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Neuansiedlungspolitik

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Der Begriff Neuansiedlungspolitik bezeichnet die Bevölkerungspolitik eines Staates, eines Staaten­verbundes oder einer supra­nationalen Organisation, die darauf abzielt, die Schrumpfung der Bevölkerung in einem Hoheitsgebiet durch die langfristige und großangelegte Ansiedlung von ausländischen Personen, auszugleichen.

Es wurde viel von Flüchtlingen, Kriegs­ursachen und Asyl gesprochen. Sieht man sich allerdings die Pläne der EUdSSR an, dann wird erkennbar, dass es sich tatsächlich um ein groß­angelegtes Neu­ansiedlungs­projekt handelt.

Die Europäische Kommission[wp] schlägt heute einen EU-Neu­ansiedlungs­rahmen vor. Damit soll eine gemeinsame europäische Neu­ansiedlungs­politik festgelegt werden, die gewährleistet, dass Personen, die internationalen Schutz benötigen, geordnete und sichere Wege nach Europa zur Verfügung stehen. Der Vorschlag ist Teil der von der Kommission geplanten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und der in der Europäischen Migrations­agenda[ext] dargelegten langfristigen Strategie für eine bessere Steuerung der Migration. Zudem wird er zur Umsetzung des neuen ergebnis­orientierten Partner­schafts­rahmens[ext] für die Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunfts- und Transit­ländern beitragen, den die Kommission am 7. Juni vorgestellt hat.

Frans Timmermans[wp], Erster Vizepräsident der Kommission, erklärte: "Wir müssen unsere gemeinsamen Anstrengungen zur Gewähr­leistung eines internationalen Schutzes weiter verstärken und dazu insbesondere Flüchtlingen eine sichere und geordnete Neuansiedlung in Europa ermöglichen. Die bisherigen Ad-hoc-Lösungen haben zwar gewisse Ergebnisse gebracht, aber dank der heute vorgeschlagenen neuen Verfahren wird es uns möglich sein, bereits in einem frühen Stadium mit den Mitglied­staaten zusammen­zu­arbeiten, um die Anstrengungen der Mitglied­staaten zu bündeln und zu verstärken und insgesamt effizienter vorzugehen. Wie viele Menschen alljährlich neu angesiedelt werden, entscheiden weiterhin die Mitglied­staaten selbst. Sie können künftig finanzielle Unterstützung aus dem EU-Haushalt erhalten, um ihre Entscheidungen in die Praxis umzusetzen. Somit kann die EU künftig auf effiziente Weise ihrer gemeinsamen Pflicht zur Solidarität mit Nicht-EU-Ländern nachkommen und diese dabei unterstützen, mit der Vielzahl von Menschen, die vor Krieg und Verfolgung flüchten, fertig zu werden."

Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos[wp], erklärte dazu: "Der heutige Vorschlag ist ein bedeutender Schritt bei unseren Bemühungen, schutz­bedürftigen Menschen legale und sichere Wege in die EU und Schutz anzubieten. Er ist ein wesentliches Element des größeren Ziels, dafür zu sorgen, dass Schutz­bedürftige Schutz erhalten, die Anreize für irreguläre Migration zu verringern und Migranten vor Ausbeutung durch Schleuser­netze und vor gefährlichen Reisen nach Europa zu schützen. Durch die Schaffung eines dauerhaften Rahmens mit einheitlichen Verfahren können wir schnellere Verfahren gewährleisten, was uns wiederum ermöglicht, schrittweise unsere gemeinsamen Neu­ansiedlungs­zusagen[1] zu erhöhen. In ihrem Bemühen, irreguläre Migrationswege zu schließen, schafft die EU auf diese Weise echte legale Migrations­kanäle."

Durch den heute vorgelegten Vorschlag soll ein dauerhafter Rahmen mit einem einheitlichen Verfahren für die Neuansiedlung innerhalb der EU geschaffen werden. Wie viele Menschen alljährlich neu angesiedelt werden, entscheiden weiterhin die Mitglied­staaten selbst, aber durch die Koordinierung der nationalen Anstrengungen und durch ein gemeinsames Vorgehen wird die EU als Ganzes mehr bewirken können. Der künftige Neu­ansiedlungs­rahmen soll durch jährliche EU-Neu­ansiedlungs­pläne umgesetzt werden, die vom Rat auf Vorschlag der Kommission angenommen und durch gezielte, von der Kommission angenommene EU-Neu­ansiedlungs­programme in die Praxis umgesetzt werden. In den jährlichen EU-Neu­ansiedlungs­plänen sollen die allgemeinen geografischen Prioritäten, auf deren Grundlage die Neu­ansiedlungen erfolgen sollen, sowie die Gesamtzahl der im folgenden Jahr im jährlichen Neu­ansiedlungs­plan auf Basis der Mitwirkung und der Beiträge der Mitglied­staaten und assoziierten Schengen-Länder neu anzusiedelnden Personen festgelegt werden.

Im EU-Neuansiedlungsrahmen sollen ferner die Kriterien festgelegt werden, die bei der Bestimmung der Gebiete oder Drittstaaten, aus denen die Neuansiedlung erfolgen soll, berücksichtigt werden sollen, unter anderem die Zahl der Personen, die internationalen Schutz benötigen, in bestimmten Dritt­staaten, die allgemeinen Beziehungen der EU zu Dritt­staaten sowie deren wirksame Zusammenarbeit im Bereich Asyl und Migration einschließlich der Weiter­entwicklung ihres Asylsystems und der Zusammen­arbeit bei der Bekämpfung der irregulären Migration sowie in den Bereichen Rück­übernahme, Rückkehr und Rückführung.

Mit dem neuen EU-Neu­ansiedlungs­rahmen werden zudem gemeinsame Standard­verfahren für die Auswahl und Behandlung von Neu­ansiedlungs­kandidaten festgelegt. Der Neu­ansiedlungs­rahmen enthält auch die gemeinsamen Zulassungs­kriterien für die Neuansiedlung in der EU im Rahmen der gezielten Neu­ansiedlungs­programme der EU, die einheitlich festgelegten möglichen Gründe für den Ausschluss von Kandidaten und das Neu­ansiedlungs­verfahren (ordentliches Verfahren oder Eilverfahren), das angewandt werden könnte.

Zur Unterstützung der Neuansiedlungs­bemühungen der Mitglied­staaten im Rahmen der gezielten EU-Programme stellt die Kommission für jede neu angesiedelte Person 10.000 EUR aus dem EU-Haushalt zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem Asyl-, Migrations- und Integrations­fonds (AMIF)[ext] zugewiesen. Neuansiedlungen, die nicht durch den Neu­ansiedlungs­rahmen der Union abgedeckt sind, werden nicht aus dem Unionshaushalt finanziert.

Gemäß den Protokollen zu den Verträgen können sich das Vereinigte Königreich und Irland an der Umsetzung der vorgeschlagenen Verordnung beteiligen, falls sie dies wünschen. Dänemark beteiligt sich nicht an der Annahme dieser Verordnung und ist weder durch sie gebunden noch zu ihrer Anwendung verpflichtet.

Hintergrund

Am 13. Mai 2015 schlug die Europäische Kommission mit der Europäischen Migrations­agenda[ext] eine umfassende Strategie vor. Diese Agenda bildet die Grundlage für die fortlaufende Arbeit der Kommission zur Bewältigung der unmittelbaren und langfristigen Heraus­forderungen einer wirksamen und umfassenden Steuerung der Migrations­ströme. Ferner wurde in der Migrations­agenda dargelegt, warum ein gemeinsames Vorgehen erforderlich ist, um schutzbedürftigen Vertriebenen Schutz durch Neu­ansiedlung zu gewähren.

Am 8. Juni 2015 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Empfehlung für eine europäische Neu­ansiedlungs­regelung[ext]. In den anschließenden Schluss­folgerungen der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten[ext] vom 20. Juli 2015 wurde beschlossen, durch multilaterale und nationale Regelungen 22.504 Personen, die eindeutig inter­nationalen Schutz benötigen, neu anzusiedeln.

Am 15. Dezember 2015 veröffentlichte die Kommission eine Empfehlung für eine Regelung betreffend die Türkei über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen[ext]. Gemäß der Erklärung EU-Türkei[ext] vom 18. März 2016 wird eine Regelung über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen in Kraft treten, sobald die irregulären Grenz­übertritte zwischen der Türkei und der EU enden oder zumindest ihre Zahl erheblich und nachhaltig zurück­gegangen ist.

Am 6. April 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung, mit der eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und die Einrichtung eines strukturierten Systems für die Neuansiedlung angestoßen wurden, mit dem die Politik der Union im Bereich der Neuansiedlung ausgestaltet wird und das einen gemeinsamen Ansatz für sichere und legale Wege in die EU für Personen, die internationalen Schutz benötigen, bietet.

Im Anschluss an diese Mitteilung legte die Kommission am 4. Mai 2016[ext] ein erstes Reformpaket vor. Dieses Paket enthielt Vorschläge für die Schaffung eines nachhaltigen und gerechten Dublin-Systems, für eine Stärkung des Eurodac-Systems und für die Schaffung einer echten Asyl­agentur der Europäischen Union.

Die Kommission erstattet regelmäßig über die bei den Neu­ansiedlungen erzielten Fortschritte Bericht. Der erste Bericht über die Umsiedlungs- und Neu­ansiedlungs­maßnahmen wurde am 16. März[ext] angenommen. Der zweite, der dritte und der vierte Bericht wurden am 12. April[ext], 18. Mai[ext] und 15. Juni[ext] angenommen. Der fünfte Bericht über die Umsiedlungs- und Neu­ansiedlungs­maßnahmen wurde heute angenommen.

– ec.europa.eu[2]

Es heißt wörtlich "Wir müssen einen internationalen Schutz (in Europa, ergo vorzugsweise Deutschland!) gewährleisten UND Flüchtlingen eine sichere und geordnete Neuansiedlung in Europa ermöglichen." Ein Schutz autochthoner Europäer vor illegalen Invasoren ist NICHT vorgesehen. Es wird auch überhaupt kein Volk gefragt, ob es will, es wird einfach postuliert "wir müssen" und dann werden "Europäische Migrations­agenden" entwickelt, "Umsiedlungs- und Neu­ansiedlungs­maßnahmen" geplant, gesteuert und umgesetzt. Widerspruch ist NICHT vorgesehen.

Einzelnachweise

  1. Frage: Wem wurden diese Zusagen gemacht?
  2. Europäische Kommission: Verbesserung der legalen Migrationskanäle: Kommission schlägt EU-Neuansiedlungsrahmen vor, Pressemitteilung vom 13. Juli 2016 - Pdf-icon-extern.svg Druckversion[ext]

Querverweise

Netzverweise