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Gleichstellungsbeauftragte

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Hauptseite » Frau » Frauenbevorzugung » Gleichstellung » Gleichstellungsbeauftragte

Der Begriff Gleichstellungsbeauftragte ist ein Euphemismus für Frauenbeauftragte. Daneben sind noch die Bezeichnungen Beauftragte für Chancengleichheit, Frauenbüro, Gleichstellungsamt, Gleichstellungsstelle oder Frauenvertreterin in Gebrauch.[1][2]

In der Bundesverwaltung und in verschiedenen Bundesländern haben Männer für die Berufung zum Gleichstellungs­beauftragten weder das aktive noch das passive Wahlrecht, obwohl diese Beauftragten formal für beide Geschlechter zuständig sind. Die Gleichstellungs­beauftragten sind faktisch mit der staatlichen Frauenbevorzugung in unterschiedlichen Gesellschafts­bereichen befasste politische Beamte. Wir fordern die volle Wieder­herstellung des Wahlrechts für Männer. Schluss mit dem geschlechts­bedingten Berufsverbot!

Zitat: «Diese so genannten "Gleichstellungsbeauftragten sind nichts anderes als kommunistische Polit­kommissare und Partei­sekretäre. Flächen­deckend sollen sie wirken und das politische Umfeld vorbereiten ...» - WGvdL-Forum[3]

Kündigung

Auch Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragte können gekündigt werden. Das Bundes­arbeits­gericht hat 2008 die Klage einer Frauen­beauftragten abgewiesen, der fristgerecht von ihrem Arbeitgeber - einer öffentlichen Kommune - gekündigt wurde.[4]

In Euskirchen wollte eine Frauenbeauftragte ihre Kündigung nicht ent­gegen­nehmen. Sonja Waszerka musste mit Gewalt aus ihrem Frauenbüro geworfen werden.[5]

Bundesgleichstellungsgesetz

Das Bundesgleichstellungsgesetz[wp] (BGleiG) legt fest, dass es sich bei der so genannten Gleichstellungs­beauftragten tatsächlich nur um eine Frauen­beauftragte handelt. Im § 19[ext] BGleiG ist festgelegt, dass nur Frauen das aktive und passive Wahlrecht besitzen:

Zitat: «In jeder Dienststelle mit in der Regel mindestens 100 Beschäftigten werden eine Gleichstellungs­beauftragte und eine Stell­vertreterin gewählt. (...) Wahlberechtigt und wählbar sind die weiblichen Beschäftigten der Dienststelle.»[6]

Sexismus bei der Gleichstellung

Die Gleichstellungspolitik wird nicht müde zu betonen, dass es zwischen Männern und Frauen keine Unterschiede gäbe. Wenn dem wirklich so ist, müsste auch unerheblich sein, ob ein Mann oder eine Frau die Stelle einer so genannten Gleichstellungs­beauftragten (eigentlich Frauen­beauftragten) bekleidet. Allerdings legt das Bundes­gleich­stellungs­gesetz sexistisch fest, dass eine Gleichstellungs­beauftragte nur eine Frau sein darf. Konsequenterweise hat irgendwann ein Mann gegen diese sexistische Männerbenachteiligung geklagt. Allerdings:

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Männer nicht Frauen­vertreterin werden können.[7] Was drei Fragen aufwirft: Denn erstens die, ob das Gender-Axiom von den vielen, kontinuierlichen Geschlechts­formen damit hinfällig ist, weil die Welt ja dann doch wieder - genau wie Gender es ja eigentlich angreift und bestreitet - binär in zwei Gruppen eingeteilt wurde, nämlich Menschen die Frauen­vertreterin werden können und solche, die es nicht können. Wie können Feministinnen also so einen Antrag auf Klage­abweisung stellen?
Die zweite Frage wäre, ob daraus folgt, dass Frauen auch nicht Männervertreter sein können. Denn bisher wurden die Gleichstellungs­beauftragtinnen und Genderbüros ja formal damit begründet, dass sie auch die Männer vertreten sollen. Wenn das nun aber nicht geht, dann müssen die gleiche Zahl von männlichen wie weiblichen Gleich­stellungs­beauftragten her.
Die dritte Frage wäre, ob darin nicht eine Benachteiligung von Männern durch die geringere politische Vertretung liegt. Damit aber müsste der Staat nach Art. 3 GG auf die Beseitigung dieses Nachteils hinwirken.[8]

Nur Frauen dürfen für Gleichstellung sorgen:

Schon ein Blick in das Bundes­gleich­stellungs­gesetz nährt den Verdacht: "Nach Maßgabe dieses Gesetzes werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen", heißt es in Paragraph eins über die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundes­verwaltung und in den Gerichten des Bundes. Paragraph 19 regelt die Wahl der Gleich­stellungs­beauftragten: "Aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten (werden) eine Gleichstellungs­beauftragte und ihre Stell­vertreterin (…) durch die weiblichen Beschäftigten" bestellt. Nur Frauen dürfen also für die Gleichstellung sorgen.
Auch ein aktueller Fall weist in diese Richtung: die Besetzung der Kommission, die den neuen Gleich­stellungs­bericht der Bundesregierung erarbeiten soll: "Acht der zwölf Mitglieder kommen aus dem Bereich Gender Studies oder bezeichnen sich selbst als Feministinnen", kritisiert der Publizist und Mediator Gerd Riedmeier in einem offenen Brief an die zuständige Bundesministerin Manuela Schwesig (SPD), in deren Amts­bezeichnung zwar Frauen, aber nicht Männer erwähnt werden. Es fehlten Vertreter, die die Bedürfnisse von Jungen, Männern und Vätern in die Diskussion bringen, schreiben die unter­zeichnenden sieben Männer­initiativen. Eine Antwort haben sie nicht bekommen.[9]

Männerpolitische Positionen

Zu der Praxis, ein Netz von Frauenbeauftragte aufzubauen, gibt es zwei männer­politische Positionen. Zahlreiche Männer­organisationen beabsichtigen, als Konsequenz der Gleichstellung, mit einem Netz von Männer­beauftragten denselben Apparat aufzubauen, wie es bei den Frauen der Fall ist. In der Schweiz hat männer.ch diesbezüglich einen ersten Erfolg erzielt, nachdem der Kanton Zürich mit Markus Theunert einen Männer­beauftragten engagiert hat.[10]

Die IG Antifeminismus Schweiz (IGAF) lehnt die Position eines Männer­beauftragten ab, da Männer- und Frauen­beauftragte unnötig sind. Im Gleichstellungs­geschäft wird viel Geld umgesetzt und es ist nachvollziehbar, wenn Männer ein Stück von dem Kuchen und den Millionen von öffentlichen Geldern abhaben wollen. Die IGAF vermutet deshalb, dass es weniger um Rechte von Männern als vielmehr um gut dotierte Staats­stellen geht. Die IGAF fordert, die Gleichstellungs­industrie komplett abzuschaffen.[11]

Zitate

  • "Gleichstellungsbeauftragte [...] sind aus Steuergeldern bezahlte Frauenlobbyistinnen." [12]

Einzelnachweise

  1. WikipediaGleichstellungsbeauftragte
  2. KommunalWiki: Gleichstellungsbeauftragte (betrieben von der Heinrich-Böll-Stiftung)
  3. WGvdL-Forum: Die wahre Aufgabe von so genannten "Gleichstellungsbeauftragten" ... hier sickert es mal durch!, Alfonso am 20. Oktober 2019 - 12:57 Uhr ("Wer erfahren will, wie dieses Lager tickt, muss Beccs Runge besuchen. Runge ist Referentin für Gleichstellung an der Universität Leipzig, und sieht sich weder als Mann noch als Frau, möchte mit dem Pronomen 'Es' bezeichnet werden. Den Umbruch in der Sprache an den Universitäten will Runge fördern, sagt 'Student_innen" und macht dabei eine kleine Pause vor dem 'I'. [...] Beccs Runge sind solche Umfragen egal, in ihrer Ideal­vorstellung Deutschlands sind alle Menschen gleich. Als Basis dafür taugt aus ihrer Sicht der Kapitalismus nicht, Runge fordert eine 'völlige Abkehr' davon. Runges Vorbild ist der Sozialismus, auch wenn das von ihr nicht direkt ausgesprochen wird - sie weiß, wie viele Vorbehalte Menschen bei dem Begriff haben.") - Tim Kummert: Ideologische Kämpfe an deutschen Universitäten: Zwischen Rückschritt und Revolte, T-Online am 20. Oktober 2019
  4. Bundesarbeitsgericht Urteil vom 18. September 2008 Az. 2 AZR 560/07
  5. WGvdL-Forum (Archiv 2): Frauenbeauftragte mit Gewalt aus Büro geholt, Oliver am 18. Dezember 2011 - 15:21 Uhr
  6. Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundes­verwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (Bundes­gleichstellungs­gesetz - BGleiG): § 19 Wahl, Verordnungsermächtigung
  7. Männer können nicht für Amt der Frauen­vertreterin kandidieren (Nr. 51/2012), Pressemitteilung Nr. 51/2012 vom 12.12.2012
  8. Hadmut Danisch: Gender-Rechtsprechung, Ansichten eines Informatikers am 14. Dezember 2012
  9. Susanne Kusicke: Gender Mainstreaming: Das vernachlässigte Geschlecht, FAZ am 16. Oktober 2015 (Immer mehr Männer wollen das nicht mehr still über sich ergehen lassen: In Deutschland artikuliert sich eine neue Männerbewegung.)
  10. Zürich hat den ersten Männerbeauftragten der Schweiz, Tagesanzeiger am 7. März 2012
  11. IGAF-Kommentar vom 8. März 2012
  12. Hadmut Danisch: Warnung vor der "Männerquote", Ansichten eines Informatikers am 8. Oktober 2014

Querverweise

Netzverweise