Mit dem Begriff Lebensschützer (auch: Lebensrechtsaktivist) werden Personen bezeichnet, die sich gegen die Abtreibung lebensfähiger Kinder positionieren, im weiteren Sinne auch Euthanasiegegner (Eugenik).
Standpunkte
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«Das Selbstbewußtsein, also das Sichselbsterkennen-können eines Menschen, bildet sich zwischen dem 2. und dem 3. Lebensjahr. Die Menschwerdung findet statt, indem sich das Kind aus den rein auf räumlich-zeitliche Explikationen begrenzten Wahrnehmungsmöglichkeiten des Tieres befreit. Ein Embryo/Fötus befindet sich in einem Zustand der Dämmerung, etwa vergleichbar mit dem unbewußten Gefühlsleben einer Pflanze. Er verfügt also weder über einen Charakter, über nichts, was man mit nachhaltiger Emotion oder gar Intelligenz auch nur entfernt vergleichen könnte, über keine wie auch immer geartete Persönlichkeitsstruktur oder irgend eine andere spezifische Disposition, die ihn einmalig machen würde. Er ist kein Individuum und befindet sich im besten Falle auf der evolutionären Stufe mit einer Kaulquappe, aber ganz sicher nicht mit einem Menschen, auch wenn er - rein ontologisch betrachtet - aufgrund seines potentiellen Menschseins der Kategorie "Mensch" zugeordnet werden muß. Ein Schwangerschaftsabbruch kann demnach niemals als "Mord" bezeichnet werden, da schlicht niemand ermordet wird. Punkt. Diejenigen "Lebensschützer", die am lautesten nach Abtreibungsverboten schreien, vor Kliniken demonstrieren, Frauen nötigen und so tun, als würde es sich bei dem im Fruchtsack befindlichen Zellhaufen um ein Baby oder gar ein Kind handeln (Klerikale, Antiliberale, Misogyne und auch Nazis), kümmern sich in der Regel in keiner Weise um das Wohlergehen von real existierenden Kindern.» - Asja Huberty, Mitglied der Lübecker Linken zum Thema Spätabtreibung[1]
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Literatur
- Alexandra Maria Linder[wp]: Klartext und Klischees: Lebensrecht, MM-Verlag, 2011, ISBN 3-942698-05-6
Einzelnachweise
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