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Mourtala Madou

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Dieser Artikel ist Kriegsberichterstattung, insofern nichts für zarte Gemüter.

Hauptseite » Personen-Portal » Mourtala Madou

Mourtala Madou
Mado Mourtala.jpg
Geboren 1984/1985 (Jahre 39–40)

Mourtala Madou ist ein nigerischer[wp] Asylforderer und Mörder. In Hamburg hat er mit einer so genannten "Flüchtlingsmutti" ein Kind gezeugt.

Er soll aus dem von Boko Haram[wp] kontrollierten Teil Nigers stammen.[1]


Deutsche Übersetzung
Ich kümmere mich nicht darum, Menschen zu verlieren, die nicht mehr in meinem Leben sein wollen. Ich habe Menschen verloren, die mir die Welt bedeuten, und es geht mir immer noch gut.
Englisches Original
I don't care about losing people that don't wanna be in my life anymore. I've lost people that meant the world to me and I'm still doing just fine.
Zitat: «Am 11. April 2018 wird Mourtala das Sorgerecht entzogen, vermutlich nicht ohne Grund. Damit hätte er sein Auf­enthalts­recht verloren. Am nächsten Tag ersticht Mourtala an der Hamburger S-Bahn­station Jung­fern­stieg seine Exfreundin und Mutter seines Kindes. Er schneidet seiner ein­jährigen Tochter den Kopf ab. Man kann das mit Boko Haram in Verbindung bringen, die im Niger aktiv ist und Jagd u.a. auf Christen und Ungläubige macht. [...]

Später wird bekannt: Der Täter Mourtala verlinkt auf Facebook Videos des Islam­predigers Pierre Vogel[wp]. Es heißt, seit seiner Ankunft in Deutschland habe er sich dem Islam zugewandt.»[2]

Was hatte man nicht alles versucht, um das zu vertuschen und zu verheimlichen? Doch nun ist es amtlich. Der Lampedusa-Flüchtling aus dem Niger, der vor zwölf Tagen in Hamburg Tochter und Frau tötete, hat seine einjährige Tochter nicht nur brutal abgestochen, er hat ihr tatsächlich den Kopf fast vollständig abgetrennt. Doch das ist längst nicht alles. Ein Skandal ungeheuren Ausmaßes kommt nun ans Tageslicht.

Einjähriges Baby und seine Mutter am Jungfernstieg brutal umgebracht

Vor zehn Tagen hatte ich bereits über den Fall berichtet[ext]. Ein 33 Jahre alter Tatverdächtiger aus dem Niger namens Mourtala Madou, siehe Titelbild, soll am Donnerstag­vormittag des 12. April 2018, seine Ex-Partnerin und seine kleine Tochter vor den Augen vieler Menschen und eines weiteren Kindes der Frau, eines dreijährigen Jungen, mit einem Messer tödlich verletzt haben. Das einjährige Kind verstarb noch am Tatort. Die 34-jährige Mutter konnte zwar zunächst noch erfolgreich reanimiert werden, erlag jedoch kurze Zeit später ihren Verletzungen im Krankenhaus. Sie soll vier weitere Kinder von unter­schiedlichen Vätern zurücklassen.

Der Nigrer habe "sehr gezielt und sehr massiv" auf seine beiden Opfer eingestochen, sagte Polizeisprecher Timo Zill am Donnerstag, dem Tag des Doppelmordes. Nach der Tat sei er zunächst geflüchtet, habe dann aber gegen 10.50 Uhr selbst den Notruf gewählt. Wenig später wurde er auf der Mönckeberg­straße festgenommen. Der tödliche Angriff ereignete sich auf dem Bahnsteig der S-Bahn Jungfernstieg, also mitten in Hamburg. Am frühen Donnerstag­abend teilte die Polizei mit, dass die Tatwaffe in einem Mülleimer im Bahnhof Jungfernstieg gefunden wurde.

Mutmaßlicher Täter ist ein "Lampedusa-Flüchtling" aus dem Niger

Bei dem mutmaßlichen Mörder handelt es sich um einen so genannten "Lampedusa-Flüchtling". Ab März 2013 waren diese Männer im Zuge der Ereignisse nach dem Bürgerkrieg aus Libyen nach Italien geflüchtet und gelangten von dort nach Deutschland. Aus der Gruppe stammen einige ursprünglich aus Staaten in Afrika, die als sicher gelten. Sie haben bereits ein Asylverfahren in Italien abgeschlossen und verweigern sich daher einem erneuten Asylverfahren in Deutschland und forderten in Hamburg ein dauerhaftes Bleiberecht. Zahlreiche Personen solidarisierten sich mit ihnen, darunter Mitglieder von Kirchen­verbänden und Vereinen, Künstler, Fußballfans, Partei- und Gewerkschafts­mitglieder sowie verschiedene Gruppen der linken Szene.

Niger[wp] liegt in Westafrika, grenzt im Norden an Algerien und Libyen. Die ehemalige französische Kolonie ist seit 1960 unabhängig. Nach einer Phase von Staats­streichen und Aufständen der Tuareg scheint sich Niger politisch zu stabilisieren. Existenz­bedrohend für den größten Teil der nigrischen Bevölkerung sind regelmäßig wieder­kehrende Dürren und Hungersnöte bei einer zu schnell wachsenden Bevölkerung aufgrund mangelnder Geburten­kontrolle[ext].

Niger zählt zu den ärmsten Ländern der Welt und nahm beim Index der menschlichen Entwicklung 2016 den vorletzten Platz von 188 ausgewerteten Ländern ein. Die Fertilitätsrate (Geburten pro Frau) ist mit ca. 7 die höchste weltweit. 74 Prozent der Männer und 89 Prozent der Frauen sind Analphabeten, womit das Land die weltweit niedrigste Alpha­betisierungs­rate aufweist. 94 Prozent der Nigrer sind Muslime.

Das kleine Kind wurde tatsächlich enthauptet

Schon lange gab es Gerüchte, dass der Täter das Baby nicht nur brutal abstach, sondern ihm auch den Kopf abgeschnitten habe. Eine offizielle Bestätigung dazu gab es nicht und die sollte es wohl auch nicht geben. Doch nun kam es doch heraus, dass dem tatsächlich so ist. Stefan Frank berichtet auf achgut.com[ext] dazu heute folgendes.

Polizei und Staatsanwaltschaft in der Hansestadt Hamburg wollten nicht, dass die Öffentlichkeit erfahre, dass das einjährige Baby, das am 12. April zusammen mit seiner 34-jährigen Mutter in einer "Beziehungstat" (so Polizei­sprecher Timo Zill) von seinem Vater, dem aus dem Niger stammenden "Lampedusa-Flüchtling" Mourtala Madou auf dem Bahn­steig der U-Bahn­station Jung­fern­stieg ermordet worden war, geköpft wurde.

Wohnungsdurchsuchungen bei den beiden, die das Ganze publik machten

Darum gehe sie nun mit harter Hand gegen diejenigen vor, die sie dafür verantwortlich machen, dass diese Tatsache trotz Abschirmung und Schweigekartell nach außen gedrungen sei: einen christlichen Gospel-Sänger aus Ghana - der den Tatort mit eigenen Augen gesehen und gefilmt hat - und einen Hamburger Blogger, der das von jenem auf Facebook gestellte Video auf seinen YouTube-Kanal über­tragen habe. Bei beiden seien am Freitag­morgen Razzien in ihren Wohnungen durchgeführt und persönliche Gegenstände beschlagnahmt worden.

Der Blogger namens Kordewiner, mit dem achgut direkten Kontakt hat, berichtet, wie er und seine Mitbewohnerin um 6.45 Uhr von einem Trupp von mehreren Staatsanwälten und Polizisten geweckt worden seien, die Zutritt zu ihrer Wohnung begehrten. Als dieser ihnen verweigert wurde, sollen diese sich durch Aufbohren des Türschlosses gewaltsam Zutritt verschafft haben.

Die Oberstaatsanwältin Nana Frombach von der Pressestelle der Hamburger Staats­anwalt­schaft soll auf Anfrage der Achse des Guten die Hausdurchsuchung bestätigt haben. Kordewiner sei vorgeworfen worden, "die höchst­persönlichen Lebens­bereiche einer Person" - gemeint ist die von Mourtala Mardou ermordete Frau - "durch Bild­aufnahmen verletzt" zu haben. So steht es auch in dem Durch­suchungs­beschluss des Amtsgerichts Hamburg, der der Achse des Guten vorliegt.

Das Video vom Tatort

Kurz nach dem Doppelmord sei ein christlicher Gospelsänger aus Ghana vor Ort gewesen, der Film­aufnahmen des Bahnsteigs machte. In dem Video, das er auf Facebook stellte, hört man eine Frau weinen, sieht Polizisten, die Zeugen befragen, und man sieht, anders als in sämtlichen Pressefotos, die allesamt aufgenommen wurden, nachdem der Tatort­reiniger dagewesen war, eine riesige Blutlache. An keiner Stelle filmt der Mann die Opfer in Großaufnahme oder zeigt ein Gesicht. Die meiste Zeit richtet er die Kamera auf den Fußboden oder die Gleise neben dem Bahnsteig. Es ist wohl der von ihm gesprochene Kommentar, der die Meinungs­hüter auf den Plan rief:

"O my God. It’s unbelievable. [Oh mein Gott. Es ist unglaublich] O Jesus, o Jesus. O Jesus. They cut off the head of the baby [Sie haben dem Baby den Kopf abgeschnitten]. O my God. O Jesus."

Hier ist das Video, auf dem Sie es selbst sehen können:

Im Durchsuchungsbeschluss wird offiziell zugegeben, dass das Baby enthauptet wurde

Der Ghanaer sei also nachweislich ein Augenzeuge - und er plaudere aus, was Staatsanwaltschaft und Polizei unter den Teppich kehren wollten. Dass der Mann nicht übertrieben hat, dafür liegt nun der Nachweis vor. Denn in dem Durch­suchungs­beschluss des Hamburger Amtsgerichtes heißt es:

"Der gesondert verfolgte Täter" (Mourtala Madou) habe "aus Wut wegen der tags zuvor erfolgten Ablehnung des beantragten gemeinsamen Sorgerechts für seine Tochter und um die Kindsmutter zu bestrafen, seiner in einem Kinderbuggy sitzenden ein­jährigen Tochter in Tötungs­absicht und zur Durch­setzung seiner Macht- und Besitz­ansprüche mit einem unvermittelt aus seinem mitgeführten Rucksack gezogenen Messer von hinten einen Stich in den Bauch versetzt und ihr anschließend den Hals nahezu vollständig durchtrennt ..., sodass das Kleinkind sofort verstarb und sodann auf die nicht mit einem solchen Angriff rechnende schutz­bereite Kindsmutter mehrmals eingestochen ...".

Die Hamburger Staatsanwaltschaft führte also, so Stefan Frank weiter, eine durch und durch illegitime Haus­durch­suchung bei einem unbescholtenen Blogger durch. Gleichzeitig steht im Durchsuchungs­befehl, dass der Hals des Kindes "nahezu vollständig durchtrennt" wurde. Nun haben wir das, was niemand wissen soll, schwarz auf weiß, aus erster Hand sozusagen mit Brief und Siegel.

Worum ging es bei den Wohnungs­durch­suchungen tatsächlich, um Einschüchterung?

Die Achse des Guten rief die Ober­staats­anwältin Nana Frombach an und machte darauf aufmerksam, dass an dem Video nichts, aber auch gar nichts justiziabel sei. Man sehe kein Gesicht, keine Verletzungen. Das Einzige, was man sehe, sei eine Blutlache und die Füße des Opfers - und auch das nur jeweils für wenige Momente.

Ja, es gäbe sogar begründete Zweifel daran, dass Hannah Kütterer-Lang, die Richterin, die den Durch­suchungs­beschluss unterzeichnete, das Video überhaupt gesehen habe. Sonst wäre ihr wohl aufgefallen, dass darin keineswegs "die am Tatort agierenden Ersthelfer bei den lebens­erhaltenden Maßnahmen speziell bei der Durch­führung der Herz-Rhythmus-Massage zugunsten der in einer ausgedehnten Blutlache auf dem Rücken liegenden schwerst­verletzten Kindsmutter über einen Zeitraum von zwei Minuten und 20 Sekunden" zu sehen seien, sondern fast ausschließlich der Bodenbelag und die Wandpaneele, so die Achse des Guten. Von wenigen Momenten abgesehen, in denen die Kamera aus der Entfernung auf die am Boden liegende Frau schwenkt, ist der Film ein reines Audio­zeugnis.

Die Achse des Guten konfrontierte die Ober­staats­anwältin Frombach ferner mit folgendem schwer­wiegenden Einwand: Da der Blogger Kordewiner gar nicht leugnete, dass er das Video hoch­geladen hat, sei die Suche nach "Beweis­mitteln" zudem völlig überflüssig gewesen. Dazu habe die Ober­staats­anwältin "keine Stellung" beziehen wollen.

Ein Justizskandal?

Bei der Frage, was denn Journalisten überhaupt noch zeigen dürften, wäre Ober­staats­anwältin Frombach merklich ins Schwimmen gekommen. Sie könne nur "konkrete" Fälle beurteilen, keine die "in der Zukunft liegen".

Offensichtlich sollen Blogger und Journalisten, so achgut, keine Bilder von den Tat­orten der Messermorde veröffentlichen, die in Deutschland alltäglich geworden seien. Und wer sich dem als Journalist nicht füge, werde bestraft. Die Haus­durch­suchungen bei Kordewiner und dem Christen aus Ghana seien reine Schikane - und mit Sicherheit illegal.

Die Hausdurchsuchungen zur Abstrafung beziehungsweise Ein­schüchterung von Augenzeugen und Bloggern, die Informationen über ein Ereignis von über­wältigendem öffentlichen Interesse lieferten, sei ein Justiz­skandal, der wohl über Deutschland hinaus für Empörung sorgen werde. Hier seien weitere Grenzen überschritten worden.

Jürgen Fritz[3]
Die Enthauptung der Hamburger Justiz

Polizei und Staatsanwaltschaft in der Hansestadt Hamburg wollen nicht, dass die Öffentlichkeit erfährt, dass das einjährige Baby, das am 14. April zusammen mit seiner 34-jährigen Mutter in einer "Beziehungstat" (so Polizei­sprecher Timo Zill[ext]) von seinem Vater, dem aus dem Niger stammenden "Lampedusa-Flüchtling" Mourtala Madou auf dem Bahnsteig der U-Bahnstation Jungfernstieg ermordet worden ist, geköpft wurde.

Darum gehen sie nun mit harter Hand gegen diejenigen vor, die sie dafür verantwortlich machen, dass diese Tatsache trotz Abschirmung und Schweigekartell nach außen gedrungen ist: einen christlichen Gospel-Sänger aus Ghana - der den Tatort mit eigenen Augen gesehen und gefilmt hat - und einen Hamburger Blogger, der das von dem jenem auf Facebook gestellte Video auf seinen YouTube-Kanal übertragen hat. Bei beiden wurden am Freitag­morgen Razzien in ihren Wohnräumen durchgeführt und persönliche Gegenstände beschlagnahmt.

"Alles hätte man auch an der Haustüre bekommen und die beschlagnahmten Gegenstände waren sowieso gaga", so der Blogger Heinrich Kordewiner gegenüber der Achse des Guten. "Ein Uralt-PC von Aldi, ein Billig-Phablet (für meine Blutzucker-Kontrolle, die Stadtrad-App und die Google-Home-App) und eine uralte Aldi-Digitalkamera (mit einem einzigen Foto der dummen Gesichter des versammelten Law Enforcements in dem Moment, als der Schlüsseldienst das Zylinder­schloss aufgebohrt hatte)."

Er fügt hinzu: "Davon abgesehen benötigt man fürs Kopieren eines Facebook-Videos nach Youtube nur ein Internet-Cafe oder ein Billigtelefon am anonymen Hotspot der Hochbahn. Alles absurd."

Kordewiner berichtet, wie er und seine Mitbewohnerin um 6.45 Uhr von einem Trupp von mehreren Staatsanwälten und Polizisten geweckt wurden, die Zutritt zu ihrer Wohnung begehrten. Als dieser ihnen verweigert wurde, verschafften sie sich durch Aufbohren des Türschlosses gewaltsam Zutritt.

Staatsanwalt Ulf Bornemann macht sich verdient

Angeführt worden sei die Gruppe von Staatsanwalt Ulf Bornemann, einem Spezialisten für "Hass und Hetze". Bornemann war letztes Jahr einer der sehr wenigen Juristen, die keine Bedenken gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hatten, sondern die Meinungs­berichtigung im Internet emphatisch begrüßten[ext].

Oberstaatsanwältin Nana Frombach von der Pressestelle der Hamburger Staatsanwaltschaft bestätigt auf Anfrage der Achse des Guten die Hausdurchsuchung. Kordewiner sei vorgeworfen worden, "die höchst­persönlichen Lebens­bereiche einer Person" - gemeint ist die von Mourtala Mardou ermordete Frau - "durch Bild­aufnahmen verletzt" zu haben. So steht es auch in dem Durch­suchungs­beschluss des Amtsgerichts Hamburg, der der Achse des Guten vorliegt. Die fragwürdige juristische Basis für die Razzia ist also der 2014 von der großen Koalition (gegen die Stimmen von Grünen und Linken) eingeführte "Papparazi-Paragraph" (Paragraph 201a[ext]).

Im konkreten Fall geht es um Folgendes: Kurz nach dem Doppelmord war ein christlicher Gospelsänger aus Ghana vor Ort, der Film­aufnahmen des Bahnsteigs machte. In dem Video, das er auf Facebook stellte, hört man eine Frau weinen, sieht Polizisten, die Zeugen befragen, und man sieht, anders als in sämtlichen Pressefotos, die allesamt aufgenommen wurden, nachdem der Tatort­reiniger dagewesen war, eine riesige Blutlache. An keiner Stelle filmt der Mann die Opfer in Großaufnahme oder zeigt ein Gesicht. Die meiste Zeit richtet er die Kamera auf den Fußboden oder die Gleise neben dem Bahnsteig. Es ist wohl der von ihm gesprochene Kommentar, der die Meinungs­hüter zum Durchdrehen gebracht hat:

"O my God. It's unbelievable. [Oh mein Gott. Es ist unglaublich] O Jesus, o Jesus. O Jesus. They cut off the head of the baby [Sie haben dem Baby den Kopf abgeschnitten]. O my God. O Jesus."

Der Ghanaer ist also nachweislich ein Augenzeuge - und er plaudert aus, was Staatsanwaltschaft und Polizei unter den Teppich kehren wollten. Nicht nur nämlich, dass in den Meldungen der Polizei kein Wort von einem abgeschnittenen Kopf steht, auch Ober­staats­anwältin Frombach will am Telefon die von der Achse des Guten gestellte Frage, ob es stimmt, dass das Baby enthauptet wurde, "nicht kommentieren".

Lediglich, dass es "schwere Verletzungen am Hals" erlitten habe, gibt sie zu. Nun wird vielleicht jemand fragen, woher wir wissen, dass der Augenzeuge aus Ghana nicht übertrieben hat? Vom Hamburger Amtsgericht selbst, das zwar die Öffentlichkeit nicht informiert, in dem Durch­suchungs­beschluss aber den Tathergang detailliert beschreibt:

Die Hamburger Staatsanwaltschaft muss meschugge sein

Der "gesondert verfolgte Täter" (Mourtala Madou) habe "aus Wut wegen der tags zuvor erfolgten Ablehnung des beantragten gemeinsamen Sorgerechts für seine Tochter und um die Kindsmutter zu bestrafen, seiner in einem Kinderbuggy sitzenden ein­jährigen Tochter in Tötungs­absicht und zur Durchsetzung seiner Macht- und Besitz­ansprüche mit einem unvermittelt aus seinem mitgeführten Rucksack gezogenen Messer von hinten einen Stich in den Bauch versetzt und ihr anschließend den Hals nahezu vollständig durchtrennt".

Die Hamburger Staatsanwaltschaft muss meschugge sein: Wenn sie verhindern will, dass bekannt wird, dass Madou das Baby geköpft hat - so wie es u.a. die radikal-muslimische Terrorgruppe Boko Haram[wp] in seiner Heimat Niger zu tun pflegt - warum unternimmt sie dann etwas, das nur dazu führen kann, die größtmögliche Aufmerksamkeit darauf zu lenken? Sie führt eine durch und durch illegitime Hausdurchsuchung bei einem unbescholtenen Blogger durch, gleichzeitig steht im Durch­suchungs­befehl, dass der Hals des Kindes "nahezu vollständig durchtrennt" wurde. Nun haben wir das, was niemand wissen soll, schwarz auf weiß, aus erster Hand, sozusagen mit Brief und Siegel.

Im Telefongespräch mit Oberstaatsanwältin Nana Frombach machte die Achse des Guten darauf aufmerksam, dass an dem Video nichts, aber auch gar nichts justiziabel ist. Man sieht kein Gesicht, man sieht keine Verletzungen. Was man sieht, ist eine Blutlache und die Füße des Opfers - und auch das nur jeweils für wenige Momente. Ihre Antwort: Darüber müsse noch entschieden werden, die Durchsuchung habe aufgrund eines "Anfangs­verdachts" stattgefunden.

Es gibt begründete Zweifel daran, dass Hannah Kütterer-Lang, die Richterin, die den Durch­suchungs­beschluss unterzeichnete, das Video überhaupt gesehen hat. Sonst wäre ihr wohl aufgefallen, dass darin keineswegs "die am Tatort agierenden Ersthelfer bei den lebens­erhaltenden Maßnahmen speziell bei der Durchführung der Herz-Rhythmus-Massage zugunsten der in einer ausgedehnten Blutlache auf dem Rücken liegenden schwerstverletzten Kindsmutter über einen Zeitraum von zwei Minuten und 20 Sekunden" zu sehen sind, sondern fast ausschließlich der Bodenbelag und die Wandpaneele.

Von wenigen Momenten abgesehen, in denen die Kamera aus der Entfernung auf die am Boden liegende Frau schwenkt, ist der Film ein reines Audiozeugnis. Kordewiner weist darauf hin, dass nicht einmal die für das Video angegebene Internetadresse stimmt: "Man sieht ganz klar im Beschluss des Amtsgerichts, dass der Richterin eine kryptische URL des Einzelvideos als Name meines Youtube-Kanals vorgelogen wurde, dabei heißt der Kanal ganz klar User Kordewiner[ext] und ich habe alles unter meinem vollen und deutlichen Namen (Heinrich Kordewiner) veröffentlicht, für den das Internet mit Impressen und Anschriften meines Wohnsitzes überquillt. Es gab nie einen Bedarf für eine Beweissicherung und ich habe dem Staatsanwalt und seinem lächerlichen Staatsapparat an der Haustüre auch noch einmal vorgetragen, dass selbst­verständlich ICH das Video auf MEINEM Kanal veröffentlicht habe. Wer denn sonst."

Der Paparazzi-Paragraph als Repressionsmittel

Die Achse des Guten konfrontierte Oberstaatsanwältin Frombach mit diesem schwerwiegenden Einwand: Da Kordewiner gar nicht leugnet, dass er das Video hochgeladen hat, war die Suche nach "Beweismitteln" völlig überflüssig. Dazu sagte Frombach, dass sie zu "Einzelheiten des laufenden Verfahrens" "keine Stellung" beziehe, sie aber "versichern" könne, "dass ein Richter den Durch­suchungs­beschluss geprüft und genehmigt" habe. Wie beruhigend.

Die Sache wirft Fragen auf, die alle Journalisten nun gerne geklärt hätten. Wenn jemand von uns mit Fotos oder bewegten Bildern über einen Kriegsschauplatz, ein Katastrophen­gebiet oder den Schauplatz eines Terroranschlags berichtet, müssen wir dann fürchten, dass Staatsanwalt Bornemann am Tag darauf auch unsere Wohnungstür aufbohrt? Davor hatten viele schon 2014 gewarnt, als die Bundes­regierung den "Paparazzi-Paragraphen" verabschiedete. Der Deutsche Presserat etwa trug "verfassungs­rechtliche Bedenken"[ext] vor und warnte vor einer Gefährdung der journalistischen Bericht­erstattung.

Wenn weder sterbende oder tote Personen noch Personen "in einer hiflosen Lage" gezeigt werden dürfen, dann hätten einige Fotografen statt des Pulitzer-Preises Besuch von der Polizei bekommen. Nehmen wir Fotos vom Vietnamkrieg: Was ist mit dem "Napalm-Mädchen"[ext] Phan Thi Kim Phuc und der Erschießung des Vietcong­offiziers Nguyen Van Lem? Was ist mit Fotos von RAF-Opfern - hätte man die zeigen dürfen? Den sterbenden Studenten Benno Ohnesorg[wp]? Es geht noch weiter. Auch Holocaustleugner wären froh, wenn Fotos von getöteten oder überlebenden Insassen der Vernichtungs­lager nicht mehr gezeigt werden dürften.

Doch halt! Da ist ja noch Absatz 4 von Paragraph 201a[ext], der besagt, dass das Bildverbot nicht gilt "für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der ... Bericht­erstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen." Genau das ist bei der Bericht­erstattung über das Blutbad am Jungfernstieg der Fall. Der Doppelmord hat die Bevölkerung der Stadt erschüttert. Es gibt ein starkes öffentliches Interesse an - vollständiger - Bericht­erstattung, selbst Zeitungen in Afrika, Indien und Amerika haben berichtet. Und da glaubt Staatsanwalt Bornemann, den Fall so behandeln zu können, als hätte jemand einen Verkehrsunfall gefilmt.

Oberstaatsanwältin Frombach kommt ins Schwimmen

Bei der Frage, was Journalisten überhaupt zeigen dürfen, kommt auch Ober­staats­anwältin Frombach merklich ins Schwimmen. Sie könne, sagt sie am Telefon, nur "konkrete" Fälle beurteilen, keine, die "in der Zukunft liegen"; wie das rechtlich im Falle des Filmens am Tatort eines Terroranschlags sei, könne sie "nicht sagen". Es ist also amtlich: Weil Staatsanwälte den "Paparazzi-Paragraphen" gerne zum Paragraphen zur Zensur der Nachrichten machen würden, gibt es für Journalisten in Deutschland keine Rechts­sicherheit. Besser, sie verzichten darauf, Opfer von Gewalttaten auch nur verpixelt oder aus der Ferne zu zeigen. Blogger und Journalisten sollen keine Bilder von den Tatorten der Messermorde veröffentlichen, die in Deutschland alltäglich[ext] geworden sind. Wer sich nicht fügt, wird bestraft. Die Hausdurchsuchungen bei Kordewiner und dem Christen aus Ghana sind reine Schikane - und mit Sicherheit illegal.

Ein Wortgefecht mit Staatsanwalt Bornemann, das im Anschluss an den Aufbruch der Wohnungstür stattgefunden habe, gibt Kordewiner gegenüber der Achse des Guten wie folgt wieder:

Ich: "Das durch mich von Facebook nach Youtube kopierte Video greift überhaupt nicht in die Privatsphäre von irgend­jemandem ein. Anders als in den Fernseh­bildern sieht man keine verpixelten Gesichter, keine Oberkörper und keine Herz­druck­massage zur Wiederbelebung. Es ist die Hamburger Justiz, die für die Scharia-Hinrichtung von Baby und Mutter politisch mitverantwortlich ist, indem sie dem Mörder trotz seiner bekannten Gewalt­tätig­keiten einen an das Kind geknüpfte Aufenthalts­berechtigung gewährt hat, statt ihn gemäß geltendem Dublin-Recht abzuschieben."

Staatsanwalt Bornemann: "Aber Herr Kordewiner, Sie sind doch ein gebildeter Mensch. Sie sind doch Humanist! Sie müssen doch einsehen, dass so etwas nicht nicht geht, man sieht doch das Bein des Kindes..."

Ich: "Ja Herr Bornemann, man erkennt einen rosa Strampler, man sieht eine blut­durch­tränkte grüne Hose der Mutter! Und eine zwei Meter lange Blutlache! Und eben nicht einen klinisch reinen weißen Jung­fern­stieg-Bahnsteig, wie ihn die Staatsanwaltschaft allen Zeitungs­lesern vorlügt."

Ein Justizskandal, der für Empörung sorgen wird

Just zu der Zeit, als die Gruppe von Staatsanwälten, Experten für Cyber­kriminalität des LKA Hamburg und Polizisten (insgesamt fünf Personen, so Kordewiner, seine Mit­bewohnerin und ein weiterer Augenzeuge gegenüber der Achse des Guten) Kordewiners Wohnung blockierte, gab es unweit der Wohnung ein weiteres Messer­verbrechen[ext]. Wenn die Polizei auch solche Taten nicht verhindern kann, und wenn sie auch der nun ermordeten Frau - die zweimal vergeblich die Polizei gerufen[ext] und dieser berichtet hatte, dass Madou sie bedrohe - nicht hatte beschützen können, so gibt sie sich doch immerhin alle Mühe, dafür zu sorgen, dass die schrecklichen Einzelheiten der Morde der Öffentlichkeit verborgen bleiben.

Die Hausdurchsuchungen zur Abstrafung von Augenzeugen und Bloggern, die Informationen über ein Ereignis von über­wältigendem öffentlichen Interesse liefern, sind ein Justizskandal, der wohl über Deutschland hinaus für Empörung sorgen wird. Hier wurden weitere Grenzen überschritten. Jeder, der sich um die Freiheit der Bericht­erstattung sorgt, sollte Justizsenator Dr. Till Steffen[wp] (Bündnis 90/Die Grünen) schreiben und ihn dazu auffordern, seine außer Kontrolle geratenen Zensoren zur Ordnung zu rufen.

PS 1: Das Video vom Jungfernstieg ist mit simplem Googeln immer noch auf YouTube und auf vielen anderen Internet­seiten zu sehen. Jeder, der es sieht, wird zustimmen, dass es sehr diskret ist - ganz anders als etwa das Video, das der mutmaßliche Mörder Mourtala Madou am 23. November 2016 hochgeladen hat. Es zeigt einen Mann, der auf ein Starkstrom­kabel gefallen ist, Feuer gefangen hat und qualvoll stirbt. Wenn Staatsanwalt Bornemann das sieht, könnte Madou am Ende noch Ärger bekommen. Glück für Madou, dass er das Video dort abgelegt hat, wo es kein Staatsanwalt sehen wird: auf seinem völlig öffentlichen Facebook-Account[ext].

PS 2: Richterin Kütterer-Lang, die den Durchsuchungsbefehl unterzeichnet hat, machte schon 2010 mit einem Urteil Schlagzeilen: Damals stellte sie das Verfahren gegen einen mehrfach vorbestraften Mann ein, der einen 19-jährigen Schüler an einer Ampel mit einer Axt und den Worten "Ich schlag dir den Kopf ab!" bedroht hatte. Laut Zeitungs­bericht[ext] sorgte sie sich um die Zukunft des Angeklagten: "Ihr Bundes­zentral­register enthält ja so einige Einträge, aber seit 2007 nur zwei. Sie sind auf einem guten Weg."

– Stefan Frank[4]

Die Doppelmoral bezüglich der Opfer: Wann darf ein getötetes Opfer gezeigt werden und wann ist dies unter Vorwand des Persönlichkeits­rechts zu untersagen?

In diesen Tagen ist der Doppelmord vom Jungfernstieg weiterhin in den Medien. Erst war es die unfassbare Brutalität dieser Tat. Jetzt sind es die merkwürdigen Umstände einer Hausdurchsuchung bei einem Bürger, der online davon mit Video berichtete. Zudem scheint es, dass der Täter (ein Immigrant aus dem von Boko Haram[wp] teilbesetzten Niger) das Kind praktisch vollständig köpfte - und dass die Justiz die Veröffentlichung dieses Details mit fragwürdigen Maßnahmen verhindern wollte.

Ich halte die Reaktion der Staatsanwaltschaft (auch und wesentlich) für blanke Panik. [...]

Es ist eine "Spezialität" des Islamischen Staates, seine Gegner zu enthaupten. Es ist keine "optimierte" Enthauptung, wie die Guillotine im dunkelsten Kapitel europäischer Aufklärung. Es ist nicht einmal ein kräftiger Schwertschlag wie die Enthauptungen in Saudi-Arabien. Die IS[wp]-Enthauptungen erinnern ans Schächten von Tieren. Der Hinzurichtende wird zum Hinknien gezwungen. Dann wird ihm mit einem Messer die Kehle durchschnitten und anschließend der Kopf vom Hals getrennt.

Der Sinn der Enthauptung im IS-Stil ist es, dem Enthaupteten auch die letzte Würde zu rauben, und ihm im Tod die Demütigung und Unterwerfung aufzuzwingen, die er im Leben nicht zu leisten bereit war. Bei einer Enthauptung wird das Gehirn vom Herzen gekappt, dem Körper sein Gesicht genommen. Die Enthauptung zielt auf doppelte Vernichtung ab - die Vernichtung des Lebens und die Vernichtung der Identität.

Videos von Enthauptungen finden ein weltweites Publikum vor allem in einigen jener sozialen Gruppen, die aufgrund von Bildungs- und Wissenschafts­ferne sich schwer tun, mit den Anforderungen moderner Wirtschaft und Wissenschaft mitzuhalten. Darin ähneln sie dem Straßenterror der deutschen Antifa: wer das Bedürfnis hat, andere zu unterwerfen, während ihm die geistigen Kapazitäten für eine "Unterwerfung" durch wissenschaftliche und/oder wirtschaftliche Leistungen fehlen, dem bleibt wenig außer roher physischer Gewalt. Die Enthauptung will den Gegner maximal unterwerfen - und die maximale Unterwerfung ist zugleich das Ausstoßen aus dem Kreis der Mitmenschen.

Das Schleifen von Statuen und das Enthaupten des Mitmenschen auf die denkbar entwürdigendste Art sind miteinander verbunden. Mindestens im Westen sind wir uns darin einig, dass der Mensch eine unveräußerliche Würde besitzt. Die Unveräußerlichkeit der Menschen­würde bedeutet auch, dass der Einzelne nie aus der Gemeinschaft der Menschen aus­geschlossen werden darf. (Deshalb ist es so gefährlich, wenn Religion oder Ideologien von ihren Gegnern wie von Tieren reden.)

Nicht nur im Westen sind wir uns darin einig, dass die Geschichte einer Zivilisation und Gesellschaft in ihren Kunstwerken, Gebäuden und sonstigen künstlerischen Artefakten codiert ist. Statuen zu zertrümmern, Bilder zu verbrennen und Gebäude zu schleifen ist das kulturelle Äquivalent zur Enthauptung. Wer Statuen schleift, will Erinnerung vernichten. In den USA wurden in den letzten Monaten von linken Aktivisten (einige davon wohl mindestens indirekt mit den bekannten Förderern) eine Zahl von Statuen zur Geschichte der USA geschleift. Die Bilder der Zerstörung ähneln denen aus dem Museum von Mossul auf erschreckende Weise - dieselbe rohe Gewalt, derselbe fanatisierte Hass.

Die Enthauptung eines Menschen mit dem Messer ist der Versuch, dem Gegenüber den letzten Funken an Würde zu rauben. Das Schleifen von Statuen und Denkmälern ist der Versuch, die Menschheit ihrer eigenen Geschichte zu berauben. Beides ist Verachtung des Menschseins, das eine dem Individuum gegenüber, das andere der gesamten Menschheit gegenüber.

Im Text "Nichts ist wichtiger als das Leben"[ext] habe ich darauf hingewiesen, dass viele Westler es sich gar nicht vorstellen können, dass man mit anderer Sozialisation unter Umständen ein Menschenleben nicht als das allerhöchste Gut betrachtet. Dort erwähnte ich auch den Fall des Mordes am Hamburger Jungfernstieg. Seitdem sind zwei bemerkenswerte Dinge passiert.

Es kam heraus, dass es nicht "nur" um die brutale Tötung einer Mutter und ihrer einjährigen Tochter ging, sondern dass bei der Tat wohl auch dem Kleinkind der Kopf fast vollständig abgetrennt wurde.

Dies wurde nicht durch eine Mitteilung der Polizei oder Staats­anwaltschaft bekannt, sondern durch die Bericht­erstattung von unabhängigen Bloggern. Nachdem die Berichte online erschienen waren, fand eine Hausdurchsuchung bei dem Online-Bürger statt, federführend von einem Staatsanwalt begleitet, der unter anderem für seine Begrüßung des Zensurgesetzes "NetzDG" bekannt ist. Die Haus­durch­suchung aber ergibt von außen betrachtet keinen erkennbaren Sinn außer eben dem, den betreffenden Bürger einzuschüchtern.[5]

Die Staatsanwaltschaft sagt, es ging bei ihren Versuchen, diese Informationen von höchstem öffentlichen Interesse zu unterdrücken, darum, den Schutz der Persönlichkeits­rechte des toten Kindes zu gewährleisten.

Ich habe Zweifel.

Erinnern Sie sich an den ertrunkenen Jungen Aylan Kurdi[wp]? Es stellte sich heraus, dass die Familie doch keine Flüchtlinge waren. Das Bild des ertrunkenen Kindes wurde von vielen Medien geteilt, bis die Leiche des am Strand liegenden Jungen in seiner blauen Hose und dem roten T-Shirt ins kollektive Gedächtnis und Bewusstsein gedrungen waren. Sind die Persönlichkeits­rechte weniger wert, wenn die getriggerte Emotion bestimmten politischen Zielen dient?

Erst vor kurzem haben wir die Bilder der - so die Berichte - durch Giftgas umgekommenen Kinder in Syrien gesehen. Hat irgendeine Staatsanwaltschaft die Haus­durch­suchungen bei den betroffenen Redaktionen angeordnet? Nein. Sind die Persönlichkeits­rechte weniger wert, wenn die getriggerte Emotion bestimmten politischen Zielen dient?

Im Fall Kurdi schrieb die BILD damals, in 2015, wir müssten uns als Gesellschaft zwingen, hinzuschauen[ext]. Warum nicht auch am Jungfernstieg? [...]

Ich vermute einen [anderen] Grund hinter der Aktion, der keine Verschwörungstheorie braucht, denn ist durchaus möglich, dass die Betreffenden sich ihrer Motivation selbst nicht vollständig bewusst sind. Auch die Justiz ist von Menschen besetzt. Die Handlung der Staatsanwaltschaft wirkt wie Panik, doch wovor haben sie Angst? - Eine Möglichkeit: Die Verantwortlichen erkennen, dass eine neue Qualität von Gewalt und gewalt­affiner Geisteshaltung nach Deutschland gekommen ist. "Normale" Morde wollen "nur" den Gegner töten. Die Realität war bislang doch etwas anderes als der Horror-Film - bislang. Enthauptungen aber wollen mehr als nur töten, Enthauptungen wollen den Gegner seines Menschseins berauben. Der deutsche Staat hat (noch) zu wenig Mittel, ja nicht einmal das Vokabular, dagegen vorzugehen. Die Einflüsterer der Regierung sind überfordert von einer sich rasch wandelnden Welt. [...] Man ist auf vielen Ebenen panisch, und bis man sich arrangiert hat, versucht man, die Wogen ruhig zu halten - weil man aber mit der eigenen Panik kämpft, und zugleich das Verbrechen so schrecklich ist, gelingt die Unterdrückung der Nachrichten nicht vollständig.

Während die Verantwortlichen ihr Bestes geben, das Unheil zu managen, ist das Mindeste, das wir kleinen Leute tun können, zumindest Worte dafür zu finden.

Bislang ging man von einem Konsens, dass Menschenwürde im Kleinen und Großen unverhandelbar sei, zumindest bei uns. Der Täter vom Jungfernstieg lebte seit 2013 in Deutschland. Er sprach Französisch und Englisch, sein Modestil wirkt westlich. Er hatte Gelegenheit und Zeit, sich an westliche Werte anzupassen, doch er entschied sich gegen sie.

Importierte und neu zum Leben erwachte Denk­strömungen stellen unser Konzept von Menschenwürde in Frage. Einige Behörden scheinen in blanker Panik zu reagieren - etwa indem sie die Bericht­erstattung darüber mit brachialen Mitteln zu verhindern suchen.

Der Mord vom Jungfernstieg war [vor allem] ein Angriff [...] auf unser Konzept von Menschenwürde, und er steht in einem Kontext. Es ist eine gute Idee, das so abstrakte wie wichtige Konzept der Menschenwürde immer wieder zu verteidigen. Ob aber einschüchternde Hausdurchsuchungen dazu das richtige Mittel sind?

Dushan Wegner[1][6]

Ebenfalls zur Doppelmoral in der Berichterstattung:

Einzelnachweise

Netzverweise