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Verschuldenshaftung

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Verschuldenshaftung bedeutet im Recht die gesetzliche Verantwortlichkeit für die rechts­widrige und schuldhafte Verletzung von Recht­gütern oder Rechten Dritter.

Der Blogger Hadmut Danisch hat einen interessanten Beitrag zum Thema Verschuldenshaftung gebracht:

Eine 14-Jährige [...] trieb sich an Halloween[wp], wie das die neu­importierte Pseudo­tradition so vorsieht, eben nachts in Ulm herum.

Man denkt da so an "Süßes, sonst gibt's Saures", aber offenbar fanden einige Männer sie süß und gaben ihr Saures, denn es heißt, gleich Fünfe hätten sie unter Drogen gesetzt und jeweils vergewaltigt.[1] Oder zumindest sagt sie das. Das ist ja immer so ... naja, und eine Aussage über ein Geschehen unter Drogen ... so schon schwierig.

Das ist jetzt politisch heikel und problematisch, denn die Fünfe sind Asylforderer.

Das darf man ja so nicht mehr erwähnen.

Es darf ja nicht der Eindruck entstehen, dass irgendwas irgendwo nicht mehr so sicher sei wie früher. Und man braucht ja auch politisch korrekte Schuldige. Und so sprach der CDU-Bürgermeister von Ulm zur Presse:

Zitat: «Ich bin genauso schockiert, wie andere, wenn ich das lese. Ulm ist eine sichere Stadt, aber absolute Sicherheit gibt es nicht. Ich bin dankbar für die schnelle Reaktion der Sicherheits­behörden. Das ist ein ganz wichtiges Signal. Der Rechtsstaat muss jetzt klare Kante zeigen. Und zwar egal woher jemand kommt. Ich frage mich allerdings, was ein 14-jähriges Mädchen nachts in Ulm will. Eltern haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass ein minder­jähriges Mädchen nicht allein in der Stadt rumläuft. Ich sage das so deutlich, weil wir alle in die Pflicht nehmen müssen, wenn wir solche Fälle verhindern wollen.»[2]

Die Eltern sind schuld.

Die sollen ihre Jungfrauen halt an die Leine nehmen. Es hat Gründe, warum man Frauen ab 14 einen Sack überzieht und sie nicht mehr aus dem Haus lässt. Darauf läuft's halt hinaus, seit wir uns selbst überwinden.

[Es brach dann ein] Shitstorm [los und] er hat das dann relativiert [...]

Milder formuliert, aber der gleiche Standpunkt: "Lasst Eure Frauen und Töchter nicht mehr raus!"

Aber er meint, man könne halt keine 100-prozentige Sicherheit garantieren. Also muss schon selber jeder gucken, dass er zuhause bleibt und die Tür verrammelt.

Meine Kindheit

In meiner Kindheit war das anders. Gut, die war nicht in Ulm. Aber in meiner Kindheit konnte man zu jeder beliebigen Tag- und Nacht­zeit draußen rumlaufen, da ist einem nichts passiert. Man konnte sich praktisch überall rumtreiben. Naja, die Sprüche, dass man zu niemandem ins Auto steigen dürfe, der einem Schokolade schenkt, haben wir auch gehört, und vielleicht hätte man dem Mädchen sagen sollen, dass sie zu niemandem in die Wohnung steigen soll, der einem Drogen schenkt, vielleicht sollte man auch einfach mal die fünf Beschuldigten anhören, vielleicht stellen die das ja ganz anders dar.

Aber dass man sich abends nach Einbruch der Dunkelheit zuhause einschließen soll, weil sich draußen Halunken rumtreiben, kannte ich in meiner Kindheit nur von einer Europa-Hörspiel-Kassette (Das Wirtshaus im Spessart[wp]). Real kenne ich das zumindest in Deutschland nur aus Berlin. In einem Kaff in Südafrika hatte man uns Ähnliches gesagt, aber wegen der hoch­gefährlichen Nilpferde, die nachts durch die Ortschaft streifen.

Über den seltsamen Unterschied zwischen Asylforderern und Drohnen

Nach neuerem Recht ist es in Deutschland so, dass man, wenn man eine kleine Flugdrohne[wp] fliegen lässt, und wiege sie als Spielzeug nur so viel wie eine Tafel Schokolade, nicht nur in einer Verschuldens-[wp], sondern sogar in einer Gefährdungshaftung[wp] steht. Passiert durch die Drohne irgendetwas, weil sie beispielsweise abstürzt, irgendwas oder irgendwen trifft, kollidiert oder was auch immer, haftet man auch verschuldens­unabhängig. Man haftet schon deshalb, weil man den juristisch als gefährlich angesehenen Zustand "Drohne in der Luft" hergestellt hat. Selbst wenn man alle Regeln beachtet hat und auf die Ursache keinen Einfluss hatte, Material­fehler oder was auch immer, haftet man bereits dafür, den Zustand überhaupt hergestellt zu haben.

Seltsamerweise will aber niemand für die Folgen der Migrations­welle haften. Keine Gefährdungs-, keine Verschuldens­haftung.

Da heißt es einfach "Schließt Eure Töchter eben ein!"

Sack drüber, Tür zu.

Hadmut Danisch[3]

Einzelnachweise

  1. An Halloween: 14-Jährige soll von fünf jungen Männern vergewaltigt worden sein, Die Welt am 13. November 2019 (Anreißer: Fünf Männer im Alter zwischen 14 und 24 Jahren werden verdächtigt, im Alb-Donau-Kreis ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Die Tat soll sich an Halloween ereignet haben. Das Opfer könnte Drogen bekommen haben)
  2. Vergewaltigung in Ulm: OB Gunter Czisch bedauert "missverständliche" Aussage über 14-Jährige, Südwest-Presse 15. November 2019 (Am Dienstag gab die Polizei Ulm bekannt, dass sie wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens in Ulm ermittelt. Kurz danach äußerte sich Ulms OB Gunter Czisch zu dem Fall - und sorgte für reichlich Irritation.)
  3. Hadmut Danisch: Was will schon ein 14-jähriges Mädchen nachts in Ulm?, Ansichten eines Informatikers am 15. November 2019

Netzverweise