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Mütterlobby

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Mütterlobby e.V. ist ein 2013 gegründeter Verein, der sich gegen eine vermeintliche Benachteiligung von Frauen durch Gesetze und das deutsche Familienrecht wendet. Entstanden ist der Verein aus einer Facebook-Initiative. Die Gründerinnen vertraten ernsthaft die etwas extra­vagante Meinung, den "vielen so genannten Vätervereinen" stünden "zum Thema Sorgerechts­aus­einander­setzung nicht ein einziger Anlaufpunkt für Mütter gegenüber".[1] Ein Kritiker beschreibt das Programm des Vereins so:

Zitat: «Die wesentliche Idee diese Lobby ist es, dass sich alle anderen Probleme wie von selbst lösen werden, wenn nur dafür gesorgt ist, dass es der Mutter gut geht. Begleitet wird dieser Glaubenssatz von dem selbstbewussten Prinzip, dass es der Mutter eben dann am Besten geht, wenn der Vater nichts zu sagen hat.» - Lucas Schoppe[2]

Eine frohe Botschaft privilegierter Frauen

Engagierte Frauen haben in Berlin den Verein Mütterlobby e.V. gegründet. Zur Vorstands­vor­sitzenden wurde Barbara Thieme aus Berlin gewählt. Zu den aktiven Mitgliedern zählen u. a. Ärztinnen, Juristinnen & Journalistinnen. Der Verein ist bundesweit tätig und stellt - nach eigener Auffassung - damit "einen Gegenpol zu den über 100 eingetragenen Vätervereinen dieses Landes dar." [3]

Eventuell nur ein Phantom?

In einem Pressebericht vom 10.01.2013 hieß es zur Anzahl der Mitglieder und der geografischen Verteilung: "Wir sind acht Gründungsmitglieder des Bundesverbandes. Mitglieder haben wir zurzeit 24. Die Vorsitzende kommt aus Berlin, so wie zwei weitere Vorstands­mitglieder. Die Vorstands­vertretung bilden zwei aus dem Raum München, ein weiteres Gründungsmitglied kommt auch von dort, eine andere ist aus Fulda."

Die "Berliner Morgenpost" schrieb am 8. Februar 2014, der Verein habe inzwischen deutschlandweit mehr als 200 Mitglieder, "überwiegend Mütter, aber auch Großmütter und 'soziale Väter'." [4]

Im Dezember 2014 wird auf der Homepage des Vereins kein anderes Mitglied mehr namentlich genannt. Es gibt anscheinend weder einen Vorstand noch andere Funktionsträger im "Verein". Die mögliche Erklärung könnte ein Posting von Joachim Hinz[5] liefern: Offenbar gehören die Gründungs­mit­glieder Frau Prof. Dr. Ursula Gresser (vormals "Stellvertr. Vorstands­vorsitzende Bundesverband"), Frau Marianne Leitner ("Beisitzerin"), Frau Katja Warnke ("Beisitzerin") und Frau Celine von Marschall (Mitgründerin) dem Verein nicht mehr an. Ob, wie Herr Hinz meint, Mobbing im Spiel ist, mag dahingestellt sein.

Zwischenzeitlich (Stand Dezember 2014) scheinen aber auch die "stellvertr. Vorsitzende" Christiane Reither, die "Schrift­führerin" Kathleen Jakob und die "Schatzmeisterin & [für] Mitgliederwaltung" [zuständige] Ariane Schneider nicht mehr im Amt zu sein und von den "Landesgruppen" NRW[6], Bayern[7] und Hessen[3], deren Gründung 2013 angekündigt worden war, sind im Internet keinerlei Anzeichen für irgendwelche Aktivitäten auffindbar. Auch scheint es entgegen der verlautbarten Planung (noch) keine "regionalen Selbst­hilfe­gruppen" zu geben.

Motivationen der Gründerinnen, Anliegen des Vereins

In der Startphase wurden die Beweggründe zur Gründung des Vereins so erklärt:

Zitat: «Bald merkten die Initiatoren, dass die Mütter zwar über ähnliche traumatische Erfahrungen im Rahmen von Familien­rechts­verfahren berichten konnten: Es ist überwiegend dieselbe Dynamik erkennbar. Sie erkannten aber auch, dass im Hintergrund eine grundsätzliche Frage steht: Welchen Stellenwert hat Mutterschaft in Deutschland tatsächlich?

Die aktuellen Kindschaftsgesetze, die neuesten gesetzlichen Änderungen zum Thema Sorgerecht und Umgang und die Tatsache, dass es immer mehr getrennte Elternpaare in Deutschland gibt, stellen eine Herausforderung für die Gesellschaft dar. Eine stetig sinkende Geburtenrate ist u. a. ein Zeichen dafür, dass über die Bedeutung von Mutterschaft nachgedacht werden muss. Dies will der Verein im besten Sinne einer Lobby für Mütter auf politischer Ebene vorantreiben.»[1]

Diese Sätze sind so - zumindest auf der Hauptseite - bei der Mütterlobby nicht mehr zu finden. Zitiert seien sie trotzdem, zumal der erste Satz des Zitats die beachtliche Erkenntnis der Verfasserinnen widerspiegelt, dass auch viele Väter im Zuge einer Trennung traumatische Erfahrungen mit dem deutschen Familienunrecht machen.

Aktuell(?) lauten die ausdrücklich formulierten Anliegen des Vereins folgendermaßen[3][7]:

  • Förderung der gesellschaftlichen und rechtlichen Würdigung von Mutterschaft
  • Unterstützung von Müttern in allen Lebensphasen, besonders für Alleinerziehende und Frauen in Sorgerechtsstreitigkeiten
  • Aufklärung der Öffentlichkeit über die derzeitig praktizierte Verfahrensweise in Sorgerechts- und Umgangsverfahren und deren Auswirkungen für Mutter und Kind
  • Verbesserung der lebenswerten Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Mutterschaft
  • Entwicklung von Konzepten gegen jede Form von Gewalt gegenüber Müttern und Kindern
  • Voranbringen der Gleichstellung von Frau und Mann in ihrer jeweiligen Rolle als Mutter oder Vater, besonders nach Trennung
  • Aufklärung über Trennungskriminalität und Hinwirken auf eine dem StGB entsprechende rechtliche Würdigung.

Weitere Zitate und einige Anmerkungen

Die Mitgründerin Katja Warnke sagt:

Zitat: «Wir richten uns nicht per se gegen Väter, sondern nur gegen die feindseligen, die den Kindern und Müttern das Leben schwer machen.»[6]

Gemeint sind offensichtlich solche Väter, die - möglicherweise sogar paritätisch - an der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder teilhaben möchten.

Bleibt zu fragen: Wurden die Rechte von Müttern in den vergangenen Jahrzehnten nicht genug gewürdigt? Werden Mütter gegenüber Vätern nicht nur im Grundgesetz (Art. 6 Abs. 4 GG), sondern auch nach wie vor durch eine große Zahl von Familiengerichten - insbesondere solchen südlich der Achse des Blöden nicht genügend privilegiert?

Und: Es ist gut vorstellbar, dass einigen der Gründerinnen durch unfähige bzw. vor­ein­genommene FamilienrichterInnen dasselbe Unrecht widerfahren ist wie zigtausenden Vätern per anno. Aber könnte es nicht sein, dass die Damen mit ihren Forderungen ein wenig übertreiben?

Im Moment hat es den Anschein, als müsse in Deutschland die rechtliche Würdigung von Vaterschaft ganz entschieden weiter vorangetrieben werden. Bis dato hinkt sie in etlichen Oberlandes­gerichts­bezirken immer noch weit hinter der gesell­schaft­lichen Anerkennung hinterher, die zumindest den inzwischen vielen aktiven Vätern längst zuteil wird.

Löblich ist allein das Vereinsziel, die Öffentlichkeit über die derzeitig praktizierte Verfahrensweise in Sorgerechts- und Umgangsverfahren aufzuklären. Nur sollte dabei nicht unter den Tisch fallen, dass derzeit immer noch weit überwiegend Väter von deutschen FamilienrichterInnen psychisch - teilweise extrem schwer - misshandelt werden und die Auswirkungen auf die Kinder in solchen Fällen nicht weniger schlimm sind, als wenn die robentragenden Nazis Mütter in die Mangel nehmen. Die ausgesprochen eindimensionale, verzerrte Wahrnehmung der Damen wird auch anhand der folgenden Aussagen deutlich:

Zitat: «Für Frauen ist Mutterschaft ein bedeutendes Ereignis, das das eigene Leben stark verändert. Sie sind in der Folge auf die Unterstützung und die Hilfe der Gesellschaft angewiesen [...]»[3][7]

Das klingt fast so, als würden Schwangerschaft und Geburt bei Frauen zu einer Art Behinderung führen, die eine besondere Hilfe­bedürftigkeit begründet. Abgesehen davon negiert die Äußerung komplett, dass es sehr viele Väter gibt, für die ihre Vaterschaft ein bedeutsames Ereignis ist. Weiter heißt es:

Zitat: «Seit Einführung des neuen Kindschaftsrechts erleben immer mehr Mütter in gerichtlichen Sorgerechts­verfahren bzw. Kindschafts­sachen, dass ihre und die Rechte der Kinder nicht gewahrt sind. Die Belastung der Kinder und Mütter in solchen Verfahren ist enorm. Immer häufiger kommt es nach Trennung zu Trennungs­kriminalität durch vermehrt streitbereite Kindesväter: Verleumdung durch falsche eidesstattliche Versicherungen, psychische und physische Gewalt uvm., gegen die sich die Kindesmütter kaum wehren können. In Folge dessen werden immer häufiger Müttern die elterliche Sorge eingeschränkt oder sogar die Kinder entzogen.»

Was die empörte Verfasserin schildert, war und ist für zigtausende von Vätern bittere Realität. Dabei waren insbesondere unverheiratete Väter bis vor kurzem völlig wehr- bzw. rechtlos und weitgehend der Willkür von Müttern ausgeliefert, die ihre Machtposition allzu oft zum Schaden der Kinder gnadenlos ausgenutzt haben. Vorzugsweise verheiratete Väter wurden und werden - gerade wegen ihrer rechtlich formal besseren Position - immer noch regelmäßig zur Zielscheibe übelster Verunglimpfungen und Falsch­beschuldigungen, denen viele mütterfreundliche RichterInnen nach wie vor bereitwillig Glauben schenken.

Fakt ist: Vor allem solche Väter, die sich auch schon vor der Trennung um ihre Kinder gekümmert haben, möchten das auch nach dem Aus­einander­brechen der Paar­beziehung tun und wenn Väter, die zuvor nicht mit Mutter und Kind in einer Beziehung gelebt haben, dies ebenfalls tun möchten, ist das um der Kinder willen grundsätzlich zu begrüßen (siehe hierzu die Beiträge "Vaterlosigkeit" und "Väter sind wichtig"). Wenn solche Väter dann erleben, wie Mütter bei der Regelung des Umgangs auf Exklusivrechten beharren und die gegen­sätzlichen Positionen auf außer­gerichtlicher Ebene nicht ausgeräumt werden können, kommt es zwangsläufig zu einem Verfahren vor dem Familiengericht. Letztlich ist die Verfasserin nur deshalb so aufgebracht, weil jetzt hin und wieder auch mal einer Frau derselbe Horror widerfährt, der für Männer jahrzehntelange "Normalität" war und weiterhin ist.

Zu ergänzen wäre, dass die Anzahl streitbereiter Mütter, die auch vor Trennungs­kriminalität nicht zurück­schrecken, die Zahl entsprechender Väter weit überwiegen dürfte. Prinzipiell treffen die Einschätzungen von Frau T. zu Richtern, Jugendamt, Gutachtern und Verfahrenspflegern zwar absolut zu. Allerdings haben die Mehrheit der Richter und viele Funktionsträger der angeschlossenen Helferindustrie immer noch primär die Mütterrechte im Auge, wodurch das vielbeschworene Kindeswohl häufig missachtet wird. So weit wie Frau T. meint, sind wir in Deutschland dann doch noch nicht.

In einem von der "Berliner Morgenpost" veröffentlichten Gespräch zwischen der Vereinsgründerin und Rainer Sonnenberger vom VafK[4] wird deutlich, dass der Begriff des "Kindeswillens" im Denken von Frau T. offenbar nur einen sehr untergeordneten Stellenwert hat. Die Möglichkeit, dass Kinder auch bei hochstrittigen Eltern oft eine sichere Bindung an den Vater haben und deshalb den Wunsch nach mehr Umgang mit ihm äußern, ein paritätisches Wechselmodell wollen oder sogar ihren Lebensmittelpunkt beim Vater haben möchten, zieht die Vereinsgründerin während des längeren Interviews mit keiner Silbe in Betracht (Herr Sonnenberger allerdings auch nicht).

Probleme mit Logik und Ratio

Dafür werden geistige Fehlleistungen deutlich. So beklagt Frau T. ernsthaft, die Rechte einer Mutter würden beschnitten, weil sie nicht ohne weiteres mit den Kindern in eine andere Stadt umziehen dürfe, wenn der Vater es nicht wolle. Täte sie es doch, wäre sie die Kinder los. Gleichzeitig mault sie, aber der Vater dürfe wegziehen, zum Beispiel aus beruflichen Gründen.

Offenbar kapiert Frau T. nicht den Unterschied: Umgangswillige Väter müssen die ihnen durch einen Umzug entstehenden zeitlichen und finanziellen Belastungen selbst tragen, indem sie dann eben größere Entfernungen zu überbrücken haben, wenn sie ihre Kinder sehen wollen. Kein deutscher Richter hat bisher einer Mutter zugemutet, sie müsse dem Vater in einem solchen Fall die Kinder bringen. Abgesehen davon sind nicht wenige Väter allein schon deshalb zu einem Umzug genötigt, um die Unterhalts­forderungen von Müttern durch einen besser bezahlten Job in einer anderen Stadt eher befriedigen zu können.

Wenn dagegen eine Mutter mit ihren Kindern umzieht und dadurch der Umgang des Kindes mit seinem Vater gefährdet wird, ist es absolut begründet, wenn Gerichte einschreiten, zumal es eine Vielzahl dokumentierter Fälle gibt, in denen Mütter einzig und allein umgezogen sind, um den Umgang zu erschweren bzw. möglichst ganz zu vereiteln. Anders als Frau T. es darstellt, agieren deutsche Familienrichter in solchen Situationen häufig nicht halb so entschlossen, wie es an sich geboten wäre, um das Recht von Kindern auf Umgang mit ihren Vätern zu wahren.

Aufschlussreiche Einblicke in die Befind­lichkeit der Mütter­lobby­istinnen liefert im Übrigen die Rubrik "Goodbye Deutschland" auf der Webseite der Lobby. Natürlich möchten die vom Neuanfang träumenden Damen ihre Kinder mitnehmen. Eine radikalere Form der Vater­entsorgung ist - abgesehen von Mord - wohl kaum denkbar.

Irrational ist auch folgende Aussage:

Zitat: «Was meinen Sie, wie viele getrennte Väter sich nie wieder bei ihren Kindern melden? Wenn die Vaterrolle tatsächlich so eklatant wichtig ist für die Entwicklung eines Kindes, wie die Väter-Lobbyisten es im Moment behaupten, dann müsste es im Umkehrschluss doch eine Pflicht geben für jene Väter, die sich nicht für ihre Kinder interessieren. [...] Was ich an der Rechtsprechung nicht verstehe: Ist der Vater nun grundsätzlich wichtig für die Entwicklung des Kindes - oder nur dann, wenn der Vater es will?»

Diese Aussagen von Frau T. machen unzureichende Kenntnisse bzw. mangelndes Verständnis des Rechts deutlich. Es gibt die Pflicht zum Umgang. Ebenso wie in Fällen, in denen Mütter das Umgangsrecht von Vätern missachten (→ Umgangsboykott), sind die Gerichte aber oft nicht willens oder in der Lage, das Recht durchzusetzen. Während das im ersten Fall meist zum Schaden der Kinder ist und von daher eigentlich nicht passieren dürfte, zeugt es von gesundem Menschenverstand, wenn Familienrichter Zweifel hegen, ob erzwungene Kontakte zum Vater dem Kind wirklich etwas bringen (→ Umgangspflicht).

Geistiger Nährboden

Im Beitrag "Endlich eine neue Lobby für Mütter" schreibt der Muetterblitz zu den Aufgaben des neuen Vereins ernsthaft:

"Voranbringen der Gleichstellung von Frau und Mann in ihrer jeweiligen Rolle als Mutter oder Vater, besonders nach Trennung." [8]

Die wirklichen Absichten der Verfasserin werden im nächsten Abschnitt unter der Überschrift "Gesetzliche Grundlagen" deutlich. Hier erfolgt dann eine perfide Handlungs­anweisung zur brutalen Manipulation von Kindern. Zuerst einmal wird § 1684 BGB irreführend zitiert:

"Nach § 1684, Abs. 1 BGB hat das Kind ein Recht, aber keine Verpflichtung zum Umgang."

Tatsächlich lautet die Bestimmung:

Zitat: «(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.» - § 1684 BGB - Umgang des Kindes mit den Eltern

Im Folgenden gibt die Autorin noch unverblümter zu erkennen, worauf sie hinaus will. Wörtlich sagt sie:

"Dies bedeutet: Es kann den Umgang mit dem umgangs­berechtigten Elternteil verweigern. Der Ausschluß des Umgangsrechts ist nach § 1684, Abs. 4 BGB zum Wohle des Kindes möglich."

Auch hier ist es aufschlussreich, dem verfälschten Zitat den tatsächlichen Wortlaut des Gesetzestextes gegenüber zu stellen:

Zitat: «(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre.»

Der Vergleich entlarvt die radikalen Intensionen der Verfasserin: Die Autorin unterschlägt, dass im Gesetz auch von "Einschränkung" die Rede ist. Eine solche geht ihr aber offensichtlich nicht weit genug: Väter - an anderen Stellen ist im menschen­verachtenden Jargon der Lobby häufig von "Erzeugern" die Rede - sollen ganz aus dem Leben ihrer Kinder verschwinden! Die etwas kitschig anmutende, aus dem "Übereinkommen über die Rechte des Kindes" zitierte Begründung lautet, "... ,dass das Kind zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie und umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen sollte."

Dann wird in der Gebrauchs­anweisung zur Kindesmisshandlung das Bundesverfassungsgericht bemüht: Der Ausschluß des Umgangsrechts wäre nach Entscheidungen des BVerfG verfassungs­rechtlich dann zulässig, wenn durch den Umgang die körperliche oder seelisch-geistige Entwicklung des Kindes konkret und gegenwärtig gefährdet sei.

Danach merkt die Verfasserin missbilligend an, durch die Kindschaftsrechtsreform 1998 sei die Position der Väter gestärkt worden. Somit auch solcher Väter, die aufgrund ihres Verhaltens für eine Familie nicht tragbar wären. Mütter hätten kaum noch eine Möglichkeit, ihre Kinder zu schützen. Der Trend heiße: Das Kind brauche seinen biologischen Vater, egal, wie mangelhaft dessen Erziehungs- und Beziehungs­fähigkeit sei. Diese in keiner Weise nachgewiesene Ideologie setze sich über jegliche Diskussion der Qualität der Vater-Kind- und Mann-Frau-Beziehung, selbst über Gewalt und sexuellen Mißbrauch, hinweg.

Da ist sie wieder, die Keule, mit der furchtbare, gnadenlos ich-süchtige oder einfach nur geistig-verwirrte Mütter zwecks Entsorgung auf die Erzeuger "ihrer" Kinder einprügeln.

Und weiter: Untersuchungen zeigten, dass Kinder, die ohne ihren biologischen Vater in liebevollen Familien aufwüchsen, keine psychische Störungen aufweisen. Es wird aber keine einzige dieser angeblichen Studien angegeben. Unter der Überschrift Die Situation der Kinder wird es dann richtig schlimm:

Zitat: «Viele Kinder leiden nachweisbar unter dem erzwungenen Kontakt mit dem biologischen Vater. Sie reagieren mit verschiedenen Verhaltens­auf­fällig­keiten, wie zum Beispiel Schlaf­störungen (spätes Einschlafen, Angst vor dem Einschlafen, Alpträume, Bettnässen), Trennungs- und Verfolgungs­ängsten, hyperaktivem oder apathischen Verhalten, Zurückziehen, Aggression, Auto­aggression, Wutanfällen oder Weinkrämpfen, Ängsten vor Bestrafung, selbst wenn die Mutter nicht straft; zwanghaftem Verhalten, Nervosität, Essstörungen, Schulproblemen etc.. Weitere Spätfolgen sind für die Zukunft dieser Kinder absehbar.»

Und die Autorin der üblen Hetzschrift fabuliert weiter, das Recht des Kindes, das seinem Wohl dienen sollte, werde zu einem “Recht auf das Kind“, einem Zwangsrecht, das mit allen Mitteln durchgesetzt werde, ungeachtet dessen, ob das Kind den Kontakt zum Vater überhaupt wolle, ob es ihn gut kenne, ob es Vertrauen zu ihm habe und sich bei ihm geborgen fühle oder ob das Vertrauen durch sein Verhalten missbraucht worden sei. Als ob diese Propaganda­lügen nicht genug wären, steigert die Autorin den Horror noch mehr:

Zitat: «Bisweilen wird keinerlei Rücksicht genommen, ob das Kind vor dem Vater Angst hat, sich von ihm bedroht fühlt oder auch bedroht ist, nicht einmal dann, wenn es sich verzweifelt wehrt oder völlig eingeschüchtert ist.»

Vor allem Väter wissen, dass deutschen Familienrichtern einiges zuzutrauen ist, aber diese Schauermärchen sind dann doch etwas überzogen. Es folgen Betrachtungen zu den Ängsten und Verletzungen des Kind, der Unmöglichkeit, "zur Ruhe kommen" und "Lebens­sicherheit aufbauen" zu können. Besonders schwer wiege das Erleben des Kindes, dass seine Mutter es vor dem Täter nicht schützen könne, sondern es ihm ausliefern müsse. Viele dieser bedauerns­werten Kinder erkennen später, dass ihre Mutter die Täterin war, die sie verhetzt und den Vater zu Unrecht als bösen Wolf dargestellt hat. Ebenfalls viele merken das sogar schon, während sie sich noch in der erzwungenen "Obhut" einer Mutter befinden, obwohl sie oft lieber auch, mehr, überwiegend oder gar ganz beim Vater sein würden. Aber eine Frau, die sie nicht als Mutter, sondern als Gefängnis­wärterin erleben, lässt sie nicht.

Dann dreht die Verfasserin völlig durch:

Zitat: «Durch den zwangsweise verordneten Umgang werden die Grenzen der Kinder auf traumatisierende Weise verletzt. So genannte "Experten" vertreten den Standpunkt, der Wille des Kindes müsse nötigenfalls gebrochen werden, um den Umgang mit dem Kindsvater durchzuführen. Mütter werden unter Androhung von massiven Maßnahmen angehalten, ihre Kinder zur Ausübung des Umgangskontakts zu manipulieren.»

Treffende Bewertungen von Kritikern

Inzestuös anmutende Ausbeutung von Kindern

Pointiert äußert der schon oben zitierte Kritiker[2] des Vereins, eines der größten Tabus im Familienrecht sei die inzestuös anmutende Ausbeutung von Kindern durch Erwachsene, die durch Vereine wie die Mütterlobby propagiert werde. Angesichts der unter­schwelligen Empfehlungen zum Auswandern und anderer, mehr oder weniger deutlicher Hinweise zur völligen Ausgrenzung von Vätern, die sich wie ein roter Faden quer durch die Webseite ziehen, scheint diese Einschätzung gerechtfertigt. In einer Manier und Häufung, die auf fortschrittliche Mütter und Väter anachronistisch und abstoßend wirken muss, wird Frauen von der Lobby das sattsam bekannte Arsenal vergangener Tage vorgeführt: Vernachlässigung, physische und psychische Gewalt des Mannes gegenüber Frau und/oder Kind, sexuelle Nötigung der Partnerin, sexueller Missbrauch des Kindes.

Solche Gräuel rechtfertigen dann natürlich die von den Lobbyfrauen geforderte (hier wieder Zitat des Kritikers) völlig selbstverständliche, totale Unterordnung des Kindeswohls unter den Mutterwillen. "Was immer ich auch von ihm will - dem Kind kann gar nichts Besseres passieren."

In einem Kommentar des Blogs wird ein Grundproblem benannt: Frauen, die ihre Kinder als ihr EIGENTUM betrachten, werde seit Jahrzehnten der Eindruck vermittelt, sie hätten auch jedes Recht dazu. Unter weiter:

Zitat: «"[Dabei] ist noch kaum klar, wie enorm der Schaden sei, der Kindern zugefügt wird, wenn sie ausgerechnet Menschen mit solchen massiven Besitz­ansprüchen ausgeliefert werden. Und ausgerechnet deshalb, WEIL diese Menschen so massive Besitz­ansprüche geltend machen.

Um solche Ansprüche zu bedienen, sind über Jahrzehnte hinweg Menschenrechte und Grundrechte [von Vätern und Kindern] verletzt worden. Ich habe noch nie irgendjemanden von den Verantwortlichen oder aus den verantwortlichen Parteien gehört, der sich dafür entschuldigt hätte. Kein Wunder, dass da bei vielen Müttern der Eindruck entstanden ist, mit ihren Ein­ver­leibungs­bedürfnissen völlig im Recht zu sein und im Interesse ihrer Kinder zu handeln. Kein Wunder auch, dass sie rasend wütend werden, sobald diese verrückten Verhältnisse auch nur stückchenweise geändert werden.»

Ansichten einer fortschrittlichen Frau

Gabriele Patzschke schrieb dazu:

Zitat: «Die “Mütterlobby” ist, wie sich spätestens seit der Abspaltung von Mütter-helfen.de sehr deutlich abzeichnet, tatsächlich ein Schwesterverein des VAM(v). Man will nicht, daß ein Kind zwei Eltern hat, sondern unbedingt und mit der Brechstange allein erziehen, auch und gerade auf dem Rücken des Kindes. Anders sind die kruden Thesen in dem "Positons­papier" auch nicht zu verstehen.

Da wird z.B. als allererstes behauptet, dass beim paritätischen Doppel­residenz­modell das Kind einmal pro Woche mit Sack und Pack umziehen müßte. Dabei wird, sicherlich bewusst, verschwiegen, dass das auf das Residenzmodell, welches die "Mütterlobby" ja eindeutig bevorzugt, noch viel mehr zutrifft. Denn da fährt das Kind "auf Besuch" zum Papa und Mama nimmt ihm oft alles, was es in der Papazeit bekommen hat, nach der Rückkehr sofort wieder ab. Hat das Kind zwei Zuhause, in denen es sich selbstverständlich aufhält, ohne dass darum erst gestritten werden muß, ist dieser "unfreiwillige Umzugseffekt" wesentlich seltener und geringer. Dazu gibt es sogar schon einige empirische Forschung, die das eindeutig bestätigt.

Noch wilder ist die These, dass in der gemeinsamen Familienzeit, die Mütter ja sowieso alleinerziehend wären. Noch weltfremder geht es ja nun wirklich nicht mehr. Dass ein Kind, auch in der (heute leider kaum noch üblichen) Stillphase, beide Eltern braucht und i.d.R. auch hat, wird einfach weggelogen. Es wird einfach so getan, als wäre es Pflicht der Mutter die ersten Lebensjahre des Kindes 24 Stunden am Tag symbiotisch am Kind zu kleben, was nebenbei sämtlichen Erkenntnissen der entsprechenden Wissenschaften und dem gesunden Menschenverstand diametral widerspricht. Und dass ein Vater auch in einer Stunde vor der Arbeit und ein paar Stunden danach, ein unersetzbarer Elternteil ist, passt den Dämchen offenbar auch nicht ins Konzept.

Man kann also sagen: die "Mütterlobby" ist gar keine. Lobby wohl, aber für das Geschäft (mit Barunterhalt und Fremdbetreuung) und gegen die Kinder und ihre Eltern, also auch gegen die meisten Mütter dieser Welt. Schade also um den zu Unrecht annektierten Terminus "Mütterlobby", der bspw. der Initiative Frau2000+, oder eben "Mütter-helfen.de" wesentlich besser und sinnvoller zu Gesicht stehen würde. Denn die vernunft­begabten und vor allem -willigen Mütter könnten eine aktive Lobby unter diesem Namen sehr gut gebrauchen und sind auch eindeutig in den Mehrheit.

Die Anhänger von Edith Schwab, Anita Heiliger, Cornelia Strasser und weitere haben offenbar ein ziemlich gestörtes Verhältnis zur Familie an sich und werden sicherlich relativ bald als ewiggestrige Mutterkreuz­verherrlicher in der Annalen der Geschichte verschwinden.»[9]

Position der Mütterlobby zum "Wechselmodell“

Angesichts der geschilderten bzw. zitierten Einstellungen einiger Mitglieder - wobei deren Zahl wie gesagt im Dunkeln liegt - verwundert es nicht, dass frau die Meinung vertritt, diese Form der Umgangsregelung dürfe gerichtlich nicht gegen den Willen der Mutter angeordnet werden (dazu erstreckt die Lobby dieses Postulat richtigerweise auch auf Väter). Vielmehr könnten Wechselmodelle mit Blick auf das Kindeswohl ausschließlich auf freiwilliger Basis aller Betroffenen gelebt werden und dürften somit überhaupt keinen Eingang in die Rechtsprechung finden, weil die konkrete Befürchtung bestünde, dass sie – wie bereits geschehen – unter Druck der Verfahrens­beteiligten auf die Mutter in einem "Vergleich“ beschlossen würden.

Dem ist insoweit zuzustimmen, dass es wirklich keinen Sinn macht, einem Vater, dem seine Kinder weitgehend gleichgültig sind, zwangsweise paritätischen Umgang zu verordnen, da er die Betreuung, Förderung und Erziehung mutmaßlich nur unzureichend wahrnehmen würde. Letzteres gilt im Übrigen auch für Mütter, die sich nicht für ihre Kinder interessieren. Umgekehrt bedeutet die Forderung der Lobby aber, dass jede Mutter das Engagement eines treusorgenden, zur Versorgung und Erziehung seiner Kinder bereiten Vaters willkürlich blockieren kann. Das ist aus Sicht "aktiver Väter" völlig inakzeptabel und unter dem Aspekt des Kindeswohls geradezu verbrecherisch.

Geradezu infam ist, dass im Mütterblitz suggeriert wird, Gerichte würden tatsächlich gegen den Willen von Kindern hälftigen Umgang mit realiter problematischen Vätern anordnen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine Einschränkung der Erziehungsfähigkeit in Form von Gewalttätigkeit oder anderer gravierender Defizite bestehen.[8]

Erfahrungsberichte

Zumindest eine Rubrik könnte für Trennungsväter, die in gerichtliche Aus­einander­setzungen ums Sorgerecht oder in ein Umgangsverfahren verstrickt sind, durchaus lesenswert sein, nämlich die so genannte "Fallsammlung". Hier könnten sie sich, um für schlimme Entwicklungen in ihrer eigenen Sache besser gewappnet zu sein, die Berichte einiger Mütter zu Gemüte führen, welche ihre Erfahrungen mit Familiengerichten und unseriösen Gutachtern schildern.[10]

Aber leider weist nur ein Bericht Parallelen zu den Erfahrungen auf, die viele Väter mit dem deutschen Unrechtssystem machen. Es handelt sich um den nun einer "Clara" zugewiesenen Bericht, der früher unter dem Namen der Vereinsgründerin veröffentlicht war. Aus der Fallsammlung verschwunden ist leider ein Bericht der Mitgründerin Ariane Schneider, der für betroffene Väter ebenfalls interessant gewesen sein könnte.

Ansonsten deutet auch die Stagnation bei der Fallsammlung darauf hin, dass die "Mütterlobby" schwächelt. Bei "Daniela" heißt es schon seit Längerem "coming soon" - schade, die angebliche Ankündigung eines erweiterten Suizids durch eine manipulierende Mutter ist auch etlichen Vätern als beliebte Falschbezichtigung geläufig - und bei "Sophia", "Ellen" und "Marion" kommt noch nicht einmal eine vertröstende Ankündigung.

Zur Gemütslage eines typischen Mitglieds

Auch wenn das folgende Beispiel möglicherweise ein Fake ist, trifft der Text doch die Gemütslage eines typischen Mitglieds der "Lobby". Unter dem Pseudonym "bea33" wurden unter der Überschrift "Umgang für Kind!!! Hilfe mein Ex nervt!!!" folgende Fragen gestellt:

Zitat: «Hallo, habe da mal ein Problem...ich bin eine mutter und meine Tochter ist 7 monate, ich habe mich von meinem Ex im November letzten Jahres getrennt... So seitdem versucht er Umgang mit seiner Tochter zu bekommen (er ist der vater!!) und ich will das irgendwie nicht, weil er noch bei mir schulden hat und ähnliches, wegen den schulden zeig ich ihn auch bald an.

die vaterschaftsanerkennung hab ich noch nicht unterschrieben und er droht mir mit anwälten und familiengericht etc, er will seine Tochter unbedingt sehen und zahlt aber noch kein unterhalt, aber schickt mir ein Brief nach dem anderen und bombadiert mich mit sms, alles nur weil er seine Tochter sehen will...wenn ich nicht rechtzeitig antworte, (so nach 3 tagen) dann ist er immer sauer, weil er dann denkt ich will ihm gar nicht schreiben, nur in moment hat er ja noch gar keine recht, da ich ja obwohl es sicher ist, rein rechtlich gar nicht der Vater ist, er ist ja so kein vorbild...er versucht alles, um seine Tochter zu sehen und ich habe darauf keine Lust mehr..was kann man da machen, hat er überhaupt rechte...?» - bea33 am 25. April 2014[11]

Kein Witz

Der folgende Eintrag findet sich tatsächlich so im Gästebuch der Mütterlobby:

Zitat: «Wie gut dass es jetzt diese Seite gibt!!! Noch im April und Mai fand man im Internet nur zu "Vaterrechten" etwas, zu "Rechte der Mutter" gab es KEINEN Eintrag!!!

Das muss Frau sich mal klar machen, was für ein Ausmaß die Diffamierung von uns Frauen und Müttern hat! Und was es für die Kinder bedeutet, für das ganze Leben! Die Bindung zwischen Kind und Mutter von außen zu unterbrechen, oder gar zu zerstören - viele Erwachsene wissen, was das später bedeutet. Dieses "Loch" ist nicht mehr zu flicken. Ich wünsche uns Frauen und Müttern für die Lebens- und Liebes­fähigkeit unserer Kinder, dass diese neue Vernetzung rasant wächst und zu einem Sturm anschwillt, der in alle Winkel des Landes braust. WIR kriegen die Kinder, WIR haben die Kraft, gemeinsam können wir uns wehren. Denn: die Männer schaffen es nicht ohne uns. Oder? Wer bekommt und stillt denn dann die Kinder???»[12]

Tja, was könnte man(n) einer solchen Argumentation entgegensetzen?

Weitere Highlights aus dem Gästebuch der Lobby

Dr. Karin Schnebel am Freitag, dem 23. November 2012 um 13:09:

Zitat: «Kinder gehören zu den Müttern, das muss endlich auch die Gesellschaft anerkennen. Daher freue ich mich, dass es endlich eine Mütterlobby gibt.»[13]

Kaum zu glauben, aber die Verfasserin dieses abgrundtief dämlichen Kommentars ist war, sofern es sich nicht um ein böswilliges Fake handelt, "Lehrbeauftragte" am "Geschwister-Scholl-Institut für Politische Wissenschaft" in München.[14]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Mütter wehren sich gegen Unangemessenheit und Willkür im Familienrecht, Mütterlobby - Der Verein
  2. 2,0 2,1 Wie die BZ einmal die Mütterlobby fertigmachte, Man Tau am 4. Dezember 2014
  3. 3,0 3,1 3,2 3,3 Neuer Verein unterstützt Mütter, die um ihre Kinder kämpfen: Mütterlobby e.V., Osthessen-News am 18. Februar 2013
  4. 4,0 4,1 Uta Keseling: Umgangsrecht: Wenn der Krieg ums Kind tobt, Berliner Morgenpost am 8. Februar 2014 (Ich will! Nein, ich! Warum sich getrennte Eltern oft so erbittert bekämpfen - ein Streitgespräch zwischen Barbara Thieme vom Verein "Mütterlobby" und Rainer Sonnenberger vom "Väteraufbruch für Kinder".)
  5. Joachim Hinz: Zickenterror in der Mütter-Lobby, News aus Berlin/München/Fulda u.a., Facebook
  6. 6,0 6,1 Katja Warnke: Gegen Gewalt und Trennungskriminalität, RP-Online am 10. Januar 2013 (Die Straelenerin gehört zu den Gründerinnen der Mütter-Lobby. Treffen in Duisburg und Geldern.)
  7. 7,0 7,1 7,2 Verein Mütterlobby e.V. gründet Sektion Bayern, Frau 2000plus am 18. Oktober 2013 (Pressemitteilung zur Gründung des regionalen bayerischen Landesvertretung des Vereins Mütterlobby e.V.: NEUER VEREIN UNTERSTÜTZT NUN AUCH BAYERISCHE MÜTTER, DIE UM IHRE KINDER KÄMPFEN)
  8. 8,0 8,1 Muetterblitz: Endlich eine neue Lobby für Mütter
  9. Gabriele Patzschke: motherbook blog: Positionspapier Wechselmodell-2, MotherbookBlog am 7. Januar 2014
  10. Mütterlobby: Fallsammlung
  11. Umgang für KInd!!! Hilfe mein Ex nervt!!!, gutefrage.net am 25. April 2014
  12. Von "pippi lotta" am 7. Dezember 2014 um 22:44 Uhr im Mütterlobby-Gästebuch
  13. Gästebuch Mütterlobby
  14. Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft - Dr. phil. Karin B. Schnebel, Siehe: Benutzer:Karin Schnebel, korbiwiki.de