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Presserecht

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Der Begriff Presserecht bezeichnet einen Teilbereich des Medienrechts, der sich mit den rechtlichen Rahmen­bedingungen der Presse bzw. der Druckmedien (Zeitungen und Zeitschriften) befasst.

Blogger und das Presserecht

Zitat: «Ihr könnt Euch doch erinnern, dass mir das Verwaltungsgericht Berlin entschieden[ext] hat, dass Presse nur dann Presse ist, wenn sie körperlich (= auf Papier) verteilt wird, aber nicht digitale Medien. Eine der größten britischen Tages­zeitungen, der Independent, erscheint nur noch digital[ext] - Hadmut Danisch[1]
Zitat: «Das Verwaltungsgericht Minden hat anders entschieden als das Verwaltungsgericht Berlin.» - Hadmut Danisch[2]
Über Presserecht. Oder: Wie ich Journalist wurde.

Ich hatte ja schon einige Male erwähnt, dass ich von Berlin wissen wollte, wer eigentlich Veranstalter der Klima-Demo am 29.3.2019 in Berlin war, bei der man mit großem Aufwand die Greta-Thunberg-Show am Brandenburger Tor veranstaltet hat. Barack Obama hatte man während seiner Präsidentschafts­kandidatur nicht gestattet, am Brandenburger Tor zu sprechen. Ich habe es noch nicht versucht, aber irgendwie kann ich mir nicht recht vorstellen, dass beispielsweise ich das Brandenburger Tor in Beschlag nehmen könnte. Wenn das jeder könnte, wäre das ja dauernd zu.

Gut kann ich mich erinnern, mal bei einer LBXQTU@!-Veranstaltung der Grünen im Bundestag gewesen zu sein, wo man unter Leitung von Volker Beck aus dem Bundestag heraus eine Demo der "Besorgten Eltern" sabotiert hat, indem man für den geplanten Tag an allen in Frage kommenden Plätzen Fake-Demos angemeldet und diese damit belegt hat. Wir haben hier keine Demonstrations­freiheit. Rot-Rot-Grün bestimmt, wer hier wann was demonstrieren kann.

Wer also bezahlt den ganzen Zauber? Wer veranstaltet das eigentlich? Auf welchen Wegen wurde das genehmigt, warum werden da manche bevorzugt?

Zumal ich ja wissen wollte, wer "Fridays for Future" eigentlich ist. Rechtsform[wp] nicht feststellbar, als Adresse geben die immer so ein dubioses linkes Kulturzentrum an, was nicht zulässig ist, und es gab mal irgendwo einen Bericht, dass deren Konto auf eine obskure andere Firma läuft. Da ist irgendwie alles faul und nicht greifbar, was man bei Linken eigentlich immer duldet. Wer steckt eigentlich dahinter?

Erst mal wurde ich von Hinz zu Kunz weiterverwiesen, liegen­gelassen, vergessen und so weiter, bis ich irgendwann heraus­gefunden habe, wo da eigentlich die Demonstrations­anmeldungen liegen: Beim Polizei­präsidenten. Und das Amt ist ja auch links­extrem besetzt. Heraus­gefunden habe ich über diverse Anfragen nur, dass Berlin meint, dass diese Demo Berlin nichts gekostet habe. (Was auch nicht ganz stimmen kann, immerhin war ja Polizei­aufgebot da. Und der Rundfunk hat auch berichtet, das kostet ja auch, auch wenn das ein anderer Geldtopf ist.)

Dann hieß es, nöh, geht nicht, weil die Anmeldung ja personen­bezogene Daten enthielte.

Dagegen hatte ich Widerspruch eingelegt. Denn es reicht ja nicht, "personen­bezogene Daten!" zu rufen, sondern man müsse ja schon näher erklären, welches Recht die Herausgabe verbietet, und da stehen in der Abwägung Meinungs- und Presse­freiheit immer vorne. Sie müssten schon einen Grund angeben, welches Interesse der Anmelder eigentlich haben könnte, gleichzeitig zu demonstrieren und geheim zu bleiben.

Dazu habe ich noch auf einen Beschluss eines anderen Verwaltungs­gerichts verwiesen. Irgendwo nämlich hatte sich in Zusammenhang mit einer der Pegida-Ableger-Demos die Presse Auskunft darüber verschafft, wer Veranstalter war. Wollte die Behörde dort auch nicht sagen, das Verwaltungs­gericht hatte aber entschieden, dass wer sich selbst durch eine Demo in die Öffentlichkeit stellt, sich also selbst exponiert, damit auch sein Anonymitäts­interesse aufgegeben hat. Das ist im Datenschutz immer ein ganz wichtiger Dreh- und Angel­punkt, nämlich von wem die Sache ausgeht, ob man da arg- und schuld­loses Opfer ist, oder ob man selbst mit seinen Daten um sich wirft. Und es ist halt ein Widerspruch in sich, wenn man einerseits sein Demonstrations­recht wahrnimmt und gegenüber der Öffentlichkeit Krach macht und auftritt, hier sogar mit Fernsehen und Nachrichten und international, und dann anonym und geheim bleiben wollte. Und was bei Pegida Recht ist, kann bei Greta nur billig sein.

Es gab dann noch eine Abgabemeldung, dass man das irgendwohin anders gegeben habe, aber dann habe ich so rund ein Jahr nichts mehr gehört. Hatte mir schon überlegt, ob ich auf Auskunft klagen sollte.

Neulich bekam ich dann überraschend einen Auskunfts­bescheid, aber einen überwiegend ablehnenden. Kopie der Anmeldung, aber geschwärzt. Wieder die Nummer mit dem Datenschutz. Und eine Gebühren­rechnung - ich müsst's jetzt raussuchen, ich glaube es waren 5 Euro - für Auskunft nach dem Informations­freiheitsgesetz. Plus Widerspruchs­belehrung.

Dagegen hatte ich dann nochmal Widerspruch und Beschwerde erhoben. Weil ich ja schon mal Widerspruch erhoben hatte, sie den aber offenbar nicht beachtet hatten, auf meinen Hinweis auf diesen Beschluss eines Verwaltungs­gerichts überhaupt nicht eingegangen sind.

Und, und das war mir da besonders wichtig, weil ich keinen Antrag nach dem Informations­freiheits­recht, sondern nach Presserecht gestellt hatte. Auskünfte nach Presserecht seien gebührenfrei.

Dabei ging es mir nicht um die 5 Euro, sondern um einen anderen Umstand, um den ich mich gerade mit anderen Stellen fetze. Denn bekanntlich habe ich keinen Presseausweis. Den gab es lange Zeit formal gar nicht, aber neulich (ich müsste es raussuchen, ich glaube, es war 2018) haben die Innen­minister­konferenz und der Presserat[wp] vereinbart, ihn wieder offiziell zu machen, aber nur für haupt­berufliche Journalisten zu vergeben, ohne je zu definieren, was Journalisten genau sind. Denn beispielsweise werden Fernsehleute bis hin zum Fernsehkoch mit Presse­ausweisen versorgt, weil man damit so viel Geld sparen kann, indem man sich Freikarten heuchelt, obwohl der Rundfunk (wie ich ausführlich ausgeführt habe[3]) keine Presse ist. Leuten wie mir gibt man den aber nicht, weil Leute wie ich manchmal Fragen stellen, die man nicht mag. Und weil ich das hier nur als Hobby mache, und noch einen richtigen Beruf habe, gelte ich nicht als "haupt­beruflicher Journalist" und bekomme keinen Presseausweis.

Nun passiert es mir aber immer wieder, dass mir Behörden verschiedener Bundes­länder, voran Gerichte und Staatsanwalt­schaften, aber etwa auch die Berliner Verkehrs­betriebe, Auskünfte verweigern, solange ich keinen Presseausweis vorlege.

Wir haben hier in Deutschland einen enormen Standesdünkel:

  • Wer kein Jura-Studium hat, kann Rechtsfragen überhaupt nicht beurteilen, sich keine Meinung bilden, darf nicht mal für sich selbst sprechen.
  • Wer kein Geisteswissenschaftler­studium hat, kann und darf nicht an öffentlichen Diskursen teilnehmen, es sei denn, er wird von einem Berechtigten befragt.
  • Wer keinen Presseausweis vorlegt, ist nicht befugt, Fragen zu stellen.

Weil mir nun neulich wieder mal ein Amtsgericht eine Urteilsabschrift verweigert hatte, weil ich keinen Presseausweis vorlegen konnte, hatte ich mal bei der Innenminister­konferenz und dem Presserat etwas robust angefragt, wie sie eigentlich dazu kommen, Presserecht willkürlich und verfassungs­widrig einzuschränken. Denn in der Verfasungs­recht­sprechung und -literatur ist entschieden, dass es für die Eigenschaft als Presse überhaupt nicht darauf ankommt, ob man das haupt- oder neben­beruflich macht, oder überhaupt eine Gewinn­erzielungs­absicht hat. (Gibt ja inzwischen auch viele Journalisten, die mittlerweile gezwungen sind, noch was ehrliches zu arbeiten, um sich ernähren zu können.)

Von beiden erhielt ich die Auskunft, das sei ja falsch, es sei ja nieeeeee Absicht gewesen, Presserechte an den Ausweis zu knüpfen. Der Ausweis diene lediglich der Erleichterung, des Nachweises, wenn man das so häufig macht.

Auf meine Rückfrage, wie sie sich diesen Nachweis dann bei Leuten wie mir vorstellen, bekam ich keine Antwort. Ein einziges Mal nämlich hatte mir ein Staatsanwalt geantwortet, nachdem ich ihm die Rechtslage dargelegt habe, dass ich ihm alternativ auch einen Arbeits­vertrag vorlegen könne. Was ich auch nicht kann, weil ich als Einzel­unternehmer keinen Vertrag mit mir selbst habe und Eigen­kontraktionen im deutschen Recht unzulässig sind.

Ich hatte dann mal bei zwei Innenministerien angefragt, warum sie sich eigentlich an ihre eigenen Beschlüsse nicht halten, also per Innen­minister­konferenz den Ausweis nur als Erleichterung des Nachweises ansehen, ihn dann über die Behörden bei Anfragen aber als zwingende Voraussetzung betrachten. Auch keine Antwort.

Dazu kommt, dass ich mich ja seit der Auskunftsklage gegen die Humboldt-Universität noch mit der Presse­rechts­kammer des VG Berlin in der Wolle habe, weil die Presse nur dann sehen wollen, wenn körperliche Vervielfältigungs­stücke verkauft werden (Zeitung, Zeitschrift, CDROM usw.), was ja technisch veraltet ist. Sie meinen zwar, das wäre für mich ohne Nachteil, weil ich nahezu dieselben Auskunfts­rechte als Telemedium nach Rundfunk­staats­vertrag hätte, aber die habe ich überhaupt noch nie durchsetzen können. Juristen tun zwar immer so, als würden nur sie Recht verstehen, aber einen Auskunfts­anspruch nach Rundfunk­staats­vertrag verstehen die gar nicht. Kennen die nicht. Ein Rechtsanwalt einer Behörde meint, das gelte nur für Fernsehen und die Digital­ausgaben von Printmedien (was wiederum keinen Sinn ergibt, weil die als Printmedium ja schon normalen Presse­rechts­auskunft haben).

Alles, alles ein großer Haufen Durcheinander, selbst­wider­sprüchlich, und immer wieder das Motiv dahinter, nur der "institutionalisierten" (= politisch gesteuerten) Presse Auskunfts­rechte zu gewähren.

Der neue Bescheid

Nachdem ich da nun ziemlich ruppig nochmal Widerspruch eingelegt hatte, bekam ich nun einen erneuten Wider­spruchs­bescheid.

Meinem Antrag werde teilweise stattgegeben.

Zitat: «Die erneute Prüfung hat ergeben, dass Ihr Antrag als presse­rechtlicher Informations­anspruch nach § 4 Abs. 1 PresseG Bin zu werten ist. In Ihrer Eigenschaft als Blogger sind Sie als Vertreter der Presse i.S.d. § 4 Abs. 1 PresseG Bin anzusehen. Dabei unterliegt der Begriff der Presse in Rechtsprechung einem durch­gehenden Wandel. Nicht jeder Blogger ist demnach auch als Vertreter der Presse anzusehen. Sie betreiben u. a. eine Webseite und einen YouTube-Kanal. Ihre Blogeinträge und Beiträge setzen sich mit unter­schiedlichen gesellschafts­politischen Themen auseinander. Sie zielen mit ihrem Block auf die Teilhabe an der Meinungs­bildung ab. Das wird insbesondere durch die klar erkennbare Kommunikation ihrer eigenen Meinung sowie die Möglichkeit der Abgabe von Kommentaren deutlich. So besteht die Möglichkeit eines kommunikativen Austausches zwischen Ihnen als Betreiber und den Nutzern. In einer Gesamtschau ist Ihre Tätigkeit als journalistisch einzuordnen.»

und

Zitat: «Durch die Auskunft über den Namen der Anmelderin wird kein schutz­würdiges privates Interesse i.S.d. § 4 Abs. 2 Nr. 4 PresseG Bin verletzt. Bei der Anmelderin handelt es sich um eine Person des öffentlichen Lebens. Sie ist durch Ihre Mitwirkung bei Fridays for Future als Aktivistin einer breiten medialen Öffentlichkeit bekannt und tritt regelmäßig im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen als Rednerin auf. Es ist auch nicht ersichtlich, dass die betroffene Person durch die Mitteilung ihres Namens gefährdet werden könnte oder deshalb mit anderen schwer­wiegenden Nachteilen zu rechnen hat.»

Deshalb teilen sie mir den Namen, aber nicht die Privatanschrift der Person mit, die die Demonstration angemeldet hat.

Anmelderin der Demonstration war Luisa-Marie Neubauer.

– Hadmut Danisch[4]

Einzelnachweise

  1. Hadmut Danisch: Warum eine Zeitung nicht mehr Presse ist, Ansichten eines Informatikers am 29. März 2016
  2. Hadmut Danisch: Presserecht auch für Blogger, Ansichten eines Informatikers am 29. August 2023
    Auszug: Es findet sich aber noch ein kleines Juwel in dieser Entscheidung:
    "Ob Vertreter der Presse über einen Presseausweis verfügen, ist für ihre Einbeziehung in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG unbeachtlich."
    Das ist nämlich das Problem, mit dem ich ständig zu tun habe.
    Will man einen Presseausweis haben, heißt es von Inneministerkonferenz und Presserat, der sei nicht gestaltend und zu nichts erforderlich, weshalb man keinen Anspruch habe.
    Will man aber Auskunft, dann verlangen Behörden und vor allem Staatsanwaltschaften und Gerichte fast immer einen Presseausweis, und zwar selbst dann, wenn der im Pressegesetz des jeweiligen Landes nicht erwähnt wird und die Forderung jeder Grundlage entbehrt.
    Wir haben ein Land, das systematisch die Pressefreiheit verletzt nach dem Schema "Pressefreiheit - ja, natürlich, wir sind ja eine Demokratie - aber wer Presse ist, das bestimmen wir allein."
    Wie bei der Meinungsfreiheit. Natürlich haben wir Meinungsfreiheit. Aber was Meinung ist und was nicht, das bestimmt die Regierung.
  3. Hadmut Danisch: Rundfunkbeitragserhöhung: Anhörung im Landtag von Sachsen, Ansichten eines Informatikers am 15. September 2020
  4. Hadmut Danisch: Die Polizei Berlin hat klein beigegeben und mir Auskunft erteilt, Ansichten eines Informatikers am 1. November 2020

Querverweise

Netzverweise

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