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Wissenschaftsfreiheit

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Hauptseite » Wissenschaft » Wissenschaftsfreiheit

Die Wissenschaftsfreiheit ist normiert nur als Grundrecht, und schützt damit nur gegen die Staatsgewalten, nicht gegen Privatleute oder andere Wissenschaftler.


Zitat: «Deutsche Professoren wissen nicht, was Prüfungsrecht oder Wissenschafts­freiheit ist, weil die nie nachlesen.

Sie glauben nämlich, Wissenschaftsfreiheit wäre etwas, was an den Beruf des Professors gebunden sei, inhaltlich aber erlaubt zu tun und zu lassen, was immer man will.

Es ist aber umgekehrt: Wissenschafts­freiheit ist kein Recht bestimmter Leute, alles zu tun, sondern ein Recht jedermanns, bestimmte Dinge zu tun.

Es ist Teil von jedermanns Wissenschafts­freiheit, das, was die da an der Universität so treiben, deftig zu kritisieren (solange es Kritik in der Sache ist). Und damit hat auch jedermann ein Abwehrrecht gegen die Staats­gewalten, diese Wissen­schafts­freiheit zu verengen.» - Hadmut Danisch[1]

Zitat: «Ich betrachte es als eine ziemliche Unverschämtheit und Verhöhnung, wenn jemand aus den Universitäten ausgerechnet jemandem mit meiner Vorgeschichte erzählt, die Universität sei der Ort der Freiheit der Forschung.

Das zentrale Missverständnis besteht darin zu meinen, dass Freiheit von Forschung und Lehre etwas sei, womit der Posten des Professors behaftet sei (wie auch viele Journalisten glauben, dass Pressefreiheit etwas sei, was mit mit der Berufs­bezeichnung Journalist erwirbt und an der Person haftet), so eine Art Privileg einer ausgesuchten, besonderen Personengruppe, einer Art Corps, dem zudem ein Kooptations­recht zu kommen (da als selbst entscheiden könne, wen es aufnimmt).

Das ist gleich mehrfach falsch.

Denn die Freiheit von Forschung und Lehre ist - ebenso wie die Pressefreiheit - ein Grundrecht, das jedem zusteht. Sie ist weder an Personen oder eine Dienststellung (wie Professoren glauben), noch an einen Ort (wie der Richter glaubte, der neulich in erster Instanz den Professor Ulrich Kutschera verurteilt hatte, weil er es gewagt hatte, sich außerhalb eines Hörsaals zu äußern) gebunden. Es ist die Freiheit jedermanns, gleich an welchem Ort, eine bestimmte Tätigkeit auszuüben. Also genau umgekehrt, nicht, wie Professoren sich einbilden, die mit der Berufung verliehene Ermächtigung, zu tun und zu lassen, was sie gerade wollen, und von Gesetzen und Pflichten befreit zu sein. Insbesondere - und das kapieren sie einfach gar nicht - fällt die Tätigkeit als Prüfer nicht unter die Freiheit von Forschung und Lehre, weil Prüfungen weder Forschung noch Lehre sind.

Es ist lediglich so, dass man zwar die Meinungsfreiheit jederzeit und auch spontan hat, und die nicht erst üben muss, während man Forschung, Lehre, Presse, Rundfunk nachhaltig, auf eine gewisse Dauerhaftigkeit, geschäftsmäßig, planmäßig betreiben muss, um in den Genuss der jeweiligen Freiheit zu kommen. Man kann auch dann, wenn man es noch nie getan hat, jederzeit und überall spontan und erstmalig von seinem Recht auf Meinungs­freiheit Gebrauch machen, aber nicht sponta mal sagen, dass man jetzt plötzlich mal schnell forscht oder Presse macht, weil man in der Situation mal Lust dazu hatte. Beides setzt eine gewisse Nachhaltigkeit, ein qualitatives und systematisches Vorgehen voraus. Es genügt aber schon, das zu wollen, ernsthaft den Versuch zu unternehmen.

Deshalb ist die Universität auch nicht der Ort der Freiheit der Forschung.

Es ist umgekehrt. Jeder hat die Freiheit von Forschung und Lehre, und diese Freiheit umschließt dann, wenn man sie geignet gebraucht, auch den Zugang zu den Universitäten.

Man geht also nicht an die Universität, um dort die Freiheit von Forschung und Lehre zu haben oder zu bekommen, sondern man geht an die Universität, weil man sie hat, und diese Freiheit es einem ermöglicht, auch mit anderen zu forschen. Die Freiheit der Forschung (und Lehre) ist kein Produkt, sondern die Voraussetzung der Universität.

Ich habe bis heute - außer ganz wenigen Ausnahmen in Form von bestimmten Jura-Professoren, die gleichzeitig aktive Verwaltungs­richter mit diesem Schwerpunkt waren, und es wussten, weil sie Richter, nicht weil sie Professor waren - keinen einzigen Professor erlebt, der das kapiert hätte. Die machen da nur Standesdünkel und halten sich für eine Art Ritterorden, der die Freiheit der Forschung und Lehre wie irgendsoeinen Gral hütet und bewacht.

Wenn ich die Professorenschaft für dumm halte, dann nicht einfach so als an den Kopf geworfene Schmähung oder als Frustausdruck, sondern als Ergebnis dessen, dass ich mich jahrelang mit deren intellektueller Insuffizienz beschäftigt habe, man könnte sagen, erforscht.

Erlebnisse der Art hatte ich viele, aber eines, das ich besonders in Erinnerung hatte, war ein Anruf, den ich so um 2008/2009 bekommen hatte (ich kann mich an den Zeitraum an sich nicht erinnern, aber daran, den Anruf in einem bestimmten Zimmer entgegengenommen zu haben, in dem ich nur 2008/2009 war). Ein junger Informatik-Professor hatte mich angerufen, meinte das nicht mal böswillig, sondern war von schierer Fassungs­losigkeit geschüttelt und zutiefst irritiert, weil ihn irgendwer auf die Prüfungs­rechts­webseiten hingewiesen hatte, die ich damals produziert hatte. Eigentlich kein Text von mir, sondern nur eine von mir vorgenommene Auswahl aus Zitaten der wichtigsten Gerichtsurteile dazu.

Der Mann war fix und fertig und meinte, sowas könnte doch gar nicht sein, dass ein Prüfling gegen ihn klage, weil er doch als Professor die Freiheit von Forschung und Lehre habe. Er könne doch machen, was er wolle.

Dem musste ich erst mal lange erklären,

  • dass die Prüfung (auf Seite des Prüfers) nicht unter Forschung und Lehre, deshalb auch nicht unter selbige Freiheit fällt,
  • dass die Prüfung nicht er, sondern der Staat durchführt und der Staat keine Grundrechte gegen den Bürger hat,
  • dass in der Prüfung nicht der Prüfer, sondern der Prüfling der mit der Freiheit der Forschung und Lehre ist, und er das als Beamter und Ausübender hoheitlicher Macht und damit Grundrechts­verpflichteter gefälligst zu respektieren und beachten habe,
  • dass Prüfungsrecht und die Möglichkeit, gegen das Prüfungs­ergebnis und die Prüfungsbehörde (nicht den Professor) zu klagen, aus der Rechtswegs­garantie (Art. 19 Abs. 4 GG) erwachsen,
  • dass die Freiheit von Forschung und Lehre ein Abwehrrecht gegen staatliche Einmischung (nicht gegen Prüflinge) ist, und insbesondere keine Freistellung von Gesetzen, Pflichten und so weiter, schon gar nicht das Recht, zu tun und zu lassen, was man gerade wolle,
  • er seinen Beruf nicht beherrscht, nicht mal im Ansatz,
  • er dummes Zeug redet,
  • und es ein kapitaler Fehler ist zu glauben, man könne Professor werden und sein, indem man einfach nachahmt, was die anderen Professoren so treiben, anstatt sich mal über die Rechtslage zu informieren,
  • er sich in seiner Herangehensweise an Professur und Informatik meiner Geringschätzung - sowohl gegenwärtig, als auch für die Zukunft - gewiss sein könne.

[...]

Blafasel, Blafasel. Große Worte, heiße Luft, keine Substanz.

Der hat gar nichts kapiert.

Zunächst mal ist dem nicht klar, dass die Uni zwar auch etwas ist, wo man sich der Freiheit von Forschung und Lehre hingibt, aber eben nicht nur. Der kapiert nicht, dass die an der Uni auch ein paar richtige Aufgaben haben, die sie - neben ihrer Freiheit - zu erfüllen haben, wofür sie verbeamtet und bezahlt werden.

Eine Aufgabe der Universität, die die meisten Professoren noch nicht bemerkt haben, weil sie die für sie anzuwendenden Hochschul­gesetze noch nie gelesen haben - und oft nicht wissen, dass es die gibt, und es manchmal nicht mal glauben, wenn man ihnen sagt, dass es sowas gibt - ist es, eine Berufs­ausbildung und die Prüfungen durchzuführen. Das kapieren Professoren in der Regel nicht, dass Studenten nicht das zugelieferte Kanonen­futter für ihre Lehrfreiheit ist, sondern dass sie da - neben ihrer Freiheit von Forschung und Lehre - auch noch einen staatlichen Auftrag auszuführen haben.

Und den Zweck der Berufsausbildung, den Inhalt, und vor allen die Anforderungen und Bewertungs­maßstäbe in Prüfungen, hat der Staat in Form von Gesetzen festzulegen. (Ob er es tut, ist eine andere Frage, denn Abgeordnete kapieren es auch nicht). Und damit ist eine Ausbildung an der Universität immer "eng geführt", weil sie nämlich in Curriculum und Prüfungen den Vorgaben des Gesetzgebers zu folgen hat. Die Sache mit der Freiheit von Forschung und Lehre kommt nur oben drauf. Ein Professor kann lehren, was er persönlich für richtig hält - aber nicht statt der staatlich vorgegebenen Ausbildung, sondern zusätzlich.

Nun, mag mancher einwenden, das wäre doch entsetzlich, weil der Staat das für Ideologie wie Gender missbrauchen könnte und würde. Ja und nein. Was uns davor schützen kann und soll sind nicht die Professoren, die sind dafür auch zu doof, sondern die Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) und allgemeinen Handlungs­freiheit (Art. 2 GG). Der Staat darf diese Vorgaben nämlich nur in sehr eng begrenztem Umfang ausüben, und deshalb den Gender-Blödsinn nicht als Ausbildungs- oder Prüfungs­inhalt vorgeben.

Und einfach nur 400 Jahre alte Bücher für richtig zu halten, weil das Papier 400 Jahre lang hielt, und daraus auf die Qualität der Inhalte zu schließen, halte ich für unhaltbaren Unfug.

Es ist zwar richtig, dass es schwierig ist, digital erfasste Daten zu bewahren oder gar in tausend Jahren auszubuddeln.

Es ist aber auch richtig, dass solche Bücher nur den wenigsten zugänglich waren und man sie nur einsehen konnte, wenn man Zugang zu einer der großen Bibliotheken hatte, sie nutzen durfte, und - oft - auch noch Latein oder Griechisch konnte, um sie überhaupt lesen zu können. Genau dazu hatte ich in der Schule (altsprachlich) noch Latein und Griechisch-Unterricht, weil man das früher brauchte, um Wissenschaftler werden zu können. Und noch zur Zeit meines Studiums, selbst noch in der Zeit meines Uni-Streites, war es schwierig, an Informationen zu kommen und setzte den Zugang zu Bibliothekn voraus. Ich hätte den Streit gar nicht führen können, wenn ich nicht zufällig in Karlsruhe gewesen wäre, und damit Zugang zur Badischen Landes­bibliothek und zur Bibliothek des Bundes­gerichts­hofes gehabt hätte.

Heute hat man den Zugang zu solchen Informationen in praktisch jeder Wohnung.

Und auch da möchte ich in aller Ruppigkeit daran erinnern, dass die Forschungs­freiheit, die auch den Zugang zu solchen Informationen gewährt, eben nicht nur Professoren und Dozenten mit ihren Fakultäts­bibliotheken und Hand­apparaten zukommt, sondern jedem. Es geht nicht darum, den Muff von 400 Jahren den Talaren vorzubehalten.

Und nebenbei gesagt: Bücher können zwar 400 Jahre halten. Aber viele Bücher sind auch verloren gegangen, weil Bibliotheken abgebrannt sind oder Exemplare gestohlen oder von Ungeziefer zerfressen wurden. Ich sage da einfach mal so Stadtarchiv Köln oder Anna Amalia Bibliothek.

"Wissenschaft" ist nicht nur, auf lustige Exkursions­fahrten zu gehen und sich vom Steuerzahler zahlen zu lassen, was einem Spaß macht. Es geht dabei auch um die Dokumentation und Weitergabe von Wissen. Und da versagen viele weitgehend oder sogar total. Viele sind an Pandmie und "Home Office" schlicht gescheitert. Viele Geistes­wissen­schaftler sind weder fähig, noch überhaupt willens, ihre Inhalte verständlich darzustellen. Nicht selten aus er Angst heraus, dass man merken könnte, dass sie keine haben.

Insofern halte ich es für schlichte Berufs­unfähigkeit, wenn einer ankommt, 400 Jahre alte Bücher lobt und auf die Digitalisierung schimpft.

Es sagt nämlich, dass man in den letzten 400 Jahren auch nichts mehr produziert hat, um dessen Aufbewahrung man sich irgendwie gesorgt, gekümmert habe. Es entlarvt "Wissenschaftler" als reine Konsumenten, die nur haben wollen, aber nichts produzieren. Jedenfalls nichts, was der Aufbewahrung über den Moment hinaus wert wäre.

Was eben auch wieder belegt, dass die meisten Leute an den Universitäten heute Geld­verbraucher und Posten­inhaber, aber keine Wissenschaftler sind.

Ein Wissenschaftler hätte mir einen solchen Brief nicht geschrieben.

Und wer trotz dieser ganzen Korruption, Bedrohungen, Meinungs- und Zitierkartelle, Betrug, Korruption, Gender, Antifa und Cancel Culture immer noch glaubt, dass Universitäten etwas mit der Freiheit von Forschung und Lehre zu tun habe, der müsste mir dann auch mal erklären können, wo da die meinige gelieben ist.

Es ist nämlich kein Mitgliedsrecht, das einem von einem korrupten kriminellen Professoren­kartell per Kooptation verliehen wird wie die Aufnahme in die Mafia.» - Hadmut Danisch[2]

Einzelnachweise

  1. Hadmut Danisch: Die Universität, das Islam-Institut und die Wissenschaftsfreiheit, Ansichten eines Informatikers am 16. Februar 2015
  2. Hadmut Danisch: Ein Dozent "protestiert" gegen meine Uni-Blogartikel, Ansichten eines Informatikers am 20. Februar 2022

Querverweise

Netzverweise