versuch einer feindlichen Übernahme der Verfassung bezeichnen kann. Das heißt: Man behauptet, dass man hinter der Verfassung stehe, dass man der einzige wahre Hüter der Verfassung sei, dass man der einzige sei, der den Willen des Volkes vertritt. Aber gleichzeitig wird alles getan, um den Rechtsstaat als liberalen, toleranten, weltoffenen Rechtsstaat zu untergraben und insbesondere Verfassungs­gerichte, die wirklich unabhängig urteilen, zu demontieren, zu verunglimpfen und sogar abzuschaffen, wie es in Ungarn und Polen geschieht. Das ist ein ganz gefährlicher Versuch, weil er geschickt gemacht ist. Einerseits sind sie oberflächlich gesehen pro Verfassung, pro Grundgesetz, aber in Wirklichkeit sind sie gegen die Verfassung, sie untergraben und verunglimpfen sie sozusagen subversiv. Und wir müssen sehr vorsichtig sein, um nicht darauf hereinzufallen.»

Baer hat die Chuzpe[wp], anderen zu unterstellen, was sie als Verfassungs­richterin selbst getan hat.

Juristenschwemme

Die Anzahl der Rechtsanwälte in Deutschland bis 2015.

Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland besagt:

"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung."

Es ist das Werk von Juristen, aus eine Institution, die unter dem besondern Schutz des Grundgesetzes stand, eine Beliebigkeit zu machen, eine "Ehe für alle". Ehe und Familie (als Bereich des Private) - als Gegenentwurf zum Staat (als Bereich des Öffentlichen) - sind damit neutralisiert.

Es stellt sich die Frage, ob es angesichts der heuschrecken­artigen Vermehrung der Juristen noch einer speziellen "Säuberung" bedarf. Es gibt genug Auswahl, um linientreue Juristen auf die entscheidenden Posten zu befördern und der Rest darf Scheidungs­fälle, Asylforderungs­anträge und Migrantengewalt bearbeiten.

Fazit

Diese "freiheitlich demokratische Grundordnung" ist in der Tat längst dement und todgeweiht. Und ihre Totengräber rufen "Haltet den Dieb!"

Quality is a myth

Ich wundere mich seit Jahrzehnten, warum die Juristen einerseits immer so überheblich sind, dass nur ein Volljurist Gesetze verstehen kann und auslegen darf (obwohl jeder Honk sie machen darf und jeder Bürger sie befolgen muss), und ich dann unter den Juristen schon so viele unfassbar unfähige Exemplare erlebt habe, die nicht mal die Basics können.

beck-aktuell kommentiert einen Beschluss des Bundes­verwaltungs­gerichts damit, dass das Jura-Examen damit völlig willkürlich bewertet wird.

Und dabei ist die Note unter Juristen das ein und alles, entscheidet die Note, das "Prädikats­examen", das "befriedigend" oder "vollbefriedigend", ob man Richter wird, in eine Spitzenkanzlei mit sechsstelligem Einstiegsgehalt kommt, oder als kleiner Anwalt schauen muss, wo man bleibt.

Was mir aber auch erklärt, warum die beim Bundesverfassungsgericht meine Verfassungs­beschwerde gegen die Promotion nicht haben wollten, weil ich ja darin erklärt hatte, dass nach der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG selbst - und an die sind sie gebunden - gesetzliche Anforderungen und Maßstäbe für Promotion und Habilitation erforderlich sind - Juristen können sich greifbare Prüfungs­maßstäbe schlicht nicht leisten.

Damals hatte mir im Promotionsstreit der Vorsitzende am Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg in Mannheim gesagt, dass ich juristisch völlig recht hätte und das auch gut und wasserdicht begründet und belegt habe, sie mir da aber kein Recht geben werden, weil die Konsequenz daraus sei, dass auf viele Jahre hinaus gar niemand mehr promovieren werde, weil man weder solche Maßstäbe, noch ihnen genügende Promotionen hinbekäme. Und das wolle man nicht.

In den 1980er und 90er Jahren - und darauf hatte ich mich ja damals gestützt und verlassen - war das Bundes­verwaltungs­gericht noch die treibende Kraft beim Prüfungsrecht und wollte gute und rechts­staatliche Prüfungen. Und ich habe mich vor Gericht gewundert, warum ich mit jeder Menge bester Munition und bindender Rechtsprechung BVerwG und BVerfG ankomme, und die wirkungslos verpufft. Von Anwälten, darunter dem führenden Experten im Prüfungsrecht und sogar einem ehemaligen Richter des Bundes­verwaltungs­gerichts (der über meine damaligen Webseiten zum Prüfungsrecht auf mich aufmerksam geworden war) habe ich aber erfahren, dass das alles nicht mehr angewandt wird, weil politisch unerwünscht. Man will gar kein Leistungsprinzip, sondern völlige Willkür, weil man eben die Notenvergabe politisch steuern will. Der Vorläufer von Gender, Queer, Woke, Divers. Selbst Anwälte sagten mir, dass sie plötzlich nicht mehr vor Gericht durchkommen und aufgeben. In irgendeiner juristischen Zeitschrift in der Bibliothek bin ich sogar auf einen Aufsatz vom "Zurückrudern im Prüfungsrecht" gestoßen.

Man kann das ziemlich gut eingrenzen, dass wir bis ungefähr im Jahr 2000 ein gutes und rechts­staatliches Prüfungsrecht hatten, und das mit dem Aufkommen von Frauenquote usw. systematisch zerstört und durch Benotungs­willkür ersetzt wurde. Und dann erlebt man Gerichte, die alle zusammen von Recht nicht mehr als Laienwissen zu haben scheinen.

Schlagwort der Gender Studies: "Quality is a myth". Man hat die Juristen­ausbildung - sofern sie überhaupt je Substanz hatte, was mehrere Juristen mir gegenüber in Abrede stellten - systematisch verblödet, damit man die Juristenschaft politisch steuern kann. Ich fand das ja als Informatiker immer so dubios, dass die bei den Juristen diese "Repetitorien" brauchen. Als ich aber mal in einer Rechtsabteilung gearbeitet habe, sagten die mir, die seien wirklich notwendig, weil zu viele Dozenten schlicht nicht in der Lage wären, ihr Fach zu lehren. Und tatsächlich habe ich schon einige Fälle erlebt, in denen Jura-Dozenten von ihrem eigenen Fachgebiet (es war allerdings fast immer Staatsrecht, das scheinen die unfähigsten zu sein) keine Ahnung hatten. Jura-Studenten fragten mich mal und baten um Hilfe, wie sie denn Akteneinsicht in ihre Prüfungs­arbeiten erreichen könnten, der Professor sehe nicht ein, dass es einen Anspruch darauf gibt. Das Fach: Staatsrecht. Der Akteneinsichts­anspruch des Prüflings ist Staats- und Verfassungs­recht. Der Mann war fachlich und charakterlich nicht in der Lage, es zu begreifen, aber lehrt - und prüft - genau dieses Fach.

Viele Professoren (meiner damals ja auch) versuchen die Akteneinsicht in die Prüfungs­unterlagen schon deshalb zu verhindern, weil ihre Korrektur und Bewertung nicht tageslicht­tauglich und abgrundtief lächerlich ist. Denn die meisten Professoren sind nicht mehr als Zivilversager, die vor allem deshalb an der Uni geblieben sind, weil sie nicht in der Lage wären, das Fach auszuüben.

– Hadmut Danisch[19]

Literatur

  • Ingo Müller[wp]: Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit der deutschen Justiz., Kindler 1987, ISBN 3-463-40038-3, Edition TIAMAT 2014, ISBN 3-89320-179-3
  • Rolf Bossi[wp]: Halbgötter in Schwarz. Deutschlands Justiz am Pranger., Eichborn 2005, ISBN 3-8218-5609-2

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Hadmut Danisch: Wie naive Juristen die Digitalisierung erwürgen, Ansichten eines Informatikers am 26. Januar 2019
  2. Hadmut Danisch: Der "Anzeigenhauptmeister", der Datenschutz, das Fotografieren von Falschparkern und das Verwaltungsgericht Ansbach, Ansichten eines Informatikers am 29. Februar 2024
  3. Hadmut Danisch: Kein Schadensersatz von Klimaklebern?, Ansichten eines Informatikers am 20. Dezember 2022
    Das mit der angeblichen "Blamage" steht ganz unten unter "Update".
    Danisch legt in dem Artikel dar, dass es in der Juristerei viel mehr um die Rabulistik als die Rechtsauslegung geht.Neulich hieß es ja, dass die Lufthansa und der Flughafen Schadensersatz von den Klimaklebern für die Blockade des BER haben wollten.
    "Und zumindest nach meinem bürgerlich-laienhaften Rechtsempfinden würde ich, ohne die Gesetze genau nachgelesen zu haben, sagen, ja klar, schon allein aus dem BGB-Schadensersatz aus unerlaubter Handlung. Man kann nicht einfach auf ein fremdes Grundstück eindringen und jemanden mutwillig und ohne Not vom Geschäftsbetrieb abhalten. Denn wenn man das könnte, bräche ja der Wahnsinn aus, dann könnte man ja in jeden beliebigen Betrieb, der einem aus irgendwelchen Grünen nicht gefällt, einfach eindringen und die Leute vom Arbeiten abhalten. Da könnte ja ein Bäcker den Konkurrenten erledigen, indem einfach Leute schickt, die in dessen Bäckerei einbrechen und sich ihm beim Backen in den Weg stellen.
    Was, nebenbei gesagt, durchaus eine juristische Auslegung ist, denn die Juristen kennen verschiedene Auslegungsmethoden von Normen, und eine davon ist, was passieren würde, wenn die fragliche Auslegung allgemeine Rechtspraxis würde und dann daraus folgte, ob das zu einer Verletzung allgemeiner oder höherwertiger Normen führte. Schon allein daraus könnte man folgern, dass sie schadens­ersatz­pflichtig sein müssten, weil sonst ein Weg eröffnet wäre, mit dem jeder jeden beliebig schädigen könnte ohne haften zu müssen. Und das kann es ja nicht sein.
    Nun ging aber durch die Social Media, dass die Legal Times Online behaupte[ext], dass die Klimakleber nicht schadens­ersatz­pflichtig seien. Es handelt sich um einen "Gastbeitrag" von Prof. Dr. Marc-Philippe Weller und Camilla Seemann, Direktor und Studentin/Mitarbeiterin am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschafts­recht der Universität Heidelberg. Die sagen da, die Klimakleber seien nicht schadens­ersatz­pflichtig.
    Und ich halte den Aufsatz nicht nur für im Ergebenis falsch und rechtsfehlerhaft, sondern für eine gezielte Schwindelnummer, mit der sie einen über den Haufen schwätzen wollen. Wie immer ist in der Juristerei nämlich die Rabulistik viel wichtiger als die Rechtsauslegung.
    Und das fällt mir an diesem Artikel dann auch gleich auf, dass es Rabulistik und nicht die klassische Rechts­auslegung nach den klassischen Methoden ist. Das ist inzwischen wie bei den deutschen Gerichten, dass nicht Rechts-, sondern Begründungs­findung betrieben wird.
    Sie verpacken das in eine Reihe von Hinweisen, wonach sie nicht schadens­ersatz­pflichting seien, die hier aber nicht relevant sind. Das ist eine typische Rhetorik­figur, den Schwindel in einer Reihung von offensichtlichen Wahrheiten zu verpacken. [...]
    Bewertung
    Das ist der letzte Bullshit, was die Legal Times Online und dieser Professor Weller uns da auftischen.
    Wild zusammengemurkst, suggestiv verfälschter Quatsch, aber auch typischer Juristen­schwindel.
    Reine Rabulistik, nicht mal gut gemacht. Begründungs- statt Rechts­findung.
    Stümperhaft. Das Papier nicht wert.
    Aber beide, der Professor wie auch die Studentin/Mitarbeiterin haben mit diesem Quatsch jeweils wieder einen Eintrag in ihrer Veröffentlichungs­liste und sind nicht nur auf der akademischen Karriere­leiter, sondern auch im rot-grünen Gefälligkeits­monopoly wieder eine Stufe nach oben gestiegen.
    Und solche Leute bilden dann Jurastudenten aus. (Das habe ich aber schon oft erlebt, dass gerade Jura­professoren schon in einfachen Grundlagen sogar ihres eigenen Fachs versagen. Ich frage mich immer wieder, was für Leute in Deutschland oder auch international Professoren für Recht werden können und dürfen.)
    Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland steht: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." In jedem deutschen Familiengericht kann man miterleben, wie Juristen 1001-Gründe finden, warum dieser Schutz im konkreten Fall nicht wirksam werden soll/kann...
  4. Hadmut Danisch: Als wären wir Muggles, Ansichten eines 20. Dezember 2022
  5. Hadmut Danisch: Die Juristen, die politische Rechtsprechung und das Zeitungssterben, Ansichten eines 28. Februar 2023
  6. Hadmut Danisch, Juristischer Digitalschaden, Ansichten eines Informatikers am 1. Oktober 2019
  7. Verkehrsgerichtstag: Unfälle mit selbstfahrenden Autos - müssen Programmierer ins Gefängnis?, Spiegel Online am 24. Januar 2019 (Für Unfälle mit selbst­fahrenden Autos sollen nicht die Insassen verantwortlich gemacht werden - darauf pochen Experten auf dem Verkehrs­gerichts­tag. Große Probleme könnten dagegen die Programmierer bekommen.)
  8. Bundesrechtsanwaltsordnung: § 1, dejure.org
  9. 9,0 9,1 Hadmut Danisch: Anwaltsschreiben, Ansichten eines Informatikers am 19. Januar 2020
  10. Oh, ja! Dieser Typ Leute ist der WikiMANNia-Redaktion auch bekannt!
  11. Anmerkung der WikiMANNia-Redaktion: Sehr richtig! Diese Leute maulen rum, wollen es aber nicht (oder können es nicht?) selbst besser machen.
  12. Hadmut Danisch: Ich hätte in der Verfassungsrechtsvorlesung kein "ausreichend" bekommen, Ansichten eines Informatikers am 19. Januar 2020
  13. Hadmut Danisch: Ein stalkender Jurist schreibt mir..., Ansichten eines Informatikers am 2. Februar 2020
  14. Hadmut Danisch: Juristen sind das Problem, für dessen Lösung sie sich halten, Ansichten eines Informatikers am 22. Mai 2019 (Die haben nichts. Die wissen nichts. Die können nichts.)
  15. 15,0 15,1 Keine juristische Ausbildung mehr für Regierungskritiker?, PI-News am 27. Mai 2023
  16. 16,0 16,1 Justizministerkonferenz Frühjahr 2023 in Berlin: Die wich­tigsten Beschlüsse im Über­blick, Legal Tribune Online am 26. Mai 2023
  17. Twitter: @dw_politics - 23. Mai 2023 - 15:54 Uhr
    Susanne Baer: "In Deutschland, aber auch in vielen anderen Ländern, geschieht derzeit etwas, das man als populistischen Versuch einer feindlichen Übernahme der Verfassung bezeichnen kann. Das heißt: Man behauptet, dass man hinter der Verfassung stehe, dass man der einzige wahre Hüter der Verfassung sei, dass man der einzige sei, der den Willen des Volkes vertritt. Aber gleichzeitig wird alles getan, um den Rechtsstaat als liberalen, toleranten, weltoffenen Rechtsstaat zu untergraben und insbesondere Verfassungs­gerichte, die wirklich unabhängig urteilen, zu demontieren, zu verunglimpfen und sogar abzuschaffen, wie es in Ungarn und Polen geschieht. Das ist ein ganz gefährlicher Versuch, weil er geschickt gemacht ist. Einerseits sind sie oberflächlich gesehen pro Verfassung, pro Grundgesetz, aber in Wirklichkeit sind sie gegen die Verfassung, sie untergraben und verunglimpfen sie sozusagen subversiv. Und wir müssen sehr vorsichtig sein, um nicht darauf hereinzufallen."
    Susanne Baer: "Something is happening in Germany right now, as it is in many other countries as well, that can be described as a populist attempt at a hostile takeover of the constitution. That is: People claim that they stand behind the constitution, that they are only true guardians of the constitution, that they are the only ones who represent the will of the people. But at the same time everything is done to undermine the constitutional state as a liberal, tolerant, open-minded constitutional state, and in particular to dismantle and vilify constitutional courts, that really judge independently, and even to abolith them, as is done in Hungary and Poland. It's quite a dangerous attempt, because it's cleverly done. On the one hand, they're superficially pro-constitution, pro-basic law, but actually they're against the constitution, so to speak subversiverly undermining and vilifying it. And we have to be very careful not to fall for this."
  18. Hadmut Danisch: Berufsverbot für nicht politkonforme Juristen, Ansichten eines Informatikers am 29. Mai 2023
  19. Hadmut Danisch: Juristen: Quality is a myth, Ansichten eines Informatikers am 30. Januar 2024

Querverweise