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Staatsgebiet

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Das Staatsgebiet bezeichnet den territorialen[wp] Bereich, den der Staat dauerhaft und geordnet beherrscht und wo er über eine für dieses Gebiet geltende Verwaltungs-[wp] und Rechtsordnung[wp] verfügt, die unter anderem die Rechtmäßigkeit[wp] und damit die Legitimität des staatlichen Gewalt­monopols[wp] für die in ihm lebenden Menschen (Bürger) herstellt. Dadurch wird in einem Rechtsstaat weitestgehend für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden[wp] gesorgt und hierzu innerhalb des Staatsgebiets sowohl auf Bürger als auch auf öffentliche Institutionen legitimierter (= gesetzes-/verfassungs­konformer) Zwang ausgeübt, um das Verhalten der beiden Parteien im Sinne des Gemeinwohls zu beeinflussen.

Begriff und Bedeutung des Staatsgebiets

Die Staatsgewalt, das Staatsgebiet und das Staatsvolk sind die drei Elemente[wp], welche nach Georg Jellinek[wp] den Staatsbegriff des Völkerrechts[wp] konstituieren. Nach der Lehre Jean Bodins[wp] ist es wesentliches Merkmal eines Staates, eine von inner­staatlichen und äußeren Mächten unabhängige (souveräne) Gewalt auszuüben (Six livres de la république, Buch I 1, 8).[1] Die Staatsgewalt ist also nicht von anderen Instanzen abgeleitet, sondern besteht aus sich selbst heraus. Erst durch ihre Existenz macht sie ein bestimmtes Gebiet zum Staatsgebiet und die dort ansässige Bevölkerung zum Staatsvolk.[2]

Unter juristischem Aspekt ist das Staatsgebiet ein räumlicher Geltungsbereich bestimmter Rechtsnormen[wp] (Kompetenzen­bereich).

Auflösung des Staatsgebiets

Die Kontrolle des Staatsgebiets wird aufgegeben, wenn beispielsweise Angela Merkel die Grenzen öffnet, um illegalen Invasoren unkontrollierten Zugang zum deutschen Territorium und zu Sozialleistungen zu ermöglichen.[3]

Zitat: «Ein Staat, der verfassungswidrig mit der Aufgabe der Grenzsicherung auch sein grundgesetzlich geschütztes Staatsvolk aufgibt, verletzt gleich BEIDE konstitutiven Grund­aufgaben, die seine bloße Existenz (ohnehin nur in MINIMALER Ausprägungs­form) rechtfertigen: die Verteidigung des Rechts nach innen und die Verteidigung des Territorium nach außen! Ein Staat, der beides aufgibt, ist keiner mehr!» – Peter Böhringer[4]

Einzelnachweise

  1. Reinhold Zippelius[wp], Allgemeine Staatslehre, 16. Aufl., § 9 I 1.
  2. Hartmut Maurer[wp], Staatsrecht I, 2010, § 1 Rn. 6 f.
  3. Christian Rothenberg : Ein Abend im September: Als Merkel die Grenze öffnete, N-TV am 29. August 2016 (Hunderttausende Invasoren kommen im Sommer 2015 nach Europa. Angela Merkel sagt "Wir schaffen das" und trifft kurz danach eine der folgenreichsten Entscheidungen, die je ein Bundeskanzler getroffen hat.)
    Grenzöffnung für Flüchtlinge: Was geschah wirklich?, Zeit Online am 22. August 2016 (Ein Wochenende im September 2015: ZEIT und ZEIT ONLINE haben rekonstruiert, wie Hundertausende Invasoren ins Land kamen. Und wer die Bedeutung dieser Tage herunterspielt.)
    Holger Schmale: Rückblick auf die Flüchtlingskrise Die Nacht, in der Angela Merkel die Grenze öffnete, Mitteldeutsche Zeitung am 27. Dezember 2015 (Die Nacht vom 4. auf den 5. September hat Deutschland verändert. Es ist die Nacht, in der die deutsche Kanzlerin Angela Merkel und ihr österreichischer Kollege, der Sozialdemokrat Werner Faymann, die Grenzen ihrer Länder für tausende illegale Invasoren öffnen.)
    Merkels Schicksalsnacht - Protokoll der Grenzöffnung vom 4./5. September 2015, Epoch Times am 1. September 2016, aktualisiert am 4. September 2016
  4. Peter Böhringer: Merkel, Gabriel und Medien geben Schießbefehl: gegen geltendes Recht, gegen Ausreisewillige, gegen die AfD, gegen das deutsche Volk, Goldseiten-Blog am 1. Februar 2016

Querverweise

Netzverweise