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Netzwerkdurchsetzungsgesetz

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Hauptseite » Internet » Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG, Gesetz zur Verbesserung der Rechts­durch­setzung in sozialen Netzwerken, auch Facebook-Gesetz genannt[1], Akif Pirinçci: Netzdurchfickungsgesetz) ist ein deutsches Zensurgesetz. Um von einer staatlich gelenkten Zensur[wp] abzulenken, wird behauptet, dass es sich gegen Hetze und gefälschte Meldungen (Fake-News) in sozialen Netzwerken[wp] richten soll.

Heiko Maas intellektuell-juristisch gegen die Wand gefahren?

Manche Leser werden sich erinnern: Vor fast einem Jahr war ich in Hamburg auf der Jahres­konferenz von Netzwerk Recherche[wp], auf der der dafür zuständige Staats­sekretär im Bundes­justiz­ministerium, Gerd Billen[wp], eingeladen war, auch auftrat und was zum Netzwerk­durch­setzungs­gesetz sagen sollte. Ich hatte mich damals im Rahmen der Frage­möglichkeit aus dem Publikum mit dem angelegt, den auch lautstark da festgenagelt und unter Druck gesetzt[ext], er solle doch endlich mal sagen, was eigentlich ist und welche Rechte ein Bürger hat, wenn Inhalte gesperrt werden, die nicht strafbar sind oder deren Strafbarkeit nie festgestellt wird, weil kein Straf­verfahren eröffnet wird. Billen hatte nämlich im Gespräch auf der Bühne ständig davon geredet, dass der Staat strafbare Inhalte unterbinden müsste und das deshalb auch zulässig sei, weil Meinungsfreiheit eben nicht gestatte, Strafbares zu äußern. Deshalb hatte ich den damals auf die Frage festgenagelt (und weil er sich wand, ziemlich laut und ruppig zur Erklärung aufgefordert) und zu der Aussage gebracht, dass es auf die Strafbarkeit eigentlich nicht ankäme, weil das BMJV der Meinung sei, dass Facebook aufgrund seiner AGB gar nicht verpflichtet sei, irgendetwas zu veröffentlichen, und deshalb kraft Willkür einfach alles löschen könnte, was es wolle.

Muss man sich klarmachen: Ein Bundesministerium für Justiz und Verbraucher­schutz will Verbraucher völlig rechtlos stellen und grenzenloser Willkür eines Konzerns ausliefern, um politische Zwecke zu verfolgen. Und solche AGB wären in Deutschland auch schlicht AGB-rechts­widrig. AGB dürfen nämlich nur die Modalitäten der Vertrags­erfüllung regeln, aber nicht den Vertrags­gegenstand an sich verändern. Man kann nicht in AGB schreiben, dass man seinen Vertrag nur erfüllt, wenn man gerade Lust hat. Sowas ausgerechnet von einem Verbraucher­schutz­ministerium zu hören ist kurios, aber eben das Niveau von Maas und der SPD.

Nach der Veranstaltung sprachen mich diverse Journalisten darauf an und drückten mir großes Lob dafür aus, aber geschrieben hat meines Wissens niemand darüber. Da sitzt man mitten im Nord­deutschen Rundfunk in einem großen Saal proppenvoll mit Journalisten, bringt das Justiz­ministerium zum Offenbarungseid, und niemand erwähnt es. Weil das groß­journalistische Interesse eben in Richtung Zensur ging. Das ist der Zustand unseres Journalismus, reines Interessen­geplapper.

Heute morgen nun kam eine Meldung im Radio und ging auch durch die Presse: Zuerst die "Funke Mediengruppe" habe darüber berichtet, dass erstmals ein deutsches Gericht Facebook die Löschung eines Artikels untersagt habe.

Wenn die Meldung von der Funke Mediengruppe kommen soll, schaut man nicht in die unzähligen Ab­schreiber­linge, sondern etwa in die WAZ: Gericht verbietet erstmals Löschung von Facebook-Kommentar[ext]

Demnach eine einstweilige Anordnung[wp], nicht begründet, nicht rechts­kräftig, Facebook wurde gar nicht erst gehört.

Zitat: «Ein Berliner Facebook-Nutzer hat vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es dem Netzwerk untersagt, einen Kommentar des Mannes zu löschen und ihn zu sperren. Die Entscheidung vom 23. März (Aktenzeichen 31O21/18), die Facebook noch nicht zugestellt wurde, liegt unserer Redaktion vor. Es ist das erste Mal, dass ein deutsches Gericht es einem Netzwerk verbietet, einen Nutzer-Kommentar zu löschen.

Der Berliner hatte Anfang Januar in seinem Facebook-Account geschrieben: "Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über 'Facharbeiter', sinkende Arbeits­losen­zahlen oder Trump täglich zugemüllt."

Der Kommentar wurde von Facebook gelöscht. "Du hast kürzlich etwas gepostet, was die Facebook-Richt­linien verletzt", teilte das Netzwerk dem Nutzer mit, dessen Account zudem für 30 Tage gesperrt wurde.

Der Rechtsvertreter des Berliner Nutzers, der Hamburger Anwalt Joachim Steinhöfel, argumentierte in dem Verfahren damit, sein Mandat habe als Facebook-User mit der Plattform einen Vertrag: Sie könne dessen Daten nutzen, im Gegenzug sei es dem Berliner erlaubt, Inhalte abzusetzen, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen. An diesen Kontrakt habe Facebook sich zu halten. Es ist anzunehmen, dass die Richter diese Rechts­auffassung teilten. Begründet haben sie ihre Entscheidung aber nicht. In dem Verfügungs­verfahren wurde Facebook als Gegenseite nicht gehört.»

Meines Erachtens ist diese Aussage ohne weiteres zulässig, rechtmäßig und von der Meinungs­freiheit gedeckt. Ich sehe da keinerlei Ansatz für eine Rechts­widrigkeit. Offenbar aber zensiert Facebook - und dahinter steckt wohl der damalige Justizminister Heiko Maas und Zensur­protagonisten wie die Amadeu-Antonio-Stiftung, die offenkundig Meinungs­zensur betreiben - Kritik an Medien, jede Abweichung von der Propaganda­lawine.

Wenn aber nun - ich kenne weder Anträge noch Urteil - das Gericht Steinhöfel folgt und den Vertrag so versteht, dass Facebook im Gegenzug für die Daten­nutzung (und das weiß ja nun aktuell jeder, dass die Milliarden damit scheffeln) auch Verpflichtungen hat, nämlich zu veröffentlichen, was der Nutzer veröffentlichen will (und nur darin liegt ja die gegen­seitige Leistung und Vertrags­grundlage), dann ist die Argumentation von Gerd Billen, dass es auf die Rechtswidrigkeit für eine Löschung nicht ankäme, weil Facebook nach AGB tun und lassen kann, was sie wollen, hinfällig und erledigt.

Und damit wäre das Netzwerk­durch­setzungs­gesetz nicht mehr durchführbar, weil man Strafbarkeit nicht einfach so ins Blaue behaupten kann, und bei der oben genannten fraglichen Äußerung (die ich ohne weiteres auch in meinem Blog so schreiben würde und ähnliches schon geschrieben habe) gab es wohl auch nie die Behauptung der Strafbarkeit, sondern nur des Verstoßes gegen Facebook-Richt­linien, die nicht ersichtlich und nicht klar sind, also reine Willkür.

Wenn das Bestand hat, dürfte sich das Netzwerk­durch­setzungs­gesetz erledigt haben.

Hadmut Danisch[2]

Martin Luther[wp] und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz:

Zitat: «Würde Martin Luther[wp] heute leben, hätte man sofort das Netzwerk­durch­setzungs­gesetz auch auf Buchdruck[wp] ausgedehnt und die Druckerei zur Verbrennung verpflichtet.

Ich finde das ziemlich lächerlich, dass man Luther für seine 95 Thesen[wp], Bibel, frühen Buchdruck als ersten Medienprofi feiert, während man hier gleichzeitig - und nicht selten aus der gleichen politischen Richtung - mainstream, political correctness, und die Verfolgung jeder Kritik durchprügelt und die Meinungsfreiheit frontal angreift.

Wie kann man gleichzeitig einen Martin Luther feiern und einen Heiko Maas dulden?

Niemand scheint darüber nachzudenken, dass Luther vor allem für das stand, was heute geächtet ist - Kritik an Herrschenden durch Social Media.

Irgendwo 95 Thesen hinzunageln würde man heute als Hate Speech und Belästigung anprangern.» - Hadmut Danisch[3]

Zitat: «Manche Leser werden sich erinnern, dass ich im Juni bei der Jahres­konferenz von Netzwerk Recherche[wp] war und dabei unter anderem den für das Netzwerk­durch­setzungs­gesetz zuständigen Staats­sekretär am Bundes­justiz­ministerium Gerd Billen[wp] gefragt habe, welchen Rechtsweg man eigentlich seiner Vorstellung nach haben soll, wenn einem ein Facebook-Beitrag zu Unrecht gesperrt wird und er nicht strafbar ist, man etwa freigesprochen wird oder die Staats­anwaltschaft erst gar kein Verfahren eröffnet.

Die Antwort war: Gar keinen. Das liefe alles über die AGB von Facebook, wonach man gar keinen Anspruch auf Veröffentlichung habe, und Facebook sowieso willkürlich alles löschen kann. Das ist so richtig staats­kriminell: Man macht ein Zensurgesetz und begibt sich auf die "Flucht ins Privatrecht", worüber ich mich auch schon mit deren Presse­sprecher gestritten habe[ext]. Es ist dem Staat nämlich verboten, sich verfassungs­rechtlichen Pflichten und Verboten durch Flucht in das Privatrecht zu entziehen.» - Hadmut Danisch[4]

Gerd Billen[wp] hat eigentlich nichts wirklich zur Sache gesagt, sondern sich in - offen­sichtlicher - Verteidigungs­rhetorik versucht. Ständig hat er auf das Strafrecht abgehoben, es ginge ja nicht um Hass, Hass sei nicht strafbar, sondern nur um straf­rechtlich relevante Dinge, (merkt Euch das mal, ich komme gleich drauf zurück!). Das war seine Standard-Leier, es gehe ja immer nur um Strafbares, und die Verantwortung für alles und jedes läge immer nur und allein bei Facebook.
Zitat: «"Wir schreiben zwar das Gesetz vor, aber Facebook hat die Verantwortung." Schräge Argumentation zum #NetzDG @Gerdbillen #nr17» - ECPMF (@ECPMF) 9. Juni 2017

Und dass das BMJV mit der Sache eigentlich gar nichts zu tun haben will. Jeder, der bei Facebook was anzeigt, "sollte" dabei gleich auch Strafanzeige erstattet, damit die Staatsanwaltschaft da auch tätig wäre (klar, die haben ja auch so Langeweile und wissen nicht, was sie den Tag über tun sollen...).

Als Zuschauerfragen zugelassen wurden, hatte ich gleich die erste Frage. Und habe genau daran angeknüpft, dass Billen behauptete, es ginge ja nur um strafbare Inhalte. Es sei nämlich, führte ich aus, verfassungs­rechtlich so, dass der Staat Folgen der Strafbarkeit einer Handlung erst mit der rechts­kräftigen Verurteilung daran binden kann. (Ich kann mich so dumpf erinnern, das vor 20 oder 25 Jahren mal in einer Streitsache aus irgendeinem Verfassungs­urteil heraus­gesucht und zutiert zu haben.) Wie es denn sein könne, dass hier die Folgen schon vor der rechts­kräftigen Verurteilung einsetze, und welchen Rechtsweg der Verletzte dann hat und wer für den Schaden aufkommt.

Billen erzählte sich dann irgendwie von der Frage weg und erzählte auch irgendwas davon, dass das auch nicht immer so wäre, dass da ein Richter draufgeschaut haben muss, und blablabla, es sei doch eben strafbar. Also ob das alles recht­fertigt, wenn man sagt, es wäre strafbar.

Ich habe dann nachgefragt, wie das dann ablaufen soll, ob man dann Facebook verklagen soll und wer für den Schaden aufkäme.

Da hat er sich dann wieder so ins Nirwana zerfaselt und fing dann irgendwie mit den AGB von Facebook an...

Und ich habe ihm wieder reingegrätscht. (Eigentlich dachte ich, dass ich da mal das Wort entzogen bekäme, zumal ich inzwischen ohne Mikro durch den Saal gerufen habe, aber man hat mich gewähren lassen, obwohl ich eigentlich die Grenzen einer Zuschauerfrage über­schritten hatte, aber alle guckten so, als wollten sie das jetzt auch wissen.) Und ihm vorgehalten, dass es ja nicht um die AGB von Facebook geht, die hätten ja das Gesetz ja auch nicht gemacht, sondern dass er für das Gesetz verantwortlich wäre.

Er faselt wieder, dass doch strafbar...

Ich wieder nachgehakt, was denn nun wäre, wenn es nicht strafbar ist oder kein Verfahren statt­gefunden hat (keine Strafanzeige, Staats­anwaltschaft stellt ein, Richter spricht frei, was auch immmer), wie man dann wieder zu seinem Recht käme, und wer den Schaden trage.

Er wieder in irgendwelche Ausflüchte.

Ich ein Stück lauter reingedonnert, ob er meine Frage beantworten kann, ja oder nein. (Und habe mich eigentlich gewundert, dass sie mir als Zuschauer das gestattet haben, einen Podiumsgast so festzunageln.)

Er (brav, etwas eingeschüchtert): Ja...

Ich: Dann tun Sie das bitte!

Er kam wieder mit den AGB von Facebook an. Wenn man da reinschaue, dann sehe man, dass sich Facebook in den AGB vorbehalte, alles zu löschen, man deshalb mit Beitritt einverstanden sei, dass alles gelöscht wird.

Das muss man sich mal klarmachen, was für ein Wahnsinn da im Bundes­justiz­ministerium läuft:

Die bauen da ein absolutes Schrott-Gesetz, katastrophal fehlerhaft, und die ganze Konstruktion beruht allein auf den AGB von Facebook.

Rechtsweg[wp], Unschuldsvermutung[wp], Richtervorbehalt[wp], Gewaltmonopol[wp], gibt es alles nicht, weil in den AGB von Facebook steht, dass sie ja sowieso alles löschen können.

Wie kann man denn so einen Schwachsinn zum Gesetz machen?

Und schlimmer: Wie kann man Leute, die so einen Schwachsinn produzieren, zu Justiz­minister und Staats­sekretär machen?

– Hadmut Danisch[5]
Das Bundesjustizministerium ist unzufrieden mit Facebook. Die filtern ihm nicht genug.

Bemerkenswerterweise beklagen sie nun aber auch mangelnde Transparenz:

Zitat: «"Wir wissen, dass in Deutschland Mitarbeiter für Facebook arbeiten. Was die im Einzelnen tun, das wissen wir nicht", sagte Gerd Billen[wp], Staatssekretär im Bundes­justiz­ministerium, dem NDR-Medien­magazin "Zapp". "Es muss bei Facebook noch mehr passieren", so Billen weiter. "Wir kriegen zahlreiche Rückmeldungen von Usern, die etwas an Facebook gemeldet haben, was auf den ersten Blick klar rechts­widrig ist und was nicht entfernt wurde."

Billen leitet eine "Task-Force zum Umgang mit rechts­widrigen Hass­botschaften im Internet", die von Bundes­justiz­minister Heiko Maas (SPD) im vergangenen Herbst gegründet wurde. Neben Facebook gehören dem Bündnis auch Google und Nichtregierungsorganisationen wie Jugendschutz.net an. Ziel ist es, straf­rechtlich relevante, fremden­feindliche und rassistische Hass­botschaften aus dem Internet zu entfernen und die Urheber zu verfolgen.» - Meedia[6]

Ach.

Hatten die mir nicht neulich noch erklärt[ext], sie hätten damit eigentlich gar nichts zu tun und hätten dieser Task-Force nur Raum und Getränke zur Verfügung gestellt?

Und jetzt heißt es, deren Staatssekretär leitet die Task-Force?

Und hatten sie nicht gesagt, dass sie selbst auf die Kriterien keinen Einfluss nehmen?

Und jetzt heißt es, ihr Staatssekretär verlangt mehr?

Was ist das denn für ein Lügenladen?

Noch einen drauf legen? Es gibt ein Interview bei Zapp, in dem Billen von konkreten Vereinbarungen redet, die Facebook einzuhalten habe. Mir haben sie gesagt, das sei nichts konkret vereinbart worden.

– Hadmut Danisch[7]
Das haben sie nun davon, dass sie lieber saufen gingen.

Die Künast will jetzt neue, bundesweit tätige Gerichte für Äußerungen im Internet.

Muss man sich vorstellen: Drogen, Einbrüche und sowas ist denen alles egal, aber für Äußerungen im Internet soll es eigene Gerichte geben. (Wahrscheinlich dann Landgericht Hamburg).

Zum Netzdurchsetzungsgesetz sagt sie:

Zitat: «Die Grünen-Politikerin Renate Künast will neue, bundesweit zuständige Gerichte für Äußerungen im Internet, die bislang unter das Netzwerk­durch­setzungs­gesetz fallen.

"Eine Privatisierung des Rechts kann niemand wollen", sagte Künast den Zeitungen der Funke-Medien­gruppe im Hinblick auf das Gesetz, welches seit dem 1. Januar vollständig in Kraft ist.»[8]

Kann niemand wollen.

Was haben die Grünen gemacht, als das Gesetz im Bundestag beschlossen wurde? Im wesentlichen waren sie saufen, weil am gleichen Tag gleich am frühen Morgen das Gesetz zur Homoehe beschlossen wurde. Bundestags­präsident Lammert hatte sich nämlich noch amüsiert gezeigt, weil morgens um acht Uhr ungewöhnlicherweise Full House war, und dann sind die nach der Abstimmung alle Feiern gegangen, danach war nur noch ein ganz kleiner Teil (jemand schrieb mir 1/12) der Abgeordneten anwesend. Dazu hatte ich im Sommer schon mal was, denn der Bundestag war wärend des Beschlusses zum Netz­durch­setzungs­gesetz gar nicht beschlussfähig. Das Problem daran: Wegen der Homoehe war es morgens voll und sie haben die Beschluss­fähigkeit festgestellt. Danach wird die Beschluss­fähigkeit aber nur noch geprüft, wenn jemand beantragt, sie festzustellen. Und weil's keiner beantragt hat, wird es nicht geprüft.

Die Grünen, die dann noch da waren, haben sich enthalten.

Man hätte das Gesetz leicht verhindern können, indem man dagegen stimmt oder schlicht und einfach beantragt, die Beschluss­fähigkeit festzustellen. (Das war raffiniert gemacht, dieses Schrottgesetz genau hinter die Homoehe zu setzen, weil beim Deutschen Bundestag völlig klar war, dass die alle erst mal saufen und feiern gehen.)

Und jetzt kommen sie und meinen, man könne eine Privatisierung des Rechts nicht wollen.

Tja. Hätten sie halt weniger gesoffen und sich mehr um ihre Aufgaben gekümmert, für die sie hoch bezahlt werden.

– Hadmut Danisch[9]

Einzelnachweise

  1. Hendrik Wieduwilt: Im Freiheitsvakuum, Frankfurter Allgemeine Zeitung am 1. Juli 2017
  2. Hadmut Danisch: Netzwerkdurchsetzungsgesetz geknackt?, Ansichten eines Informatikers am 12. April 2018
  3. Hadmut Danisch: Warum Luther heute keine Chance mehr hätte, Ansichten eines Informatikers am 31. Oktober 2017
  4. Hadmut Danisch: Heiko Maas und die Meinungsfreiheit, Ansichten eines Informatikers am 23. August 2017
  5. Hadmut Danisch: Drei Veranstaltungen und ein Offenbarungseid, Ansichten eines Informatikers am 9. Juni 2017
  6. "Es muss bei Facebook noch mehr passieren" - Justizministerium unzufrieden mit Facebooks Löschpraxis, Meedia am 11. Mai 2016 (Inzwischen sind mehrere Monate vergangen, seit Facebook erklärte, entschiedener gegen Hass-Kommentare vorzugehen. Im NDR zeigt sich das Bundes­justiz­ministerium nun unzufrieden mit den Fort­schritten, die das Social Network dabei erzielt. Es gebe noch zu wenig Transparenz und es werde zu wenig zu spät gelöscht.)
  7. Hadmut Danisch: Drei Veranstaltungen und ein Offenbarungseid, Ansichten eines Informatikers am 9. Juni 2017
  8. Künast will bundesweite Gerichte für Hasskommentare im Internet, Pfalz-Express am 4. Januar 2018
  9. Hadmut Danisch: Die Grünen und die Folge ihrer Sauferei, Ansichten eines Informatikers am 9. Januar 2018

Netzverweise