Information icon.svg 12. Welttag der genitalen Selbstbestimmung am 7. Mai 2024 Logo-Worldwide Day of Genital Autonomy.png
Information icon.svg Marsch für das Leben in Berlin (und Köln), Termin: 21. September 2024, Ort: Brandenburger Tor, Uhrzeit: 13:00 Uhr - Info[ext] 1000plus.jpg
Information icon.svg MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956.
Aktueller Spendeneingang: !!! Spenden Sie für Hosting-Kosten im Jahr 2024 !!! Donate Button.gif
18,2 %
218,00 € Spendenziel: 1.200 €
Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Spenden Sie für eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde.
Logo - MSI.png
Besser klug vorsorgen, als teuer draufzahlen. - MSI
Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 20. April 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
WikiMANNia schützt die Jugend vor familien­zerstörender Familienpolitik und staatlicher Indoktrination. All die Dinge, wovor Jugendliche geschützt werden müssen - Hass, Hetze, Aufruf zur Gewalt und Pornographie - gibt es hier nicht. WikiMANNia dokumentiert lediglich die Wirklichkeit, ohne sich mit dem Abgebildeten, Zitierten gemein zu machen, ohne sich das Dargestellte zu eigen zu machen. In WikiMANNia erfahren Sie all das, was Sie aus Gründen der Staatsräson nicht erfahren sollen.
Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Kinderrechte

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Familie » Kinder » Kinderrechte
Hauptseite » Staat » Recht » Menschenrechte » Kinderrechte

Der Begriff Kinderrechte (Kofferwort aus den Wörtern Kinder und Menschenrechte) insinuiert, dass es spezifische, von den allgemeinen Menschen­rechten abweichende bzw. darüber hinausgehende, "Rechte" für Kinder gäbe.

Es geht um den Versuch, den Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes unterlaufen, der da lautet:

Zitat: «Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.»[1]

Mit der Erfindung spezifischer Rechte von Kindern wird ein Instrument geschaffen, das dem Staat ermöglicht, Kinder von ihren Eltern zu entfremden[wp] und die souveräne Familie dem Staat zu unterwerfen. Indem sich der Staat die Rolle des aktiven Verteidigers des Kindeswohls anmaßt, der vorgeblich die so genannten Kinderrechte gegen die Eltern "verteidigt", kann er die grundgesetz­lichen Schutzauftrag umgehen, Ehe und Familie angreifen und unter dem Vorwand des Kinderschutzes zerstören.

Vom Wesen der "Kinderrechte"

Zitat: «"Kinderrechte" gehören in Elternhände, nicht ins Grundgesetz!»[2]

Das Grundgesetz besagt in Artikel 6, Absatz 2:

Zitat: «Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.»

Mit dem Slogan "Kinderrechte ins Grundgesetz" soll dieses "natürliche Recht der Eltern" ausgehebelt und die Kinder unter die Obhut und Kontrolle des Staates gestellt werden. Die Kinder gehören dann also "dem Staat", oder "der Partei", wie bei den Genossen Stalin, Hitler und Mao. Einen Schutz gegen die totalitäre Allmacht des Staates gäbe es dann nicht mehr, weil dieser sich bei seiner Betätigung selbst überwacht.

Das Vorhaben "Kinderrechte ins Grundgesetz" ist grundgesetz­widrig[wp] und würde die Absicht des Grundgesetzes, den Bürger vor dem Staat zu schützen, ins Gegenteil verkehren und ihn geradezu dem Staat schon als Kind völlig ausliefern.

Zitat: «"Kinderrechte" weisen die Tendenz auf, das Elternrecht zulasten des staatlichen Bestimmungs­rechts zu schmälern. Bei ihnen gewinnt weniger das einzelne Kind an Rechten, sondern vielmehr der Staat an Bestimmungsmacht.»[3]
Zitat: «"Kinderrechte" sind Staatsrechte und die Familienpolitik aller potentiellen Regierungs­parteien will die Entmündigung der Eltern - Birgit Kelle[4]
Zitat: «Der Wohlfahrtsstaat ersetzt die Caritas[wp] durch politische Rechte auf bestimmte Lebens­standards. Die Regierung verschenkt also Ansprüche und Rechte, die wiederum nur durch Regierungs­handeln eingelöst werden können. So sind wir unterwegs vom Rechtsstaat zum Berechtigungs­staat.

Die neue sozialistische Strategie besteht darin, neue "Rechte" zu erfinden, die es dem Staat ermöglichen, sich ins Privatleben einzumischen. Mit jedem neuen "Recht" verschafft sich die Regierung nämlich Zutritt zu unserem Privatleben. Ein unbeliebiges Beispiel: "Rechte für Kinder". Das ist wohl nicht einmal gut gemeint, aber es klingt sehr gut. Doch wer sich von dem Sirenen­gesang der Politischen Korrektheit nicht betören lässt, erkennt rasch, dass "Rechte für Kinder" nur heißt: Verstaatlichung der Kinder. Kinderrechte entfremden die Kinder ihren Eltern und unterwerfen sie dem Staat.» - Norbert Bolz[5]

Kinderrecht auf "eigene" Sexualität

Die Grünen haben sich schon in den 1980er Jahren für "Kinderrechte" stark gemacht, für das Recht der Kinder auf eigene Sexualität:

Kinder für alle!

Es waren nicht nur die Grünen. Es waren auch nicht nur die 68er. Es war der Zeitgeist, der allerdings war links bzw. liberal. Es war einfach angesagt bei (fast) allen, die sich als fortschrittlich verstanden: Dass doch nichts dabei sei, wenn Erwachsene mit Kindern... denn die wollten es doch auch. Und es war kein Zufall, dass sich diese Haltung im Laufe der 70er Jahre auf breiter Front Bahn brach. Angeführt vom harten Kern der Pädophilen, die sich nun ungeniert als "Pädosexuelle" bezeichneten und als "Kinder­freunde" verklärten. "Verbrecher ohne Opfer" waren sie in der Zeit nicht nur für die taz.

Doch es sind die 68er und ihre Erben, die Grünen, die in den ihnen nahestehenden Publikationen nicht nur das Recht der Kinder auf eine eigene Sexualität propagierten, sondern auch das Recht der Erwachsenen (sprich: Männer) auf die Sexualität mit Kindern. Die Grünen waren es, die gleich 1980 auf ihrem zweiten Parteitag die Streichung des § 176 debattierten, der die Sexualität mit Kindern unter 14 Jahren unter Strafe stellt, sowie ebenso des § 174 (sexueller Missbrauch von minder­jährigen Schutz­befohlenen[wp]).

Fünf Jahre später winkte der Landesparteitag der Grünen in NRW den SchwuP-Antrag durch. Mit 76 zu 53 Stimmen wurde die Legalisierung von Sex Erwachsener mit Kindern unter 14 beschlossen, sofern es sich um "einvernehmlichen Sex" handele. Die Grünen NRW kamen nicht in den Landtag.

Inspiriert worden war der Antrag u. a. von der grünen BAG SchwuP (Bundes­arbeits­gemeinschaft Schwule, Päderasten und Trans­sexuelle). Der Koordinator der SchwuP, Dieter Ullmann, war da wegen Kindesmissbrauchs schon mehrfach im Gefängnis gewesen. Und übrigens war bei der SchwuP auch der Grüne Volker Beck aktiv - oder, um es mit seinen heutigen Worten zu sagen: "ein, zweimal da".

Alice Schwarzer[6]

Kinderrecht auf "eigene" sexuelle Identität

Die Grünen machen sich inzwischen verstärkt durch die Spezialdemokraten weiterhin für "Kinderrechte" stark. Die Forderung nach einem Recht der Kinder auf eigene Sexualität wurde leicht in ein Recht der Kinder auf eigene sexuelle Identität geändert.

An Kindern soll nun auch ohne Zustimmung ihrer Eltern eine Geschlechtsumwandlung durchgeführt, eine Hormontheraphie begonnen und Pubertätsblocker verabrecht werden können. Den Eltern sollen durch "Kinderrechte" die Möglichkeit genommen werden, dagegen Widerspruch einlegen zu können.

Gegenargumente

Zitat: «Es gibt Familien mit Kindern in Deutschland, deren Strukturen einen freien Geist eher an Gefängnisse und Trostlosigkeit denken lassen, als dass sie ein wohlig-warmes Gefühl auslösen könnten, das einem beim Gedanken an Familie als geschütztem Lebensraum normalerweise überkommt.

Familie - das sollte ein Raum sein, in dem gefördert und gefordert (und das in dieser Reihenfolge) wird und wo ein Kind optimale Voraussetzungen vorfindet, um - zum guten Schluss - zu einem vollwertigen und eigenständigen, zu einem frei denkenden und (eigen-)verantwortlichen Mitglied der Gesellschaft gereift zu sein. So weit so gut. Was braucht es nun dazu? Als sicher darf gelten: Ein Kind - aufgrund mangelnder Eigenständigkeit besonders schützenswert - ist und bleibt auch ein Mensch! Insofern schützen Menschenrechte, wie wir sie im Grundgesetz finden, natürlich auch ein Kind.

Wer also "Kinderrechte im Grundgesetz" fordert, der verleiht einem Kind zunächst einmal den Status des "unmenschlichen" und trägt so - ob bewusst oder unbewusst - dazu bei, dass ein Kind "verdinglicht" wird, wo es doch eigentlich Träger eigener Grundrechte ist.» - vaeterwiderstand.de[7]

Zitat: «Nach mehreren gescheiterten Versuchen präsentiert die Bundesregierung nun einen neuen Formulierungs­vorschlag für "Kinderrechte", der als eine inhaltliche Leerformel das Grundgesetz aufblähen soll.

Ganz unabhängig davon, wie harmlos die Formulierung gesonderter "Kinderrechte" im Grundgesetz erscheinen mag und sogar betont, die Erst­verantwortung der Eltern bliebe unberührt: Allein die Tatsache einer Änderung des Art. 6 GG ruft zwangsläufig eine neue Rechtsprechung hervor und bringt dadurch das fein austarierte Verhältnis von Eltern, Kindern und Staat ins Ungleichgewicht - zu Lasten der Eltern und der Kinder. Zusätzlich gibt die geplante Platzierung der "Kinderrechte" vor dem Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) der Rechtsprechung eine veränderte, gefährliche Gewichtung vor. Das natürliche Elternrecht würde damit de facto ausgehebelt und die Macht des Staates über die Familie deutlich ausgedehnt.

"Kinderrechte" im Grundgesetz bringen Kindern kein einziges neues Recht, dafür aber den staatlichen Behörden neue Zugriffs­möglichkeiten gegen die Familie. Es geht hier auch nicht um die Planung von Bolzplätzen, sondern um die Einführung einer Kita-Pflicht, Zwangs­impfungen u.ä. Mit diesem faulen "Kinderrechte"-Kompromiss steht die SPD kurz vor Erreichen ihres seit Jahrzehnten verfolgten Ziels, die Eltern zu entrechten.

Damit es jedoch zur Grundgesetz­änderung kommt, ist eine Zwei­drittel­mehrheit im Bundestag und Bundesrat nötig. Dass diese zustande kommt, ist längst nicht gesichert.» - Hedwig von Beverfoerde[8]

Die fünf wichtigsten Argumente zusammengefasst:

Wirft man einen Blick in die Medien, möchte man meinen, alle seien sich einig: "Kinderrechte" gehören ins Grundgesetz. Einwände scheint es nicht zu geben. Und wozu auch? Der Begriff "Kinderrechte" klingt zu positiv, als dass hier kritische Töne überhaupt angebracht wären. In Wahrheit ist das Thema komplexer als man annehmen mag. 2013 und 2016 brachten SPD, Grüne und Linke Gesetzes­entwürfe ein, um den alten linken Traum von "Kinder­rechten" im Grundgesetz wahr werden zu lassen. Doch die wissen­schaftlichen Stellung­nahmen, die für die Anhörungen des Rechts­ausschusses[ext] (2013) und Familien­ausschusses[ext] (2016) in Auftrag gegeben wurden, machten ihnen einen Strich durch die Rechnung. Die Mehrheit der Gutachter in beiden Anhörungen, darunter alle Rechts­wissen­schaftler, sprach sich gegen eine Verankerung der "Kinderrechte" im Grundgesetz aus.

Trotz deren fundierten Argumenten knickten CDU und CSU bei den Koalitions­verhandlungen 2017 ein und vereinbarten, bis spätestens Ende 2019 einen erneuten Gesetzes­entwurf vorzulegen. Daher wollen wir die Abgeordneten in einem kurzen Überblick an die fünf wichtigsten Argumente der juristischen Gutachter gegen eine Aufnahme von "Kinder­rechten" ins Grundgesetz erinnern.

  1. Keine Schutzlücke im Grundgesetz
    Die Juristen haben eindeutig festgestellt, dass "Kinderrechte" im Grundgesetz nicht nötig sind. Kinder sind bereits Träger aller Grundrechte. Das Grundgesetz weist somit keine Schutzlücke auf. Der Gesetzgeber betrachtet Kinder auch nicht als Objekt. Im Gegenteil, bereits heute muss dem Kindeswohl in allen Gesetzgebungs­verfahren Vorrang gewährt werden.
  2. "Kinderrechte" hebeln das Elternrecht aus
    Auch wenn immer wieder behauptet wird, Eltern bekämen mit den "Kinderrechten" ein weiteres Hilfsmittel in die Hand, um die Interessen ihrer Kinder gegenüber dem Staat durch­zusetzen, würde die Realität gegenteilig aussehen. Das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat im Grundgesetz (Artikel 6) ist ausgewogen und klug formuliert. Die Einführung von gesonderten "Kinder­rechten" würde unweigerlich dazu führen, dieses Verhältnis zu stören und die Möglichkeiten für staatliche Eingriffe, Vorschriften und Inobhutnahmen zu erweitern. Der Staat, vertreten durch staatliche Behörden, könnte als primärer Anwalt behaupteter Kindes­interessen auftreten. Das von Natur aus den Eltern zustehende Recht auf Erziehung der Kinder bliebe nurmehr als leere Worthülse im Grundgesetz stehen, wäre de facto aber ausgehebelt! Deswegen muß die Aufnahme von "Kinderrechten" ins Grundgesetz vollständig verhindert werden, unabhängig vom Formulierungs­vorschlag. Eine diesbezügliche Grundgesetz­änderung ist abzulehnen.
  3. Eine Grundgesetzänderung wäre symbolischer Natur
    Die Befürworter von "Kinderrechten" im Grundgesetz argumentieren, durch die gesetzliche Änderung könne man Kindern besser vor Armut, Missbrauch oder mangelnder Bildung schützen. Tatsächlich wäre die Grundgesetz­änderung vor allem symbolischer Natur und würde nichts Konkretes zur Verbesserung der Lebens­situation von Kindern beitragen. Diese Verbesserung muss in anderen gesetzlichen Bereichen geschehen, beispielsweise im Straf- oder Sozial­gesetzbuch.
  4. "Kinderrechte" verändern Struktur des Grundgesetzes
    Der Grundrechtsschutz im Grundgesetz ist einheitlich und umfassend aufgebaut und beruht auf Abwehr­rechten gegenüber dem Staat. "Kinderrechte" brechen nicht nur diese einheitliche Struktur auf, sondern sind auch Anspruchs­rechte, die dem Wesen des Grundgesetzes fremd sind. In der Folge eröffnet sich jeder Personen­gruppe die Möglichkeit, eigene Rechte im Grundgesetz zu fordern, selbst wenn sie gar nicht wirklich schutz­bedürftig wären.
  5. Keine Verpflichtung durch UN-Kinderrechtskonvention
    Die UN-Kinderrechtskonvention ist in der Argumentation der Befürworter der wichtigste Bezugspunkt. Die Konvention verlangt allerdings keine Aufnahme von "Kinder­rechten" in die jeweilige nationale Verfassung. Mit der Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag 1992 gilt die Konvention bereits als Bundesgesetz, was für ihre Umsetzung ausreicht. Die Empfehlung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes an Deutschland, die "Kinder­rechte" ins Grundgesetz aufzunehmen, erfolgte erst, nachdem die Bundes­regierung selbst diesen Vorschlag eingebracht hatte und besitzt darüber hinaus keine normative Kraft für die deutsche Gesetzgebung.

Die Bundestagsabgeordneten sollten sich diese Argumente nochmals vor Augen führen, bevor sie über eine unnötige und gefährliche Änderung des Grundgesetzes abstimmen. Vor allem die Politiker der bürgerlichen Parteien können hier unter Beweis stellen, die Familie und das Elternrecht ernsthaft verteidigen zu wollen.

Die Gutachten der Rechtwissenschaftler einzeln zusammengefasst:

Demo für alle[9]

Weitere Stimmen

[Für das] Projekt [...] "Kinderrechte in der Verfassung" [...] haben sich Union und SPD auf Regierungsebene auf eine neue Fassung geeinigt, die auf den ersten Blick harmlos wirkt:
"Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigen­verantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungs­rechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erst­verantwortung der Eltern bleibt unberührt."

Diese vier Sätze scheinen behaupten zu wollen, dass man das Grundgesetz beachten soll.

Doch so banal ist es nicht, obwohl Thorsten Frei, stellvertretender Fraktions­vorsitzender der Union im Deutschen Bundestag, vollmundig behauptet: "Zum einen mache der Kompromiss Kinderrechte im Grundgesetz sichtbar, zum anderen sorge er dafür, dass die Rechte der Eltern keinesfalls geschmälert werden", so Presse­erklärung der CDU/CSU-Bundestags­fraktion vom 12. Januar 2021.[10]

MdB Frei sollte hätte sich besser vorher von den Juristen seiner eigenen Partei, der CDU, beraten lassen.

Diese meinen nämlich: "Wer geändertes Verfassungsrecht säht, wird eine geänderte Verfassungs­recht­sprechung ernten."[11]

Die bloße Existenz von (pseudo)-Kinder­rechten im Grundgesetz ist ein gravierender Einschnitt und kann die Rechtsprechung - zu Lasten der Eltern - nachhaltig verschlechtern.

Und das unabhängig davon, wie "schwach" die "Kinderrechte" im Grundgesetz definiert werden.

Denn, so die CDU-Juristen, "Daher gilt: Der Schutz der Rechte der Kinder ist schon heute eine grundgesetzlich verbürgte Pflichtaufgabe des Staates... Die Positivierung von Kinderrechten wird in vorhersehbarer Weise dazu führen, das Elternrecht zugunsten des staatlichen Bestimmungs­rechts zurückzudrängen... Die grundgesetzliche Positivierung expliziter Kinderrechte gibt das Elternrecht einer schwächenden Neubewertung durch das Bundes­verfassungs­recht preis."

Die CDU-Juristen fokussieren sich in ihrem Gutachten auf die Auswirkungen von Kinder­rechten auf das Elternrecht auf Erziehung, wie sie gegenwärtig in Art. 6 Abs. 2 GG definiert sind.

Sie tun das zurecht, denn das ist der entscheidende Punkt: Kinderrechte können gegen Elternrechte ausgespielt werden.

Und der Staat (wer denn sonst) wird die Eltern­rechte im vermeintlichen Schutz von Kinder­rechten aushebeln.

Weil Kinder in der Regel ihre so genannten "Kinderrechte" gar nicht selbst geltend machen können, läuft es darauf hinaus, dass die Kinderrechte de facto Rechte des Staates gegenüber den Eltern sind.[12]

Nun könnte man einwenden, im vorgeschlagenen Wortlaut sei der Passus "Die Erst­verantwortung der Eltern bleibt unberührt".

Das reicht aber nicht, um die Gefahr einer Einschränkung von Elternrechten zu bannen.

Abgesehen davon, dass im Passus nicht von Eltern­RECHTEN die Rede ist, sondern von "Erst­verantwortung", bietet das keinen hinreichenden Schutz vor einem übergriffigen Staat.

Die CDU-Juristen sind in ihrem Gutachten sehr deutlich:

"Sollte eine Verfassungsänderung allein mit der Intention erfolgen, die bestehende Rechtslage ausdrücklich im Verfassungstext festzuschreiben, kann nicht verlässlich gesichert werden, dass diese Intention realisiert werden kann. Der bloße Symbolcharakter der Änderung müsste sich zumindest deutlich im Text der Verfassung (und nicht nur im Text der Begründung) nieder­schlagen, beispielsweise durch den dezidierten Hinweis, dass die neu eingeführten Kinderrechte "das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG unberührt lassen". Ob eine solche Formulierung einen verlässlichen Schutz vor grundlegenden Veränderungen der Rechtsprechung zum Elternrecht bietet, ist gleichwohl zu bezweifeln, weil es für das Bundesverfassungsgericht trotz einer derartigen Formulierung kaum überzeugend sein dürfte, dass sich eine Änderung des Verfassungstextes nicht auf den materiellen Gehalt der Verfassung auswirken soll."

Fazit: Auch dieser neue Kompromiss zwischen Union und SPD ist ein fauler Kompromiss.

Und ein unnötiger Kompromiss, denn Kinder sind in der gegenwärtigen Fassung des Grundgesetzes schon umfassend geschützt.

– Mathias von Gersdorff[13]
Am 15. April 2021 hat der Bundestag über den Entwurf der Bundesregierung in erster Lesung und über den Entwurf der Grünen in zweiter und dritter Lesung (also abschließend) zum Thema "Kinderrechte in der Verfassung" debattiert. Anschließend wurde der Antrag der Bundesregierung in die entsprechenden Ausschüsse (Familie und Recht) überwiesen werden. Eine Abstimmung über diesen Entwurf wird noch in der laufenden Legislaturperiode angestrebt.

Dieser Gesetzentwurf der Grünen wird in der Abstimmung voraussichtlich keine Zweidrittel-Mehrheit finden. Dennoch lohnt es, ihn zu analysieren, denn er zeigt das Ziel grüner und linker Politiker:

Die Demontage der Elternrechte unter dem verführerischen Deckmantel "Kinderrechte".

Konkret fordern die Grünen eine Novellierung von Artikel 6 des Grundgesetzes an entscheidenden Stellen.

Die geltende Fassung von Artikel 6 GG, Satz 1 lautet: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung."

Der Entwurf der Grünen sieht folgen Wortlaut vor: "Kinder, Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung."

Die gegenwärtige Fassung von Satz 2 ist: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."

Der Entwurf der Grünen sieht vor: In Absatz 2 werden nach dem Wort "Kinder" die Wörter "unter Achtung ihrer Persönlichkeit und ihrer wachsenden Selbständigkeit" eingefügt.

Satz 4 der gegenwärtigen Fassung lautet: "Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."

In Satz 4 ist die Änderung der Grünen besonders wichtig. Die Grünen wollen einen eigenen Satz einfügen, Satz 4a, der die Kinderrechte näher definiert: "Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung. Bei allen Angelegenheiten, die das Kind betreffen, ist es entsprechend Alter und Reife zu beteiligen; Wille und zuvörderst Wohl des Kindes sind maßgeblich zu berücksichtigen."

Die von den Grünen angestrebten Änderungen des Grundgesetzes streben die Emanzipation der Kinder von den Eltern ab.

Kinder werden nicht mehr als Mitglieder einer organischen Einheit, der Familie, gesehen, sondern als völlig autonome Individuen.

Wenn diese Änderungen keine leeren Normen werden sollten, müsste der Staat eine viel größere Rolle bei der Erziehung der Kinder und bei deren Wahrnehmung von Rechten spielen.

Die Wächterfunktion des Staates[14] würde also deutlich erweitert werden zu Lasten des Erziehungsrechtes[wp] der Eltern gehen.

In einer radikalen Auslegung könnte man sogar die "Kinderrechte in der Verfassung" so auslegen, dass der Staat die erste Geige spielt und er den Familien die Obhut[wp] der Kinder überträgt.

Aus diesem Grund werden Kinder in Satz 1 wohl auch als erste genannt. Es hätte auch heißen können, "Ehe, Familie und Kinder, stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung."

Die Reihenfolge ist nicht irrelevant, sondern stellt eine Art Hierarchie der Prioritäten her: Wenn die Kinder die ersten Schutz­befohlenen sind, so sind deren Interessen und Rechte auch zuerst zu berücksichtigen.

Fazit: Kinderrechte in der Verfassung sind in Wahrheit mehr Rechte für den Staat.


Der Antrag der Grünen entspricht des Weiteren haargenau den ideologischen Maximen der 1968er-Revolution:

  1. Es gibt keine Familien, sondern nur Individuen.
  2. Kinder sollen wie eine "Minderheit" behandelt werden, die besonders geschützt werden muss, wie etwa auch die Homosexuellen, Transsexuellen etc.
  3. Ehe und Familien sind für die Grünen sowieso "soziale Konstruktionen", deren Sinn und Zweck lediglich das Aufrecht­erhalten von "willkürlichen Herrschafts­strukturen" ist. Deshalb sollten sie abgeschafft werden.
  4. Das Kind selbst soll in jeglicher Hinsicht über seine Identität und seine Persönlichkeit entscheiden (etwa wie das die Gender-Ideologie im Falle der Geschlechtlichkeit postuliert).

Kinderrechte würden zu analogen revolutionären Vorgängen führen, wie der Feminismus: Eine totale Gleichschaltung zwischen den Generationen.

In einer derart radikal egalitären Gesellschaft gibt es aber weder Väter, noch Mütter, noch Ehen, noch Familien.

"Kinderrechte" sind somit eine weitere Etappe in die radikal­egalitäre und utopistische sozialistische Gesellschaft, die sich die 1968er-Revolutionäre erträumt haben.

– Mathias von Gersdorff[15]
Von Zeit zu Zeit wird das Thema "Kinderrechte in das Grundgesetz" hervorgeholt, ohne damit bislang Erfolg gehabt zu haben. Nun macht sich die amtierende Bundes­familien­ministerin Manuela Schwesig (SPD) zusammen mit Bundes­justiz­minister Heiko Maas erneut daran. Die SPD-Bundestags­fraktion sowie die Fraktionen von Linkspartei und Grünen unterstützten sie, die Union (noch) nicht.

Die Begründung für die Notwendigkeit gesonderter Rechte für die Kinder wird stets nach folgendem Muster gestrickt: Immer mehr Kinder werden vernachlässigt, misshandelt und missbraucht. Werden Kinder aus diesen Gründen der Obhut der leiblichen Eltern entzogen, kommen sie zu Pflegeeltern. Doch auch dann erlischt das Erziehungs­recht der leiblichen Eltern nicht, so dass das Kind eventuell nach einer gewissen Zeit zu ihnen zurück­kehren muss, auch dann, wenn es sich bei den Pflege­eltern wohlfühlt. [...]

Geht es nach dem Willen Schwesigs, soll es Jugend­ämtern und Gerichten - also dem Staat - leichter gemacht werden, Kinder bei den Pflege­eltern zu belassen. Dies käme einer (weiteren) Einschränkung der Erziehungs­rechte der leiblichen Eltern gleich.

Bei Schwesigs Konzept wird eines sehr deutlich: "Kinderrechte ins Grundgesetz" bedeutet "weniger Elternrechte". Beide stehen nach Auffassung von Schwesig und anderer linker Politiker in Konkurrenz.

Selten erwähnen diese Politiker, dass im Grunde die Rechte des Staates über das Kind in Konkurrenz mit den Eltern­rechten stehen, denn "Kinderrechte" ins Grundgesetz aufzunehmen bedeutet automatisch eine größere Einfluss­nahme des Staates auf die Belange der Kinder.

Man könnte nun einwenden, hier würde der Teufel an die Wand gemalt, denn Schwesig hätte bloß die Kinder im Blick, die misshandelt und vernachlässigt werden. Dieser Einwand ignoriert aber die Tatsache, dass Schwesigs Aussagen und Politik systematisch gegen die traditionelle Familie gerichtet sind. [Und das beschränkt sich nicht nur auf Schwesig. Seit nunmehr 50 Jahren wird von Politikern Ehe und Familie systematisch demontiert, weil viele in Deutschland von traditioneller Ehe und Familie wenig halten.] [...]

Das Grundgesetz fokussiert auf die Elternrechte und auf die Ehe, weil es noch davon ausgeht, dass sich die Gesellschaft aus Familien, und nicht aus Individuen zusammensetzt. Die Familie ist die Keimzelle der Nation und nicht der einzelne. Aus diesem Grund darf der Staat in das Familien­leben nur in Notfällen eingreifen, wie eben im Fall von Misshandlung und Ver­nachlässigung.

Mit solchen Gedanken kann Manuela Schwesig offenbar nichts anfangen. Für sie [und auch viele andere] ist Familie eine per Zufall zusammen­gewürfelte Gruppe von Menschen. Wäre das tatsächlich so, dann könnten nur einzelne Individuen Träger von Rechten und Rechts­subjekte gegenüber dem Staat sein. Nach ihrer Auffassung von "Kinder­rechten" stünden dann Eltern und Kinder äquidistant zum Staat. Ob sie eine Familie bilden oder nicht, wäre unerheblich.

Spätestens hier wird deutlich, wie stark Manuela Schwesig in sozialistischen bzw. kommunistischen Kategorien denkt. Im Kommunismus gibt es nur den einzelnen Menschen, der wie ein isoliertes Atom in der Gesellschaft lebt. Zwischen dem einzelnen und dem Staat gibt es keine inter­mediäre Organisation, vor allem keine Familie, die in irgendeiner Weise vom Staat unabhängig ist.

Mit dieser Monopolfunktion ausgestattet, ist nur der Staat für den Schutz und die Erziehung zuständig. Politiker à la Manuela Schwesig haben deshalb auch keinerlei Verständnis für die Sorgen der Eltern, die ihre Elternrechte noch ernst nehmen und gegen groteske Projekte wie die Gender-Lehrpläne für die Schulen protestieren. Für diese Politiker sind dies Homophobe, die fast am Rande der Legalität agieren. Für solche Politiker ist der Staat auf jeden Fall berechtigt, den einzelnen - auch die Kinder - entsprechend ihrer Staats­ideologie zu formen. Gegenwärtig ist das die Gender-Theorie und das Gender Mainstreaming.

Erschütternd, dass eine Person, die offenbar überhaupt keine emotionale Beziehung zur Institution Familie empfindet, einem Ministerium für Familie vorstehen kann. Das ist so widersinnig, wie ein Wirtschafts­minister, der keinen Sinn im Recht auf Privateigentum oder ein Justizminister, der keinen Sinn in den Grundrechten sieht.

Hier sollen die Verbrechen an Kindern nicht verharmlost werden. Doch die bestehenden Gesetze sind ausreichend, um Kinder vor Misshandlungen und Verwahrlosung zu schützen. Das Augenmerk muss ein anderes sein: Die steigende Zahl von misshandelten Kindern ist ein Symptom der Dekadenz der Familie in Deutschland. Schwesig will dieser Dekadenz mit einer weiteren Schwächung der Eltern entgegen­treten, doch genau das Gegenteil ist notwendig: Nur durch eine Stärkung der traditionellen Familie wird die Zahl der Verbrechen an Kindern sinken.

Was Deutschland wirklich braucht, sind keine linkslastig definierten "Kinder­rechte", sondern eine Stärkung der Familien­kultur.

Mathias von Gersdorff[16]
Wollen sie jetzt Leuten die Kinder wegnehmen, um sie einer Zwangsadoption zuzuführen?

Wenn unsere Regierung mit Sonder­rechten um die Ecke kommt, gehen bei mir immer alle Warnlampen an. Wir haben Grund- und Menschen­rechte, und das muss reichen. Denn wenn man mal darüber nachdenkt, ist jedes Recht, das nur einer "privilegierten Gruppe" zukommt (um mal deren eigene Verbal­artillerie einzusetzen), eben kein Recht, weil es eben nicht allgemein ist. Recht setzt eine Einheitlichkeit voraus, weil Recht abstrakt und nicht einzelfall­orientiert sein muss. Wenn die also mit Frauen- oder Schwulen­rechten daherkommen, muss schon der Schwafel­alarm angehen.

Neulich kam schon der Maas mit "Kinderrechten" daher.[ext] Die sollen im Grundgesetz "verankert" werden. Gut, wenn der Maas kommt, ist sowieso Alarm angesagt. Und wenn Schwesig und Kraft[wp] mitmachen, dann sowieso.

Man rieb sich die Augen und fragte, was für Rechte das sein sollen, wenn diese nicht schon mit den normalen Grundrechten abgedeckt sein sollen.

Zitat: «"Es wäre ein wichtiges Symbol, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern", sagte Maas der Rheinischen Post. "Das beinhaltet ein klares Signal für die gesamte Gesellschaft: Jedes Kind hat Rechte", fügte der SPD-Politiker hinzu.»

Ich wüsste nicht, dass die Grundrechte auf Erwachsene beschränkt wären. Auch jedes Kind hat Grundrechte. Meines Erachtens. Es ist jetzt aber auch keine Ausnahme oder Seltenheit, dass ich unser Grundgesetz so ganz anders auslege als unser "Justizminister".

Zitat: «Bei allem staatlichen Handeln sei das Wohl des Kindes zu berücksichtigen, forderte der Justizminister.»

Die meiste Zeit der letzten 30 Jahre war die SPD zumindest an der Regierung beteiligt. Und die habe sich bisher nicht um das Kindeswohl geschert?

Wie soll man das überhaupt verstehen? Der SPD-Schulz verkündet, dass er der nächste Bundeskanzler und die SPD stärkste Partei wird, und der SPD-Maas will noch schnell vor der Wahl Kinderrechte im Grundgesetz sicher­stellen. Was soll man von einer Partei halten, deren Mitglieder das Grundgesetz gegen sich selbst in Stellung bringen wollen? Ist die SPD als Regierungs­partei nicht in der Lage, von sich aus Kinderrechte zu berücksichtigen?

Die - reichlich unbeantwortet gebliebene - Frage ist, was für Rechte das sein sollen.

Zitat: «Ihr Vorschlag zu einer Neufassung von Artikel 6 sieht unter anderem einen Anspruch jedes Kindes auf Gehör und Berücksichtigung seiner Meinung "entsprechend seinem Alter und seiner Reife" vor einer staatlichen Entscheidung vor, die seine Rechte betrifft.»

So etwas nennt sich rechtliches Gehör (Art. 103 GG), gilt bisher aber nur vor Gericht. Was mich zu der Frage bringt, warum dieser Anspruch auf Gehör und Berücksichtigung der Meinung vor einer staatlichen Entscheidung nur für Kinder gelten sollte. Für Erwachsene nicht? Übrigens war das vor 40 Jahren schon so, dass die Gerichte beispielsweise bei Scheidungen die Kinder anhören. Wozu jetzt also dieser "Kinder­rechts­anspruch"? Welches Problem soll das lösen?

Zitat: «Auch internationale Organisationen wie Unicef[wp] setzen sich für eine Verankerung von Kinder­rechten im Grundgesetz ein. Über 100 Organisationen und mehr als 50.000 Privat­personen aus ganz Deutschland unter­stützten die Initiative schon, erklärte das UN-Kinder­hilfswerk.»

Was hat denn die Unicef in unsere Grundgesetz rein­zu­schwätzen?

Und wieso unterstützen 100 Organisationen und 50.000 Privat­personen die Sache? Müsste man, wenn man das so wollte, nicht erst mal die Kinder fragen?

Der Punkt ist, dass sie - wieder mal - etwas unbedingt wollen und durchsetzen, und erst hinterher die Katze aus dem Sack lassen, worauf es hinausläuft.

Nun hat mich ein Leser auf diesen Blog-Artikel eines christlichen Vereins[ext] aufmerksam gemacht, die dazu noch etwas näher schreiben. Und da ist mir ein böser Verdacht gekommen. [siehe Zitat oben]

Es geht also nicht um Kinderrechte, sondern um Abbau der Elternrechte. Was als Schaffung neuer Rechte verkauft wird, ist eine Abschaffung bestehender Rechte. Typische Mogel­packung. [...]

Mir geht da was völlig anderes durch den Kopf. Ich bringe noch einmal diesen einen Satz (mit dem sinn­erforderlichen Satz davor), der mir da aufgefallen ist:

Zitat: «Die gegenwärtige Demarche der Bundes­familien­ministerin hat genau diese Situation im Auge. Geht es nach ihr, soll es Jugendämtern und Gerichten - also dem Staat - leichter gemacht werden, Kinder bei den Pflegeeltern zu belassen.»

Pflegeeltern.

Pflegeeltern.

Merkt Ihr was?

Denkt mal daran, wie Schwesig so tickt.

Es gibt seit einiger Zeit mächtigen Druck, homosexuelle Paare als Pflegeeltern zu akzeptieren und zu beauftragen. Siehe etwa ZEIT, TAZ:

Zitat: «Die Familienbehörde Hamburg ermutigt schwul-lesbische Paare, sich als Pflegeeltern zu bewerben.»[17][18]

Tagesspiegel (schon 2013):

Zitat: «Homosexuelle Paare wissen häufig nicht, dass auch sie Pflegekinder aufnehmen können. Zwei Berliner Väter machen vor, wie das gehen kann.»[19]

Geht es hier um ein Kinderbeschaffungsprogramm für homosexuelle Paare?

Ist das, was sie uns als Kinderrechte verkaufen, bei Licht betrachtet nichts anderes als eine Entrechtung der leiblichen Eltern, damit diese sich nicht mehr gegen eine Kindes­enteignung wehren können? Damit man denen die Kinder dann einfach wegnimmt? So eine Art Menschenhandel gegen Wähler­stimmen?

Nimmt man dann künftig denen, denen man jetzt schon das Wort verbietet, denen man die Werbe­kunden vergrault, die man um den Arbeitsplatz bringt, weil sie nicht so wählen und reden, wie sie sollen, dann künftig auch die Kinder weg? Um dann gleich noch ein brachiales Druckmittel gegen jeden zu haben, der den Mund aufmacht?

Und war dieser Kindesentzug nicht eine typische SED-Stasi-Masche in der DDR? Lässt Schwesig da alte Traditionen aufleben, um gleich zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen, die Klientel zu bedienen und die Gegner unter Druck zu setzen?

Hadmut Danisch[20]
Zitat: «"'Kinderrechte' kommen ins Grundgesetz", das twitterte anlässlich des Weltkindertages[wp] heute die SPD-Fraktion. Unter dem Motto "keine Angst vor starken Kinderrechten" schaltet die SPD in der Debatte um "Kinderrechte" nochmals einen Gang nach oben, um ihren Koalitions­partner unter Druck zu setzen. Bundes­justiz­ministerin Christine Lambrecht (SPD) hat einen baldigen Gesetz­entwurf angekündigt und auch Bundes­familien­ministerin Franziska Giffey (SPD) drängt darauf, "Kinderrechte" endlich ins Grundgesetz aufzunehmen.

Der SPD kann es offensichtlich nicht schnell genug gehen. Dabei dauern die Verhandlungen in der "Kinderrechte"-Kommission nach wie vor an. Einer der Knack­punkte ist die entscheidende Frage, "wie sehr die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz mit den Rechten von Eltern kollidieren könnte".

Und genau darum geht es: "Kinderrechte" im Grundgesetz - wie auch immer formuliert - wären ein massiver Eingriff in das elterliche Erziehungs­recht zugunsten staatlicher Interventionen. Dieser Zusammenhang muss dringend auch im Justiz- und im Familien­ministerium ankommen!

"Kinderrechte" gehören in Elternhände, nicht ins Grundgesetz!»[2]

"Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern", drohte der damalige SPD-General­sekretär und jetzige Bundes­finanz­minister Olaf Scholz bereits im Jahr 2002. Wer sich die links-grün indoktrinierten Kinder und Jugendlichen im Deutschland des Jahres 2020 ansieht, weiß, wie weit fortgeschritten dieses Projekt schon ist.

Nun geht die Bundesregierung noch einen Schritt weiter: Die "Kinderrechte" sollten im Grundgesetz verankert werden. Dieser Begriff, der sich doch eigentlich sehr gut anhört - wer sollte etwas gegen "Kinderrechte" haben? - ist Framing pur. Er bedeutet nämlich nichts anderes, als das grund­gesetzlich garantierte Elternrecht auszuhöhlen und den Einfluss des Staates auf die Erziehung der Kinder zu stärken.

Ein wichtiges Instrument hierfür ist die Sexualisierung von Kindern und Jugendlichen. Es wurde schon bei den Kommunisten als Mittel zur revolutionären Umgestaltung der Gesellschaft durch Schwächung von Ehe und Familie eingesetzt. Ehe und Familie - diese beiden konservativen Faktoren stellen das Haupt­hindernis zur Durchsetzung links-ideologischer Ziele dar.

Eine Aktivistin von Elternaktion, einer Initiative des Vereins Ehe-Familie-Leben e.V., der sich für Elternrechte einsetzt, hat PI-NEWS einen Erfahrungs­bericht aus ihrer täglichen Beratungspraxis zukommen lassen. Fallbeispiele, die sich tatsächlich so zugetragen haben:

  1. Tatort Kuschelecke: In der Kita will ein Junge einem anderen Kinder­garten­kind Legosteine in den Po schieben. Das Kind wehrt sich, will sich die Hose nicht ausziehen lassen. Später sieht er, dass der "Täter" bei einem Mädchen Erfolg hat. Das Kind berichtet voll Entsetzen zu Hause seinen Eltern vom Erlebten. Diese sind fassungslos, konfrontieren die Erzieherin mit dem Bericht des Kindes und fordern, dass die Vorgänge in der "Kuschelecke" umgehend untersucht und unterbunden werden. Weit gefehlt: Die Erzieherin drückt den verdutzten Eltern eine pädagogische Fach­zeit­schrift mit den Worten "das ist entwicklungs­psychologisch ganz normal" in die Hände. Erst sehr deutliche Worte ringen der Erzieherin das Versprechen ab, dass sie so etwas nicht mehr zulassen wird.
  2. In einer siebten Klasse sind bereits fein säuberlich Holzpenisse in Reihe aufgestellt, als die Schüler und Schülerinnen das Klassenzimmer betreten. Kondome liegen bereit, damit jeder und jede eifrig das "Überziehen" üben kann. Eine Schülerin weigert sich und wird dafür von der Lehrkraft vor allen anderen lächerlich gemacht. Anscheinend steht nicht nur gemeinschaftliche Intim­geschicklichkeit, sondern auch Demütigung und Unterwerfung auf dem Lehrplan.
  3. Eine Mutter erzählt, dass ihr Sohn, ein Zweitklässler, sehr gern in die Schule geht. Vor allem findet er seine junge Lehrerin sehr nett. Seltsam, dass er in den letzten Tagen so verstört wirkt. Die Mutter fragt beharrlich nach. Endlich berichtet der Junge: Die Lehrerin hat den Kindern die Aufgabe gestellt, genau zu überlegen, ob sie wirklich Junge oder Mädchen seien. Er habe lange nachgedacht, sei aber doch "wirklich ein Junge", erklärt er. Die Mutter ist schockiert, in welche emotionalen Nöte die Lehrkraft ihr Kind gebracht hat und stellt diese zur Rede.
  4. Eines Tages steht eine Schachtel im Klassenzimmer. Die Lehrkraft erklärt, dass die Kinder der vierten Grundschul­klasse "alle Fragen über Sex" einwerfen dürfen. "Anonym, natürlich, damit ihr euch auch traut, alles zu fragen!" Alles wird von der Lehrkraft beantwortet werden. In der Pause prahlen gerade die verhaltens­auf­fälligsten Mitschüler: "Wir werfen da ganz eklige Fragen rein!" Zu Hause berichtet das Kind davon. Es hat Angst vor dem "ekligen Zeugs". Die Mutter schreitet sofort ein. Sie bittet schriftlich um eine förmliche Stellungnahme der Lehrkraft und des Direktorats. Die Schachtel verschwindet so lautlos wie sie erschienen ist.
  5. Das Kind mit Trisomie 21 (Down-Syndrom[wp]) ist tagsüber in einer staatlich anerkannten Einrichtung untergebracht. Es fühlt sich dort wohl und auch die Eltern sind glücklich, dass ihr Kind gute Förderung erhält, doch dann erfahren sie, dass auch sexuelle Stimulation Teil der Betreuung werden soll. Es werde darüber nachgedacht, so genannte "Sex-Assistenten" auf die behinderten Jugendlichen loszulassen.
  6. Müssen Schüler der sechsten Klasse wirklich die "Lebens­weisheiten" eines Pro-Familia-Referenten ertragen, der allen Ernstes behauptet, dass man sich "natürlich" auch in eine Kartoffel verlieben kann?
  7. Oder wie steht's mit der Behauptung eines Biologie­lehrers, es sei "gar kein Problem das Geschlecht zu wechseln"? "Ein paar OPs, mehr braucht es nicht" (selbstverständlich kein Wort darüber, dass ein "Umoperierter" sein Leben lang Hammer-Hormone schlucken muss, um die Illusion des "Geschlechts­wechsels" aufrecht zu erhalten).
  8. Soll die Lesefreude der Schüler durch Schullektüre gesteigert werden, die gespickt ist mit Beschreibungen von Depression, Selbst­tötung, sexuell aufgeladener Sprache, dazu passenden Aktivitäten, Gewalt­exzessen, kaputten Familien mit halb­kriminellen, fluchenden Vätern, gefühlskalten, beziehungs­unfähigen Müttern, verhaltens­auffälligen und nervigen Kindern?
  9. Gern werden auch Reisebusse gechartert, um ganze Schulklassen zu Theater­stücken wie Was heißt hier Liebe? zu kutschieren. Dagegen ist die anonyme Sex-Fragenbox ein Ponyhof. Spätestens beim Abendessen erfahren die überraschten Eltern dann, welch "kultureller Hochgenuss" ihren Kindern den Appetit verdorben hat.
PI-News[21]
Unter dem Radar die Eltern entrechten: Ein neues Dokument offenbart, wie die internationale Transgender- und LSBT-Lobby ohne öffentliche Aufmerksamkeit Gesetze ändern will, damit Minderjährige auch ohne Zustimmung ihrer Eltern ihr Geschlecht ändern können.

Der Leitfaden "Only adults? Good practices in legal gender recognition for youth"[ext] wurde im November 2019 veröffentlicht und soll Transgender- und LSBT-Gruppen in Europa dabei helfen, ihre Lobbyarbeit zu verbessern. Im Fokus des Dokuments stehen gesetzliche Vorhaben, durch die Minderjährige die rechtliche Definition ihres Geschlechts ändern können, ohne dabei das Einverständnis von Erwachsenen wie ihren Eltern oder Ärzten zu benötigen.

Mehrfach wird im Text behauptet, dass nur durch diese vollständige gesetzliche "Selbstbestimmung" "Transgender-Jugendliche" weniger diskriminiert oder belästigt würden. Der Autor des Vorwortes (Seite 6) hofft daher, dass der vorliegende Leitfaden zu einem "wirkungsvollen Werkzeug für Aktivisten und NGOs" wird, um diese Gesetze in ihren Ländern ändern zu können.

Die politischen Forderungen

Die Autoren listen zunächst mehrere Beispiele für Gesetze und Regelungen auf internationaler und nationaler Ebene auf, die aus ihrer Sicht notwendig für die Durchsetzung von "Transgender-Rechten" sind. Beispielsweise fordern sie die Abschaffung eines Mindestalters für die rechtliche Änderung des Geschlechts oder die vollständige rechtliche Anerkennung einer selbst definierten geschlechtlichen Identität (Seite 12 bis 16). Die Voraussetzung einer medizinischen Untersuchung oder der Diagnose einer Geschlechts­dysphorie lehnen die Autoren ab (Seite 17). Der größte Teil des Leitfadens besteht anschließend in einer Analyse der Gesetzgebung mehrerer europäischer Länder im Hinblick auf die rechtliche Situation von "Transgender-Minderjährigen".

Das Elternrecht soll abgeschafft werden

Das natürliche Recht der Eltern auf die Erziehung der eigenen Kinder wird von den Autoren des Leitfadens nicht anerkannt. So fordern sie beispielsweise, dass der Staat gegen Eltern vorgehen muss, wenn diese die "freie Entwicklung der Identität einer jungen Trans-Person" behindern (Seite 14). Sie schreiben zudem, dass die Erfordernis elterlicher Zustimmung für eine rechtliche Änderung des Geschlechts für Minderjährige "restriktiv und problematisch" sein kann (Seite 16).

Mehrfach taucht das Prinzip des "Kindes­interesses" ("best interest of the child") auf, jedoch nie im Zusammenhang mit den eigenen Eltern oder der Familie. Stattdessen heißt es, dass der Staat bzw. "öffentliche Institutionen" (Seite 13, 15) die Anwendung dieses Prinzips gewährleisten sollen, was de facto bedeutet, dass der Staat auch bestimmt, was im Kindes­interesse liegt und was nicht. Die Eltern sollen hier scheinbar kein Mitbestimmungs­recht haben.

In diesem Sinne ist auch das "Recht auf Gehör" (Seite 13) zu verstehen, was auch im aktuellen "Kinderrechte"-Gesetzentwurf[ext] der Bundes­justiz­ministerin Christine Lambrecht als "Anspruch auf rechtliches Gehör" zu finden ist. Eine weitere auffällige Parallele zu den Befürwortern einer Aufnahme von "Kinderrechten" ins deutsche Grundgesetz ist, dass diese ebenso mit den "Rechten und Interessen des Kindes" argumentieren, während sie gleichzeitig die Eltern, welche die natürlichen Vertreter der Rechte und Interessen ihrer Kinder sind, ins Abseits drängen.

Die Taktiken der NGOs

Der Leitfaden gibt den LSBT-Organisationen elf Empfehlungen für ihre Kampagnen (Seite 18 bis 21). Unter anderem sollen sie die Jugend­organisationen von Parteien überzeugen, die Menschenrechte für ihre Argumentation nutzen, mit anderen LSBT-Organisationen kooperieren und vorsichtig vor gesetzlichen Kompromissen sein. Besonders erhellend sind jedoch die folgenden drei Hinweise des Leitfadens:

Schneller sein als Regierung und Medien: Die NGOs sollen am besten noch vor Beginn eines Gesetzgebungs­verfahrens eingreifen und vor der Regierung ein eigenen "progressiven" Gesetzentwurf veröffentlichen. Auf diese Weise könnten sie die "Agenda der Regierung" und deren Gesetzentwurf viel deutlicher formen. Außerdem sollen sie möglichst früh die Medien für ihre Kampagne "sensibilisieren", sodass diese das Gesetzgebungs­verfahren nicht "negativ beeinflussen".

An beliebte Reform anknüpfen: Um die Erfolgschancen zu erhöhen, sollen die NGOs ihre Kampagne mit einer aktuellen Reform verbinden, die im Allgemeinen mehr positiven Zuspruch in Politik, Medien und Gesellschaft erfährt. Als Beispiel nennen sie die "Ehe für alle". Diese Vorgehensweise würde die Inhalte ihrer Kampagne schützend verhüllen ("a veil of protection").

Zu viel Öffentlichkeit vermeiden: Damit kein Widerstand gegen die Kampagne entsteht, soll die Medien­bericht­erstattung und Wahrnehmung in der Öffentlichkeit insgesamt niedrig sein. Am Beispiel von Kampagnen in Irland und Norwegen empfehlen die Autoren, direkt die Politiker zu überzeugen. Somit soll die Position der Partei von innen verändert werden anstatt von außen durch große Medien­kampagnen an die Partei herangetragen zu werden.

Hinter dem Leitfaden: Eine NGO, eine Stiftung, eine Kanzlei

Der Leitfaden wurde herausgegeben von IGLYO, Thomson Reuters Foundation und Dentons:

Die International Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Queer & Intersex (LGBTQI) Youth and Student Organisation (IGLYO[ext]) ist ein Dachverband für über 95 LSBT-Organisationen in über 40 Ländern. Zu den Mitgliedern gehören auch das deutsche Jugendnetzwerk Lambda e.V. und die österreichische "Homosexuelle Initiative Wien". Finanziert wird IGLYO laut eigenen Angaben durch die Europäische Union, den Europarat, die European Youth Foundation und das Niederländische Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft.

Die Thomson Reuters Foundation[ext] ist die Stiftung von Thomson Reuters Corporation, einem der weltweit größten Medien­unternehmen. Die Stiftung legt in ihrer Arbeit auch einen Fokus auf LSBT-Themen[ext] wie beispielsweise die Ausbreitung der "Ehe für alle".

Dentons[ext] ist laut eigenen Angaben das nach Zahl der Anwälte weltweit größte Anwalts­netzwerk. Die Büros von Dentons in Paris, Brüssel und London erstellten das "Only Adults?"-Dokument in Zusammenarbeit mit mehreren internationalen Partner-Kanzleien. Laut einer Pressemeldung von Dentons ist dieses Projekt Teil einer seit 2018 bestehenden und fortlaufenden Kooperation mit IGLYO.

Die politische Sprengkraft dieses Leitfadens besteht vor allem darin, dass drei große internationale, zum Teil staatlich finanzierte Organisationen der LSBT-Lobby dabei helfen, Eltern ihr Mitsprache­recht bei tief­greifenden Änderungen im Leben ihres minderjährigen Kindes zu entziehen. Darüber hinaus sollen diese großen gesetzlichen Änderungen am besten gar nicht von den Medien und der Öffentlichkeit beachtet werden, weil dies sonst zu Kritik und Widerstand führen könnte.

Demo für alle[22]
Die Einführung von Kinderrechten in die Verfassung wäre ein Paradigmen­wechsel zulasten der Eltern, sagt Arnd Uhle, Richter am Verfassungs­gerichtshof des Freistaates Sachsen und Professor für Öffentliches Recht, Staatsrecht und Verfassungs­theorie an der Universität Leipzig. Im Interview mit Jürgen Liminski erklärt er warum.
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht vor, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Besteht dafür ein Erfordernis?
Nein, ein solches Erfordernis besteht nicht. Es gibt keine verfassungs­rechtliche Schutzlücke. Vielmehr schützt das Grundgesetz Kinder bereits heute in geradezu vorbildlicher Weise. Denn Kinder sind unter der Geltung des Grundgesetzes kraft ihres Menschseins selbstverständlicher Träger der verfassungs­rechtlich verbürgten Grundrechte. Das betont zu Recht auch das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten in seiner Judikatur. Der Erste Senat hat dies in einem jüngeren, aus dem Jahre 2008 stammenden Urteil in die Formulierung gefasst, dass im geltenden Verfassungsrecht Kinder "Rechts­subjekt und Grundrechts­träger" sind. Daher genießen Kinder bereits nach geltendem Verfassungs­recht den Schutz, den die Grundrechte des Grundgesetzes verbürgen - vom Grundrecht auf Leben bis zum Schutz der Religions­freiheit. Einer ausdrücklichen Aufnahme neuer Kinderrechte bedarf es dafür nicht.
Dennoch halten die Parteien, insbesondere die SPD, es für erforderlich, das Recht jedes Kindes "auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit" ausdrücklich zu verbürgen. Wie wäre ein solches Recht zu bewerten?
Eine derartige Ergänzung des Grundgesetzes wäre überflüssig. Denn das Bundes­verfassungs­gericht hat bereits in einem Beschluss von 1968 - also vor einem halben Jahrhundert - festgehalten: "Das Kind ist ein Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne der Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG". Darauf aufbauend hat es auch später betont, dass unter der Geltung des Grund­gesetzes jedes Kind über "ein Recht auf eine möglichst ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit und damit seiner Anlagen und Befähigungen" verfügt. Eine Grund­gesetz­ergänzung, die das nochmals sichern wollte, brächte Kindern folglich keine Rechte, die nicht schon nach geltendem Verfassungsrecht bestehen würden.
Von den Befürwortern einer Verfassungs­änderung wird angeführt, dass eine explizite Vorschrift, die die Sicherung der Rechte des Kindes zur Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft machen würde, den Kindern mehr Schutz als bislang bieten würde. Man stützt sich auf Fälle von Kindesmißbrauch und Gewalt in Familien.
Einen solchen Schutz bietet das Grundgesetz bereits heute. Denn es bezeichnet Pflege und Erziehung der Kinder nicht nur als das natürliche Recht der Eltern, sondern auch als die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht, über deren Erfüllung die staatliche Gemeinschaft wacht. Daraus folgt: Es sind zwar die Eltern, denen das Recht für die Erziehung ihrer Kinder übertragen ist und die daher über ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe in ihre Erziehungs- und Eltern­verantwortung verfügen. Dieses Recht ist ihnen indes nicht um ihrer selbst willen übertragen, sondern um ihrer Kinder willen. Es ist daher ein dienendes, treu­händerisches Recht - ein Recht, das maßgeblich auf das Kindeswohl ausgerichtet ist. Dort, wo Eltern bei der Kinder­erziehung versagen und dadurch dieses Kindeswohl in schwer­wiegender Weise beeinträchtigen, greift das staatliche Wächteramt ein. Dieses berechtigt den Staat nicht nur, im Falle einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Kindeswohls zu intervenieren, sondern verpflichtet ihn hierzu auch. Das zeigt, dass der Schutz der Rechte der Kinder bereits heute eine Pflichtaufgabe des Staates ist und durch das Grundgesetz verbürgt wird. Es kommt darauf an, dass der Staat dieser Aufgabe auch tatsächlich nachkommt und seiner Verantwortung entspricht, beispielsweise dadurch, dass er in ausreichender Zahl qualifizierte Mitarbeiter in den Jugend­ämtern vorhält. Zur Bewältigung dieser Aufgabe können jedoch ausdrückliche Kinderrechte im Grundgesetz nichts beitragen.
Könnte man sich dann aber nicht auf den Standpunkt stellen, dass derartige Kinderrechte zwar vielleicht überflüssig erscheinen mögen, auf der anderen Seite aber doch zumindest unschädlich sind?
Eine solche Bewertung halte ich für verfehlt. Zwar hängt im Detail selbstredend viel von der konkreten Formulierung derartiger Kinderrechte ab. Gleichwohl zeichnet alle in jüngerer Zeit diskutierten Vorschläge die Tendenz aus, das Verhältnis zwischen Eltern­verantwortung und staatlichem Wächteramt zu verändern - und zwar zulasten des Eltern­rechts und zugunsten der staatlichen Einflußnahme. Das liegt daran, dass aufgrund der Architektur des heutigen Art. 6 GG das Elternrecht bislang nur bei einer ernsthaften Beeinträchtigung des Kindeswohls zurück­gedrängt werden kann. Hingegen gestattet Art. 6 GG kein staatliches Tätigwerden, um entgegen dem Elternwillen lediglich für die vermeintlich beste Entwicklung des Kindes zu sorgen. Im Falle der Aufnahme ausdrücklicher Kinderrechte in das Grundgesetz besteht die Gefahr, dass sich genau dies ändert. Denn neu positivierte Kinderrechte haben das Potenzial, unter Berufung auf ihren Schutz zukünftig bereits im Vorfeld einer Beeinträchtigung des Kindeswohls - und damit sehr viel früher und häufiger als bislang - staatliche Interventionen zu rechtfertigen. Eine solche Entwicklung würde für das Verhältnis von Elternrecht und staatlichem Wächteramt einen in seiner Bedeutung kaum über­schätzbaren Paradigmen­wechsel darstellen.
Die Verfechter einer Verfassungs­änderung beteuern, einen solchen Paradigmen­wechsel nicht herbeiführen zu wollen.
Derartige Beteuerungen mögen ernst gemeint sein, rechtlich belastbar sind sie nicht. Denn für die Auswirkungen einer Grundgesetz­ergänzung ist nicht die Absicht ihrer Urheber entscheidend, sondern der objektive Sinngehalt der Verfassungs­änderung. Und dieser Sinngehalt spricht für eine Änderung der Rechtslage: Denn dass auf der einen Seite das dringliche Erfordernis einer Verfassungs­ergänzung postuliert wird, mit einer solchen Ergänzung auf der anderen Seite aber keine Modifikation der Verfassungs­rechtslage verbunden sein soll, ist bei objektiver Betrachtung wenig plausibel. Demgemäß würde sich eine solche Interpretation wohl kaum durchsetzen.
Unterstellt, es käme in der Folge einer Grundgesetz­ergänzung zu einem Paradigmen­wechsel
Wie würde sich dieser aus Ihrer Sicht konkret auswirken?
Ein derartiger Paradigmenwechsel hätte vielfältige Auswirkungen. Die Kette denkbarer Beispiele ist lang. Exemplarisch könnte gestützt auf ein kindliches Recht auf Bildung etwa einer staatlichen Kindergarten­pflicht der verfassungs­rechtliche Weg gebahnt werden. Eine solche Pflicht könnte unter Umständen auch für Kinder in frühem Lebensalter, gar für Kleinkinder, vorgesehen werden - unabhängig davon, ob die Eltern dies für richtig halten oder nicht. Das zeigt an: Kinderrechte weisen die Tendenz auf, das Elternrecht zulasten des staatlichen Bestimmungs­rechts zu schmälern. Bei ihnen gewinnt weniger das einzelne Kind an Rechten, sondern vielmehr der Staat an Bestimmungsmacht.
Aber würde einer solchen Entwicklung nicht die bisherige und von Ihnen beschriebene bundes­verfassungs­gerichtliche Recht­sprechung entgegenstehen?
Ich fürchte nein. Denn ein entsprechend geänderter Verfassungstext würde in der Rechtsprechung des Bundes­verfassungs­gerichts den nach­voll­ziehbaren Reflex hervorrufen, dass sich die Rechtslage verändert hat: Wer Verfassungsänderungen sät, wird eine geänderte Verfassungs­recht­sprechung ernten. Das gilt auch für die ausdrückliche Verankerung von Kinder­rechten im Grundgesetz.
iDAF[3]

Einzelnachweise

  1. Artikel 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
  2. 2,0 2,1 Aus einem Rundschreiben von "Demo für alle" vom 20. September 2019
  3. 3,0 3,1 Jürgen Liminski: Kinderrechte in die Verfassung: Unnötig und auch gefährlich, iDAF am 28. Mai 2018
  4. Birgit Kelle: Eltern entmündigen: An der Familienpolitik scheitert keine Koalition, Tichys Einblick am 26. Dezember 2017
  5. Norbert Bolz: Diskurs über die Ungleichheit, 2009, S. 92
  6. Alice Schwarzer: Die Grünen und die Pädophilie, EMMA am 1. September 2013
  7. "Der Schutz von Ehe und Familie und das staatliche Wächteramt" oder "Wenn das Private politisch wird ..."[archiviert am 2. Januar 2011], vaeterwiderstand.de
    Wlterliches Versagen wird mit dem neuen, am 24. April 2008 verabschiedeten "Gesetz zur Erleichterung familien­gerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls" deutlich weiter gefasst, als es uns spektakuläre Fälle [...] glauben lassen.
    Denn nun sollen die Weisungsberechtigungen der "staatlichen Gemeinschaft" in Richtung Eltern um einen veritablen Maßnahmen­katalog erweitert werden, der folgenden Eingriffs­möglichkeiten in den elterlichen Erziehungs­spielraum gestattet:
    1. Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugend­hilfe und der Gesundheits­fürsorge in Anspruch nehmen zu müssen,
    2. Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen,
    3. Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familien­wohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält,
    4. Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammen­treffen mit dem Kind herbeizuführen,
    5. die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge,
    6. die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge.
    Die Eltern, die diese Ge- und Verbote als unverhältnis­mäßige Eingriffe in ihre elterliche Erziehungs­autonomie ablehnen, die mögen in dem Bewusstsein leben, dass die Missachtung etwa einer unter Punkt 1 "gebotenen Gesundheits­fürsorge", wie sie demnächst verbindlich (!) im Kindergarten stattfinden soll, bereits als Kindeswohl­gefährdung gemäß § 1666 BGB verstanden werden und somit zur Inobhutnahme des Kindes durch das Jugendamt führen kann.
    Eltern werden angesichts so weitreichender, staatlicher Handlungs­spielräume potentiell zu Erziehungs­berechtigten zweiter Klasse und die bisherige Kombination aus Eltern­pflicht­recht und staatlichem Wächteramt verkehrt sich nahezu in ihr Gegenteil.
  8. Hedwig von Beverfoerde: DemoFürAlle lehnt "Kinderrechte"-Vorschlag der Bundesregierung ab, Freie Welt am 13. Januar 2021 (Anreißer: Das Aktionsbündnis für Ehe & Familie - DemoFürAlle lehnt den neuen Vorschlag der Bundesregierung für eine Aufnahme von "Kinderrechten" ins Grundgesetz ab. Unabhängig von der Formulierung hebeln "Kinderrechte" das Elternrecht aus und ermöglichen staatlichen Behörden unzulässige Eingriffe in die Familie. DemoFürAlle fordert daher die Abgeordneten auf, im Bundestag gegen die "Kinderrechte" zu stimmen.) - In Kopie auf "Frankfurter Erklärung": Neue staatliche Zugriffe gegen Familie drohen (Demo für alle: Pressemitteilung vom 12. Januar 2021)
  9. Fünf Argumente gegen die Aufnahme von "Kinderrechten" ins Grundgesetz, DemoFürAlle am 10. April 2019
  10. Kinderrechte: Koalition für Grundgesetzänderung zu Kinderrechten, Zeit Online am 11. Januar 2021
  11. Pdf-icon-intern.svg "Kinderrechte" ins Grundgesetz - Gutachten des Bundes­arbeits­kreis Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ), erschienen am 7. November 2019 in der Printausgabe Die Tagespost
  12. Siehe dazu Mathias von Gersdorff: Kinderrechte in der Verfassung sind in Wahrheit Rechte für den Staat, Aktion "Kinder in Gefahr" am 18. Oktober 2018
  13. Mathias von Gersdorff: Neuer Anlauf für Pseudo-Kinderrechte im GG, Aktion "Kinder in Gefahr" am 12. Januar 2021
  14. Dietmar Hipp: Staatliches Wächteramt: Wie weit darf, wie weit muss das Erziehungsrecht der Eltern gehen?, Spiegel am 3. Dezember 2006
  15. Mathias von Gersdorff: Heute Debatte im Bundestag über Pseudo-Kinderrechte, Aktion "Kinder in Gefahr" am 12. Januar 2021
    Mathias von Gersdorff: Kinderrechte im GG streben die Abschaffung von Vater, Mutter und Familie an, Aktion "Kinder in Gefahr" am 4. Juni 2019 (Die Grünen haben am 3. Juni 2019 einen neuen gesellschaftspolitischen Angriff auf Kinder und Familie gestartet.)
  16. Mathias von Gersdorff:
  17. Gleichberechtigung: Homosexuelle Paare dürfen gemeinsam Vormundschaft übernehmen, Die Zeit am 5. August 2016 (Anreißer: Ehepaare dürfen gemeinsam die Vormundschaft für ein Pflegekind übernehmen. Diese Regel muss auch für Homosexuelle gelten, hat ein Münchener Gericht entschieden.)
  18. Hamburg will mehr schwule Pflege-Eltern: Regenbogen-Eltern gesucht, taz am 6. August 2016 (Anreißer: Die Familienbehörde Hamburg ermutigt schwul-lesbische Paare, sich als Pflegeeltern zu bewerben. Die Böhmers sind seit drei Jahren dabei.)
  19. Endlich Eltern: Pflegefamilie unterm Regenbogen, Der Tagesspiegel am 2. Januar 2013 (Anreißer: Homosexuelle Paare wissen häufig nicht, dass auch sie Pflegekinder aufnehmen können. Zwei Berliner Väter machen vor, wie das gehen kann.)
  20. Hadmut Danisch: Politischer Menschenhandel: Genderistischer Kinderraub?, Ansichten eines Informatikers am 13. April 2017
  21. Der Kampf um die "Lufthoheit über den Kinderbetten" ist in vollem Gange: Staatlicher Angriff auf die Elternrechte durch Sexualisierung der Kinder, PI-News am 8. Januar 2020
  22. Internationale Transgender- und LSBT-Lobby plant Abschaffung des Elternrechts, Demo-für-alle-Blog am 6. Dezember 2019

Querverweise

Netzverweise